Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Gammelby

Beschlussvorlage
12/2014
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jutta Blaase   
 
08.05.2014

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Herstellung der Ausgleichsfläche im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 3 "Erweiterung Kummel"

Sachverhalt:

Zur letzten Bauausschuss-Sitzung wurde der Wunsch geäußert, durch die Verwaltung prüfen zu lassen,
  1. welche grünordnerischen Maßnahmen auf der Ausgleichsfläche des B-Planes Nr. 3 "Erweiterung Kummel" angesetzt sind
  2. ob der B-Plan geändert werden kann
  3. wo alternative Ausgleichsflächen entstehen könnten
  4. welche Gesamtkosten auf die Gemeinde zukommen

Aussagen der Verwaltung:
Zu 1:
Die Aussagen des Grünordnungsplanes sind direkt in die Festsetzungen des B-Planes Nr. 3 aufgenommen worden, die insbesondere durch die Erfassung einer Fläche für Ausgleichsmaßnahmen entlang des vorhandenen Knickbestandes mit dem naturnahen und als Obststreuwiese zu gestaltenden Kuppen- / Senkenbereichs an der Nordwestseite des Planungsgebietes planungsrechtlich verankert sind.

Es handelt sich hier um verschiedene Teilbereiche der Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft - s. Planzeichnung des B-Planes.
Die Teilbereiche a1, a2 und a3 - mit Ausnahme der Knicks, der Feuchtsenke und der Fläche für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern - sind der natürlichen Sukzession zu überlassen.
In den Teilbereichen b1 und b2 ist - mit Ausnahme der Knicks und der Flächen für das Anpflanzen von Bäumen - eine Obstwiese mit Bäumen bestimmter Sorten (s. textliche Festsetzungen des B-Planes) anzulegen.
Der Teilbereich c ist als Gebrauchsrasen anzulegen und dauerhaft zu unterhalten.

In der Realität zeigt sich, dass durch Wildverbiss u. a. die Ausgleichsmaßnahmen nicht wie geplant vorhanden sind.
Hier ist von der Gemeinde zu prüfen, inwieweit eine Wiederherrichtung angestrebt werden soll und ob einige Anpflanzungen evtl. auch in Eigenregie übernommen werden könnten. Bei Nachpflanzungen sollte ausreichend gegen Wildverbiss gesichert werden.

Zu 2:
Grundsätzlich kann ein B-Plan geändert werden, jedoch sind dabei vielfache Belange abzuprüfen. Sollte eine Ausgleichsfläche aus einem B-Plan herausgenommen werden, muss bedacht werden, dass diese Fläche ja aus ganz bestimmten Gründen seinerzeit an dieser Stelle verankert worden ist.

Zu 3:
Über alternative Orte für die Ausgleichsfläche sollte dann diskutiert werden, wenn dies konkret wird.

Zu 4:
Die Kosten für eine Bauleitplanung (Architektenhonorar) richten sich nach der Größe der zu überplanenden Fläche. Die Kosten der weiteren Maßnahmen (Erschließung, Grünordnung usw.) können ebenfalls erst beziffert werden, wenn klar ist, was umzusetzen ist.


Abstimmungstext:

Die Ausgleichsfläche des B-Planes Nr. 3 "Erweiterung Kummel" soll entsprechend den Festsetzungen wieder hergestellt werden. Dieses soll vorzugsweise in 3 Schritten erfolgen und bis 2016 abgeschlossen sein. Zunächst wird die Verwaltung gebeten, die Kosten für die Beschaffung der Pflanzen bzw. alternativ auch die Pflanzarbeit zu ermitteln. Das Ergebnis soll nach den Sommerferien für eine Beratung in einer Sitzung vorliegen.



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Jutta Blaase
-Verwaltung-

Anlagen:
Planzeichnung B-3 mit textl. Festsetzungen Ziff. 6 u. 7 und Zeicheneerklärung
Auszug Liegenschaftskarte (mit Ausgleichsfläche)