N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Goosefeld vom 05.12.2017.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte Goosefeld, Pennywisch 9, 24340 Goosefeld
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.15 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Uwe Satriep
Gemeindevertreter Klaus Erichsen
Gemeindevertreter Bernhard Hoppe
Gemeindevertreter Philip Klagges
Gemeindevertreter Marcus Lange
1. stellv. Bürgermeisterin Anke Pischke-Sarp
Gemeindevertreter Jürgen Profitlich
Gemeindevertreter Bernd Stritzel
Gemeindevertreter Günter Voß
2. stellv. Bürgermeister Rüdiger Zander

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Hans-Dieter Holst (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
Gast Norbert Jeß
Gast Martina Jünemann
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Goosefeld für den Bereich "westlich Dorfstraße und nördlich Mühlenbek"
8.1 Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 18/2017
8.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 19/2017
9. Bebauungsplan Nr. 9 für den Bereich "westlich Dorfstraße und nördlich Mühlenbek"
9.1 Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 20/2017
9.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 21/2017
10. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018
  Beschlussvorlage - 24/2017
11. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
  Beschlussvorlage - 30/2017
12. Erlass Haushaltssatzung 2018
  Beschlussvorlage - 31/2017
13. Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie
Fortschreibung 2017/2018
  Beschlussvorlage - 23/2017
14. Beratung zum Standort eines neuen Feuerwehrgerätehauses
  Beschlussvorlage - 25/2017
15. Abwasseranschluss - Eckernförde
  Beschlussvorlage - 27/2017
16. Antrag der AWG auf Zulassung des MLF mit Euro 5
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
20. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Gemeindevertreterin Pischke-Sarp beantragt, die Tagesordnung um TOP 16 "Antrag der AWG auf Zulassung des MLF mit Euro 5" im öffentlichen Teil zu erweitern.

Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnungspunkte 17 - 19 nichtöffentlich zu behandeln.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Herr Nickel fragt nach, ob sich die Abwasserwerte so verschlechtert haben, dass die Gemeinde jetzt den Anschluss an Eckernförde plant. Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass die Werte in Ordnung seien. Die Überlegungen hingen mit den geschätzten Kosten für die Sanierung der Hauptleitung zu den Klärteichen zusammen. Weitere Details werden unter TOP 15 beraten.

Herr Müller fragt nach dem Stand der Dinge bezüglich der Aufstellung eines weiteren Funkmastes. Hierzu erläutert der Bürgermeister, dass nach Mitteilung der Telekom der Auftrag vergeben sei und die Errichtung in 2018 durchgeführt werden soll.

Herr Müller verweist auf die Tatsache, dass die Stadtwerke Rendsburg im Rahmen der Erneuerung der Wasserleitungen Leerrohre für Glasfaserkabel verlegen. Er fragt nach, welcher Versorger diese dann nutzen wird. Hierzu erläutert der Bürgermeister, dass dieses noch nicht geklärt sei. Derzeit erfolgte die Breitbandversorgung nur durch Glasfaserleitungen bis zu den Kabelverzweigern. 

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bürgermeister berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Ablehnung des Antrages auf Nutzung des großen Raumes der Freizeitstätte bei schlechtem Wetter durch die Waldgruppe des Kindergartens
  • Ende 2017 lösen sich das DRK und der Sparclub auf

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern liegen nicht vor.

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern werden nicht gestellt.

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 8. 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Goosefeld für den Bereich "westlich Dorfstraße und nördlich Mühlenbek"

zu TOP 8.1 Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 18/2017
Die Gemeindevertretung hat am 24.06.2015 die nötigen Planungen für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Goosefeld für den Bereich "westlich Dorfstraße und nördlich Mühlenbek" beschlossen.

Mit Schreiben des Planungsbüros vom 14.12.2016 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs- und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 27.09.2016 im Gemeindetreffe der Gemeinde Goosefeld statt.  

Beschluss:
Die während der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage des Planungsbüros - wird Bestandteil des Originalprotokolls.  

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 19/2017
Siehe Beschlussvorlage 18/2017.  

Beschluss:
  1. Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Goosefeld für das Gebiet "westlich Dorfstraße und nördlich Mühlenbek" und die Begründung wird gebilligt.
  2. Der Geltungsbereich wurde geringfügig angepasst und wird der Anlage beigefügt. Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss wird um den neuen Geltungsbereich ergänzt und als Karte beigefügt.
  3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen.  

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Bebauungsplan Nr. 9 für den Bereich "westlich Dorfstraße und nördlich Mühlenbek"

zu TOP 9.1 Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 20/2017
Die Gemeindevertretung hat am 24.06.2015 die nötigen Planungen für den Bebauungsplan Nr. 9 für den Bereich "westlich Dorfstraße und nördlich Mühlenbek" beschlossen.

Mit Schreiben des Planungsbüros vom 14.12.2016 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs- und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 27.09.2016 im Gemeindetreffe der Gemeinde Goosefeld statt.  

Beschluss:
Die während der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage des Planungsbüros - wird Bestandteil des Originalprotokolls.  

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 21/2017
Siehe Beschlussvorlage 20/2017.  

Beschluss:
1.) Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet "westlich Dorfstraße und nördlich Mühlenbek" und die Begründung wird gebilligt.
2.) Der Geltungsbereich wurde geringfügig angepasst und wird der Anlage beigefügt. Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss wird um den neuen Geltungsbereich ergänzt und als Karte beigefügt.                        
3.) Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen.  

Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018
Beschlussvorlage - 24/2017
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Kommunalwahl am 06. Mai 2018 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand und das Wahllokal vorschlägt.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, mindestens 8 Personen als Mitglieder in den Wahlvorstand zu benennen. Zusätzlich sollten noch 2 Personen als Reserve benannt werden. Nach § 55 Abs. 2 Satz 1 GKWG dürfen Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber (unter anderem) nicht Beisitzerinnen und Beisitzer eines Gemeindewahlausschusses oder Mitglied eines Wahlvorstands sein. Dieses gilt auch für Bewerberinnen und Bewerber zur Gemeindewahl im Fall ihrer beabsichtigten Mitwirkung im Kreiswahlausschuss. Wer bereits Mitglied eines solchen Wahlorgans ist, scheidet aus, sobald sie oder er als Bewerberin oder Bewerber in einem eingereichten Wahlvorschlag aufgeführt ist. 


Beschluss:
Es wird folgendes Wahllokal für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018 vorgeschlagen:

Wahllokal: Gemeindefreizeitstätte

Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Kommunalwahl am 06. Mai 2018 vorgeschlagen:

  1) Wahlvorsteher:             Manfred Bleyer
  2) stellv. Wahlvorsteher:            Uwe Dahlke
  3) Schriftführer:                         Kai-Dieter Bock
  4) stellv. Schriftführer:             Johann Weber
  5) Beisitzerin:                         Claudia Laukötter
  6) Beisitzerin:                         Bianca Suhr
  7) Beisitzer:                                    Joachim Ziemann
  8) Beisitzerin:                         Frauke Jensen-Holke
  9) Beisitzer:                                    Joachim Clemens
10) Beisitzer:                                    Hans-Jürgen Wurm

zu TOP 11. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
Beschlussvorlage - 30/2017
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Goosefeld mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 45.100 € erhöht und damit gegenüber bisher 987.000 € auf nunmehr 1.032.100 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 39.500 € erhöht und damit gegenüber bisher 77.200 € auf nunmehr 116.700 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.         

Beschluss:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.       

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Erlass Haushaltssatzung 2018
Beschlussvorlage - 31/2017
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.        

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2021 werden beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     924.300 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     924.300 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     330.800 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     330.800 EUR
    festgesetzt.
§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     228.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        0,81 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     300 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     300 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     310 v. H.
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.         

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie
Fortschreibung 2017/2018
Beschlussvorlage - 23/2017
Im Jahr 2012/13 wurden die Gemeinden des Landes Schleswig-Holstein zur Umsetzung der zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG (ULR) und somit zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen aufgefordert. Gem. § 47 d (1) S. 2 BImSchG stellen die Gemeinden auf der Grundlage von sog. Lärmkarten Lärmaktionspläne auf. Diese sind für sämtliche Hauptverkehrsstraßen, die im Sinne der Richtlinie Bundes-, Landes- oder auch sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr behaftet sind, aufzustellen. In der Gemeinde Goosefeld wäre das die Bundesstraße 203 (B 203).

Der dazu am 05.03.2013 gefasste Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wurde am 17.06.2013 per Beschluss der Gemeinde aufgehoben. Ausschlaggebend dafür war die Möglichkeit, von der Aufstellung des Lärmaktionsplanes aufgrund geringer oder keiner Betroffenheit der Menschen abzusehen.
Zwischenzeitlich hat die EU-Kommission rechtliche Defizite bei der Aufstellung in Deutschland festgestellt und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Daraufhin wurde der Lärmaktionsplan für die Gemeinde Goosefeld im Juni 2017 im Nachhinein aufgestellt, öffentlich ausgelegt und bekannt gemacht.

Die Lärmaktionspläne sind laut Umgebungslärmrichtlinie alle fünf Jahre fortzuschreiben. Die Lärmkarten der zweiten Stufe aus dem Jahr 2012 wurden daher überprüft und überarbeitet. Auf deren Grundlage ist gem. § 47 d Abs. 5 BImSchG die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Goosefeld von der Verwaltung des Amtes Schlei-Ostsee in der hier vorliegenden Fassung erarbeitet worden. Da keine relevanten Lärmbelästigungen auf Grundlage der Lärmkartierung von 2012 und der Entwürfe von 2017 festgestellt wurden, werden keine weiteren Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre geplant.

Eine zentrale Bedeutung bei der Aktionsplanung hat die Information der Öffentlichkeit über Lärmbelastungen und die Mitwirkung der Öffentlichkeit. Durch die Lärmaktionspläne sollen Lärmprobleme und Auswirkungen geregelt werden. Die Festlegung von Maßnahmen in den Plänen sind in das Ermessen der zuständigen Behörde (LLUR) gestellt. Die Lärmaktionspläne müssen dabei die Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllen.    

Die Öffentlichkeit ist im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Planentwurfes zu Vorschlägen für die Lärmaktionspläne anzuhören. Sie erhält dadurch rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Aktualisierung des Lärmaktionsplanes mitzuwirken. Änderungen und Bedenken werden dann nach einem entsprechenden Abwägungsverfahren in den Planentwurf zur Aufstellung des endgültigen Lärmaktionsplanes eingearbeitet. Inwieweit die Ergebnisse der Mitwirkung der Öffentlichkeit berücksichtigt wurden, wird nach einem endgültigen Beschluss der Gemeindevertretung über den Lärmaktionsplan 2017/2018 durch Bekanntmachung im Amtsblatt veröffentlicht.

Die Fortschreibung ist gemäß Fristsetzung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR) bis zum 18.07.2018 abzuschließen.   

Beschluss:
  1. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes 2017/2018 für die Gemeinde Goosefeld wird gebilligt.
  2. Der Entwurf ist öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) sind zu beteiligen.      

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Beratung zum Standort eines neuen Feuerwehrgerätehauses
Beschlussvorlage - 25/2017
Der durch den Gemeindewehrführer Bernd Stritzel erstellte Feuerwehrbedarfsplan wurde in der Gemeindevertretersitzung am 25.09.2017 beschlossen und den daraus resultierenden Maßnahmen wurde zugestimmt. Diese beinhalten unter anderem, dass innerhalb von 8 Minuten 10 Funktionen und eine ausreichende Löschwasserversorgung am Einsatzort zur Verfügung stehen müssen. Eine Gewährleistung dieser Forderung ist durch das vorhandene Feuerlöschfahrzeug, LF8/6 Baujahr 1987 und der fehlenden Sicherheitseinrichtungen im Feuerwehrgerätehaus nicht mehr gegeben. Daher wird der Anschaffung eines Mittellöschfahrzeuges (MLF) und eines Mehrzweckfahrzeuges (MZF) zugestimmt.

Eine Unterbringung dieser neuen Fahrzeuge ist im bestehenden Feuerwehrgerätehaus nicht gegeben. Eine bauliche Erweiterung am jetzigen Standort lässt sich baurechtlich nicht verwirklichen. Es ist daher grundsätzlich über einen neuen Standort zu beraten.

Bereits in der Gemeindevertretersitzung wurde die Errichtung eines Zweckbaus ausschließlich für die Unterbringung der Fahrzeuge auf dem Grundstück der Gemeindefreizeitstätte, Pennywisch 9, angeregt. Die erforderlichen Nutzungsmöglichkeiten für Umkleide, Duschen und Besprechungen der Einsätze sollen dabei in den schon vorhandenen Räumlichkeiten der Gemeindefreizeitstätte wahrgenommen werden. Dieser Planungsansatz wurde bereits mit der Bauaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde kommuniziert. Dort hält man die Umsetzung für denkbar. Baurechtliche Sicherheit wäre im Vorwege im Rahmen einer Bauvoranfrage zu erzielen. Sowohl dafür als auch für einen anschließenden Bauantrag ist die Beauftragung eines Planers erforderlich.

Als Übergangslösung ist die Errichtung eines Carports auf der Nordseite des bestehenden Feuerwehrgerätehauses vorstellbar. Aufgrund der erforderlichen Höhe dieser baulichen Anlage (mehr als 2,75 m), wäre auch dieser genehmigungspflichtig.

Nach Umsetzung dieser Maßnahmen ist über die weitere Nutzung des bestehenden Feuerwehrgerätehauses nachzudenken. Der imDachgeschoss befindliche Besprechungsraum könnte auch weiterhin für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung stehen. Als Folgenutzung für das Erdgeschoss wäre die dortige Unterbringung des Gemeindarbeiters einschließlich aller Gerätschaften für seine Tätigkeiten denkbar.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen einen Bodengutachter zu beauftragen um die Möglichkeit einer zukünftig angedachten Bebauung auf dem Grundstück der Gemeindefreizeitstätte sicher stellen zu können. Die Kosten von ca. 2000 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.  

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Abwasseranschluss - Eckernförde
Beschlussvorlage - 27/2017
Im Rahmen der Untersuchungen zur Ableitung bzw. Behandlung des gemeindlichen Schmutzwassers wurden Gespräche mit der Stadt Eckernförde und dem Kreis Rendsburg-Eckernförde geführt, insbesondere im Hinblick auf die behördlichen Aspekte für die rechtlichen Rahmenbedingungen (bestehende Abschlagsbauwerke und zukünftige Definition) und Finanzierungsmöglichkeiten durch das Land Schleswig-Holstein (s. Schreiben als Anlage). Eine schriftliche Aussage liegt noch nicht vor. In einem Telefonat mit Herrn Tresselt, Kreis RD-ECK, wurde geäußert, dass das Land sich mit einer Finanzierungsmöglichkeit beschäftigt, die aber noch nicht abschließend entschieden wurde. Die schriftliche Antwort von der Stadt Eckernförde für die tatsächliche Gebühr (Trennung von Schmutz- und Regenwasser) bei Einleitung in das Abwassernetz der Stadt Eckernförde liegt noch nicht vor. Es ist derzeitig festzuhalten, dass ohne die rechtliche Aussage durch den Kreis RD-ECK keine Entscheidung getroffen werden kann. Herr Tepperies wird den Sachverhalt innerhalb der Ausschusssitzung noch einmal ausführlich erläutern und eine Beschlussempfehlung formulieren.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Empfehlungen des Ingenieurbüros Enwacon zu folgen und die Angelegenheit bis auf weiteres zu vertagen.  

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Antrag der AWG auf Zulassung des MLF mit Euro 5
Die AWG-Fraktion stellt folgenden Antrag:

Hiermit stellen wir den Antrag an das Innenministerium das MLF mit Euro 5 zuzulassen.

Die Gemeinde Goosefeld beantragt für die Beschaffung des neuen Löschfahrzeugs einen Motor gemäß EURO 5, also ohne SCR-Reaktor vorzusehen. Für Schleswig-Holstein besteht diese Möglichkeit bis 2017, in anderen Bundesländern noch länger mit der Einschränkung eines Widerrufs. Der SCR-Reaktor bringt im Augenblick für das Fahrzeug nur Nachteile:
  • Masse über 7,49 t, daher Problem mit Klasse C
  • Unwirksamkeit des Reaktors bei Kurzfahren bis 20 km (Einsatzfahrten)
  • Unnötige Fahrten zum Warmfahren des Motors
  • Unnötige Kosten für den SCR-Reaktor (Tank, Pumpen, Steuerung, Harnstoff)

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt dem Antrag der AWG-Fraktion zu folgen.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 20. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.  


Godber Peters  Uwe Satriep 
Protokollführer  Bürgermeister