N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Gammelby vom 10.09.2015.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff "Alte Schule", Schulweg 10, 24340 Gammelby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.40 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Tarik Stolz
Ausschussmitglied Klaus-Jörg Brunkert
Ausschussmitglied Eckhard Schmidt
Ausschussmitglied Ralph Sicker
Ausschussmitglied Kelvin Stapelfeldt
Stellv. Ausschussvorsitzende/r Jürgen Thoms
wählbarer Bürger Stefan Blawe

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeisterin Marlies Thoms-Pfeffer
Gemeindevertreter Torsten Modi
Gemeindevertreterin Heike Stolz
Verwaltung/Protokollführer Norbert Jordan
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit derLadung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Mitteilungen und Anfragen
5. Neuaufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde
  Beschlussvorlage - 18/2015
6. Erlass einer neuen Abwasserbeseitigungssatzung
  Beschlussvorlage - 19/2015
7. Erneuerung von Fenstern in der Alten Schule (Gemeindetreff) in Gammelby
  Beschlussvorlage - 23/2015
8. Markierung der Fahrbahnkanten der Gemeindestraße von Gammelby nach Puckholt
  Beschlussvorlage - 13/2015
9. Umstellung des Winterdienstes auf Streusalzeinsatz
  Beschlussvorlage - 14/2015
10. Bepflanzung an der Dorfstraße
  Beschlussvorlage - 24/2015
11. Aktueller Sachstand zum geplanten Erweiterungsverfahren der Deponie
  Beschlussvorlage - 25/2015

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit derLadung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Durch den Ausschussvorsitzenden wird beantragt, die Tagesordnung um folgenden Punkt zu erweitern:

- Information über die Ergebnisse über die anwaltliche Beurteilung des Deponievorhabens

Nach kurzer Erörterung kann festgehalten werden, dass noch keine Ergebnisse der anwaltlichen Beurteilung vorliegen. Diese sollen aber zeitnah der Gemeinde durch den Rechtsbeistand vorgestellt werden. Unter Berücksichtigung dieses Sachverhalts wird die Bezeichnung des Tagesordnungspunktes wie folgt geändert:

- Aktueller Sachstand zum geplanten Erweiterungsverfahren der Deponie

Dieser Tagesordnungspunkt soll am Ende, als neuer Tagesordnungspunkt 11, eingefügt werden.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Mitteilungen und Anfragen

Ausschussmitglied Sicker weist darauf hin, dass die Banketten im Bereich Gammelby Richtung Puckholt nachgebessert werden müssten. Hierzu wird durch den Ausschussvorsitzenden ausgeführt, dass die Verwaltung bereits auf diesen Umstand hingewiesen hat. Die Banketten sollen wieder im Rahmen der Straßenunterhaltung aufgefüllt werden. Die Kosten hierfür werden grob auf ca. 4.000,00 € geschätzt.

Weitere Mitteilungen und Anfragen liegen nicht vor.


zu TOP 5. Neuaufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde
Beschlussvorlage - 18/2015

Das Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Gammelby hat am 14.09.1988 erstmals die Zustimmung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde erhalten. Eine Fortschreibung erfolgte bisher nicht. Dieses Abwasserbeseitigungskonzept diente bisher als Grundlage für abwasserrechtliche Entscheidungen im Gemeindegebiet.

Zweck und Ziel der Planung ist die schadlose Beseitigung des in der Gemeinde Gammelby anfallenden Abwassers. Hierzu gehört das Schmutz- und Niederschlagswasser.

Da das einleitend angeführte Abwasserbeseitigungskonzept keine Aussagen zum Verbleib des Niederschlagswassers trifft, wurde im Zusammenhang mit der Neuaufstellung der Abwasserbeseitigungssatzung die Überarbeitung des Abwasserbeseitigungskonzeptes notwendig.

Der Umfang des Abwasserbeseitigungskonzeptes richtet sich nach § 31 Landeswassergesetz S.-H. und bedarf der Genehmigung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde.

Die im Konzept dargestellten Inhalte umfassen das Sammeln, das Fortleiten und die Beseitigung des Abwassers. Die Behandlung des Abwassers, das über die örtlichen Misch- und/oder Trennsysteme abgeführt wird, übernimmt die Kläranlage der Gemeinde Gammelby.

Das Abwasserbeseitigungskonzept besteht aus der Übersichtskarte und dem Erläuterungsbericht.


Das Abwasserbeseitigungskonzept wird durch den Protokollführer ausführlich vorgestellt. Auf einzelne Fragen wird näher eingegangen.


Beschluss:

Das vorliegende Abwasserbeseitigungskonzept, bestehend aus der Übersichtskarte und dem Erläuterungsbericht (Stand 24.07.2015), wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde die Genehmigung zu beantragen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Erlass einer neuen Abwasserbeseitigungssatzung
Beschlussvorlage - 19/2015

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Gammelby wurde am 27.08.1996 beschlossen und trat zum 03.09.1996 in Kraft. Nach § 2 (1) des Kommunalabgabengesetzes S.-H. verliert diese Satzung zwanzig Jahre nach Inkrafttreten ihre Gültigkeit. Dieser Fall tritt für die Gemeinde zum 02.09.2016 ein.

Basis für die Beitrags- und Gebührensatzung ist die Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde. Diese wurde ebenfalls am 27.08.1996 erlassen und hat bisher keine weiteren Änderungen erfahren.

Zwischenzeitlich haben sich die rechtlichen Grundlagen im Landeswassergesetz S.-H. (LWG) geändert. Gemäß § 31 (5) LWG können die Gemeinden entsprechend ihrem Abwasserbeseitigungskonzept in der Abwasserbeseitigungssatzung vorschreiben, dass und in welcher Weise Niederschlagswasser auf den Grundstücken, auf denen es anfällt, zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in Gewässer einzuleiten ist, sofern dies ohne unverhältnismäßige Kosten möglich und wasserwirtschaftlich sinnvoll ist. Diese Übertragung erfolgte bisher weder im Abwasserbeseitigungskonzept noch in der Abwasserbeseitigungssatzung. Somit wäre bis zum heutigen Tag die Gemeinde für die Niederschlagswasserbeseitigung zuständig.

Ziel ist es, alle rechtlichen Grundlagen zur Abwasserbeseitigung auf den neuesten Stand zu bringen. Nachdem zum Abwasserbeseitigungskonzept und zur Abwasserbeseitigungssatzung die notwendigen Genehmigungen der Unteren Wasserbehörde erteilt wurden, ist dann im vierten Quartal über die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zu beraten. Dieser Prozess ist zur rechtssicheren Regelung der Abwasserbeseitigung und der damit verbundenen Erhebung von Beiträgen und Gebühren unerlässlich.

Abschließend erfolgt der Hinweis, dass der Gemeindevertretung eine Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zum 01.01.2016 vorgelegt werden wird, damit Vorauszahlungen auf die Abwasserbeseitigungsgebühren am Anfang des Jahres 2016 für das gesamte Jahr rechtssicher erhoben werden können.


Die Abwasserbeseitigungssatzung wird durch den Protokollführer ausführlich vorgestellt. Auf einzelne Fragen wird näher eingegangen.

Durch den Ausschussvorsitzenden wird angeregt, dass den Einwohnerinnen und Einwohnern, zusammen mit dem Versand des nächsten Veranlagungsbescheides, ein Infobrief zugestellt wird, in dem darauf hingewiesen werden soll, dass Hygieneartikel nicht über die Ortsentwässerung entsorgt werden dürfen.


Beschluss:

Der Entwurf der Abwasserbeseitigungssatzung (Stand 24.07.2015) wird in der vorliegenden Form beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde die Genehmigung zu beantragen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erneuerung von Fenstern in der Alten Schule (Gemeindetreff) in Gammelby
Beschlussvorlage - 23/2015

Bei der vergangenen Wegebereisung wurde u.a. die alte Schule von außen besichtigt. Dabei wurde Sanierungsbedarf an den Fenstern festgestellt. Herr Schmidt erklärte sich bereit, eine Kostenschätzung für die Erneuerung von Fenstern zu erstellen. Da die vorhandenen Fenster teilweise nicht dem Stil des Gebäudes angepasst sind, wurde überlegt, diese neuen Fenster dementsprechend anders zu gestalten. In der Summe handelt es sich um 8 Fenster, die nicht nur ausgebaut und durch neue Fenster ersetzt werden müssen, sondern zusätzlich müssen auch die Innenlaibungen den neuen bauphysikalischen Gegebenheiten baulich angepasst werden.

Neben den Fenstern wurde auch der Schallschutz im kleinen Sitzungsraum angesprochen. Hier schlägt Herr Schmidt den Einbau einer Schallschutzdecke vor.

Die zur Verfügung gestellten Unterlagen von Herrn Schmidt zeigen die Kostenschätzung, Skizzen der Fenster und Fotos.

Die Kostenschätzung für die Fenstersanierungen schließt bei Aufrundung auf volle Tausender mit 28.000 €. Die Schätzung für den Einbau einer Schallschutzdecke schließt mit rund 4.500 €.


Durch den Ausschussvorsitzenden wird zur Diskussion gestellt, ob der Einbau von Kunststofffenster eine Alternative zu den aktuell vorgeschlagenen Holzfenstern sein kann. Die Kosten würden sich um ca. 50% reduzieren. Ebenso wären die Unterhaltungskosten, nachhaltig betrachtet, bei Kunststofffenstern geringer.

Ausschussmitglied Schmidt legt seine Argumente für Holzfenster dar und erklärt, dass bei diesem schönen Gebäude der Einbau von anderen Materialien nicht diskutabel ist. Hieran schließt sich innerhalb des Ausschusses eine kontroverse Diskussion zur Materialwahl an.

Bürgermeisterin Thoms-Pfeffer hebt die zentrale Lage dieses Gebäudes hervor. Der Einbau von Holzfenstern sollte daher favorisiert werden.
Nach kurzer Erörterung wird der Vorschlag unterbreitet, Materialproben bereit zu stellen und anhand konkreter Grundlagen zu entscheiden. Die Bereitstellung erfolgt durch die Ausschussmitglieder Thoms und Stapelfeld, die beruflich in diesem Bereich wirken.


Beschluss:

Es wird beschlossen, bis zur nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses durch die Ausschussmitglieder Thoms und Stapelfeld Muster von Holz- und Kunststofffenster bereitstellen zu lassen. Diese sollen als Entscheidungshilfe dienen. Ebenso werden bis dahin konkretere Kostenschätzungen erarbeitet.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.


Ausschussmitglied Sicker fasst den bisherigen Sachverhalt zum Thema Schallschutzdecke zusammen. Danach wäre eine Veränderung der Decke aktuell nicht zwingend notwendig. Die Installation einer Schallschutzdecke würde insbesondere bei größeren Veranstaltungen in diesem Raum von Vorteil sein.

Durch den Ausschussvorsitzenden wird angeregt, Stühle und Tische mit Filzgleitern zu versehen und durch Vorhänge eine Schallreduktion zu erreichen. Hieran schließt sich eine kurze Diskussion zu geeigneten Maßnahmen zur Schallreduzierung und den damit verbundenen Kosten an.

Abschließend wird durch Ausschussmitglied Brunkert vorgeschlagen, die Maßnahme erst umzusetzen, wenn grundsätzlich Sanierungsarbeiten an der Decke anstehen.

Beschluss:
Der Einbau einer Schallschutzdecke soll solange zurückgestellt werden, bis an der Decke grundsätzlich Unterhaltungsmaßnahmen notwendig werden. Ergänzend werden durch Ausschussmitglied Thoms die Kosten noch einmal neu kalkuliert und dem Ausschuss mitgeteilt.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Markierung der Fahrbahnkanten der Gemeindestraße von Gammelby nach Puckholt
Beschlussvorlage - 13/2015

In der GV am 26.02.2015 wurde unter TOP 7 beschlossen, dass der Bauausschuss über die Option der Markierung der Fahrbahnränder der Gemeindestraße von Gammelby nach Puckholt beraten soll. Als Beratungsgrundlage liefert Herr Andresen einige Fakten:
Länge der Fahrbahn von Ortsausgang bis Gemeindegrenze:            2.050 m
Länge der Markierung = Fahrbahnlänge x 2 =                                    4.100 m

Wahlmöglichkeit der Markierungsart und Kosten:
  1. Farbmarkierung
    Lebensdauer, insbesondere wenn diese oft überfahren wird, nur kurz
0,75 €/m x 4.200 m =
3.150 € + Baustelleneinrichtung + MwSt. = 4.000 €
  1. Heißspritzplastik
    Kunststoffmarkierung, 1,20 mm stark
1,40 €/m x 4.200 m =
5.880 € + Baustelleneinrichtung + MwSt. = 7.300 €
  1. Agglomeratmarkierung (kennt man als die tropfen- förmig aufgebrachte Markierung)
1,40 €/m x 4.200 m =
5.880 € + Baustelleneinrichtung + MwSt. = 7.300 €
  1. Thermoplastik-Markierung
Kunststoffmarkierung, 3 mm stark
3,40 €/m x 4.200 m =
14.700 € + Baustelleneinrichtung + MwSt. = 17.000 €
Die genannten Preise mögen als Richtpreise angenommen werden. Es wurde keine Preisanfrage getätigt.
Zu bedenken ist, dass eine Markierung je nach Typ unterschiedlich oft zu unterhalten ist, d.h. die Gemeinde muss damit rechnen, dass die für die Ersterstellung entstehenden Kosten alle xy Jahre erneut entstehen.

Ob es sinnhaft ist, eine Straße, die über eine Gemeindegrenze hinaus bis in eine andere Gemeinde führt, nur bis an die Gemeindegrenze zu markieren, möge die Gemeindevertretung selbst beraten. Jedenfalls hat das Ordnungsamt telefonisch bei der Verkehrsaufsicht des Kreises erfragt, ob eine Fahrbahnrandmarkierung genehmigungsfähig wäre. Ohne weitgehende Prüfung gibt es das Signal, dass eine Genehmigung nicht unwahrscheinlich ist.


Ergänzend zum Sachverhalt wird durch die Bürgermeisterin darauf hingewiesen, dass die für diesen Straßenabschnitt beantragte und in Aussicht gestellte Genehmigung auf Geschwindigkeitsreduzierung durch die Verkehrsaufsicht zurückgezogen wurde. Die Gemeinde Rieseby hat für diesen Streckenabschnitt ebenfalls eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragt. Ziel ist es nun, dass die Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde für diesen Abschnitt eine einheitliche Regelung trifft.

Durch die Bürgermeisterin wird die Verwaltung gebeten, einen gemeinsamen Termin mit der Verkehrsaufsicht, der Gemeinde Rieseby und der Gemeinde Gammelby zu koordinieren.
Innerhalb des Ausschusses schließt sich hieran eine kurze Beratung über die Notwendigkeit von geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen und einer Abstimmung einer gemeinsamen Maßnahme mit der Gemeinde Rieseby an. Wenn eine Fahrbahnmarkierung realisiert werden soll, sollte diese in der Ausführung einheitlich erfolgen.


Beschluss:

Die Umsetzung der Fahrbahnmarkierung soll mit der Gemeinde Rieseby erörtert werden. Ziel ist möglichst eine einheitliche Lösung, die gegebenfalls im Ergebnis auch sein kann, dass keine Markierung erfolgt. Die Koordination soll zusammen mit der beabsichtigten Verkehrsschau erfolgen. Der Ausschussvorsitzende des Bau- und Umweltausschusses wird sich hierzu mit der Gemeinde Rieseby in Verbindung setzen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Vor Eintritt in die Beratung zu Tagesordnungspunkt Nr. 9 wird Ausschussmitglied Brunkert kurz die Möglichkeit gegeben, sich zum Sachverhalt zu äußern. Herr Brunkert ist Auftragnehmer der Gemeinde und stellt den Winterdienst im Gemeindegebiet sicher.
Es wird durch Herrn Brunkert dargelegt, dass der Einsatz von reinem Salz aus Gründen der zu starken Beeinträchtigung des Schleppers nicht befürwortet wird. Dies nehmen die Anwesenden zur Kenntnis. Weitere Hinweise erfolgen nicht.


zu TOP 9. Umstellung des Winterdienstes auf Streusalzeinsatz
Beschlussvorlage - 14/2015

In der GV am 26.02.2015 wurde unter TOP 7 beschlossen, dass die Verwaltung gebeten werde zu prüfen, ob ein Winterdienst unter ausschließlichem Einsatz von Streusalz und Verzicht auf Streusand möglich wäre.
Dazu stellt Herr Andresen folgende Punkte zusammen:
  1. Derzeitige Verfahrensweise:
    Derzeit wird ein Salz-Sand-Gemisch im Verhältnis ca. 1:10 gestreut. Ausgebracht wird das Gemisch mit einem Walzenstreuer, der ein Fassungsvolumen von rund 2,75 to besitzt. Eine Füllung reicht in etwa für das Streuen der Gemeindestraßen in Gammelby (ohne Rögener Weg, weil hier "Kein Winterdienst" beschildert ist). Die mit Winterdienst versehene Wegestrecke ist rund 10 km lang, so dass bei Streuen beider Fahrbahnseiten rund 20 km Fahrstrecke zurückzulegen ist.
    Tatsächlich wird ein Teil des Streusandes in die Kanalisation des Ortes gespült. Allerdings landet nur ein Bruchteil des Sandes tatsächlich in der Teichkläranlage, denn nur die Straßenzüge, die über ein Mischwassersystem entwässern, haben eine Verbindung dorthin. Alle übrigen Straßenabläufe entwässern über einen reinen Regenwasserkanal in die Koseler Au.
(Anmerkung von Herrn Andresen: Trotzdem erhöht der in der Teichkläranlage ankommende Sand natürlich in einem nicht definierbaren Maße den Verwertungsaufwand des Schlamms.)
  1. Umstellung auf ausschließlichen Einsatz von Salz
    1. Streutechnik:
      Der vorhandene Walzenstreuer bietet nicht die Möglichkeit zum alleinigen Salzstreuen. Die Dosierung lässt sich nicht so fein einstellen, als dass eine vertretbare Menge verteilt würde. Der Streuer wurde vor nicht allzu langer Zeit aufgearbeitet und könnte noch einige Jahre seinen Dienst verrichten.
    2. Kosten für die Anschaffung eines Tellerstreuers:
      Beispielhaft RAUCH AXEO 6.1 C // 560 Liter: Neupreis rund 5.000 €. Die Dreipunktanbauvorrichtung für den Anbau an einen Schlepper hat bei derart kleinen Kommunalgeräten meist die Kategorie I, sprich schmal und leicht für Kommunaltraktoren. Sofern der Streu- und Räumdienst weiter von Herrn Brunkert erledigt werden soll, müsste die Anbauvorrichtung für Kategorie II (wenn nicht III) umgerüstet werden. Dieses wäre sicherlich auch mit einigen Kosten verbunden.
      Die Anschaffung eines gebrauchten Gerätes kann nicht uneingeschränkt empfohlen werden, da das Salz Korrosion stark beschleunigt und gebrauchte Geräte daher meist nicht ohne Grund verkauft werden.
    3. Kosten für das Streugut:
      In den vergangenen Jahren wurden im Schnitt rund 2 to pro Jahr aufgewendet. Gesackte Ware kostet je nach Marktlage zwischen 14 und 20 € brutto pro 100 kg. Die ca. 20 to Streusand pro Jahr erzeugen im Einkauf incl. Lieferung ca. 150 – 200 € Kosten. Damit liegt der Streumittelbeschaffungsaufwand insgesamt bei ca. 500 – 600 € pro Jahr.
      Sollte nur noch Salz zum Einsatz kommen, so dürfte bei annähern gleicher Streuwirkung fortan ein Vielfaches an Streusalz verbraucht werden. Der Beschaffungsaufwand würde sicherlich mindestens auf weit über 1.000 € pro Jahr ansteigen.
    4. Zulässigkeit:
      Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde fordert von den Innerorts- Grundstückseigentümern, dass im Rahmen der übertragenen Streupflicht abstumpfende Streumittel eingesetzt werden. Auch wenn das Streuen der Gemeinde mit Salz wohl zulässig wäre, so wäre möglicherweise die Argumentation gegenüber den Grundstückseigentümern schwer, warum diese nur abstumpfende Mittel einsetzen sollen.
    5. Umwelt:
In der Presse liest man immer wieder, dass zu viel Salz das Straßenbegleitgrün schädigt. Inwiefern das in Gammelby ein Thema werden könnte, möge die Gemeindevertretung bitte selbst abschätzen.

Fazit: Die erstellte Vorlage soll nur verschiedene Gesichtspunkte, die es würdig sind, in die Beratung einbezogen zu werden, zur Verfügung stellen. Wahrscheinlich ist es wirtschaftlicher, nach Winterdiensteinsätzen häufiger die Fangkörbe der Straßenabläufe entlang des Mischwassersystems zu reinigen, als nur noch Streusalz einzusetzen.


Ergänzend zum Sachverhalt wird durch die Bürgermeisterin erläutert, dass sich der Umfang des Winterdienstes ab diesem Jahr leicht ändern wird. Bisher hat die Gemeinde Gammelby für den Straßenabschnitt B 76 bis "Koseler Weg" den Winterdienst im Auftrag der Stadt Eckernförde wahrgenommen. Für diesen, im Stadtgebiet Eckernförde gelegenen Straßenabschnitt, wurde der Vertrag gekündigt.
Der regelmäßig wiederkehrende Gefahrenpunkt B 76 / Gammelbyer Straße befindet sich somit nicht mehr in der Zuständigkeit der Gemeinde.

Durch den Ausschussvorsitzenden wird dargelegt, dass der Anteil an Salz, der auf die Gemeindestraßen aufgebracht wird, dem entspricht, der auch auf übergeordneten Straßen zum Einsatz kommt. Im Bereich des Hotels Stöterau befindet sich eine weitere Gefahrenstelle. Im Ausschuss wird kurz über die möglichen Alternativen beraten.

Im Ergebnis kann festgehalten, dass mit dem Auftragnehmer abgestimmt werden soll, ob dem aktuellem Salz-Sand-Gemisch ein scharfkantiges Granulat beigefügt werden kann. Dies soll zusätzlich abstumpfend wirken. Überdies soll die Streugutkiste im Bereich Stöterau mit scharfkantigem Granulat befüllt werden. So kann jeder Verkehrsteilnehmer bei Bedarf selbst Streugut aufbringen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Winterdienst solange in gewohnter Art und Weise fortzusetzen, bis der gemeindeeigene Walzenstreuer abgängig ist. Sofern die dann amtierende Gemeindevertretung es im Rahmen einer Ersatzbeschaffung für erforderlich erachtet, wird das Thema "Streugutwahl" erneut beraten.
Bis dahin werden die Schmutzfänger / Fangkörbe der Straßenabläufe entlang des Mischwassersystems (definiert im Kanalkataster) während des Winterdienstes nach Bedarf extra gereinigt.

Weiterhin soll die Streugutkiste im Bereich Stöterau mit einem scharfkantigem Granulat gefüllt und zur Verfügung gestellt werden.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Klaus-Jörg Brunkert

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Bepflanzung an der Dorfstraße
Beschlussvorlage - 24/2015

In einer der vergangenen Sitzungen hatte Herr Andresen mitgeteilt, dass Recherchen über den Wasserbeschaffungsverband ergeben haben, dass eine Bepflanzung der Böschung an der Dorfstraße südwestlich der Au nicht möglich wäre, weil dort eine Wasserleitung verlegt ist. Der WBV duldet keine wissentliche Überbauung oder Bepflanzung, da zu befürchten ist, dass die Wurzeln der Pflanzen die Leitung beeinträchtigen oder eine spätere Aufgrabung erschweren.
Der Bauausschussvorsitzende hat bei Herrn Andresen im Büro angefragt, wo die Wasserleitung in der Böschung der Dorfstraße genau liegt. Da Herr Andresen diese Frage nicht beantworten kann (Baulast der Leitung liegt beim WBV Mittelschwansen), hat er Herrn Stolz an den WBV verwiesen.
Der Ausschussvorsitzende wird die Ergebnisse seiner Recherchen und die daraus folgenden Vorschläge in der Sitzung vortragen.


Durch den Ausschussvorsitzenden wird über einen Ortstermin mit dem Wassermeister des Wasserbeschaffungsverbandes Mittelschwansen berichtet. Die in diesem Bereich vermutete Frischwasserleitung liegt tatsächlich ca. 2,00 m hinter dem vorhandenen Hinweisschild auf der landwirtschaftlichen Fläche. Es ist lediglich eine Stichleitung vorhanden, die die Böschung quert. Hiervon soll jeweils 3,00 m Abstand eingehalten werden.

Insgesamt ist die Pflanzung von sechs Linden in einem Abstand von ca. 8,00 m geplant.

Da sich der Ausschuss bereits schon einmal für die Pflanzung ausgesprochen hat, wird der aktuelle Sachstand sehr begrüßt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, sechs Linden zu pflanzen und die Knickgehölze zu ergänzen. Ziel ist die Wiederherstellung eines einheitlichen Erscheinungsbildes der Straße. Die Kosten für die Lieferung und Pflanzung der Bäume (Fachfirma) sollen durch die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung ermittelt werden. Die Maßnahme soll noch im Herbst 2015 umgesetzt werden.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Aktueller Sachstand zum geplanten Erweiterungsverfahren der Deponie
Beschlussvorlage - 25/2015

Nachdem die Gemeindevertretung im Rahmen ihrer letzten Sitzung zur geplanten Erweiterung der Deponie Klasse I verschiedene Beschlüsse gefasst hat, wurden diese unverzüglich durch die Verwaltung umgesetzt. Die zuständigen Behörden wurden angeschrieben und ein rechtlicher Beistand mit der Akteneinsicht beauftragt.

Der Rechtsbeistand der Gemeinde hat die letzte Akteneinsicht am 26.08.2015 getätigt. Ebenso haben die Fachbehörden auf die Schreiben der Verwaltung geantwortet. Diese Schreiben wurden dem Rechtsbeistand und der Bürgermeisterin zur Kenntnis übersandt. Unter Berücksichtigung dieses Sachstandes kann die Gemeinde nunmehr über die Erkenntnisse der Akteneinsicht informiert werden. Ziel ist es daher nun, einen gemeinsamen Termin zu koordinieren. Wünschenswert wäre es, wenn dieser noch vor der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung stattfindet.

Weiterhin plant der Vorhabenträger am 29.09.2015, 19:00 Uhr, im Hotel Stöterau eine öffentliche Informationsveranstaltung zu den geplanten Maßnahmen auf dem Deponiegelände.

Weitere Erkenntnisse liegen der Verwaltung aktuell nicht vor.


Auf einzelne Fragen wird durch den Protokollführer näher eingegangen. Der aktuelle Sachstand wird zur Kenntnis genommen. Ein Beschluss wird nicht gefasst. Dem Rechtsbeistand soll der 14.09.2015 als Erörterungstermin vorgeschlagen werden.


Beschluss:


Norbert Jordan  Tarik Stolz 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender