Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Gammelby

Beschlussvorlage
14/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
11.05.2015

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung 25.06.2015 

Betreff:
Umstellung des Winterdienstes auf Streusalzeinsatz

Sachverhalt:

In der GV am 26.02.2015 wurde unter TOP 7 beschlossen, dass die Verwaltung gebeten werde zu prüfen, ob ein Winterdienst unter ausschließlichem Einsatz von Streusalz und Verzicht auf Streusand möglich wäre.
Dazu stellt Herr Andresen folgende Punkte zusammen:
  1. Derzeitige Verfahrensweise:
    Derzeit wird ein Salz-Sand-Gemisch im Verhältnis ca. 1:10 gestreut. Ausgebracht wird das Gemisch mit einem Walzenstreuer, der ein Fassungsvolumen von rund 2,75 to besitzt. Eine Füllung reicht in etwa für das Streuen der Gemeindestraßen in Gammelby (ohne Rögener Weg, weil hier "Kein Winterdienst" beschildert ist). Die mit Winterdienst versehene Wegestrecke ist rund 10 km lang, so dass bei Streuen beider Fahrbahnseiten rund 20 km Fahrstrecke zurückzulegen ist.
    Tatsächlich wird ein Teil des Streusandes in die Kanalisation des Ortes gespült. Allerdings landet nur ein Bruchteil des Sandes tatsächlich in der Teichkläranlage, denn nur die Straßenzüge, die über ein Mischwassersystem entwässern, haben eine Verbindung dorthin. Alle übrigen Straßenabläufe entwässern über einen reinen Regenwasserkanal in die Koseler Au.
(Anmerkung von Herrn Andresen: Trotzdem erhöht der in der Teichkläranlage ankommende Sand natürlich in einem nicht definierbaren Maße den Verwertungsaufwand des Schlamms.)
  1. Umstellung auf ausschließlichen Einsatz von Salz
    1. Streutechnik:
      Der vorhandene Walzenstreuer bietet nicht die Möglichkeit zum alleinigen Salzstreuen. Die Dosierung lässt sich nicht so fein einstellen, als dass eine vertretbare Menge verteilt würde. Der Streuer wurde vor nicht allzu langer Zeit aufgearbeitet und könnte noch einige Jahre seinen Dienst verrichten.
    2. Kosten für die Anschaffung eines Tellerstreuers:
      Beispielhaft RAUCH AXEO 6.1 C // 560 Liter: Neupreis rund 5.000 €. Die Dreipunktanbauvorrichtung für den Anbau an einen Schlepper hat bei derart kleinen Kommunalgeräten meist die Kategorie I, sprich schmal und leicht für Kommunaltraktoren. Sofern der Streu- und Räumdienst weiter von Herrn Brunkert erledigt werden soll, müsste die Anbauvorrichtung für Kategorie II (wenn nicht III) umgerüstet werden. Dieses wäre sicherlich auch mit einigen Kosten verbunden.
      Die Anschaffung eines gebrauchten Gerätes kann nicht uneingeschränkt empfohlen werden, da das Salz Korrosion stark beschleunigt und gebrauchte Geräte daher meist nicht ohne Grund verkauft werden.
    3. Kosten für das Streugut:
      In den vergangenen Jahren wurden im Schnitt rund 2 to pro Jahr aufgewendet. Gesackte Ware kostet je nach Marktlage zwischen 14 und 20 € brutto pro 100 kg. Die ca. 20 to Streusand pro Jahr erzeugen im Einkauf incl. Lieferung ca. 150 – 200 € Kosten. Damit liegt der Streumittelbeschaffungsaufwand insgesamt bei ca. 500 – 600 € pro Jahr.
      Sollte nur noch Salz zum Einsatz kommen, so dürfte bei annähern gleicher Streuwirkung fortan ein Vielfaches an Streusalz verbraucht werden. Der Beschaffungsaufwand würde sicherlich mindestens auf weit über 1.000 € pro Jahr ansteigen.
    4. Zulässigkeit:
      Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde fordert von den Innerorts- Grundstückseigentümern, dass im Rahmen der übertragenen Streupflicht abstumpfende Streumittel eingesetzt werden. Auch wenn das Streuen der Gemeinde mit Salz wohl zulässig wäre, so wäre möglicherweise die Argumentation gegenüber den Grundstückseigentümern schwer, warum diese nur abstumpfende Mittel einsetzen sollen.
    5. Umwelt:
In der Presse liest man immer wieder, dass zu viel Salz das Straßenbegleitgrün schädigt. Inwiefern das in Gammelby ein Thema werden könnte, möge die Gemeindevertretung bitte selbst abschätzen.

Fazit: Die erstellte Vorlage soll nur verschiedene Gesichtspunkte, die es würdig sind, in die Beratung einbezogen zu werden, zur Verfügung stellen. Wahrscheinlich ist es wirtschaftlicher, nach Winterdiensteinsätzen häufiger die Fangkörbe der Straßenabläufe entlang des Mischwassersystems zu reinigen, als nur noch Streusalz einzusetzen.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, den Winterdienst solange in gewohnter Art und Weise fortzusetzen, bis der gemeindeeigene Walzenstreuer abgängig ist. Sofern die dann amtierende Gemeindevertretung es im Rahmen einer Ersatzbeschaffung für erforderlich erachtet, wird das Thema "Streugutwahl" erneut beraten.
Bis dahin werden die Schmutzfänger / Fangkörbe der Straßenabläufe entlang des Mischwassersystems (definiert im Kanalkataster) während des Winterdienstes nach Bedarf extra gereinigt.

Weiterhin soll die Streugutkiste im Bereich Stöterau mit einem scharfkantigem Granulat gefüllt und zur Verfügung gestellt werden.



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Jan Andresen
-Verwaltung-