N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Goosefeld vom 16.02.2017.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte Goosefeld, Pennywisch 9, 24340 Goosefeld
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.00 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Uwe Satriep
Gemeindevertreter Klaus Erichsen
Gemeindevertreter Hans-Dieter Holst
Gemeindevertreter Bernhard Hoppe
Gemeindevertreter Philip Klagges
Gemeindevertreter Marcus Lange
1. stellv. Bürgermeisterin Anke Pischke-Sarp
Gemeindevertreter Jürgen Profitlich
Gemeindevertreter Bernd Stritzel
Gemeindevertreter Günter Voß

Abwesend sind:
2. stellv. Bürgermeister Rüdiger Zander (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2016, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2016 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 3/2017
9. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Goosefeld für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Goosefeld
  Beschlussvorlage - 1/2017
10. Haushaltsplan über das Sondervermögen Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Goosefeld
  Beschlussvorlage - 7/2017
11. Einrichtung eines Rundwanderweges
  Beschlussvorlage - 5/2017
12. Bereitstellung von Stellplätzen für die Freiwillige Feuerwehr
  Beschlussvorlage - 6/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
15. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnungspunkte 13 und 14 nicht öffentlich zu behandeln.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bürgermeister berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • 12.01.17 Einbruch in die Gemeindefreizeitstätte
  • Jahreshauptversammlungen
  • Baustelleneinrichtung Wasserversorgung Waldsiedlung

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor.

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern werden nicht gestellt.

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 8. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2016, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2016 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 3/2017
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Goosefeld zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2016.   

Beschluss:
Die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Goosefeld wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2016 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt, und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.   

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Goosefeld für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Goosefeld
Beschlussvorlage - 1/2017
Nach einem intensiven Beteiligungsverfahren der Kommunalen Landesverbände, der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände und des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein wurde am 10. Juni 2016 das Brandschutzgesetz für Schleswig-Holstein durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag geändert. Mit dieser Änderung wurden die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein auf eine rechtssichere Basis gestellt. Da eine Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Sondervermögen der Gemeinde darstellt, muss die Gemeinde in diesem Fall eine Satzung für Sondervermögen der Gemeinde erlassen. Die vorhandenen Kameradschaftskassen bleiben kraft Gesetzes bestehen.

Durch das Innenministerium wurde eine entsprechende Mustersatzung erarbeitet, die durch die Verwaltung um gemeindliche Gegebenheiten ergänzt wurde. Die Wertgrenzen in § 3 und § 9 Abs. 2 wurden aus der Hauptsatzung der Gemeinde übernommen. Die Wertgrenze in § 7 Abs. 7 wurde aus der Haushaltssatzung der Gemeinde übernommen. Dies können in den gemeindlichen Beratungen angepasst werden. Eine anderweitige Abweichung von der Mustersatzung bedarf der Einzelgenehmigung durch das Innenministerium.  

Beschluss:
Die Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Goosefeld für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Goosefeld wird beschlossen.  

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Haushaltsplan über das Sondervermögen Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Goosefeld
Beschlussvorlage - 7/2017
Der Haushaltsplan über das Sondervermögen Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Goosefeld weist für das Haushaltsjahr 2017 Einnahmen in Höhe von 8.200,00 € aus. Gegenüber stehen Ausgaben in Höhe von 7.300,00 €. Der Stand des Sondervermögens beträgt zum 01.01.2017 3.900,17 €.   

Beschluss:
Der Haushaltsplan über das Sondervermögen Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Goosefeld wird beschlossen.   

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Einrichtung eines Rundwanderweges
Beschlussvorlage - 5/2017
In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 13.10.2016 regte Herr Witt in der Einwohnerfragestunde an, den Weg entlang der Mühlenbek in Verbindung mit anderen Wegen als offiziellen Wanderweg auszuweisen. Mit der Erweiterung durch den Wanderweg an der Mühlenbek könnte ein Rundwanderweg für Goosefeld entstehen.

Die Mühlenbek liegt im Gebiet des Wasser- und Bodenverband (WBoV) Wittensee-Exbek und dem Wasser- und Bodenverband (WBoV) Am Noor.

Nach der vorgelegten Vorstellung von Herrn Witt soll der Wanderweg entlang des Bolzplatzes führen und die Mühlenbek dort zum ersten Mal überqueren. Der Weg soll jetzt bis zur Dorfstraße an der Mühlenbek entlang führen; insgesamt soll die Mühlenbek vier Mal überquert werden. Ein Gedanke ist auch, an verschiedenen Punkten Sitzbänke aufzustellen.

Folgende Punkte müssen bei der Realisierung bzw. geplanten Umsetzung des Wanderweges berücksichtigt werden:
Es muss mit den Eigentümern der Flächen Kontakt aufgenommen werden, evtl. Gestattungsverträge/Pachtverträge oder ähnliches müssen geschlossen werden. Die vier Überquerungen müssen zusammen mit dem WBoV thematisiert und abgestimmt werden. Zu klären ist, in welchem Umfang der Wanderweg und die Überquerungen unterhalten werden sollen. Ab- bzw. Einzäunungen an verschiedenen Stellen sollten eventuell mit in Betracht gezogen werden. Anfallende Kosten müssen für evtl. Nutzung (Pacht), die Herstellung der Wegeführung und Überquerungen, Sitzbänke und die Unterhaltung eingeholt werden.  
Durch Herrn Peters wird darauf hingewiesen, dass entgegen der Empfehlung des Bauausschusses die Eigentümerdaten von der Verwaltung nicht an eine Privatperson weitergeben werden können.

Der Bürgermeister erklärt, dass Herr Witt bereits mit einem Eigentümer Kontakt hatte.

Innerhalb der Gemeindevertretung herrscht Einigkeit, dass zunächst die Ergebnisse der Gespräche von Herrn Witt mit den Eigentümern abgewartet werden sollen. Ein Beschluss ergeht in der Angelegenheit nicht.

Beschluss:

zu TOP 12. Bereitstellung von Stellplätzen für die Freiwillige Feuerwehr
Beschlussvorlage - 6/2017
Gemäß § 17 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) fand am 20.04.2016 eine Besichtigung des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Goosefeld durch die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK) statt. Wie bei früheren Besichtigungen wurde hierbei erneut das Fehlen anforderungsgerechter PKW-Stellplätze für die Feuerwehrangehörigen bemängelt.

Die letzte bauliche Erweiterung wurde im März 2006 genehmigt. Dabei wurden für den dafür erforderlichen Stellplatznachweis aufgrund fehlender Richtzahlen für Feuerwehrgerätehäuser die Richtzahlen für Gaststätten zugrunde gelegt. Der Gruppenraum im OG des Gebäudes ist für 15 bis 20 Personen ausgelegt, daraus ergeben sich 2 notwendige Stellplätze auf dem Grundstück, die auf der Nordseite des Gebäudes längs neben der Straße angeordnet wurden. Zurzeit werden die Fahrzeuge nördlich und südlich des FWGH entlang der Dorfstraße, direkt neben der Fahrzeugausfahrt sowie teilweise auf einem Privatgrundstück im Birkensteg geparkt.

Sowohl der Mängelbericht der HFUK als auch die tatsächlichen Gegebenheiten während der Feuerwehreinsätze oder auch den regelmäßigen Gruppenabenden der Feuerwehrangehörigen zeigt, dass eine Schaffung von ausreichenden Stellplätzen für die etwa 30 aktiven Mitglieder dringend erforderlich ist. Um gefährlichen Begegnungsverkehr zwischen an- und ausrückenden Einsatzkräften/Fahrzeugen weitestgehend zu vermeiden, kommen folgende Möglichkeiten in Betracht:
  • Erwerb von Grundstücksflächen
  • Nutzung fremder Eigentumsflächen durch Baulasten (Geh- und Fahrrecht zu Gunsten der Freiwilligen Feuerwehr)
  • Nutzung fremder Eigentumsflächen durch finanzielle Ablösung

In den gemeindlichen Gremien soll nun beraten werden, welche Flächen diesbezüglich in Betracht kommen bzw. wie weiter verfahren werden soll, auch in Bezug auf einen eventuellen Neubau eines Feuerwehrgerätehauses. Je nach Ergebnis der Beratungen soll eine Prüfung durch die Verwaltung des Amt Schlei-Ostsee durchgeführt werden.   

Beschluss:
Es wird angestrebt, die von der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK) festgestellten Mängel abzustellen. Hierzu sollen Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer der hinter dem Feuerwehrgerätehaus angrenzenden Fläche geführt werden, um zusätzlichen Parkraum zu schaffen. Zudem soll noch einmal geprüft werden, ob das alte Feuerwehrfahrzeug, bzw. ein neues Fahrzeug in den jetzigen Räumlichkeiten des FWGH untergestellt werden kann.  
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Frau Anke Pischke-Sarp

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 15. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.  


Godber Peters  Uwe Satriep 
Protokollführer  Bürgermeister