Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Gammelby

Beschlussvorlage
16/2018
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
02.10.2018

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen

Sachverhalt:
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".   

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen grundsätzlich aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.

Unter Berücksichtigung der erstmaligen Ausweisung einer Vorrangfläche im Gemeindegebiet wird durch die Gemeinde wie folgt Stellung genommen:
Das Datenblatt zur Fläche PR2_RDE_301 legt in der Abwägungsentscheidung (1. Auslegung) dar, dass die Fläche u. a. nicht als Vorrangfläche ausgewiesen wird, da es um ein Fläche im Stadt-Umland-Bereich (SUB) von Eckernförde handelt. Diese Bereiche sollen als Versorgungs- und Siedlungsschwerpunkte im ländlichen Raum gestärkt und weiterentwickelt werden. Sie sollen Entwicklungsimpulse für den ländlichen Raum geben. Durch die sehr hohe Rauminanspruchnahme von Windenergieanlagen werden Entwicklungsmöglichkeiten im SUB eingeschränkt. Aufgrund der naturräumlichen Gegebenheiten des SUB Eckernförde ist eine weitere Flächenentwicklung nur in wenige Richtungen möglich. Daher soll dieser Bereich freigehalten werden.

Im Rahmen der 2. Auslegung wird der SUB nur knapp behandelt. Es wird zwar eine Betroffenheit festgestellt, diese jedoch nicht weiter behandelt, da "nur" der Randbereich betroffen ist.
Wie im 1. Auslegungsverfahren von der Planungsbehörde richtig festgestellt, hat Eckernförde nur begrenzte Entwicklungsmöglichkeiten im SUB. Der bundesweiten politischen Diskussion ist zu entnehmen, dass es überall an Wohnraum fehlt. Im Bereich Eckernförde wurde der Bundeswehrstandort nachhaltig bestätigt und hinsichtlich der personellen Besetzung gestärkt. Eckernförde und der SUB haben uneingeschränkt eine hohe Nachfrage nach Wohnbauflächen. Die Gemeinde Gammelby hat bereits in der Vergangenheit im Landschaftsplan den nordöstlichen Bereich der Ortslage für eine wohnbauliche Entwicklung vorgesehen. Durch eine Vielzahl von Kiesabbauflächen, einer bestehenden Deponie der Klasse I sowie einem anhängigen Verfahren zu einer weiteren Deponie der Klasse I ist die Entwicklung der Gemeinde Gammelby nur in wenige Bereiche möglich. Durch die Ausweisung der Vorrangflächen wird die Gemeinde Gammelby nachhaltig beeinträchtigt. Die Flächen sind insoweit als Vorrangflächen zu streichen. Die Abwägung der Planungsbehörde aus dem 1. Auslegungsverfahren zum SUB ist weiterhin relevant und muss im Verfahren berücksichtigt werden.  


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Norbert Jordan
-Verwaltung-