In den vergangenen Sitzungsrunden wurde über die Erneuerung von Fenstern beraten, aber es wurde kein Beschluss zur Erneuerung gefasst. In der letzten Sitzung wurde bekannt gegeben, dass das Mietverhältnis der DG-Mietwohnung beendet wurde. Somit ließen sich die Themen Wohnungssanierung und Fenstererneuerung verbinden. Um bzgl. der Wohnungssanierung eine fundierte Grundlage für weitere Entscheidungen zu erhalten, wurde das Architektenbüro LPP aus Eckernförde mit einer Grundlagenermittlung und Vorplanung beauftragt. Herr Lassen vom Büro LPP hat das Objekt innen wie außen besichtigt und wurde von Herrn Jordan und Herrn Andresen mit Plänen und ergänzenden Informationen ausgestattet. Die Wohnung im DG entspricht in keinster Weise mehr heutigen Ansprüchen und ist komplett sanierungsbedürftig. Über jene im EG ließe sich ein ähnliches Urteil fällen. Das Dach und die Gauben werden infolge grober Schäden bei einer Sanierung zwangsläufig mit einbezogen werden müssen. Somit ist eine Sanierung für den Erhalt des Gebäudes unumgänglich. Da der Erhalt infolge der Nutzung als Gemeindetreff unumstritten ist, werden sich die Beratungen wohl primär darauf konzentrieren, wie und in welchem Umfang saniert werden soll.
Neben ästhetischen Ansprüchen müssen die Planungen vor allem auch bauphysikalische Belange der Altbausanierung berücksichtigen. Ferner sind infolge der Nutzung des EG als Gemeindetreff auch bauordnungs-, brand- und schallschutzrechtlichen Belange zu beachten.
Herr Lassen wird zur Bauausschusssitzung erscheinen und vortragen.