N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Gammelby vom 20.02.2014.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff "Alte Schule", Schulweg 10, 24340 Gammelby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  00.00 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende/r Tarik Stolz
Ausschussmitglied Klaus-Jörg Brunkert
Ausschussmitglied Ralph Sicker
Stellv. Ausschussvorsitzende/r Jürgen Thoms
wählbarer Bürger Stefan Blawe
wählbarer Bürger Eckhard Schmidt
wählbarer Bürger Kelvin Stapelfeldt

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeisterin Marlies Thoms-Pfeffer
Gemeindevertreterin Heike Stolz
Protokollführer/in Sylvia Brücker

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit derLadung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Verpflichtung der Wählbaren Bürgerinnen und Bürger
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Mitteilungen und Anfragen
6. Straßensanierung Gammelby - Puckholt
  Beschlussvorlage - 2/2014
7. Bankettbefestigung "An der Au" im Anschluss an die vorhandene Entwässerungsrinne
  Beschlussvorlage - 8/2014
8. Weitere Vorgehensweise mit der Straßenbeleuchtung in Gammelby
  Beschlussvorlage - 3/2014
9. Erneuerung Bahnübergang "Gammelby" (Gemarkung Rögen)
  Beschlussvorlage - 5/2014
10. Siedlungsentwicklung im Gemeindegebiet Gammelby
  Beschlussvorlage - 7/2014

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit derLadung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Verpflichtung der Wählbaren Bürgerinnen und Bürger
Der Ausschussvorsitzende verpflichtet die wählbaren Bürger gem. § 21 Gemeindeordnung ihre Tätigkeit gewissenhaft und unparteisch auszuüben. Darüber hinaus werden sie zur Verschwiegenheit verpflichtet.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Die Tagesordnung soll um den Tagesordnungspunkt (TOP) 5 "Mitteilungen und Anfrage" erweitert werden. Alle anderen TOP verschieben sich nach unten. Der ursprüngliche TOP 10 wird gestrichen, da der Antrag zurück gezogen wurde. Der TOP 11 "Bekanntgabe" entfällt, da es keine nicht öffentlich zu behandelnden TOP mehr gibt.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 5. Mitteilungen und Anfragen
Herr Stolz stellt den Antrag, dass die Bankettenpflege im Birkenseer Weg überprüft werden müsse. Herr Eggers von der Verwaltung soll sich die Situation vor Ort anschauen und prüfen was man dort machen kann. Fraglich sei, welcher Teil im Eigentum der Gemeinde Gammelby ist und welcher Teil eventuell zur Stadt Eckernförde gehört.

Frau Thoms-Pfeffer teilt mit, dass die Banketten im Koseler Weg aufgrund der Umleitung und des dadurch resultierenden LKW Verkehrs stark beschädigt worden sind. Die B 76 wurde zeitweilig gesperrt. Die LKW´s wichen über den Koseler Weg aus. Dort ist die Durchfahrt mit dem LKW nicht erlaubt. Problematisch sei, dass niemand dieses Umleitungsschild dort aufgestellt haben will und nun fraglich ist, wer der Verursacher ist.

Herr Schmidt bittet darum, dass die Verwaltung überprüft in wieweit der Grünordnerische Plan bezüglich des Bebauungspalnes (B-Planes) für die HaGe umgesetzt bzw. eingehalten worden ist. Er bittet darum, dass diesbezüglich die Stadt Eckernförde kontaktiert wird. Möglicherweise seien Festsetzungen dort nicht eingehalten worden. Gammelby habe als Nachbargemeinde von Eckernförde das Recht sich zu erkundigen.

Herr Stolz erklärt, dass sollte man die Stadt Eckernförde bezüglich der Umsetzung der grünordnerischen Festsetzungen kontaktieren, die Gemeinde Gammelby auch darüber nachdenken müsste, in wieweit die Maßnahmen für die Ausgleichsfläche des B-Plan Nr. 3 durchgeführt werden. Frau Thoms-Pfeffer erklärt, dass sie sich informiert hat, was so ein Baum koste. Dieser würde bei ca. 900,00 € liegen. Herr Stolz schlägt vor kleine Bäume zu pflanzen, welche dann länger zu schützen wären. Der Ausschuss ist sich darüber einig, dass die Ausgleichsfläche,als Bestandteil des B-Planes, geltendes Recht ist und somit sowohl von den Bürgern als auch von der Gemeinde zu beachten sei. Herr Schmidt lenkt ein, dass die Gemeinde überdenken sollte, ob sie die Ausgleichsfläche an der Stelle noch möchte. Die Verwaltung soll prüfen, was der Grünordnerische Plan dort vorsieht, ob man den B-Plan ändern könnte, wo eine Alternativausgleichsfläche entstehen könnte und welche Gesamtkosten auf die Gemeinde zukommen würden.

Herr Stolz erklärt, dass er einen Antrag von Herrn und Frau Rücker, Kummel 16 erhalten habe. In dem Antrag wollten beide auf die Zufahrtsstraße aufmerksam machen. Aufgrund der ungünstig steilen Auffahrt, leide die Verschleißdecke erheblich. Insbesondere die Witterung sei dafür verantwortlich. Die entstandenen Risse und Schlaglöcher sollten in diesem Bereich beseitigt werden. Der Ausschuss ist sich einig, dass die Zufahrtsstraße bei den nächsten Flickarbeiten mit aufzunehmen ist.

zu TOP 6. Straßensanierung Gammelby - Puckholt
Beschlussvorlage - 2/2014

Bereits im Dezember 2011 wurde durch die Verwaltung beim Kreis Rendsburg-Eckernförde ein formloser Antrag auf Bezuschussung eines Ausbaus der Straße von Gammelby nach Puckholt bis an die Gemeindegrenze Rieseby gestellt. Dabei ging es seinerzeit in erster Linie darum, in die Liste der beantragten Maßnahmen aufgenommen zu werden. Die Bezuschussung kann über den Kreis aus Mitteln des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) erfolgen, weil die Straße nach alter Definition als GIK-Weg klassifiziert ist (Gemeindeverbindungsweg I. Klasse). Die Zuschussquote liegt bei 55 % auf die Nettobaukosten.
Nunmehr hat sich der Mitarbeiter der Kreisbauverwaltung bei Herrn Andresen gemeldet und erfragt, ob die Gemeinde Gammelby möglicherweise auch kurzfristig bauwillig wäre. Bei der Zuteilung der, dem Kreis für 2014 zur Verfügung stehenden FAG-Mittel, könnte es so sein, dass eigentlich vorrangige Gemeinden abspringen, so dass Mittel frei werden könnten. Für diesen Fall könnte die Gemeinde Gammelby u.U. die Lücke füllen. Sofern dieser Fall nicht eintritt, wäre eine Bezuschussung in 2015 ggf. möglich.

Ausbau bedeutet in diesem Falle, dass die vorhandene Asphaltierung so belassen wird, wie sie ist. Oben drauf werden zusätzliche zwei Schichten aufgebaut. Dabei handelt es sich um eine ca. 5-6 cm mächtige Asphalttrag- und eine ca. 2,5 cm mächtige Asphaltdeckschicht. Die Banketten werden mit Asphaltrecyclingbaustoffen an die neue Fahrbahnoberkante angeglichen. Seitliche Zwangspunkte wie z.B. Auffahrten oder Rinnen werden ebenfalls angeglichen.
Herr Andresen hat die Kosten auf rund 273.000 € einschließlich Baunebenkosten geschätzt. Ob der Kreis sämtliche Kosten, die in dieser Kostenschätzung eingeflossen sind, anerkennt, wird eine Prüfung noch erst ergeben.
Da es sich unumstritten um einen Ausbau i.S.d. Straßenausbaubeitragsrechtes handelt, sind Ausbaubeiträge von den Anliegern zu erheben. Eine Ausbaubeitragssatzung muss erlassen werden.

Unterwegs queren einige Drainagedurchlässe die Straße. Diese sollten im Vorwege auf ihren Zustand hin überprüft und ggf. vor einer Asphaltierung saniert werden. Dabei gilt es sicherlich vorab zu prüfen, wer Vorteilshabender der Leitungen ist. Die Vorteilshabenden müssen den Aufwand der Unterhaltung der Durchlässe im Verhältnis der Vorteile gemeinsam bestreiten.

Zufahrt nach Eichthal:
Auch bei dieser Straße handelt es sich um eine Gemeindestraße, allerdings ist diese nicht als GIK klassifiziert. Daher gibt es auch keine Möglichkeit der Bezuschussung eines Ausbaus.
Sollte die Gemeinde erwägen, auch diese Straße bei der Gelegenheit mit auszubauen, so muss bei einer Länge von rund 200 lfdm und einer Breite von 3,20 m mit Kosten von rund 16.000 € kalkuliert werden. Auch hier wären Ausbaubeiträge zu erheben.

Sofern ein Ausbau beschlossen wird, so ist es selbstverständlich, dass mit der Maßnahme eine Vollsperrung über die Zeit der Bauarbeiten einhergeht. Den Anliegern wird ein Erreichen ihrer Wohnungen ermöglicht. Der Ausführungstermin wird mit den landwirtschaftlichen Anliegern abzustimmen sein. Der Durchgangsverkehr muss umgeleitet werden.

Fazit:
Die Gemeinde muss beraten und beschließen, ob ein Ausbau der Straße "Gammelby – Puckholt" in 2014 oder 2015 durchgeführt werden soll. Der Beschluss würde quasi als Vorratsbeschluss gefasst, um kurzfristig auf ein Signal des Kreises reagieren zu können

Herr Stolz stellt den Sachverhalt dar und erklärt kurz die Möglichkeit Bohrkerne zu entnehmen um diese analysieren zu lassen. Der Ausschuss ist sich einig, dass es Sinn macht vorerst Proben entnehmen zu lassen.

Ein Ausschussmitglied bittet darum, dass mit der Verwaltung geklärt wird, ob im Wege einer später anfallenden Erneuerung der Straße, die Möglichkeit besteht eine Schutzzone für Radfahrer zu schaffen.

Beschluss:

Um das subjektiv wahrnehmbare Erfordernis eines Ausbaus fachkundig und objektiv zu dokumentieren, wird beschlossen, ein Asphaltlabor mit der Entnahme von 4-6 Bohrkernen und deren Analyse zu beauftragen. Ferner wird ein Ingenieurbüro mit der Interpretation des Analyseergebnisses der Bohrkerne und der Erarbeitung eines Ausbaus- oder ggf. Unterhaltungsentwurfs beauftragt. Das Ingenieurbüro soll in spätestens 8 Wochen in einer dann anzuberaumenden Sitzung vortragen. Entstehende Kosten von rund 3-5 Tausend Euro werden anerkannt


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Bankettbefestigung "An der Au" im Anschluss an die vorhandene Entwässerungsrinne
Beschlussvorlage - 8/2014

Es ist angedacht, den Bankettstreifen im Außenkurvenbereich ab "Birkenweg" / Ecke " An der Au" bis zur vorhandenen Regenentwässerungsrinne in Richtung Kollholmer Au zusätzlich durch einen ca. 50 cm breiten Pflasterstreifen zu befestigen. Auf dieser ca. 70 m langen Strecke wird bei Begegnungsverkehr mit Großfahrzeugen auf den wassergebundenen Bankettstreifen ausgewichen. Bei einer baulichen Umsetzung der Maßnahme würden Kosten von geschätzten 3.000,00 € brutto auf die Gemeinde zukommen. Alternativ kann man konventionell, im Zuge von Straßenunterhaltungsmaßnahmen, abgängiges Befestigungsmaterial durch Zulieferung von geeigneten Kies- bzw. Recyclingbaustoffen einbauen, um den Straßenkörper vor Beschädigungen zu schützen.


Herr Stolz erklärt den Sachverhalt und spricht sich für die Variante aus, den Bankettenstreifen um einen Pflasterstreifen von ca. 50 cm zu erweitern. Im Ausschuss ist man sich einig, dass dies langfristig gesehen die bessere Lösung ist.

Beschluss:

Der Bankettstreifen im Außenkurvenbereich ab "Birkenweg" / Ecke "An der Au" bis zur vorhandenen Regenentwässerungsrinne in Richtung Kollholmer Au soll zusätzlich durch einen ca. 50 cm breiten Pflasterstreifen befestigt werden. Die Kosten i. H. v. ca. 3.000,00 € werden anerkannt.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Weitere Vorgehensweise mit der Straßenbeleuchtung in Gammelby
Beschlussvorlage - 3/2014

Die grundsätzliche Thematik wurde am 25.09.2012 in der GV beraten. Die Installation von Testleuchten wurde beschlossen und unterdessen auch durchgeführt.
Nunmehr soll unter Einbeziehung der Erfahrung mit den Testleuchten beraten werden, wie weiter verfahren wird. Da im neuen Gemeindeparlament seit Mai vergangenen Jahres teilweise neue Gemeindevertreter sitzen, soll der Inhalt der Beschlussvorlage aus September 2012 erneut dargestellt werden. Dieser sei im Folgenden also nur kopiert. Seinerzeit war von 40 Leuchten die Rede. Tatsächlich hat die Katasteraufnahme eine Anzahl von 48 Leuchten ergeben. Dahingehend wurden die Zahlenwerke angepasst.

Daten / Zahlen und Fakten:

Bestand in Gammelby rund 48 Stück Pilzleuchten

Die Möglichkeiten der Umrüstung von Straßenbeleuchtungen auf energiesparende Leuchtmittel können folgendermaßen zusammengefasst werden. Derzeit werden in Städten und Gemeinden noch immer vielfach HME- Leuchtmittel (Hochdruckquecksilberdampfleuchte) eingesetzt. Durch den Gesetzgeber wurde die Einstellung der Produktion dieser HME- Leuchtmittel (Bezeichnung je nach Hersteller auch HQL oder HPL) vorgeschrieben. Anlass dazu geben die geringe Lichtausbeute in Bezug auf den hohen Stromverbrauch sowie die umweltschädlichen Metall-/ Quecksilberbestandteile.
Die Leuchtmittelindustrie hat sich unlängst auf die Situation eingestellt und hält für die meisten Leuchtenarten passende Energiesparleuchtmittel oder LED-Leuchtköpfe bereit.

Umrüstung auf Energiesparleuchtmittel:

Technisch ist es kein Problem, die Leuchten umzurüsten, allerdings müssen die Vorschaltgeräte der alten Leuchtmittel überbrückt und neue Leuchtmittel eingesetzt werden. Bei der Gelegenheit sollte gleich jedes Leuchtenglas und jeder Korpus gründlich gereinigt werden. Für die elektrischen Arbeiten muss mit rund 50 € pro Laterne gerechnet werden. Die Reinigung könnte optional auch von einem gestellten Mitarbeiter des Bauhofes erledigt werden. Damit ließen sich die Kosten eines Elektrikers reduzieren.

Umrüstung auf LED:

Die Umrüstung auf LED-Leuchtköpfe kostet bei Auswahl eines schlichten Designs rund 500 - 600 € pro Laterne + MwSt. Kurzum würden für die Umrüstung der 48 Laternen in Gammelby für Demontage, Entsorgung, Lieferung LED und Neumontage Kosten von rund 35.000 € entstehen. Über den Projektträger Jülich als Verwalter von Bundeszuschüssen im Energieeinsparbereich lässt sich mit hohem Verwaltungsaufwand und ausschließlich unter Beteiligung eines Fachplanungsbüros ein Zuschuss von maximal 25 % einwerben. Damit bliebe für die Gemeinde mindestens ein Eigenanteil in Höhe von rund 25.000 €. Ein Fachplaner wäre für die Antragsausarbeitung und Projektbegleitung zu beauftragen. Herr Andresen hat Kontakt zu einem Büro in Hamburg. Der örtliche Elektriker ist mit dem komplizierten Antragsverfahren wahrscheinlich überfordert.

Einsparpotential bei Umrüstung auf Energiesparleuchtmittel oder LED:

Die Gemeinde Gammelby hat an eine Einspeise- und Zählstelle (An der Au) und einen jährlichen Stromverbrauch von rund 11.000 kwh. Damit ergeben sich beim derzeitigen Straßenbeleuchtungsstromtarif jährliche Kosten von rund 2.860 €. Geht man bei Umrüstung auf Energiesparleuchtmitte von einem Einsparpotential von rund 55 % aus (es wird etwas größer sein), dann können jährlich mindestens 1.500 € eingespart werden. Bei der Umrüstung auf LED kann ein Einsparpotential von 75 % angesetzt werden, so das rund 2.100 € eingespart würden.

Aufwand und Amortisationszeiten der Umrüstung auf Energiesparleuchtmittel oder LED:

Bei Umrüstung auf Energiesparleuchtmittel ergeben sich folgende Umrüstungskosten:
  • 48 Stück x 40 €/Stück = 1.920,00 € (elektrische Arbeiten)
  • 48 Stück x 10 €/Stück = 480,00 € (Reinigung der Leuchten)
  • Für kleine Reparaturen müssen erfahrungsgemäß Kosten vorgesehen werden, hier pauschal angenommen 600 € (Tausch abgängiger Teile, Ersatz defekter Kuppen oder Gläser, defekter Dichtungen...)

Summe netto 3.000,00 €
+ 19 % MwSt. 570,00 €
Summe brutto 3.570,00 €

Die Umrüstung hätte sich also nach spätestens 2 Jahren amortisiert.

Die Umrüstung auf LED würde sich bei den genannten Kosten und dem genannten Einsparungen unter der Voraussetzung einer 25%-igen Zuwendung nach rund 17 Jahren amortisieren. Korrekterweise muss aber erwähnt werden, dass die Hersteller der LED-Leuchten eine 20-jährige Standzeit der Köpfe versprechen. Unter dieser Voraussetzung hat die Gemeinde in diesem Zeitraum keinen Aufwand mehr für Leuchtmittelwechsel. (Hinweis: Es lassen sich keine einzelnen LEDs austauschen, bei einem Defekt muss der ganze Kopf oder bestenfalls die ganze Platine gewechselt werden).

Option Wartungsvertrag:

Eine Fachfirma aus dem mittleren Schleswig-Holstein bietet auf Nachfrage einen Wartungsvertrag mit 3 Jahren Laufzeit mit vorangegangener Umrüstung auf Energiesparleuchtmittel an. Der Austausch würde umgehend nach Vertragsabschluss erfolgen. D.h. die Firma geht in Vorleistung und gewährleistet über drei Jahre die Funktion der Leuchtstoffmittel (nicht der Erdverkabelung und sonstiger Technik).
Ob ein solcher Wartungsvertrag für Gammelby attraktiv wäre, möge die Gemeindevertretung bewerten. Die Option soll hier aber erwähnt worden sein. Die Beseitigung von Kabelfehlern etc. ist nicht pauschal abgegolten und wird natürlich zum Nachweis abgerechnet.

sonstige Hinweise:
  • Lichtdesigner, Leuchtenhersteller und andere Fachleute erachten die Lösung mit Installation von Kompaktleuchtstoffmitteln als dilettantisch. Die Leuchten haben in Lumen gemessen tatsächlich eine geringere Helligkeit, allerdings scheint das menschliche Auge das Licht der Kompaktleuchtstoffmittel heller zu beurteilen, als es tatsächlich ist. In keiner Gemeinde, in der bereits die Umrüstung erfolgte, gab es schwerwiegende Probleme. Allerdings soll nicht verschwiegen werden, dass die Energiesparleuchtmittel in Bezug auf Erschütterungen (Gegentreten) relativ empfindlich sind.
  • Der Einsatz von LED- Technik ist in aller Munde, hat allerdings noch ihren Preis. Sie wird gerade auch im Bereich der Stadtbeleuchtung immer effizienter. Die Auswahl an günstigen Leuchten nimmt stetig zu, die Effizienz steigt. Heute lassen sich im dörflichen Bereich durchaus mit rund 20 Watt sehr gute Ausleuchtungen erzielen. Daher wird empfohlen, mit der Umrüstung auf Kompaktleuchtstoffmittel den Sprung in die neue Technik zu überbrücken. Möglicherweise lassen sich Testleuchten installieren, um in den kommenden Jahren selbst Erfahrungen mit dieser Technik zu sammeln.
  • Die Industrie bietet neben LED verschiedenste, andere neue Leuchtmitteltechniken. Dabei ist allerdings immer zu bedenken, dass dann entweder komplett neue Köpfe oder passende Umrüstsätze her müssen. Die Kosten betragen immer über 100 € pro Leuchtenkopf. Andere Techniken, beispielsweise Induktionsleuchtmittel, sind so jung, dass es noch keine langjährigen Referenzen gibt.
  • Es gibt als Leuchtmittel noch die NAV- Technik. Die Lichtfarbe ist allerdings gelb bis orange (wird häufig in Kreuzungsbereichen eingesetzt). Herr Andresen ist der Auffassung, dass diese Technik flächendeckend nicht zu empfehlen ist, da die Umgebung im Licht dieser Leuchten grau ist. Farben werden geschluckt. Daher bietet sich ein recht trister Eindruck, wenn diese Leuchten flächendeckend im Einsatz sind.
  • Aus Umweltschutzgesichtspunkten sind die favorisierten Kompaktleuchtstoffmittel auch nicht uneingeschränkt zu empfehlen, da jedes Leuchtmittel mit einem eigenen, in die Fassung integrierten Vorschaltgerät ausgestattet ist. Es entsteht vergleichsweise viel Elektronikschrott, der teuer recycelt werden muss. Ferner dampfen die Leuchten beim Einsatz in Innenräumen möglicherweise relevante Konzentrationen krebserregender Stoffe aus.

Neue Erkenntnisse:
  • Seit 01.01.2013 müssen bei Straßenausbauten Anliegerbeiträge erhoben werden. Neben dem klassischen Straßenbau gehört auch das Straßeninventar zum umlagepflichtigen Aufwand eines Ausbaus. Das heißt, bei der Erneuerung der Straßenbeleuchtung (oder auch nur Teilen davon, wie Leuchtenköpfen) müssen die vorteilshabenden Anlieger Ausbaubeiträge zahlen. Dazu müsste die Gemeinde zunächst eine Ausbaubeitragssatzung entwerfen und erlassen. Bei der Ermittlung der einzelnen Anliegerbeiträge müssten nahezu alle Grundstücke des ganzen Ortes in die Berechnungen einfließen, so dass der Verwaltungsaufwand am Ende möglicherweise nicht mehr in einem vertretbaren Verhältnis zum einzuwerbenden Beitrag steht.
  • Contracting:
    Derzeit wird gerade in einer Gemeinde des Amtes über die Fremdvergabe der Dienstleistung "Straßenbeleuchtung" beraten. Möglicherweise macht es in bestimmten Fällen Sinn, die Erneuerung und den Betrieb der Straßenbeleuchtung über eine, per Contract definierte Zeit, an einen Dritten zu übertragen, z.B. Stadtwerke. Dann würde man quasi über ein jährliches Entgelt die Technik nebst deren Wartung etc. mieten. Die Eigentumsverhältnisse nach Ablauf des Contractes müssen im Vorwege im Contract geregelt werden. Meist bestreiten die dienstleistenden Stadtwerke einen Teil ihres Aufwandes über den Verkauf der erforderlichen Energie. Folglich muss vor Eingang eines Contractings zuvor der alte Energieliefervertrag kündbar sein.
    Diese Option des Betriebs einer Straßenbeleuchtung ist im Grunde genommen eine Art einer Fremdfinanzierung. Diese hat allerdings den besonderen Charme, dass der Dienstleister nicht verpflichtet ist, Ausbaubeiträge zu erheben.


Beschluss:

Es wird beschlossen, zur Überbrückung in die neue Leuchtentechnik mit LED zunächst eine kostengünstige Umrüstung auf Kompaktleuchtstoffmittel (Energiesparleuchten) durchzuführen. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Auftrag an eine Fachfirma zu erteilen. Die Kosten in Höhe von rund 4.000 € werden anerkannt und im Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2014 bereitgestellt. Um die Energieeinsparpotentiale zeitnah zu nutzen, soll der Auftrag innerhalb von 4 Wochen erteilt werden.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erneuerung Bahnübergang "Gammelby" (Gemarkung Rögen)
Beschlussvorlage - 5/2014

Es wurde festgestellt, dass die Bahnübergangssicherungsanlage des Bahnüberganges "Gammelby" abgängig ist und nicht mehr den aktuellen Ansprüchen an die Sicherheit entspricht. Der Bahnübergang muss somit erneuert werden. Ziel ist es die derzeitige Sicherung des Bahnüberganges rückzubauen und diese durch eine neue Sicherung mit Halbschranken zu ersetzten. Die Gestaltung wird nach den derzeit gültigen Bestimmungen verändert. Die vorhandene Anlage soll durch einen Neubau ersetzt werden. Bei Neubauten sind je Fahrtrichtung zwei Lichtzeichen und Halbschranken aufzustellen. Die Sicherung des Bahnüberganges wird somit künftig durch eine Anlage mit Halbschranken, Lichtzeichen und Andreaskreuz erfolgen. Ein Verzicht auf eine Halbschranke kann nicht erfolgen, da auf dem Rögener Weg nicht ausschließlich forst- und landwirtschaftlicher Verkehr vorherrscht. Zur Unterbringung der technischen Schalteinrichtungen wird das Betonschalthaus entsprechend dem Krezungsplan aufgestellt. Das geplante Betonschalthaus erhält eine wassergebundene Zuwegung für die Deutsche Bahn (DB) Mitarbeiter. Um ein gefahrenloses Räumen des Bahnüberganges zu gewährleisten soll bei Neubauten mit technischer Sicherung eine Fahrbreite von mind. 5,50 m im Bereich des Bahnüberganges und der Aufstelllänge hergestellt werden. Die Straßenfahrbahn des Rögener Wegs wird somit im 25 m Räumungsbereich auf 5,50 m verbreitert.

Die Kostenermittlung erfolgt auf der Grundlage der marktüblichen Preise. Die Gesamtkosten für die Erneuerung des Bahnüberganges Gammelby (ohne Planungs- und Verwaltungskosten) betragen ca. 420.000,00 €. Straßenbaulastträger der kreuzenden Gemeindestraße ist die Gemeinde Gammelby. Bei Modernisierung der technischen Sicherungsanlage und der Bahnübergangsanlage handelt es sich um eine Maßnahme der Altanlagensanierung. Lediglich für Maßnahmen, welche die Sicherheit erhöhen bzw. die Abwicklung des Verkehrs verbessern, ist gem. Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) eine Kostenbeteiligung des Straßenbaulastträgers vorgesehen. Bei diesem Bahnübergang betrifft sie den Einbau der Schranken, die Erweiterung des BÜ Belages (Erhöhung der Verkehrssicherheit), die Verbreiterung der Straßenfahrbahn sowie die Herstellung der Straßenmarkierungen. Für diese Maßnahmen sind gem. § 13 EKrG die Kosten zu jeweils 1/3 vom Bund, der DB Netz AG und dem Straßenbaulastträger (in diesem Fall die Gemeinde Gammelby) zu tragen.
Aus der Kostenübersicht ergibt sich, dass der kreuzungsbedingte Anteil an den Gesamtkosten bei etwa 88.791,39 € liegen wird. Die Gemeinde hätte hiervon dann 29.597,13 € zu tragen.

Die voraussichtlich geplante Bauzeit wird mit ca. 3 Monaten veranschlagt.


Da in den Antragsunterlagen fälschlicherweise von dem Kreis Schleswig-Flensburg und einer Kreisstraße die Rede ist, soll in der gemeindlichen Stellungnahme der Hinweis aufgenommen werden, dass es sich um den Kreis Rendsburg-Eckernförde und eine Gemeindestraße handelt.

Beschluss:

Die Gemeinde beschließt das Einvernehmen zu erteilen und die Mittel i. H. v. 30.000,00 € im Haushalt 2015 bereitzustellen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Siedlungsentwicklung im Gemeindegebiet Gammelby
Beschlussvorlage - 7/2014

Mit Verabschiedung des Landesentwicklungsplanes im Oktober 2010 wurde den Kommunen im Land SH ein neuer Siedlungsentwicklungsrahmen aufgegeben. Danach können ländliche Gemeinden bis zum Jahr 2025 um bis zu 10 % des Wohnungsbestandes (Stand: 31.12.2009) wachsen. Der Wohnungsbestand beträgt für Gammelby 200 Wohneinheiten (WE). Damit wäre eine Entwicklung von bis zu 20 WE möglich. Hiervon sind jedoch noch evtl. Wochenend- und Ferienhäuser sowie vorhandenes Innenentwicklungspotenzial in Abzug zu bringen.

Grundsätzlich könnte über eine Entwicklung nachgedacht werden. Im Zuge der Standortsuche sind jedoch verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Hierzu gehört insbesondere der Grundsatz "Innenentwicklung vor Außenentwicklung". Weiterhin hat das Innenministerium bei anderen Bauleitplanverfahren immer wieder darauf hingewiesen, dass eine wohnbauliche Entwicklung am vorhandenen Siedlungskern und nicht in den Außenbereichslagen oder Ortsteilen erfolgen sollte. Darüber hinaus sind, wie üblich, die naturschutzrechtlichen Belange zu prüfen und zu berücksichtigen.

Um für Gammelby über eine Siedlungsentwicklung zu beraten, sind somit folgende Punkte von Bedeutung:
  • Innenentwicklung vor Außenentwicklung
  • Prüfung des vorhandenen Innenentwicklungspotenzials
  • Beachtung naturschutzrechtlicher Belange
  • Vorrangige Entwicklung im/am Dorfkern
Sofern sich ein Bedarf für eine Siedlungsentwicklung abzeichnen lässt, die eine Bauleitplanung zur Folge hat, wäre vorab eine Innenentwicklungsanalyse durch einen Fachplaner durchzuführen. Die Kosten hierfür betragen ca. 2.500,00 bis 3.000,00 EURO. Erst danach kann der tatsächliche Entwicklungsrahmen festgestellt werden. Diese Analyse ist zwingende Vorgabe des Innenministeriums, sobald eine Gemeinde bauleitplanerisch tätig werden möchte.

Es erscheint sachdienlich, dass sich für die Gemeinde Gammelby grundsätzliche Gedanken über eine siedlungsstrukturelle Entwicklung bis zum Jahr 2025 gemacht werden.

Ziel der Beratung sollte somit sein,
  • ob eine Entwicklung erfolgen soll,
  • in welchem Umfang die Entwicklung erfolgen soll und
  • wo die Entwicklung erfolgen soll.


Im Ausschuss wird diskutiert, ob es überhaupt notwendig ist eine Innenentwicklungsanalyse für die Gemeinde Gammelby aufzustellen.

Seitens der Vewaltung wird noch einmal erläutert was es mit so einer Analyse auf sich hat.
Im Oktober 2010 wurde der bis dahin gültige Raumordnungsplan durch den Landesentwicklungsplan S-H abgelöst. Dieser sieht für ländliche Gemeinden bis zum Jahr 2025 einen Entwicklungsspielraum bis zu 10 % bezogen auf den Wohnungsbestand zum Stand 31.12.2009 vor. Dieser Wohnungsbestand beträgt in Gammelby 200 WE. Die Entwicklung von 20 WE ist somit für Gammelby möglich. Bevor die Gemeinde jedoch die Möglichkeit hat einen Bebauungsplan aufzustellen, fordert das Land eine Innenentwicklungsanalyse. Hintergrund ist, dass eine Innenentwicklung vor einer Außenentwicklung erfolgen soll. Für die Durchführung einer solchen Analyse würde ein Planungsbüro beauftragt werden, welches sich die örtlichen Gegebenheiten in der Gemeinde anschaut. Es wird geprüft, wo im Gemeindegebiet Baulücken vorhanden sind, welche davon bebauut werden könnten, welche nicht bebaut werden könnten, weil dem etwas entgegensteht und welche Lücken ein Planungserfordernis haben.
Die potentiellen Baulücken werden vom Entwicklungspotential in Abzug gebracht. Dies ist unabhängig davon, ob die Flächen tatsächlich zum Verkauf stehen und somit bebaut werden oder nicht. Es geht um die rein planungsrechtliche Beurteilung und die Ermittlung, welche Flächen bebaut werden könnten.
Möchte die Gemeinde Bauleitplanung betreiben wäre, eine Innenentwicklungsanalyse erforderlich.

Beschluss:

Es wird beschlossen, die siedlungsstrukturelle Entwicklung der Gemeinde näher zu untersuchen. Zur Klärung, wie sich der städtebauliche Entwicklungsrahmen darstellt und auf welchen Flächen eine bauliche Entwicklung möglich ist, soll eine konkrete Untersuchung durch ein Planungsbüro erfolgen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.


Sylvia Brücker  Tarik Stolz 
Protokollführer/in  Ausschussvorsitzender