N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Goosefeld vom 23.02.2016.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte Goosefeld, Pennywisch 9, 24340 Goosefeld
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.29 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Uwe Satriep
Gemeindevertreter Klaus Erichsen
Gemeindevertreter Hans-Dieter Holst
Gemeindevertreter Bernhard Hoppe
Gemeindevertreter Marcus Lange
1. stellv. Bürgermeisterin Anke Pischke-Sarp
Gemeindevertreter Jürgen Profitlich
Gemeindevertreter Bernd Stritzel
Gemeindevertreter Günter Voß
2. stellv. Bürgermeister Rüdiger Zander

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Philip Klagges (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Erneuerung SW - Leitung Waldsiedlung bis Klärwerk
  Beschlussvorlage - 3/2016
9. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2015, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2015 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 1/2016
10. Errichtung einer Blitzschutzanlage auf der Gemeindefreizeitstätte
  Beschlussvorlage - 15/2015
11. Innenentwicklungspotentiale in der Gemeinde Goosefeld
  Beschlussvorlage - 18/2015
12. Asphaltdeckenerneuerung im Weberstieg
  Beschlussvorlage - 16/2015
13. Antrag auf Sanierung der Asphaltdecke eines Teilabschnittes in der Dorfstraße
  Beschlussvorlage - 2/2016
14. Verfahren zum Abschluss neuer Wegenutzungsverträge Gas
  Beschlussvorlage - 4/2016

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister beantragt den TOP 8 abzusetzen, da noch keine Person zur Besetzung der Position gefunden werden konnte. TOP 14 sollte dann an die Stelle von TOP 8 aufrücken, da hierzu Ingenieur Hauck anwesend ist.

Gemeindevertreter Zander beantragt die Tagesordnungspunkte 12 und 13 zu tauschen.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Herr Müller fragt nach, ob es zu den Punkten 11 und 13 noch weitere Informationen zur Lage der Flächen geben wird. Dies wird vom Bürgermeister zugesichert. Ferner verweist Herr Müller auf Schäden der Straßenentwässerung in der Waldsiedlung.

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bürgermeister berichtet über die Teilnahme an den Jahreshauptversammlungen der Vereine und Verbände.

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
Herr Müller gibt den Hinweis, dass erwähnt werden sollte, dass die Gilde ab Januar ruht.

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
Gemeindevertreterin Pischke-Sarp fragt nach, ob und wann eine Müllsammelaktion durchgeführt werden sollte. Die Gemeindevertretung einigt sich auf den 09.04.2016. Gemeindevertreter Hoppe sichert seine Unterstützung zu.

Gemeindevertreterin Pischke-Sarp weist darauf hin, dass einige Gullys immer noch verstopft sind. Die Angelegenheit ist durch die Gemeindearbeiter jedoch bereits in Arbeit.

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Gemeindevertreter Hoppe verweist darauf, dass die in TOP 12 des letzten Protokolls genannte Beschlussvorlage 22/2015 seiner Meinung nach nicht existiere und nicht mit der Einladung verschickt wurde. Er beantragt, den Hinweis auf die Beschlussvorlage aus dem Protokoll zu streichen. Ferner beantragt er, nach dem ersten Satz folgenden Satz einzufügen: "Grundlage der Diskussion ist das Angebot der Firma Engel aus dem Dezember 2015."

Ja-Stimmen :1
Nein-Stimmen :9
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 8. Erneuerung SW - Leitung Waldsiedlung bis Klärwerk
Beschlussvorlage - 3/2016
Nachdem das Gespräch mit der Gemeinde Goosefeld vom 31.08.2015 im Hinblick auf die Erneuerung der SW - Leitung Waldsiedlung bis Klärwerk intern im Ingenieurbüro Hauck noch einmal ausgewertet wurde, fiel auf, dass zu keinem Zeitpunkt eine hydraulische Nachberechnung durchgeführt wurde. Da die Hauptentwässerungsleitung der Gemeinde Goosefeld betroffen ist, muss das gesamte Kanalnetz hydrodynamisch nachgerechnet werden. Bei einer Kanalnetzlänge von ca. 7600 m ergeben sich daraus zusätzliche Planungskosten von ca. 12.000,00 €. Im Jahre 2010 wurde das Kanalnetz in der Gemeinde Goosefeld durch ein anderes Ingenieurbüro hydraulisch berechnet und zwar im Zuge einer Diplomarbeit. Die in dieser Studie gewonnenen Erkenntnisse wurden seitens der Bauamtsverwaltung Schlei-Ostsee in Form eines Aktenordners an das Ingenieurbüro Hauck zur Weiterverwertung übergeben. Leider stellte sich heraus, dass die Daten durch ein Programm ermittelt wurden, das keine Exportschnittstelle nach ISYBAU bietet. Somit können keine Daten aus dem Programm herausgelesen und in einer anderen Standartsoftware weiterverarbeitet werden. Auch bei den in Papierform vorliegenden tabellarischen Aufstellungen besteht nicht die Möglichkeit eines Imports in eine Standartsoftware. Es gilt nun, die Angelegenheit innerhalb des Ausschusses weiter zu beraten und gegebenenfalls einen Beschluss zu fassen.          
Ingenieur Hauk erläutert noch einmal eingehend der Zweck der hydraulischen Berechnung und die Gründe für die nicht mögliche Verwertbarkeit der vorhandenen Daten. Als Grund für die hohen Kosten gibt er die erneute Aufnahme der versiegelten Flächen vor Ort an. Er schlägt jedoch vor, die hydraulische Berechnung auf der Basis von Karten und Luftbildern durchzuführen, so dass auf die Begehung vor Ort verzichtet werden könnte. Das Ergebnis würde damit ca. 10 % an Genauigkeit verlieren, was jedoch letztendlich vernachlässigt werden kann. Diese reduzierte Variante würde Kosten von rd. 6.300,- € verursachen.

Fragen der Gemeindevertreter werden beantwortet.

Beschluss:
Der Auftrag für die hydraulische Kanalnetzberechnung ohne die Aufnahme der versiegelten Flächen vor Ort wird für rd. 6.300,- € an das Ingenieurbüro Hauck erteilt.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2015, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2015 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 1/2016
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Goosefeld zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2015. 

Beschluss:
Die Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Goosefeld wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2015 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. 

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Errichtung einer Blitzschutzanlage auf der Gemeindefreizeitstätte
Beschlussvorlage - 15/2015
In einer der vergangenen Gemeindevertretersitzungen wurde nachgefragt, ob es erforderlich ist, die Gemeindefreizeitstätte mit einer Blitzschutzanlage auszustatten. Diese Frage muss unter Beachtung der Vorschriften und Gesetze mit ja beantwortet werden. Ein Aufsatz, der im Internet unter folgendem Link einzusehen ist, gibt Aufschluss über die Vorschriftenlage.

https://www.dehn.de/sites/default/files/uploads/dehn/pdf/bpl-kapitel/blitzplaner_kapitel_3_planung_einer_blitzschutzanlage.pdf

In der Schleswig-Holsteinischen LBO ist der Blitzschutz in § 47 geregelt. Da der hier zu findende Text recht allgemein verfasst ist, wird bei der Beantwortung der Frage, ob ein Gebäude eine besonders gefährdete Anlage ist, regelmäßig die VDE-Schriftreihe 44 "Blitzschutzanlagen, Erläuterungen zur Norm DIN 57185/VDE0185 Anhang A, Abschnitt 4" herangezogen.
Die Gemeindefreizeitstätte nebst Kindergarten fällt in die Klassifizierung einer besonders gefährdeten Anlage.
Die Kosten für die Installation einer Blitzschutzanlage müssen mit rund 8.000 € angenommen werden. Ein wesentlicher Bestandteil der Anlage sind in den Boden getriebene Tiefenerdungsstangen. Die Standorte müssen zum Schutze vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen sehr sorgsam ausgewählt werden.

Neben der Investition für den Bau der Anlage müssen Mittel für die zyklische Prüfung derselben bereitgestellt werden. Entsprechend der DIN VDE 0185-305 T3 ist eine Blitzschutzanlage der Blitzschutzklasse 3 alle 2 Jahre einer Sichtprüfung und alle weitere 2 Jahre einer vollständigen Prüfung zu unterziehen. Die Kosten einer Sichtprüfung müssen überschlägig mit 250 € und die einer vollständigen Prüfung mit 350 € angenommen werden.

Damit es keine Missverständnisse gibt, wird darauf aufmerksam gemacht, dass der somit generierte Blitzschutz nichts mit einem Überspannungsschutz im Gebäude zu tun hat. Wollte man zusätzlich elektrische Geräte vor Überspannung schützen, so wäre in der Hausinstallation ein sogenannter Grob-, Mittel- und Feinschutz notwendig. Die damit verbundenen Kosten müssen vorbehaltlich der Prüfung der Möglichkeit einer Installation in vorhandenen Elektroschränken zusätzlich mit einigen Tsd. Euro veranschlagtwerden. Eine Verpflichtung zur Herstellung dieses Schutzes gibt es nicht.        
Gemeindevertreter Hoppe spricht noch einmal das Prüfintervall für eine solche Blitzschutzanlage an. Das Intervall sollte noch einmal geprüft werden, da es entgegen der Vorlage auch Empfehlungen für ein 5-jähriges Intervall gibt.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und eine Blitzschutzanlage auf der Gemeindefreizeitstätte planen und errichten zulassen. Das erforderliche Prüfintervall soll im Rahmen der Ausschreibung noch einmal geprüft werden.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Innenentwicklungspotentiale in der Gemeinde Goosefeld
Beschlussvorlage - 18/2015
Die Gemeinde Goosefeld beabsichtigt Bauleitplanung zu betreiben. Um dies umsetzten zu können, wird von der Landesplanung eine Analyse der Innenentwicklungspotentiale gefordert. Dies wurde von der Gemeinde in Auftrag gegeben.

Die Ergebnisse dieser Erfassung der Innenentwicklungspotentiale werden in die Bauleitplanung mit einfließen.    

Beschluss:
Die festgestellten Innenentwicklungspotentiale werden zur Kenntnis genommen.    

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Asphaltdeckenerneuerung im Weberstieg
Beschlussvorlage - 16/2015
Im Zuge der Fernwärmeleitungsverlegung im Weberstieg hegt sich der Gedanke, in Kooperation mit dem Vorhabenträger über die gesamte Straßenoberfläche die Asphaltdeckschicht zu erneuern. Das kann in bereits erfolgreich umgesetzter Art und Weise passieren, indem man eine prozentuale Aufteilung der anfallenden Kosten zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde festlegt. Hierzu wurden im kommenden Jahreshaushalt 2016 bereits 25.000,00 € an finanziellen Mitteln bereitgestellt. Im Vorwege ist es jedoch, nach Auffassung der Bauamtsverwaltung, unabdingbar, den Rohrleitungsbestand unterhalb des Straßenkörpers, im Hinblick auf eine Sanierungsnotwendigkeit, in offener Bauweise zu beurteilen. Das die Gemeinde Goosefeld betreuende Ingenieurbüro Hauck formuliert folgende Empfehlung: "Zur Sanierung der Haltungen und Schächte sind keine Maßnahmen in offener Bauweise vorgesehen. Anders verhält es sich bei den Anschlusskanälen. Hier ist in rund 20 Fällen der Austausch der Leitungen in offener Bauweise geplant. Der mittelfristige Sanierungsbedarf ist hierbei berücksichtigt, um eine Beschädigung der neuen Decke in den nächsten Jahren auszuschließen."     

Beschluss:
Es wird beschlossen, im Zuge der Fernwärmeleitungsverlegung im Weberstieg, in Kooperation mit dem Vorhabenträger, die gesamte Straßenoberfläche ohne die Parkplätze mit einer neuen Asphaltdeckschicht zu versehen. Vorausgesetzt wird eine Kostenaufteilung zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde in einem Verhältnis von 1 : 2.      

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Antrag auf Sanierung der Asphaltdecke eines Teilabschnittes in der Dorfstraße
Beschlussvorlage - 2/2016
In einem Schreiben vom 11.01.2016, gerichtet an den Bürgermeister der Gemeinde Goosefeld, stellt ein Bürger den Antrag, die Asphaltdeckschicht eines ca. 30 Meter langen Teilstückes in der Dorfstraße zu sanieren. Dieses soll geschehen im Zuge der anfallenden Asphaltierungsarbeiten im Weberstieg.     

Beschluss:
Dem Antrag wird entsprochen.     

Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :10
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 14. Verfahren zum Abschluss neuer Wegenutzungsverträge Gas
Beschlussvorlage - 4/2016
Der Wegenutzungsvertrag Gas läuft in der Gemeinde Goosefeld am 04.07.2017 aus. Daher wurde schon im letzten Jahr mit dem Ausschreibungsverfahren begonnen. Aufgrund der danach bekannt gewordenen höchstrichterlichen Rechtsprechung und aufgrund der Hinweise der Landeskartellbehörde Schleswig-Holstein über den Abschluss von Konzessionsverträgen nach § 46 EnWG vom 3.6.2015 haben sich wesentlich veränderte Rahmenbedingungen für das Verfahren ergeben. Insbesondere ist der Umfang der für das Verfahren vom bisherigen Netzbetreiber zur Verfügung zu stellenden Daten deutlich größer als die bisher vorliegenden Daten.

Die Gemeinde hat daher das laufende Verfahren nicht fortführt, sondern neu begonnen. Die Anforderung der für das Verfahren notwendigen Daten beim Netzbetreiber ist veranlasst.

Entsprechend den Hinweisen der Landeskartellbehörde wird danach nochmals eine öffentliche Bekanntmachung mit einer Frist für die Interessenbekundung im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Zu dem neuen Verfahren gehört, dass die Gemeindevertretung den Gewichtungskatalog Verfahren WNV Gas, die Gewichtung der Kriterien im Verfahren zum Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrages Gas und den Wegenutzungsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Gasversorgung im Gemeindegebiet beschließen muss. Hierbei handelt es sich um von der GeKom ausgearbeitete Muster, die von der Gemeinde zu übernehmen sind.   

Beschluss:
Zum Abschluss des Wegenutzungsvertrages Gas wird Folgendes beschlossen:

1.
Der Wegenutzungsvertrag Gas der Gemeinde läuft am 04.07.2017 aus. Es ist ein neues Auswahlverfahren gem. § 46 EnWG um das Wegenutzungsrecht Gas in der Gemeinde durchzuführen.

2.
Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, das Auswahlverfahren als verfahrensleitende Stelle durchzuführen, und zwar parallel mit Auswahlverfahren anderer Gemeinden des Amtes.

3.
Die Wertungskriterien für die Bewertung der eingegangenen Angebote im Konzessionswettbewerb werden wie aus dem als Anlage 1 der Niederschrift beigefügten Gewichtungskatalog mit Erläuterungen beschlossen. Gleiches gilt für den als Anlage 2 beigefügten Entwurf des Wegenutzungsvertrages Gas. Die Amtsverwaltung wird ermächtigt, die Kriterien wie auch den Entwurf des Wegenutzungsvertrages sachgerecht zu konkretisieren und das Bewertungsverfahren festzulegen. 

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Godber Peters  Uwe Satriep 
Protokollführer  Bürgermeister