N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Gammelby vom 03.02.2010.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff "Alte Schule", Schulweg, 24340 Gammelby
Beginn der Sitzung:  19.05 Uhr
Ende der Sitzung:  21.05 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Jürgen Thoms
wählbarer Bürger Stefan Blawe
stellvertr. Ausschussvorsitzender Klaus-Jörg Brunkert
Ausschussmitglied Andreas Flügge
wählbarer Bürger Carsten Lüthje
wählbarer Bürger Eckhard Schmidt
Ausschussmitglied Ralph Sicker

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeisterin Marlies Thoms-Pfeffer
Gemeindevertreter Thomas Beerbaum
Gemeindevertreterin Inge Kunze
Gemeindevertreterin Heike Stolz
Protokollführer Norbert Jordan
3 Gäste
Herr Steinmetz (EZ)
Herr Krüger (KN)

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit derLadung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 08.09.2009
3.1.
4. Sanierung Geländer Aubrücke an der Straße "An der Au"
5. über das Radverkehrskonzept des Kreises RD-Eck
  Beschlussvorlage - 2/2010
6. Eignungsflächen für Windenergie
  Beschlussvorlage - 1/2010
7. Informationen zum geplanten Gewerbegebiet der Stadt Eckernförde
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
9. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit derLadung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende stellt bei Eröffnung der Sitzung fest, dass die Ladung zur Sitzung ordnungsgemäß ergangen und der Ausschuss aufgrund der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Ausschussmitglied Schmidt bittet die Tagesordnung um folgenden Punkt zu ergänzen:

“Informationen zum geplanten Gewerbegebiet der Stadt Eckernförde“

Unter Berücksichtigung der jüngsten Entwicklungen zur Aussiedlung der HaGe möchte er Informationen aus der letzten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Stadt Eckernförde vortragen. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. Dieser Tagesordnungspunkt soll nach Tagesordnungspunkt 6 eingefügt werden.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 08.09.2009

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 3.1.

Vor Eintritt in die Tagesordnung wird dem Einwohner Roland Fuge die Möglichkeit eingeräumt, sich kurz zum Winterdienst und dem Verhalten der Anlieger im Bereich „Kummel“ zu äußern.

Das Grundstück im „Kummel“, welches als Streuobstwiese angelegt wurde, dient den Kindern als Rodelberg. Die Kinder rodeln dabei von der Wiese über die Straße bis an sein Grundstück heran. Neben evtl. Schäden an seinem Friesenwall und dem stetigen neuen Schnee, der durch das Rodeln auf seinen Gehweg gelangt, möchte er insbesondere auf die Gefährdung der Kinder durch den vorhandenen Straßenverkehr hinweisen. Autos könnten mit Kindern zusammenstoßen.

Er richtet den Wunsch an die Gemeinde, dass hier ein Schutz der Kinder erfolgt. Dies könnte dadurch erfolgen , dass die Wiese durch Findlinge oder einen Zaun nicht mehr für das Rodeln geeignet ist.

Die Gemeinde nimmt diese Anregung dankend entgegen und sagt zu, diese Angelegenheit näher zu prüfen.


zu TOP 4. Sanierung Geländer Aubrücke an der Straße "An der Au"

Durch Herrn Schmidt wird auf Gesprächsergebnisse mit dem Kommunalen Schadenausgleich S.-H. sowie der Unfallkasse S.-H. (kommunale Versicherungsträger) hingewiesen. Nachdem Fotos vom derzeitigen IST-Zustand zur Verfügung gestellt wurden, vertraten die kommunalen Versicherungsträger die Auffassung, dass ein Handlauf mit Absturzsicherung als ausreichend erachtet werden kann. Die DIN-Vorgaben müssten nicht zwangsläufig eingehalten werden. Bei diesen Aussagen handelt es sich jedoch nicht um abschließend verbindliche Rechtsauskünfte. Im Zweifelsfall müsste immer ein Gericht entscheiden, ob der Schutz nicht ausreichend war.

Unter Berücksichtigung dieser neuen Sachlage erklärt sich Herr Schmidt bereit, neue Entwürfe einschl. Kostenschätzung bis zur nächsten Bau- und Umweltausschusssitzung zu entwerfen.
In diesem Zusammenhang wird durch den Protokollführer um Übersendung eines schriftlichen Vermerks über die oben genannten Gespräche gebeten. Dies wurde durch Herrn Schmidt zugesagt.

Innerhalb des Ausschusses entsteht eine kurze Diskussion, ob das Geländer überhaupt noch ausgetauscht werden muss. Unter Berücksichtigung der allgemeinen Finanzlage wäre auch eine Reparatur des vorhandenen Geländers zu überlegen.

Beschluss:

Bis zur nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses werden durch Herrn Schmidt neue Entwurfszeichnungen einschl. Kostenschätzung erarbeitet. Parallel hierzu wird Herr Schmidt Kontakt mit einem Schlosser aufnehmen und eine Reparatur prüfen lassen. Auch hierfür wird er die entsprechenden Kosten ermitteln.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. über das Radverkehrskonzept des Kreises RD-Eck
Beschlussvorlage - 2/2010

Der Radwegebau an klassifizierten Straßen ist vielerorts ein ersehnter Wunsch der Gemeinden. Infolge immer knapper werdender Mittel wird die Bewilligung des Landeszuschusses aus GVFG zukünftig anhand rein objektiver Kriterien entschieden. Basis für diese Kriterien liefert das landesweite Radverkehrsnetz. Da dieses sehr grobmaschig ist, hat der Kreis darauf gedrängt, dass auch Wege gefördert werden, die nicht im landesweiten Radverkehrsnetz enthalten sind. Daraufhin fordert das Land vom Kreis ein kreisweites Radverkehrsnetz, aus dem dann die Netzbeziehungen des Radverkehrs in Verbindung mit den netzrelevanten Strukturen hervorgehen. Quasi soll das kreisweite Radverkehrsnetz als Begründung dienen, warum Wege, die im landesweiten Radverkehrsnetz nicht enthalten sind, dennoch von wesentlicher Bedeutung sind und daher gebaut werden sollen. Ferner ließe sich daraus eine Prioritätenfolge ableiten.

Zur Einordnung der Mittelquellen für den Bau von Radwegen an klassifizierten Straßen sei grob überschlägig notiert:
  • ca. 60 - 65 % GVFG vom Land
  • ca. 25 – 30 % vom Kreis
  • ca. 10 % von den Gemeinden einschließlich aller Grunderwerbskosten
  • Zusätzlich innerorts Anliegerbeiträge über Ausbausatzung
Tatsächlich berechnen sich die Anteile der Beteiligten wesentlich komplizierter. Die Darstellung soll lediglich zeigen, dass die GVFG- Mittel vom Land maßgeblich den Radwegebau finanzieren und damit von zentraler Bedeutung sind.

Die Erstellung des kreisweiten Radverkehrsnetzes soll in Abstimmung mit den Gemeinden erfolgen, wobei nur objektive Kriterien herangezogen werden können („kein Wünsch-Dir-Was).

Das Büro Lebensraum Zukunft hat am 17.12.09 zusammen mit dem Vertreter des Kreises, Herrn Kurowski, die nunmehr vorliegenden Entwurfspläne des Konzeptes vorgestellt und an die Vertreter der Amtsverwaltungen ausgehändigt. Anliegend hat der Unterzeichner die Ihre Gemeinde betreffenden Planausschnitte in Kopie beigefügt.

Da das endgültige kreisweite Radverkehrsnetz zusammen mit dem landesweiten Radverkehrsnetz die Grundlage dafür bilden wird, ob der Radwegebau in Ihrer Gemeinde zukünftig überhaupt noch irgendwann einmal vom Land und auch vom Kreis initiiert und bezuschusst wird, ist es wichtig, dass Sie als Bürgermeisterin / Bürgermeister den Entwurf kritisieren oder anerkennen. Sollten Sie für sich feststellen, dass diese Entscheidung der Anerkennung durch den Bauausschuss und / oder die Gemeindevertretung getroffen werden muss, so muss das Thema kurzfristig bis Ende Februar beraten und beschlossen werden.
Nach Möglichkeit wünscht der Kreis bzw. das Planungsbüro die Rückmeldungen bis zum 26.02.2010 zurück.

Die Bürgermeisterin hat Planausschnitte und wird diese in der Sitzung erläutern.


Beschluss:

Das Konzept wird anerkannt. Eine Beratung soll in der Gemeindevertretung erfolgen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Eignungsflächen für Windenergie
Beschlussvorlage - 1/2010

Am 16.12.2009 hat der Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde das Kreiskonzept zur geplanten Erweiterung der Eignungsgebiete für die Windenergienutzung - einstimmig - beschlossen.

Ergänzend zu diesem Konzept wird den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, weitere Flächen nachzumelden. Es ist vorgesehen, dass der Kreistag in seiner Sitzung am 29.03.2010 über die Eignung der Flächen und die Ergänzung des Kreiskonzeptes abschließend beschließen soll.
Zur Vorbereitung der erforderlichen Beschlussgrundlage sind durch die zuständigen Fachämter die nachzumeldenden Flächen näher zu untersuchen. Neben den allgemeinen Ausschlusskriterien sind insbesondere die naturschutz- und denkmalschutzrechtlichen Interessen zu prüfen. Evtl. Nachmeldungen haben daher bis spätestens 29.01.2010 zu erfolgen.

Voraussetzung für die Berücksichtigung ist - neben der grundsätzlichen Eignung - die Vorlage eines Gemeinderatsbeschlusses und die Bezeichnung einer konkreten Fläche.

Bisher hat sich die Gemeinde Gammelby gegen die Ausweisung von Eignungsflächen ausgesprochen, da kein Handlungsspielraum vorhanden ist. Aufgrund von Interessensbekundungen von Grundeigentümern soll hierüber erneut beraten werden.


Durch den Protokollführer werden ausführliche Informationen zum bisherigen Verfahrensstand gegeben. Darüber hinaus wird noch einmal die vorliegende Situation für das Gemeindegebiet Gammelby näher erläutert.


Beschluss:

Die Gemeinde Gammelby ist der Windenergie gegenüber positiv eingestellt. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Planunterlagen muss jedoch festgestellt werden, dass in Gammelby tatsächlich keine geeigneten Flächen vorhanden sind. Sollten sich die gesetzlichen Grundlagen verändern, behält sich die Gemeinde vor, erneut hierüber zu beraten.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Informationen zum geplanten Gewerbegebiet der Stadt Eckernförde

Herr Schmidt weist darauf hin, dass die HaGe nicht mehr im Geltungsbereich des geplanten Gewerbegebiets angesiedelt werden soll. Derzeit bestehen Überlegungen, die HaGe auf einer nördlich des geplanten Gewerbegebiet belegenden landwirtschaftlichen Fläche anzusiedeln. Das Betriebsgelände rückt somit dichter an die Ortslage heran. Die Fertigstellung der HaGe ist für das Frühjahr bzw. den Sommer 2011 geplant.

Für dieses Vorhaben soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. In diesem Verfahren wird Gammelby wieder entsprechend als Nachbargemeinde beteiligt und kann eine entsprechende Stellungnahme abgeben.

Der geplante Kreisverkehr im Bereich der B 76 wird nicht weiter verfolgt. Hier soll eine Ampelschaltung erfolgen.

Diesen Sachverhalt nimmt der Ausschuss zur Kenntnis.


II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 9. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Durch den Ausschussvorsitzenden wird die Öffentlichkeit wiederhergestellt. Die Ergebnisse aus dem nichtöffentlichen Teil werden bekanntgemacht.



Norbert Jordan  Jürgen Thoms 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender