Folgende Verkehrsflächen im Eigentum der Gemeinde Gammelby werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Nr. | Bezeichnung | Gemarkung | Flur | Flurstück/e |
1 | Puckholt | Eichtal | 1 | Teilfläche von 31/8 |
2 | Gemeindeverbindungsweg zwischen Dorfstraße und Puckholt | Eichtal Gammelby Gammelby | 1 2 3 | Teilfläche von 31/8 52/8 Teilfläche von 110/47 |
3 | Eichthal | Eichtal | 1 | 32/5 |
4 | Dorfstraße | Gammelby | 3 | Teilfläche von 110/47 |
5 | Gammelbyer Straße | Gammelby Gammelby | 3 4 | Teilfläche von 110/47 60/8 und 60/10 |
Die Einstufung der unter der Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 5 aufgeführten Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 b StrWG als Gemeindeverbindungsstraße.
Die Einstufung der unter Nr. 3 aufgeführten Verkehrsfläche erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 c als Sonstige öffentliche Straße.
Die Einstufung der unter der Nr. 4 aufgeführten Verkehrsfläche erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 a StrWG als Ortsstraße.
Die genauen Bereiche der betroffenen Teilstücke sind in der Übersichtskarte entsprechend farblich gekennzeichnet.