N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Wahlprüfungsausschusses der Gemeinde Gammelby vom 10.09.2018.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff "Alte Schule", Schulweg 10, 24340 Gammelby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  19.11 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussmitglied Thomas Beerbaum
Ausschussmitglied Torsten Modi
Ausschussmitglied Ralph Sicker

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Marlies Thoms-Pfeffer
Gemeindevertreter Jürgen Thoms
Protokollführer Godber Peters

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Wahl einer / eines Vorsitzenden
3. Vorprüfung der Gültigkeit der Gemeindewahl am 06. Mai 2018 in der Gemeinde Gammelby.
  Beschlussvorlage - 8/2018

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Herr Peters eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Wahl einer / eines Vorsitzenden
Auf Vorschlag von Ausschussmitglied Modi wird Ausschussmitglied Beerbaum einstimmig zum Vorsitzenden gewählt.

ab hier anwesend: Herr Ralph Sicker

zu TOP 3. Vorprüfung der Gültigkeit der Gemeindewahl am 06. Mai 2018 in der Gemeinde Gammelby.
Beschlussvorlage - 8/2018
Gemäß § 66 GKWO ist in der ersten Sitzung der GV ein Wahlprüfungsausschuss zu wählen, der die Einsprüche gegen die Wahl sowie die Gültigkeit der Wahl von Amtswegen vorzuprüfen hat.

Gemäß § 38 GKWG kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes oder die Kommunalaufsicht binnen eines Monats nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben.
Weder Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Gammelby noch die Kommunalaufsicht haben Einsprüche gegen die Gemeindewahl am 06. Mai 2018 erhoben.
Am 16. März 2018 wurden die eingereichten Wahlvorschläge für die Gemeindewahl am 06. Mai 2018 durch den Gemeindewahlausschuss geprüft und ohne Mängel zugelassen.
Am 14. Mai 2018 wurden die Wahlunterlagen vom Gemeindewahlausschuss überprüft und der Gemeindewahlausschuss ermittelte, dass die Beschlüsse des Wahlvorstandes zu keinem Anlass der Bedenken oder Beanstandungen gaben.

Beschluss:
Nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss, bei der festgestellt wurde, dass gegen die Gültigkeit der Wahl keine Einsprüche erhoben wurden und auch keine Beanstandungen hinsichtlich der Vorbereitung und Durchführung der Wahlhandlung zu erheben sind, wird der Gemeindevertretung empfohlen, die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 für gültig zu erklären.    

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Godber Peters  Thomas Beerbaum 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender