Am 12.05.2014, 7:30 Uhr findet ein Ortstermin zum Thema "Verkehrsberuhigungen" statt. Teilgenommen haben:
Zunächst wurde der Ortseingang bzw. Ortsausgang Richtung Puckholt besichtigt. Es wurde abgewogen, welche baulichen Maßnahmen im Zuge eines Straßenausbaus sinnvoll wären.
Dabei müssen folgende Aspekte Berücksichtigung finden:
Kurvenlage: Die Platzierung muss so erfolgen, dass die Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird.
Berücksichtigung Winterdienst: Im Winter gibt es an dieser Stelle bei Ostwind häufig Schneeverwehungen, die mit einem Radlader oder sonstigem großen Räumgerät beseitigt werden müssen. Daher empfiehlt es sich nicht, Schräg- oder Hochborde oder Aufpflasterungen einzubauen. Diese können bei Schneeverwehungen nicht erkannt werden und könnten, ohne dass es der Räumdienst zunächst bemerkt, stark beschädigt werden.
Möglichst Verzicht auf technische Einbauten (Warntafeln, rot-weiße Schraffen), um den ländlichen Charakter des Ortes nicht zu sehr zu beeinträchtigen.
Klärung mit Verkehrsaufsicht: Herr Wiele wird Erkundigungen einholen, ob eine wie auch immer geartete Einengung der durchgehenden Fahrbahn genehmigungsbedürftig bzw. –fähig ist.
Berücksichtigung des Pflegeaufwands, der natürlich minimal sein soll
Herr Wiele wird bis zur Sitzung einen Entwurf erarbeiten und vorstellen. Einhellig wurde sich darauf verständigt, dass dieser Entwurf eine versetzte, beidseitige Einengung ohne Schräg- oder Hochborde mit einer vielleicht 50 cm hohen Bodendeckerbepflanzung abbilden solle. Eine Fahrbahnrandmarkierung könnte die Erkennbarkeit erhöhen. Vorübergehend müsste ggf. für die ersten Jahre ein Barkenschild verhindern, dass die Pflanzung überfahren wird.
Des Weiteren wurde der Ortseingang bzw. Ortsausgang Richtung Birkensee besichtigt. Unter Berücksichtigung der schon o.g. Stichpunkte wird Herr Wiele auch hier einen Vorschlag für eine Verkehrsberuhigung vorstellen.
Zu bedenken gilt es, dass die Verkehrsberuhigung am Ortseingang / Ortsausgang Richtung Puckholt im Zusammenhang mit der geplanten Straßenbaumaßnahme zu beraten und beschließen ist.
Die Verkehrsberuhigung Ortseingang bzw. Ortsausgang Richtung Birkensee kann losgelöst von der geplanten Straßenbaumaßnahme beraten werden.