Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Gammelby

Beschlussvorlage
7/2018
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
05.06.2018

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung  

Betreff:
Grundlagenermittlung für vertragliche Regelungen zur Wegenutzung des Koseler Weges / Birkenseer Weges

Sachverhalt:
In 2017 hat der Betreiber der in Kosel gelegenen Kiesabbaufläche einen Antrag auf Änderung und Erweiterung der bestehenden Genehmigung begehrt. Im Rahmen der Abgabe der gemeindlichen Stellungnahme nach § 36 Baugesetzbuch wurde u. a. darauf hingewiesen, dass der Betriebsverkehr bisher nahezu ausschließlich über gemeindeeigene Straßen der Gemeinde Gammelby in Richtung B 76 erfolgt und auch künftig erfolgen soll. Mit der beantragten Änderung und Erweiterung wird mit einer Ausdehnung des Schwerlastverkehrs für mindestens 15 Jahre gerechnet. Es bedarf daher einer Neuregelung der Kostenbeteiligung bzgl. der Unterhaltung und Erneuerung der betroffenen Straßen. Die Genehmigungsbehörde wurde um Berücksichtigung dieser Forderung im Zuge des Genehmigungsverfahhrens gebeten. Dieser Bitte wurde nachgekommen.

Neben der Kiesgrube in Kosel sind weitere Gewerbebetriebe am Koseler Weg bzw. Birkenseer Weg ansässig. Auch mit diesen bestehen teilw. entsprechende Verträge zur Unterhaltung und Erneuerung der Straßen. Bisher bestehen folgende Verträge:

Koseler Weg
Vertrag vom 13.07.2005 mit 1. Nachtrag vom 27.05.2013
Grundlagenermittlung durch Ing.-Büro Levsen, Schönkirchen

Birkenseer Weg
Vertrag vom 25.08.1999
Grundlagenermittlung durch das Ing.-Büro Ernst-Hermann Ehlers, Rellingen

Um die Forderung der Gemeinde fachlich und sachlich zu stützen, wird es notwendig, dass ein leistungsfähiges Ingenieurbüro mit der Betrachtung des bestehenden Ziel- und Quellverkehrs und der dadurch bedingten Abnutzung der Straße beauftragt wird. Unter Berücksichtigung der bestehenden Genehmigungen, der bereits geschlossenen Verträge und der künftigen Ausrichtung der Betriebe sind dann neue Verträge auszuhandeln.  

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, die Kostenbeteiligung für die Unterhaltung und/oder Erneuerung an den Straßen "Koseler Weg" und "Birkenseer Weg" im Bereich der Gemeinde Gammelby neu zu regeln. Um die Forderung der Gemeinde fachlich und sachlich zu stützen, wird beschlossen, ein leistungsfähiges Ingenieurbüro mit der Betrachtung des bestehenden Ziel- und Quellverkehrs und der dadurch bedingten Abnutzung zu beauftragen. Auf dieser Basis wird die Bürgermeisterin ermächtigt, mit den betroffenen Betrieben entsprechende Verträge zu verhandeln und diese der Gemeindevertretung zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen. Die Kosten für die Grundlagenermittlung und ggf. rechtliche Beratung werden bis zu einer Höhe von 10.000,- € anerkannt und über den Nachtrag 2018 zur Verfügung gestellt.  


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Norbert Jordan
-Verwaltung-