Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Gammelby

Beschlussvorlage
15/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
27.07.2016

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Umweltausschuss 25.08.2016 
Gemeindevertretung 05.09.2016 

Betreff:
Präsentation des Ergebnisses der Vorplanungen zur Sanierung des Gemeindetreffs "Alte Schule"

Sachverhalt:
In den vergangenen Sitzungsrunden wurde über die Erneuerung von Fenstern beraten, aber es wurde kein Beschluss zur Erneuerung gefasst. In der letzten Sitzung wurde bekannt gegeben, dass das Mietverhältnis der DG-Mietwohnung beendet wurde. Somit ließen sich die Themen Wohnungssanierung und Fenstererneuerung verbinden. Um bzgl. der Wohnungssanierung eine fundierte Grundlage für weitere Entscheidungen zu erhalten, wurde das Architektenbüro LPP aus Eckernförde mit einer Grundlagenermittlung und Vorplanung beauftragt. Herr Lassen vom Büro LPP hat das Objekt innen wie außen besichtigt und wurde von Herrn Jordan und Herrn Andresen mit Plänen und ergänzenden Informationen ausgestattet. Die Wohnung im DG entspricht in keinster Weise mehr heutigen Ansprüchen und ist komplett sanierungsbedürftig. Über jene im EG ließe sich ein ähnliches Urteil fällen. Das Dach und die Gauben werden infolge grober Schäden bei einer Sanierung zwangsläufig mit einbezogen werden müssen. Somit ist eine Sanierung für den Erhalt des Gebäudes unumgänglich. Da der Erhalt infolge der Nutzung als Gemeindetreff unumstritten ist, werden sich die Beratungen wohl primär darauf konzentrieren, wie und in welchem Umfang saniert werden soll.
Neben ästhetischen Ansprüchen müssen die Planungen vor allem auch bauphysikalische Belange der Altbausanierung berücksichtigen. Ferner sind infolge der Nutzung des EG als Gemeindetreff auch bauordnungs-, brand- und schallschutzrechtlichen Belange zu beachten.
Herr Lassen wird zur Bauausschusssitzung erscheinen und vortragen.     

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, die Sanierung der alten Schule vom Architekturbüro LPP weiter planen zu lassen. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die Planungen bis zum Entwurf mit Kostenberechnung (LP3) zu beauftragen. Diesbzgl. wird sie ermächtigt, einen Stufenarchitektenvertrag in dem nach HOAI zulässigen Rahmen zu verhandeln. Das Ergebnis der Entwurfsplanung soll seitens des Architekten zu den Haushaltsberatungen im Herbst 2016, sprich bis Ende Oktober, vorgelegt werden.     


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Jan Andresen
-Verwaltung-