N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Gammelby vom 05.11.2018.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff "Alte Schule", Schulweg 10, 24340 Gammelby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.45 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Thomas Beerbaum
wählbarer Bürger Stefan Blawe
Ausschussmitglied Klaus-Jörg Brunkert
wählbarer Bürger Eckhard Schmidt
Ausschussmitglied Kelvin Stapelfeldt
wählbarer Bürger Tarik Stolz
Stellv. Ausschussvorsitzende/r Jürgen Thoms

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeisterin Marlies Thoms-Pfeffer
Gemeindevertreter Torsten Modi
Gemeindevertreter Ralph Sicker
Gemeindevertreterin Heike Stolz
Protokollführerin Sylvia Brücker

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Verpflichtung wählbarer Bürger
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Mitteilungen und Anfragen
6. Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur
  Beschlussvorlage - 12/2018
7. Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H.
  Beschlussvorlage - 17/2018
8. Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S-H - Sachthema Windenergie - 2. Auslegung
8.1 Gesamträumlichen Planungskonzept
  Beschlussvorlage - 13/2018
8.2 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
  Beschlussvorlage - 14/2018
8.3 Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
  Beschlussvorlage - 15/2018
8.4 Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
  Beschlussvorlage - 16/2018
9. Antrag auf Pflasterung zur Verkehrsberuhigung im Ortseingang Rögener Weg zur Einhaltung der 30er Zone
  Beschlussvorlage - 18/2018
10. Errichtung eines Ballfangzaunes und Aufstellung der Tore
  Beschlussvorlage - 19/2018
11. Herstellen Pflasterfläche Kummel
12. Sopingtermin 15.11.2018

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Verpflichtung wählbarer Bürger
Der Ausschussvorsitzende verpflichtet Herrn Stolz, Herrn Schmidt und Herrn Blawe als wählbare Bürger. 

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Die Tagesordnung soll um folgende Punkte erweitert werden:

TOP 11: Herstellung Pflasterfläche Kummel

TOP 12: Scopingtermin 15.11.2018

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 5. Mitteilungen und Anfragen

Der Bauausschussvorsitzende teilt mit, dass es eine Begehung mit Herrn Andresen gegeben habe. Im Birkenweg und im Feldweg sollen zwei neue Laternen gesetzt werden. Außerdem wurde die Obstwiese/ Blumenweises besichtigt. Die zuständige Mitarbeiterin des LLuR´s habe erklärt, dass dort noch ein Schild vom Land aufgestellt werde.

Die Bürgermeisterin teilt mit, dass am kommenden Sonntag die neuen Wohnungen, welche durch die Gemeinde vermietet werden, besichtigt werden können.

zu TOP 6. Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur
Beschlussvorlage - 12/2018

Lebensqualität und Zukunftssicherheit sind für Kommunen und ihre Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Deshalb ist zu überlegen, ob das Engagement für den Klimaschutz ausgebaut und eine Vorbildfunktion hierfür gestärkt werden soll.

Insbesondere durch ein zentrales Energiecontrolling könnten die Verbräuche der eigenen Liegenschaften analysiert und reduziert werden. Somit spart man einfach und schnell Emissionen und vor allem finanzielle Mittel. Die Machbarkeitsstudie des Kreises zur Zukunft des Klimaschutzes im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat gezeigt, dass die Gründung einer Klimaschutzagentur und die daraus resultierende Kooperation von Kreis und Kommunen wesentlich zur Effizienz und damit zur lokalen Zielerreichung beitragen werden.

Die Klimaschutzagentur soll eine GmbH werden, an der sich der Kreis, kreisangehörige Gemeinden oder Ämter bei einer Übertragung durch amtsangehörige Gemeinden als Gesellschafter beteiligen können. Der jährliche Gesellschafteranteil soll jährlich 2,00 € je Einwohner, mindestens aber 1.000,00 € je Gemeinde, betragen. Eine Kündigung des Gesellschafteranteiles wird mit einer angemessenen Frist möglich sein.

Die Studie wurde den Gemeindevertretern am 04. September 2018 vorgestellt und kann auf der Internetseite des Amtes unter Aktuelles mit der Präsentation zur Veranstaltung eingesehen werden.

Bei der jetzigen Beschlussfassung geht es um eine Absichtserklärung, in deren Folge in Abhängigkeit der kreisweiten Beschlüsse weitere Einzelheiten geklärt und in später noch zu beschließenden Verträgen Berücksichtigung finden müssen. Erst eine später Beschlussfassung wäre daher verbindlich.  


Beschluss:

Die Gemeinde beabsichtigt:

  1. Gesellschafterin der zu gründenden Klimaschutzagentur zu werden

  2. Einen jährlichen Gesellschafteranteil von 2 Euro pro Einwohner, mindestens 1.000,00 €, zu zahlen

  3. Die Regionalmarke zur Kommunikation zu nutzen

  4. Eine(n) zentralen AnsprechpartnerIn der Klimaschutzagentur zu benennen

  5. Die Aufgabe unter den genannten Voraussetzungen auf das Amt Schlei-Ostsee zu übertragen

Voraussetzungen sind:

  1. Das Mitspracherecht wird, wie im GmbH- Gesetz (§47 GmbHG) vorgeschrieben, äquivalent zum Gesellschafteranteil verteilt

  2. Die Beteiligung des Kreises an der Klimaschutzagentur, wobei er keine Mehrheit haben darf

  3. Ein/e zentraler AnsprechpartnerIn in der Klimaschutzagentur

  4. Das nachhaltige Engagement der Gemeinde durch Öffentlichkeitsarbeit nach außen zu tragen

  5. Eine Liegenschaft unserer Wahl in das Energiecontrolling der Klimaschutzagentur zu geben  


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H.
Beschlussvorlage - 17/2018
Mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes am 27. Mai 2016 wurden die Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein wieder eingeführt. Landschaftsrahmenpläne enthalten die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf regionaler Ebene. Daneben besteht nach wie vor das Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein aus dem Jahre 1999, das die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Bereich des gesamten Landes Schleswig-Holstein darstellt.
Landschaftsrahmenpläne haben keine unmittelbare verbindliche Rechtswirkung gegenüber Privatpersonen. Sie sind jedoch bei Planungen und Verwaltungsverfahren, die sich auf Natur und Landschaft auswirken können, zu berücksichtigen. Sie stellen insbesondere für den Natur- und Artenschutz eine wichtige planerische Grundlage dar.
Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein stammen aus den Jahren 1998 bis 2005. Nach § 9 Absatz 4 Bundesnaturschutzgesetz sind Landschaftsrahmenpläne fortzuschreiben, sobald und soweit dies erforderlich ist.
Dieses Erfordernis ergibt sich zum einen aus der Novellierung des Landesplanungsgesetzes 2014, mit der in Schleswig-Holstein die Planungsräume neu gefasst wurden. Zum anderen begründen neue oder weiter entwickelte rechtliche Rahmenvorgaben, tatsächliche Veränderungen in der Landschaft oder auch die hieraus erwachsenen neuen fachlichen Erkenntnisse das Erfordernis zur Fortschreibung der Landschaftsrahmenpläne.
Zudem bereitet die Landesplanungsbehörde derzeit die Fortschreibung der Regionalpläne vor. Ein zeitlicher Vorlauf der Landschaftsrahmenpläne ermöglicht es, die raumbedeutsamen Inhalte nach § 10 Abs. 1 BNatSchG unter Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen nach Maßgabe des Landesplanungsgesetzes in die Regionalpläne zu übernehmen.

Neuer
Planungsraum (PR)
Zugehörige Kreise / kreisfreie Städte
Alter
Planungsraum
(PR)
Bestehender LRP / Jahr
I
Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Flensburg
V
2002
II
Landeshauptstadt Kiel, Rendsburg- Eckernförde,
Plön, Neumünster
III
2000
III
Dithmarschen, Steinburg
IV
2005
Pinneberg, Segeberg, Stormarn,
Herzogtum Lauenburg
I
1998
Ostholstein, Hansestadt Lübeck
II
2003

Im Rahmen des Verfahrens wurde geregelt, dass es für das Beteiligungsverfahren nur eine Papierausfertigung für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonenkönnen dort auch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter:
www.bolapla-sh.de

In der Zeit vom 01.10.2018 bis einschl. 28.02.2019 besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme zu den vorliegenden Unterlagen abzugeben.  
Im Ausschuss wird kontrovers darüber diskutiert, ob tatsächlich auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet werden sollte. Man verständigt sich darauf, dass ein Gremium aus drei Personen eine Stellungnahme bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung erarbeiten wird.

Beschluss:
Der Ausschuss beschließt, dass sich ein Gremium (aus Herrn Stapelfeldt, Herrn Stolz und Herrn Thoms) zusammen setzt und eine Stellungnahme für die Gemeinde bis zum 20.11.2018 erarbeiten wird. Diese soll dann in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung beraten werden.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S-H - Sachthema Windenergie - 2. Auslegung

zu TOP 8.1 Gesamträumlichen Planungskonzept
Beschlussvorlage - 13/2018
Einleitend erfolgt der Hinweis, dass der nachstehend näher beschriebene Sachverhalt für alle Beschlussvorlagen zum Thema "Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.- H." gleichermaßen gilt.

In der Zeit vom 27.12.2016 bis einschl. 30.06.2017 lagen die Unterlagen zur Fortschreibung der o. g. Planverfahren öffentlich aus. Jedermann hatte die Möglichkeit innerhalb dieser Zeit seine Anregungen und Bedenken vorzutragen. Insgesamt sind ca. 6.500 Stellungnahmen eingegangen. Diese wurden durch die zuständige Planungsbehörde gesichtet und abgewogen. Alle Ergebnisse sind danach in einer Synopse (Gegenüberstellung) zusammengefasst. Nur für den Landesentwicklungsplan sind dies insgesamt 661 Seiten und für den Regionalplan für den Planungsraum II 5317 Seiten. Die Abwägung der durch die amtsangehörigen Gemeinden eingebrachten Stellungnahmen umfasst für beide Planungen zusammen 117 Seiten. Auf einen Versand per Post wird an dieser Stelle verzichtet. Die Unterlagen wurden den Gemeinden rechtzeitig digital zur Verfügung gestellt.

Im Frühjahr 2018 wurde in Schleswig-Holstein überdies ein neuer Landtag gewählt. Die Koalition aus CDU, SPD und Bündnis 90 / Die Grünen haben das energiepolitische Ziel der Vorgängerkoalition bestätigt, dennoch aber die weichen und abwägungsrelevanten Kriterien auf den Prüfstand gestellt. Für die in geschlossenen Ortslagen lebenden Menschen wurde der Mindestabstand zu den geplanten Windkraftanlagen von 800 m auf 1.000 m erhöht. Eine Veränderung der Abstände zu den im Außenbereich lebenden Menschen konnte hingegen nicht erreicht werden. Hier sind es weiterhin 400 m, mindestens jedoch drei Mal Anlagenhöhe. Auch hat die Länder-Arbeitsgemeinschaft-Immissionsschutz (LAI) sich neu zu den von hohen Windkraftanlagen ausgehendem Lärm geäußert und festgestellt, dass die bisherigen Berechnungsgrundlagen nicht mehr vollumfänglich zutreffend sind und eine Neubewertung vorzunehmen ist.

All diese Argumente wurden abgewogen und sind in den neuen, zweiten, Planentwurf eingeflossen. Dies hat dazu geführt, dass sich viele Veränderungen ergeben haben, die eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange voraussetzen. In der Zeit vom 04.09.2018 bis einschl. 03.01.2019 besteht die Möglichkeit erneut Stellungnahmen abzugeben.

Im Rahmen der Anpassung des Landesplanungsgesetzes S.-H. wurde geregelt, dass es für das erneute Beteiligungsverfahren KEINE Papierunterlagen mehr für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonen können dort auch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter:
www.bolapla-sh.de

Zu diesem Verfahren wird auf die im 1. Halbjahr 2017 gefassten Beschlüsse verwiesen. Es ist darüber zu beraten, ob eine Stellungnahme zum Verfahren abgegeben werden soll. Aus Sicht der Verwaltung können keine neuen Argumente vorgebracht werden, so dass empfohlen wird die bisherigen Stellungnahmen aufrecht zu erhalten.     

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.     

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8.2 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
Beschlussvorlage - 14/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".   

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.   

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8.3 Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
Beschlussvorlage - 15/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".   

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.   

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8.4 Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
Beschlussvorlage - 16/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".   
Die Gemeinde bittet darum, dass Herr Peters zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung eine Karte bzgl. Veranschaulichung der Windflächen mitbringt. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen grundsätzlich aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.

Unter Berücksichtigung der erstmaligen Ausweisung einer Vorrangfläche im Gemeindegebiet wird durch die Gemeinde wie folgt Stellung genommen:
Das Datenblatt zur Fläche PR2_RDE_301 legt in der Abwägungsentscheidung (1. Auslegung) dar, dass die Fläche u. a. nicht als Vorrangfläche ausgewiesen wird, da es um ein Fläche im Stadt-Umland-Bereich (SUB) von Eckernförde handelt. Diese Bereiche sollen als Versorgungs- und Siedlungsschwerpunkte im ländlichen Raum gestärkt und weiterentwickelt werden. Sie sollen Entwicklungsimpulse für den ländlichen Raum geben. Durch die sehr hohe Rauminanspruchnahme von Windenergieanlagen werden Entwicklungsmöglichkeiten im SUB eingeschränkt. Aufgrund der naturräumlichen Gegebenheiten des SUB Eckernförde ist eine weitere Flächenentwicklung nur in wenige Richtungen möglich. Daher soll dieser Bereich freigehalten werden.

Im Rahmen der 2. Auslegung wird der SUB nur knapp behandelt. Es wird zwar eine Betroffenheit festgestellt, diese jedoch nicht weiter behandelt, da "nur" der Randbereich betroffen ist.
Wie im 1. Auslegungsverfahren von der Planungsbehörde richtig festgestellt, hat Eckernförde nur begrenzte Entwicklungsmöglichkeiten im SUB. Der bundesweiten politischen Diskussion ist zu entnehmen, dass es überall an Wohnraum fehlt. Im Bereich Eckernförde wurde der Bundeswehrstandort nachhaltig bestätigt und hinsichtlich der personellen Besetzung gestärkt. Eckernförde und der SUB haben uneingeschränkt eine hohe Nachfrage nach Wohnbauflächen. Die Gemeinde Gammelby hat bereits in der Vergangenheit im Landschaftsplan den nordöstlichen Bereich der Ortslage für eine wohnbauliche Entwicklung vorgesehen. Durch eine Vielzahl von Kiesabbauflächen, einer bestehenden Deponie der Klasse I sowie einem anhängigen Verfahren zu einer weiteren Deponie der Klasse I ist die Entwicklung der Gemeinde Gammelby nur in wenige Bereiche möglich. Durch die Ausweisung der Vorrangflächen wird die Gemeinde Gammelby nachhaltig beeinträchtigt. Die Flächen sind insoweit als Vorrangflächen zu streichen. Die Abwägung der Planungsbehörde aus dem 1. Auslegungsverfahren zum SUB ist weiterhin relevant und muss im Verfahren berücksichtigt werden.  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Antrag auf Pflasterung zur Verkehrsberuhigung im Ortseingang Rögener Weg zur Einhaltung der 30er Zone
Beschlussvorlage - 18/2018
Es wird der Antrag auf eine Aufpflasterung zur Verkehrsberuhigung im Ortseingang Rögener Weg zur Einhaltung der 30er Zone gestellt. 
Es wird der Einwand erhoben, dass die Anmerkung aus dem Antrag, dass die Maßnahme für den Ernteverkehr keine Beeinträchtigung darstelle nicht der Wirklichkeit entspreche. Zudem müsste man im Auge haben, dass es schwierig sein wird die Maßnhame umzusetzten. Vermutlich müsse die Aufpflasterung direkt im Bereich vor dem Gebäude entstehen, sodass eine erhebliche Lärmbelästigung mit dieser einhergeht. Es wird überlegt, ob dies dem Antragssteller in dieser Form bewusst ist. Der Ausschuss disktuiert kontrovers, ob es nicht noch andere Möglichkeiten gebe, die den Antragsteller entgegenkommen könnten und das bestehende Problem beseitigen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dass der Bauausschussvorsitzende sich mit Herrn Eggers, zwecks eines Vor-Ort-Termines, in Verbindung setzten wird. Zudem soll eine Abstimmung mit der Verkehrsaufsicht erfolgen sowie die Versetzung des Ortsschildes Richtung Rögen geprüft werden. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Errichtung eines Ballfangzaunes und Aufstellung der Tore
Beschlussvorlage - 19/2018
In der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gammelby vom 10.09.2018 wurde angeregt, hinter dem Basketballkorb auf dem Spielplatz einen Ballfangzaun oder etwas Ähnliches zu errichten. Auch über die Aufstellung der Tore müsste nachgedacht werden. Ziel ist es, innerhalb der Sitzung über die Notwendigkeit zu beraten und gegebenenfalls einen Beschluss zu fassen.  
Es wird kontrovers über den Sachverhalt diskutiert. Es werden unterschiedliche Preise und Ausführungen benannt. 

Beschluss:
Es sollen über die Verwaltung zwei Angebote für die Maße 20m x 4m und 20m x 5m eingeholt werden. Die Preise sollen inklusive Montage sein und der Gemeinde ist wichtig, dass es sich beim Material des Zaunes um Netz handelt. Über die Angebote soll im nächsten Bauausschuss erneut beraten werden.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Herstellen Pflasterfläche Kummel
Der BA-Vorsitzende erläutert, dass das korregierte Angebot der ARGE Breitband Nord vorliege. Dieses sei um 8.000,00 € korrigiert worden. Die Summe liegt nun bei rund 15.000,00 €.

Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die angeführten Pflasterarbeiten für die Straße Kummel durchzuführen. Der Beschluss der Gemeindevertretung wird nachgeholt. Die Verwaltung soll die Firma bereits beauftragen.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Sopingtermin 15.11.2018
Es wird kontrovers über den anstehenden Scopingtermin diskutiert. 


Sylvia Brücker  Thomas Beerbaum 
Protokollführerin  Ausschussvorsitzender