Sitzungsort: | in der Gemeindefreizeitstätte Goosefeld, Pennywisch 9, 24340 Goosefeld |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.55 Uhr |
Bürgermeister Rüdiger Zander |
Gemeindevertreter Hans-Dieter Holst |
Gemeindevertreter Lars Michaelis |
Gemeindevertreterin Svenja Nötzel |
1. stellv. Bürgermeisterin Anke Pischke-Sarp |
Gemeindevertreter Jürgen Profitlich |
Gemeindevertreter Bernd Stritzel |
Gemeindevertreterin Regina Wenner |
2. stellv. Bürgermeister Klaus Erichsen (entschuldigt ) |
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
Gast Norbert Jeß |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Einwohnerfragestunde |
4. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
8. | 7.Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Goosefeld für den Bereich "westlich Dorfstraße und nördlich Mühlenbek" |
8.1 | Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 8/2018 | |
8.2 | Abschließender Beschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 9/2018 | |
9. | Bebauungsplan Nr.9 der Gemeinde Goosefeld für den Bereich "westlich Dorfstraße und nördlich Mühlenbek" |
9.1 | Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 10/2018 | |
9.2 | Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 11/2018 | |
10. | Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Goosefeld für das Gebiet "südlich der Straße Lilienweg für das Flurstück 32" |
Beschlussvorlage - 6/2018 | |
11. | Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Goosefeld für den Bereich "südlich der Straße Lilienweg für das Flurstück 32" |
Beschlussvorlage - 7/2018 | |
12. | Lärmaktionsplan 2017/2018 Goosefeld |
12.1 | a.) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 4/2018 | |
12.2 | b.) abschließender Beschluss |
Beschlussvorlage - 5/2018 | |
13. | Sanierung der Straßen in der Waldsiedlung im Zuge der Wasserversorgungsarbeiten |
Beschlussvorlage - 13/2018 | |
14. | Gültigkeitserklärung der Gemeindewahl am 06. Mai 2018 |
Beschlussvorlage - 14/2018 |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.
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zu TOP 3. | Einwohnerfragestunde |
Es werden keine Fragen gestellt.
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zu TOP 4. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
Der Bürgermeister hat keinen Bericht abzugeben, da seit der letzten Sitzung erst eine kurze Zeit vergangen ist. Sport- und Kulturausschussvorsitzende Nötzel berichtet über die Planungen zur 500-Jahr Feier.
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zu TOP 5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
Es wird darauf hingewiesen, dass die Hecke bei dem Grundstück Pahmeyer über den Gehweg ragt und eine Gefahr darstellt. Der Bürgermeister wird sich die Sache ansehen.
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zu TOP 6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
Gemeindevertreter Holst weist darauf hin, dass bei dem Fußweg Weberstieg/Mühlenbek einige Gehwegplatten abgesackt sind. Der Bürgermeister wird sich die Sache ansehen. Gemeindevertreter Michaelis weist noch einmal auf den schlechten Zustand des Gehweges im Bereich Thode/Voß hin. Der Bürgermeister erklärt, dass dieses Problem im Rahmen der Erschließung des Baugebietes erledigt werden soll.
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zu TOP 7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 8. | 7.Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Goosefeld für den Bereich "westlich Dorfstraße und nördlich Mühlenbek" |
zu TOP 8.1 | Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 8/2018 Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Goosefeld und die Begründung haben in der Zeit vom 05.02.2018 bis zum 16.03.2018 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 31.01.2018 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 14.12.2016.
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Beschluss: Abwägungsbeschlüsse Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft: (siehe Vorlage des Planungsbüros B2K aus Kiel – wird Bestandteil des Originalprotokolls.)
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8.2 | Abschließender Beschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 9/2018 Siehe Beschlussvorlage 08/2018.
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Beschluss: Abschließender Beschluss Unter Berücksichtigung vorgenannter Einzelbeschlüsse wird die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Goosefeld abschließend beschlossen, die dazugehörige Begründung gebilligt. Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Bebauungsplan Nr.9 der Gemeinde Goosefeld für den Bereich "westlich Dorfstraße und nördlich Mühlenbek" |
zu TOP 9.1 | Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 10/2018 Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Goosefeld und die Begründung haben in der Zeit vom 05.02.2018 bis zum 16.03.2018 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 31.01.2018 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 14.12.2016.
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Beschluss: Abwägungsbeschlüsse Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 9 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft: (siehe Vorlage des Planungsbüros B2K aus Kiel – wird Bestandteil des Originalprotokolls.)
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9.2 | Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 11/2018 Siehe Beschlussvorlage 10/2018.
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Beschluss: Der Bebauungsplan Nr.9 der Gemeinde Goosefeld für das Gebiet "westlich Dorfstraße und nördlich Mühlenbek" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt. Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 9 durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 9 in Kraft. Die Bekanntmachung soll erst nach Unterzeichnung des Erschließungsvertrages erfolgen.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Goosefeld für das Gebiet "südlich der Straße Lilienweg für das Flurstück 32" |
Beschlussvorlage - 6/2018 Mit Antrag vom 24.04.2018 ist ein Vorhabenträger an die Gemeinde Goosefeld heran getreten. Er betreibt am Lilienweg eine genehmigte Versorgungsanlage (Verbrennungsmotoranlage mit Heizkessel), welche ursprünglich als "privilegierte Anlage im Außenbereich" genehmigt wurde. Diese Anlage soll nun baulich erweitert werden, um das praktizierte Konzept der regenerativen Energieversorgung weiter zu optimieren. Derzeit konkret vorgesehen, ist die Errichtung eines weiteren Blockheizkraftwerkes im Verbund mit den bereits bestehenden. Hierdurch soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Stromproduktion in Zeiten starker Nachfrage zu erhöhen. Neben diesem konkreten Vorhaben soll die Möglichkeit offen gehalten werden, langfristig auch weitere Nebeneinrichtungen für die Energieversorgung zu errichten. Beispielhaft wäre hier die mögliche Errichtung von Wärmespeichern zur Stützung des vorhandenen Wärmenetzes zu nennen. Eine Genehmigung der konkret vorgesehenen Erweiterung auf der bisherigen Rechtsgrundlage (Privilegierung) wurde durch die Genehmigungsbehörde abgelehnt. In der Folge bittet der Vorhabenträger um Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Gemeinde, um eine verbindliche planungsrechtliche Grundlage zu schaffen. Der Geltungsbereich soll sich im Wesentlichen auf unser derzeitiges Betriebsgrundstück (Gemarkung Goosefeld, Flur 5, Flurstück 32) beziehen. Als Art der festzusetzenden baulichen Nutzung würde sich unseres Erachtens ein "Sondergebiet Energieversorgung" anbieten. Zugleich wäre eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wären hierfür erforderlich.
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Beschluss:
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Goosefeld für den Bereich "südlich der Straße Lilienweg für das Flurstück 32" |
Beschlussvorlage - 7/2018 Siehe Vorlage 6/2018.
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Beschluss:
* ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Lärmaktionsplan 2017/2018 Goosefeld |
zu TOP 12.1 | a.) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 4/2018 Der Entwurf des Lärmaktionsplanes 2017/2018 der Gemeinde Goosefeld für die Bereiche an der B 203 (Bundesstraße 203) gem. § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie EU-Umgebungslärmrichtlinie mit entsprechenden Lärmkarten haben in der Zeit vom 22.01.2018 bis 19.02.2018 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu Jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben des Amtes vom 17.01.2018 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
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Beschluss: Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes 2017/2018 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Vorlage Abwägungsvorschläge - wird Bestandteil des Originalprotokolls. Insgesamt gingen ein:
Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12.2 | b.) abschließender Beschluss |
Beschlussvorlage - 5/2018 Siehe Beschlussvorlage 4/2018
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Beschluss: Unter Berücksichtigung vorgenannter Einzelbeschlüsse wird der Lärmaktionsplan 2017/2018 der Gemeinde Goosefeld für die Bereiche an der B 203 (Bundesstraße 203) gem. § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie EU-Umgebungslärmrichtlinie mit entsprechenden Lärmkarten abschließend beschlossen. Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Lärmaktionsplan 2017/2018 ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit den Karten während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Sanierung der Straßen in der Waldsiedlung im Zuge der Wasserversorgungsarbeiten |
Beschlussvorlage - 13/2018 Die Arbeiten zur Verlegung einer neuen Wasserversorgungsleitung in der Waldsiedlung in Goosefeld durch die Rendsburger Stadtwerke sind quasi abgeschlossen. Im Zuge dessen stellt sich die Frage aufgrund des schlechten Gesamtzustandes der Straßen Brahmberg und Hasselkamp, diese mit einer neuen Asphaltdeckschicht auf der gesamten Länge und Breite zu versehen. Hierbei könnten Synergieeffekte mit den Stadtwerken Rendsburg genutzt werden und zwar in der Form, dass die Kosten für die Herstellung der Asphaltfläche über dem Rohrleitungsgraben von den Stadtwerken Rendsburg und die verbleibende Restbreite durch die Gemeinde getragen werden. Die beauftragte Tiefbaufirma prüft zurzeit, ob sie in der Lage ist, eine solche Maßnahme zu schultern. Sollte das Ergebnis positiv ausfallen, wird ein Angebot erarbeitet, das dann innerhalb der Sitzung beraten werden sollte. Es sei an dieser Stelle noch darauf hingewiesen, dass es sich hierbei bautechnisch um Kompromisslösungen handelt. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass sich der Untergrund durch die jahrzehntelange, verkehrliche Belastung überwiegend konsolidiert hat, aber sehr wahrscheinlich nicht homogen aufgebaut ist. Somit besteht die Möglichkeit, dass sich bereits vorhandene Risse auf einer neuen Asphaltdeckschicht wieder abbilden, die aber dann im Bedarfsfall wieder vergossen werden könnten.
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Der Bürgermeisterberichtet über eine Begehung des Gebietes mit Ingenieur Eggers vom Amt. Dabei wurden die Möglichkeiten der Sanierung noch einmal vor Ort erörtert. Bis zum heutigen Abend liegt leider kein Angebot für eine Sanierung der Straßen der Waldsiedlung in Kooperation mit den Stadtwerken vor. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, eine Sanierung der Straßen der Waldsiedlung in Kooperation mit den Stadtwerken Rendsburg durchzuführen, wenn das noch ausstehende Angebot die Summe von 50.000,- € nicht überschreitet. Anderenfalls müsste die Angelegenheit erneut beraten werden.
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Beschluss: |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 14. | Gültigkeitserklärung der Gemeindewahl am 06. Mai 2018 |
Beschlussvorlage - 14/2018 Der Gemeindewahlausschuss des Amtes Schlei-Ostsee hat am 14.05.2018 und der Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Goosefeld am 10.07.2018 die Wahlunterlagen zur Gemeindewahl am 06. Mai 2018 geprüft. Gegen die Gültigkeit der Wahl wurden keine Einsprüche erhoben und auch keine Beanstandungen hinsichtlich der Vorbereitung und Durchführung der Wahlhandlung vorgebracht. Somit ist die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 gemäß § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig zu erklären.
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 in der Gemeinde Goosefeld für gültig.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Godber Peters | Rüdiger Zander |
Protokollführer | Bürgermeister |