N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Gammelby vom 22.11.2010.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff "Alte Schule", Schulweg, 24340 Gammelby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.25 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Jürgen Thoms
stellvertr. Ausschussvorsitzender Klaus-Jörg Brunkert
Ausschussmitglied Andreas Flügge
wählbarer Bürger Carsten Lüthje
wählbarer Bürger Eckhard Schmidt
Ausschussmitglied Ralph Sicker

Abwesend sind:
wählbarer Bürger Stefan Blawe (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeisterin Marlies Thoms-Pfeffer
Gemeindevertreter Thomas Beerbaum
Gemeindevertreterin Inge Kunze
Gemeindevertreterin Heike Stolz
Protokollführer Norbert Jordan
Gast Fritz Blaas
Gast AC Planungsgruppe Herr Stefan Escosura
1 Gast

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Gewerbegebiet Grasholz Nord
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
6. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Durch den Ausschussvorsitzenden wird gebeten, die Tagesordnung um den Punkt „Vertragsangelegenheiten“ zu ergänzen. Dieser soll unter Ausschluss der Öffentlichkeit erörtert werden.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Gewerbegebiet Grasholz Nord

Einleitend wird durch den Ausschussvorsitzenden der bisherige Sachverhalt zu diesem Tagesordnungspunkt geschildert. Bereits in der letzten Sitzung wurde das Vorhaben ausführlich vorgestellt und inhaltlich beraten. Im Rahmen der heutigen Sitzung soll den Anwesenden das Vorhaben noch einmal aus planerischer Sicht vorgestellt werden. Hierzu wurde Herr Escosura von der AC Planungsgruppe eingeladen, welcher im Anschluss das Vorhaben näher erläutert.

Im wesentlichen wird auf folgende Punkte eingegangen:
  • Die Frist zur Abgabe der gemeindlichen Stellungnahme ist formell abgelaufen. Evtl. Anregungen und Bedenken werden dennoch im Rahmen der nächsten Sitzung des Bauausschusses der Stadt Eckernförde (Anfang Dezember 2010) Berücksichtigung finden. Es wird eine entsprechende Abwägung vorgenommen.
  • Der Bebauungsplan Nr. 34 „Gewerbegebiet Nord“ (B-Plan 34) stellt mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 63 „Gewerbegebiet Grasholz-Nord“ (B-Plan Nr. 63) planerisch ein großes Gewerbegebiet dar. Unter Berücksichtigung verschiedener Gründe hat sich die HaGe jedoch dazu entschieden, den Betrieb aus dem B-Plan Nr. 34 in den Bereich des B-Plan Nr. 63 zu verlegen.
  • Die Höhenentwicklung sowie die geplante Versiegelung werden kurz erläutert.
  • Der Eingriff durch die geplante Versiegelung kann aufgrund der großzügigen Ausgleichsflächen nahezu vollständig vor Ort ausgeglichen werden.
  • Bisher wurde versäumt, im B-Plan 63 auf den Durchführungsvertrag zu verweisen. Hier wird eine entsprechende Festsetzung aufgenommen, dass der Durchführungsvertrag Bestandteil des B-Plans Nr. 63 wird.
  • Dem B-Plan Nr. 63 liegen u. a. auch die Pläne der vorgesehenen Erschließung bei. Hieraus kann noch einmal konkret entnommen werden, wie das Gelände hergestellt werden soll. Für die geplanten Hochbaumaßnahmen liegen weiterhin Ansichtszeichnungen vor, so dass auch hier schon heute geregelt wird, wie der/die Baukörper aussehen wird/werden.
  • Die Straßenerweiterung und die Herstellung der Ampelanlage sind derzeit nicht konkret geplant. Hier soll die verkehrliche Entwicklung beobachtet werden. Die Verbreiterung der Fahrbahn auf 6,50 m könnte auch durch die Herstellung eines befahrbaren Seitenstreifens erreicht werden.
  • Der Zeitpunkt der Herstellung der Ampelanlage im Bereich B 76 / Gammelbyer Straße liegt im Entscheidungsermessen des Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV-SH).
  • Die Art der Versiegelung der Betriebsfläche ist noch nicht abschließend geregelt. Diese wird jedoch so erfolgen, dass eine gezielte Abführung und Trennung des anfallenden Niederschlagswasser möglich wird.
  • Änderungen im Bereich der Erschließungsplanung haben solange keinen Einfluss auf den B-Plan Nr. 63, wie diese nicht grundsätzlich die Planungsziele verändern. Sollte die Zukunft zeigen, dass eine Änderung der Baugrenzen erforderlich würde, wäre auch der B-Plan inhaltlich anzupassen.
Hieran anschließend wird auf Fragen der Ausschussmitglieder näher eingegangen. Ein Themenschwerpunkt ist dabei der Ausbau der Gammelbyer Straße auf 6,50 m in Verbindung mit der Schulwegsicherung auf dem kombinierten Geh- und Radweg. Darüber hinaus wurden die Angaben der Verkehrszählung näher hinterfragt.

Ausschussmitglied Schmidt führt aus, dass die Gemeinde mindestens eine Stellungnahme zu folgenden Punkten abgeben sollte:
  • Bepflanzung der Ausgleichsfläche Nr. 2
  • Verzicht auf beleuchtete Werbeanlagen
Nach kurzer Erörterung wird durch den Bau- und Umweltausschuss folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:

Die Gemeinde Gammelby gibt zum Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 63 „Gewerbegebiet Grasholz-Nord“ folgende Stellungnahme ab:
  1. Im Bereich 2 (nördlicher Bereich des Plangebietes) ist wie in der Planskizze der Gemeinde Gammelby dargestellt, eine Baumanpflanzung mit heimischem Gehölz anzuordnen. Diese waldähnliche Grünzone soll den Übergang der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen zur Gewerbeanlage landschafsverträglich herstellen.
    Begründung:
    Der Baukörper des HaGe-Betriebes wird auf einer NN-Höhe von 20,35m (Oberkante Fertigfußboden) errichtet. Bei einer Gebäudehöhe von 15,00m wird das Gebäude ca. 10-15 m über die Geländefläche der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen hinausragen und in seiner Wirkung von der dörflichen Bebauung aus gesehen als störend wahrgenommen. Durch den ansatzweise hergestellten waldähnlichen Streifen wird dem Zersiedelungscharakter in diesem Bereich begegnet.
  1. Werbeanlagen sind ausschließlich nur an den Gebäudeflächen angebracht zulässig. Sie dürfen nicht mit Leuchtmittel versehen werden bzw. sind nur in nicht beleuchtetem Zustand zulässig.
    Begründung:
    Die gewerbliche Anlage der HaGe stellt in seiner Solitärstellung einen erheblichen Eingriff in das Landschaftsbild dar. Es handelt sich primär nicht um eine Verkaufsstätte. Illuminierte Werbeanlagen, besonders auch als Einzelbauteile / -elemente wie Werbetafeln, Pylone oder Anlagen an Masten verstärken diesen störenden Eingriff und sind mit der Nutzung des HaGe-Betriebes nicht zwingend zu erklären.
  1. Der Ausbau der Gammelbyer Straße auf eine Gesamtbreite auf 6,50 m wird aufgrund vorliegender Erfahrungswerte im Gemeindegebiet Gammelby bereits zum jetzigen Zeitpunkt als zwingend erforderlich gesehen. Der Ausbau hat dabei so zu erfolgen, dass der kombinierte Geh- und Radweg, welcher auch als Schulweg dient, nicht in seiner Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird. 
    Begründung:
    Innerhalb des Gemeindegebietes gibt es mehrere Straßen, die regelmäßig stark von Schwerlastverkehr frequentiert werden (z. B. im Bereich der Kiesgruben). Eine wirksame Breite von 5,50 m wird bei der zu erwartenden Verkehrsbelastung des Gewerbegebiets und des Betriebes der HaGe als nicht ausreichend angesehen. Ein Heranrücken der Gammelbyer Straße an den Geh- und Radweg würde zu Lasten der Schulwegsicherung gehen. Der Ausbau sollte daher in Richtung Westen erfolgen.
  2. Die verkehrslenkenden Maßnahmen im Bereich Gammelbyer Straße / B 76 werden ebenfalls zum jetzigen Zeitpunkt als erforderlich angesehen. Im Hinblick auf Erfahrungen im Bereich „Rosseer Weg“ sollte bereits jetzt über die Realisierung der Ampelanlage nachgedacht werden. Auch in diesem Bereich ist die Schulwegsicherung zu beachten.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 6. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.



Norbert Jordan  Jürgen Thoms 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender