Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Gammelby

Beschlussvorlage
20/2014
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Anja Schnutz   
 
13.08.2014

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 04.09.2014 

Betreff:
Widmungsverfahren für mehrere Straßen in Gammelby

Sachverhalt:

Um von den Anliegern für den Ausbau von Straßen Beiträge nach der Straßenausbaubeitragssatzung erheben zu können, ist die Widmung der Straße Voraussetzung. Für die Straßenflächen von Puckholt bis zur Gammelbyer Straße sind keine Widmungsunterlagen vorhanden. Da die Widmungstheorie schwierig nachweisbar ist, sollen aus Gründen der Rechtssicherheit die Straßenflächen dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Die Klassifizierung der Straßen nach dem Straßen- und Wegegesetz ist unabhängig von der Klassifizierung nach dem Straßenausbaubeitragsrecht.


Abstimmungstext:

Folgende Verkehrsflächen im Eigentum der Gemeinde Gammelby werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Nr.
Bezeichnung
Gemarkung
Flur
Flurstück/e
1
Puckholt
Eichtal
1
Teilfläche von 31/8
2
Gemeindeverbindungsweg zwischen Dorfstraße und Puckholt
Eichtal
Gammelby
Gammelby
1
2
3
Teilfläche von 31/8
52/8
Teilfläche von 110/47
3
Eichthal
Eichtal
1
32/5
4
Dorfstraße
Gammelby
3
Teilfläche von 110/47
5
Gammelbyer Straße
Gammelby
Gammelby
3
4
Teilfläche von 110/47
60/8 und 60/10

Die Einstufung der unter der Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 5 aufgeführten Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 b StrWG als Gemeindeverbindungsstraße.

Die Einstufung der unter Nr. 3 aufgeführten Verkehrsfläche erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 c als Sonstige öffentliche Straße.

Die Einstufung der unter der Nr. 4 aufgeführten Verkehrsfläche erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 a StrWG als Ortsstraße.

Die genauen Bereiche der betroffenen Teilstücke sind in der Übersichtskarte entsprechend farblich gekennzeichnet.



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Anja Schnutz
-Verwaltung-

Anlagen:

Übersichtspläne