Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Gammelby

Beschlussvorlage
6/2019
2. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Bärbel Schiewer   
 
08.02.2019

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Umweltausschuss 25.02.2019 
Gemeindevertretung 04.03.2019 

Betreff:
Planungsrechtliche Sicherung des Verwertungszentrums am Birkenseer Weg

Sachverhalt:
Mitte Januar 2019 ist die Fa. Brückner Verwertungs GmbH an die Gemeinde Gammelby herangetreten und hat in einem Gespräch die Interessenslage zur nachhaltigen Sicherung des Standorts am Birkenseer Weg bekundet. Die Brückner Verwertungs GmbH ist seit einigen Jahren Betreiber dieses Standorts. Aktuell erfolgt der Betrieb im Rahmen der wie folgt erteilten Genehmigungen:
  • 10.04.1995 - Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des Verwertungszentrums Gammelby (mit Bauschuttsortierungsanlage, Brecher- und Siebanlage, Zwischenlagerfläche für Garten- und Parkabfälle, Standfläche für einen mobilen Schredder und ein Erdenwerk) Befristung bis zum Jahr 2024, beginnend ab Inbetriebnahme
  • 11.11.1996 - Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Aufbereitungsanlage für Straßenkehrricht
  • 03.12.1996 - Änderungsgenehmigung - Anlagen zur Aufbereitung für feste, flüssige und gasförmige Abfälle
  • 06.07.2000 - Änderungsgenehmigung - Anlagen zur Kompostierung
  • 18.07.2000 - Änderungsgenehmigung - Anlagen zur Behandlung von überwachungsbedürftigen Abfällen
  • 14.07.2007 - Änderungsgenehmigung - Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von nicht besonders überwachungsbedürftigen Abfällen.

Gemäß Flächennutzungsplan der Gemeinde Gammelby vom 07.03.1977 wird das betroffene Areal als Fläche für die Landwirtschaft und Flächen für Abgrabungen (Kiesgruben) mit Kultivierung dargestellt. Ein Bebauungsplan existiert für diesen Bereich nicht.

Sofern die Brückner Verwertungs GmbH an diesem Standort genehmigungsrechtliche Veränderungen herbeiführen möchte, bedarf dies nach Mitteilung des Betreibers der Genehmigung des Landesamts für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG). Bisher sind die Genehmigungen ohne konkrete Bauleitplanung erteilt worden.

Auch die Verwaltung hat zwischenzeitlich Rücksprache mit dem LLUR gehalten. Ohne eine erforderliche eingehende Prüfung wurde mitgeteilt, dass aufgrund der bisher erteilten Genehmigungen von einer erforderlichen Bauleitplanung für eine weitere Nutzung der Anlage auszugehen ist.

Um nunmehr den Standort nachhaltig zu sichern und bei Bedarf auf dem Grundstück leicht entwickeln zu können, bittet der Betreiber die Gemeinde Gammelby um Einleitung der konkreten Bauleitplanung (vorhabenbezogener Bebauungsplan). Aussagen über Sicherungsbürgschaften, eine spätere Nutzung der Flächen bzw. einen Rückbau derAnlage, waren nicht Bestandteil der erteilten Genehmigungen. Regelungen darüber würden dann durch den Umweltbericht und den Durchführungsvertrag, welche Bestandteile eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind, getroffen.   

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, den Betreiber bei der nachhaltigen Sicherung/Entwicklung des Standorts des Verwertungszentrums zu unterstützen und die hierfür notwendige vorhabenbezogene Bauleitplanung zu begleiten.


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Bärbel Schiewer
-Verwaltung-

Anlagen:
Auszug Flächennutzungsplan
Luftbild