Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Gammelby

Beschlussvorlage
2/2014
2. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
10.01.2014

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Umweltausschuss 20.02.2014 
Finanzausschuss  
Gemeindevertretung 25.02.2014 

Betreff:
Straßensanierung Gammelby - Puckholt

Sachverhalt:

Bereits im Dezember 2011 wurde durch die Verwaltung beim Kreis Rendsburg-Eckernförde ein formloser Antrag auf Bezuschussung eines Ausbaus der Straße von Gammelby nach Pukholt bis an die Gemeindegrenze Rieseby gestellt. Dabei ging es seinerzeit in erster Linie darum, in die Liste der beantragten Maßnahmen aufgenommen zu werden. Die Bezuschussung kann über den Kreis aus Mitteln des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) erfolgen, weil die Straße nach alter Definition als GIK-Weg klassifiziert ist (Gemeindeverbindungsweg I. Klasse). Die Zuschussquote liegt bei 55 % auf die Nettobaukosten.
Nunmehr hat sich der Mitarbeiter der Kreisbauverwaltung bei Herrn Andresen gemeldet und erfragt, ob die Gemeinde Gammelby möglicherweise auch kurzfristig bauwillig wäre. Bei der Zuteilung der, dem Kreis für 2014 zur Verfügung stehenden FAG-Mittel, könnte es so sein, dass eigentlich vorrangige Gemeinden abspringen, so dass Mittel frei werden könnten. Für diesen Fall könnte die Gemeinde Gammelby u.U. die Lücke füllen. Sofern dieser Fall nicht eintritt, wäre eine Bezuschussung in 2015 ggf. möglich.

Ausbau bedeutet in diesem Falle, dass die vorhandene Asphaltierung so belassen wird, wie sie ist. Oben drauf werden zusätzliche zwei Schichten aufgebaut. Dabei handelt es sich um eine ca. 5-6 cm mächtige Asphalttrag- und eine ca. 2,5 cm mächtige Asphaltdeckschicht. Die Banketten werden mit Asphaltrecyclingbaustoffen an die neue Fahrbahnoberkante angeglichen. Seitliche Zwangspunkte wie z.B. Auffahrten oder Rinnen werden ebenfalls angeglichen.
Herr Andresen hat die Kosten auf rund 273.000 € einschließlich Baunebenkosten geschätzt. Ob der Kreis sämtliche Kosten, die in dieser Kostenschätzung eingeflossen sind anerkennt, wird eine Prüfung noch erst ergeben.
Da es sich unumstritten um einen Ausbau i.S.d. Straßenausbaubeitragsrechtes handelt, sind Ausbaubeiträge von den Anliegern zu erheben. Eine Ausbaubeitragssatzung muss erlassen werden.

Unterwegs queren einige Drainagedurchlässe die Straße. Diese sollten im Vorwege auf ihren Zustand hin überprüft und ggf. vor einer Asphaltierung saniert werden. Dabei gilt es sicherlich vorab zu prüfen, wer Vorteilshabender der Leitungen ist. Die Vorteilshabenden müssen den Aufwand der Unterhaltung der Durchlässe im Verhältnis der Vorteile gemeinsam bestreiten.

Zufahrt nach Eichthal:
Auch bei dieser Straße handelt es sich um eine Gemeindestraße, allerdings ist diese nicht als GIK klassifiziert. Daher gibt es auch keine Möglichkeit der Bezuschussung eines Ausbaus.
Sollte die Gemeinde erwägen, auch diese Straße bei der Gelegenheit mit auszubauen, so muss bei einer Länge von rund 200 lfdm und einer Breite von 3,20 m mit Kosten von rund 16.000 € kalkuliert werden. Auch hier wären Ausbaubeiträge zu erheben.

Sofern ein Ausbau beschlossen wird, so ist es selbstverständlich, dass mit der Maßnahme eine Vollsperrung über die Zeit der Bauarbeiten einhergeht. Den Anliegern wird ein Erreichen ihrer Wohnungen ermöglicht. Der Ausführungstermin wird mit den landwirtschaftlichen Anliegern abzustimmen sein. Der Durchgangsverkehr muss umgeleitet werden.

Fazit:
Die Gemeinde muss beraten und beschließen, ob ein Ausbau der Straße "Gammelby – Pukholt" in 2014 oder 2015 durchgeführt werden soll. Der Beschluss würde quasi als Vorratsbeschluss gefasst, um kurzfristig auf ein Signal des Kreises reagieren zu können


Abstimmungstext:

Die Angelegenheit wird vertagt. Zu den nächsten Sitzungen (Bauausschuss- und Gemeindevertretersitzung) sollen folgende Punkte geklärt werden:
- Wie hoch wären die Kosten für eine fachgerechte Reparatur, wäre diese eventuell wirtschaftlicher?
- Welche alternativen Maßnahmen bestehen zu dieser Straßensanierung?
- Welche "Reserven" bestehen seitlich der Straße, um diese eventuell zu verbreitern (unterhalb des Landerwerbs)?



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Jan Andresen
-Verwaltung-

Anlagen:
  • Lageplan