Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Leitender Verwaltungsbeamter (alt)

 

Gemeinde Gammelby

Beschlussvorlage
7/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Gunnar Bock   
 
24.04.2012

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Umweltausschuss 26.04.2012 

Betreff:
Breitbandversorgung

Sachverhalt:

Das Amt Schlei-Ostsee hat Anfang 2009 ein Interessenbekundungsverfahren zur Verbesserung der Breitbandversorgung für die amtsangehörigen Gemeinden durchgeführt. Hierbei hat sich kein Bieter bereit erklärt, ohne finanzielle Beteiligung der Gemeinden eine verbesserte Breitbandversorgung aufzubauen. Daraufhin hat eine Vielzahl von Gemeinden gemeindespezifische Ausführungsplanungen in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse als Grundlagen für eine europaweite Ausschreibung dienten. Die Gemeinde Gammelby hat sich hieran beteiligt. Obwohl die Ausschreibung eine gemeindliche Beihilfe in Höhe von bis zu 200.000,00 € (bei einer 75%igen Förderung) vorsah, fand sich kein Bieter, der bereit war Gammelby zu versorgen. Allein die Ortsteile Kochendorf, Kosel und Missunde haben im Amtsgebiet von der Ausschreibung profitiert, da durch diese Ortsteile bereits eine Hauptverbindung bis nach Dänemark verlief.

In der Zwischenzeit hat es verschiedene Entwicklungen gegeben, die auch für die Gemeinde Gammelby zu einer Verbesserung der schlechten Versorgungssituation geführt haben. So befindet sich eine UMTS-Versorgung der TELEKOM für Gammelby auf dem Mast im Birkenseer Weg. Ferner hat die TELEKOM für Ende 2012 die Inbetriebnahme einer LTE800-Versorgung auf dem gleichen Mast angekündigt. Von einer Versorgung ist in einem Radius von 4 km auszugehen, so das Gammelby gut versorgt wäre.

Soweit Gemeinden eine bessere Versorgung „in die Hand nehmen“ möchten, ist u. a. EU-Beihilferecht zu berücksichtigen, wenn privaten Unternehmen öffentliche Gelder zur Verfügung gestellt werden.
Unabhängig hiervon wäre ein Interessenbekundungsverfahren erforderlich in dessen Folge unter den Interessenten eine Ausschreibung erfolgen müsste. In diesem Verfahren dürften 2 MB als Mindestleistung gefordert werden.
Aufgrund der sehr speziellen Kenntnisse und Erfahrungen, die in diesem Verfahren erforderlich sind (Beihilfe-, Ausschreibungs- und Vergaberecht, Breitbandkompetenzen usw.), wäre die Beauftragung eines Fachbüros erforderlich. Die Kosten für eine Vorplanung liegen bei ca. 2.500,00 €; die Durchführung einer Ausschreibung und die Unterstützung bei der Fördermittelbeantragung würden zusätzlich ca. 7.000,00 € kosten.

Eine Förderung ist jedoch nahezu ausgeschlossen, da entsprechende Mittel nicht mehr ausreichend zur Verfügung stehen.

Die Amtsverwaltung hält ständigen Kontakt zu Personen, die im Breitbandbereich aktiv sind (Anbieter, Nachbarverwaltungen, Planer, Breitbandkompetenzzentrum usw.), um Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren. So war bspw. die Erschließung des Geländes Carlshöhe“ oder der Hauptgenossenschaft im Fokus. Der entsprechende Anbieter hat jedoch mitgeteilt, dass sich eine verbesserte Versorgung von Gammelby derzeit wirtschaftlich nicht darstellen lässt.

Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass sich positive Veränderungen auch marktorientiert entwickeln können, ohne dass die Gemeinde sich hieran finanziell beteiligen muss (bspw. eine Richtfunkversorgung in Waabs). Gemeinde und Amtsverwaltung müssen die Situation weiterhin beobachten und erkannte Chancen aufgreifen und verfolgen.


Abstimmungstext:

keiner



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Gunnar Bock
-LVB-