N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Goosefeld vom 05.03.2018.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte Goosefeld, Pennywisch 9, 24340 Goosefeld
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.30 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Uwe Satriep
Gemeindevertreter Klaus Erichsen
Gemeindevertreter Hans-Dieter Holst
Gemeindevertreter Bernhard Hoppe
Gemeindevertreter Philip Klagges
Gemeindevertreter Marcus Lange
1. stellv. Bürgermeisterin Anke Pischke-Sarp
Gemeindevertreter Jürgen Profitlich
Gemeindevertreter Bernd Stritzel
Gemeindevertreter Günter Voß
2. stellv. Bürgermeister Rüdiger Zander

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2017, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2017 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 2/2018
9. Weiteres Vorgehen zur Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses
  Beschlussvorlage - 3/2018
10. Vorschlag für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023
  Beschlussvorlage - 1/2018

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

Der Bürgermeister bedankt sich bei den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern für 15 Jahre gute Zusammenarbeit und wünscht der neuen Gemeindevertretung alles Gute. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt. 

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen gestellt. 

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bürgermeister berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Spende von 160,- € aus dem Vortrag Witt/Dittmann
  • Die Knicks beim Wanderweg An der Räucherkate und bei der Zuwegung zur Boulebahn wurden auf den Stock gesetzt.
  • Antwortschreiben des Innenministeriums bezüglich des Antrags auf Ausnahmegenehmigung der Zuslassung eines Euro 5 Feuerwehrfahrzeuges. 

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
Es ergeht durch Herrn Bock der Hinweis, dass im Rahmen des Winterdienstes zu viel Sand gestreut wurde. Er regt an, weniger Sand zu verwenden. Der Bürgermeister wird mit Firma Engel sprechen. 

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
Gemeindevertreterin Pischke-Sarp spricht einen Fall an, bei dem Eltern für den Besuch der weiterführenden Schule keine Fahrkarte mehr für ihr Kind erhalten. Hierzu wird durch Herrn Peters auf die Neuregelungen der Schülerbeförderungssatzung ab 01.08.2018 verwiesen. Die Zuständigkeit liegt hier jedoch bei der Stadt Eckernförde als Schulträger.

Gemeindevertreterin Pischke-Sarp fragt nach, ob auch ein Anspruch auf Schülerbeförderung zur Grundschule nach Wittensee besteht. Hierzu wird durch Herrn Peters erläutert, dass auch ein Beförderungsanspruch zu einer weiter entfernten Schule bestehehen kann, wenn grundsätzlich ein Beförderungsanspruch besteht. Voraussetzung ist jedoch, dass eine Beförderung im vorhandenen Linienverkehr stattfinden kann und somit keine zusätzliche Beförderung eingerichtet werden muss.

Gemeindevertreterin Pischke-Sarp fragt nach, ob in diesem Jahr wieder eine Müllsammelaktion stattfinden soll. Innerhalb der Gemeindevertretung einigt man sich auf den 14.04. um 10.00 Uhr.

Gemeindevertreter Holst fragt nach dem Sachstand der Sanierung der Damentoiletten in der Gemeindefreizeitstätte. Die Verwaltung wird gebeten, die Angelegenheit noch einmal zu prüfen.

Gemeindevertreter Profitlich verweist auf die Aussagen bei der letzten Sitzung der Gemeindevertretung, wonach die gekennzeichneten Bäume im Knick An der Räucherkate stehen bleiben sollen. Es wurden diese Bäume jedoch teilwiese gefällt. Außerdem wurden die Kronen auf der Seite der Grundstücke eingekürzt. Dieses belegt er auch durch Bilder. Herr Bock erklärt hierzu, dass grundsätzlich wie besprochen verfahren wurde. Sofern anders gehandelt wurde, war es erforderlich, um ein vernünftiges Gesamtbild zu erhalten und dem jeweiligen Baum eine Entwicklungsmöglichkeit zu geben.

Gemeindevertreterin Pischke-Sarp weist darauf hin, dass das Land die Anlage von Bunten Blumenwiesen fördert. Der Bürgermeister erklärt, dass ein Ort für eine solche Blumenwiese bestimmt werden müsste. Mit dieser Angelegenheit soll sich der Bau- und Umweltausschuss beschäftigen.

Gemeindevertreter Hoppe bedankt sich beim Bürgermeister für die gute Zusammenarbeit in der Vergangenheit. 

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 8. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2017, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2017 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 2/2018
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Goosefeld zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2017.      

Beschluss:
Die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Goosefeld wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2017 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt, und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.      

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Weiteres Vorgehen zur Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses
Beschlussvorlage - 3/2018
In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 05.12.2017 wurde beschlossen, einen Bodengutachter zu beauftragen, um die Möglichkeit einer zukünftig angedachten Bebauung auf dem Grundstück der Gemeindefreizeitstätte sicherstellen zu können. Die Baugrunduntersuchung ist inzwischen erfolgt, und eine Stellungnahme des beauftragten Gutachters wurde der Amtsverwaltung übergeben. Der bisherigen Erkundung nach kann das Gebäude flach auf einer Sohlplatte gegründet werden. Sollte das Vorhaben weiter verfolgt werden, ist es notwendig eine konzeptionelle Planung von einem Architekten mit einer einhergehenden Kostenschätzung ausarbeiten zu lassen. Innerhalb der Sitzung gilt es nun zu beraten, wie in dieser Angelegenheit weiter verfahren werden soll.  
Innerhalb der Gemeindevertretung erhebt sich eine umfangreiche Diskussion um die Inhalte des Anforderungsprofils und alternative Standorte.

Gemeindevertreter Lange befürchtet, dass die Freizeitstätte unter der beabsichtigten Doppelnutzung leiden wird. Ebenso sieht Gemeindevertreter Hoppe die Zufahrtproblematik in der Straße Pennywisch, wenn dort bei Feiern in der Gemeindefreizeitstätte geparkt wird.

Gemeindevertreter Voß und Stritzel sprechen sich im Interesse der Kostenreduzierung für den Standort bei der Gemeindefreizeitstätte aus.

Gemeindevertreterin Pischke Sarp schlägt vor, andere Gerätehäuser in der hier beabsichtigten Art zu besichtigen.

Nach eingehender Diskussion beantragt Bürgermeister Satriep, die Angelegenheit zur weiteren Beratung in den Bau- und Umweltausschuss zu verweisen. 
Die AWG-Fraktion beantragt, die Angelegenheit in den Bau- und Umweltausschuss zu verweisen. Er möge die folgenden Alternativen zur Erstellung eines Feuerwehrgerätehauses entsprechend der Auflagen der Feuerwehr Unfallkasse grundlegend erörtern
  • Erweiterung des alten Feuerwehrgerätehauses
  • Neubau bei der Gemeindefreizeitstätte bei weitergehender Nutzung der Gemeindefreizeitstätte
  • Neubau auf dem Bolzplatz am Mühlenbek
  • Neubau auf dem Gemeindeland jenseits der B 203
und die Vorstellung des Bauherren konkretisieren, damit ein Architekt eine konzeptionelle Planung mit einer Kostenschätzung durchführen kann.

Zunächst wird über den Antrag der AWG-Fraktion abgestimmt. Dieser wird mit 4 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt. Der Antrag von Bürgermeister Satriep wird daraufhin mit 8 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen. 

Beschluss:

zu TOP 10. Vorschlag für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023
Beschlussvorlage - 1/2018
Im Jahr 2018 steht die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 an. Gegenüber den vorherigen Geschäftsjahren hat sich das Verfahren zur Wahl der Schöffen nicht geändert. Die Präsidentin des Landgerichts Kiel hat gemäß § 36 Absatz 4 Gerichtsverfassungsgesetz bestimmt, dass aus der Gemeinde Goosefeld eine Person vorzuschlagen ist.

Die Vorschlagsliste wird von der Gemeindevertretung aufgestellt. Für die Aufnahme in die Liste ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Zahl der anwesenden, mindestens aber der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.

Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Soweit sich Personen selbst bewerben, kann davon ausgegangen werden, dass sie im Falle ihrer Wahl das Amt annehmen. Wenn die Bewerber aber von Dritten vorgeschlagen werden, sollte die Annahme des Amtes im Vorhinein erklärt werden.

Frau Dagmar Wagner hat sich erneut darum beworben, in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen aufgenommen zu werden.
 

Beschluss:
Als Schöffin für die Amtsperiode 2019 bis 2023 wird Frau Dagmar Wagner vorgeschlagen. 

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Godber Peters  Uwe Satriep 
Protokollführer  Bürgermeister