N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Goosefeld vom 10.07.2018.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte Goosefeld, Pennywisch 9, 24340 Goosefeld
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.55 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Rüdiger Zander
Gemeindevertreter Hans-Dieter Holst
Gemeindevertreter Lars Michaelis
Gemeindevertreterin Svenja Nötzel
1. stellv. Bürgermeisterin Anke Pischke-Sarp
Gemeindevertreter Jürgen Profitlich
Gemeindevertreter Bernd Stritzel
Gemeindevertreterin Regina Wenner

Abwesend sind:
2. stellv. Bürgermeister Klaus Erichsen (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
Gast Norbert Jeß
Frau Jünemann
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. 7.Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Goosefeld für den Bereich "westlich Dorfstraße und nördlich Mühlenbek"
8.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 8/2018
8.2 Abschließender Beschluss sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 9/2018
9. Bebauungsplan Nr.9 der Gemeinde Goosefeld für den Bereich "westlich Dorfstraße und nördlich Mühlenbek"
9.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 10/2018
9.2 Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 11/2018
10. Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Goosefeld für das Gebiet "südlich der Straße Lilienweg für das Flurstück 32"
  Beschlussvorlage - 6/2018
11. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Goosefeld für den Bereich "südlich der Straße Lilienweg für das Flurstück 32"
  Beschlussvorlage - 7/2018
12. Lärmaktionsplan 2017/2018 Goosefeld
12.1 a.) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 4/2018
12.2 b.) abschließender Beschluss
  Beschlussvorlage - 5/2018
13. Sanierung der Straßen in der Waldsiedlung im Zuge der Wasserversorgungsarbeiten
  Beschlussvorlage - 13/2018
14. Gültigkeitserklärung der Gemeindewahl am 06. Mai 2018
  Beschlussvorlage - 14/2018

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt. 

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen gestellt. 

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bürgermeister hat keinen Bericht abzugeben, da seit der letzten Sitzung erst eine kurze Zeit vergangen ist.

Sport- und Kulturausschussvorsitzende Nötzel berichtet über die Planungen zur 500-Jahr Feier. 

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
Es wird darauf hingewiesen, dass die Hecke bei dem Grundstück Pahmeyer über den Gehweg ragt und eine Gefahr darstellt. Der Bürgermeister wird sich die Sache ansehen. 

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
Gemeindevertreter Holst weist darauf hin, dass bei dem Fußweg Weberstieg/Mühlenbek einige Gehwegplatten abgesackt sind. Der Bürgermeister wird sich die Sache ansehen.

Gemeindevertreter Michaelis weist noch einmal auf den schlechten Zustand des Gehweges im Bereich Thode/Voß hin. Der Bürgermeister erklärt, dass dieses Problem im Rahmen der Erschließung des Baugebietes erledigt werden soll. 

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 8. 7.Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Goosefeld für den Bereich "westlich Dorfstraße und nördlich Mühlenbek"

zu TOP 8.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 8/2018
Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Goosefeld und die Begründung haben in der Zeit vom 05.02.2018 bis zum 16.03.2018 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 31.01.2018 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 14.12.2016. 

Beschluss:
Abwägungsbeschlüsse
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
(siehe Vorlage des Planungsbüros B2K aus Kiel – wird Bestandteil des Originalprotokolls.) 

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8.2 Abschließender Beschluss sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 9/2018
Siehe Beschlussvorlage 08/2018. 

Beschluss:
Abschließender Beschluss
Unter Berücksichtigung vorgenannter Einzelbeschlüsse wird die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Goosefeld abschließend beschlossen, die dazugehörige Begründung gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann. 

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Bebauungsplan Nr.9 der Gemeinde Goosefeld für den Bereich "westlich Dorfstraße und nördlich Mühlenbek"

zu TOP 9.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 10/2018
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Goosefeld und die Begründung haben in der Zeit vom 05.02.2018 bis zum 16.03.2018 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 31.01.2018 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 14.12.2016. 

Beschluss:
Abwägungsbeschlüsse
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 9 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
(siehe Vorlage des Planungsbüros B2K aus Kiel – wird Bestandteil des Originalprotokolls.) 

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9.2 Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 11/2018
Siehe Beschlussvorlage 10/2018. 

Beschluss:
Der Bebauungsplan Nr.9 der Gemeinde Goosefeld für das Gebiet "westlich Dorfstraße und nördlich Mühlenbek" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 9 durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 9 in Kraft.

Die Bekanntmachung soll erst nach Unterzeichnung des Erschließungsvertrages erfolgen. 

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Goosefeld für das Gebiet "südlich der Straße Lilienweg für das Flurstück 32"
Beschlussvorlage - 6/2018
Mit Antrag vom 24.04.2018 ist ein Vorhabenträger an die Gemeinde Goosefeld heran getreten. Er betreibt am Lilienweg eine genehmigte Versorgungsanlage (Verbrennungsmotoranlage mit Heizkessel), welche ursprünglich als "privilegierte Anlage im Außenbereich" genehmigt wurde. Diese Anlage soll nun baulich erweitert werden, um das praktizierte Konzept der regenerativen Energieversorgung weiter zu optimieren.
Derzeit konkret vorgesehen, ist die Errichtung eines weiteren Blockheizkraftwerkes im Verbund mit den bereits bestehenden. Hierdurch soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Stromproduktion in Zeiten starker Nachfrage zu erhöhen. Neben diesem konkreten Vorhaben soll die Möglichkeit offen gehalten werden, langfristig auch weitere Nebeneinrichtungen für die Energieversorgung zu errichten. Beispielhaft wäre hier die mögliche Errichtung von Wärmespeichern zur Stützung des vorhandenen Wärmenetzes zu nennen.
Eine Genehmigung der konkret vorgesehenen Erweiterung auf der bisherigen Rechtsgrundlage (Privilegierung) wurde durch die Genehmigungsbehörde abgelehnt. In der Folge bittet der Vorhabenträger um Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Gemeinde, um eine verbindliche planungsrechtliche Grundlage zu schaffen. Der Geltungsbereich soll sich im Wesentlichen auf unser derzeitiges Betriebsgrundstück (Gemarkung Goosefeld, Flur 5, Flurstück 32) beziehen. Als Art der festzusetzenden baulichen Nutzung würde sich unseres Erachtens ein "Sondergebiet Energieversorgung" anbieten. Zugleich wäre eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wären hierfür erforderlich. 

Beschluss:
  1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 8. Änderung aufgestellt, die das Gebiet "südlich der Straße Lilienweg für das Flurstück 32"* umfasst.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro B2K aus Kiel beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss) 

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Goosefeld für den Bereich "südlich der Straße Lilienweg für das Flurstück 32"
Beschlussvorlage - 7/2018
Siehe Vorlage 6/2018. 

Beschluss:
  1. Für das Gebiet "südlich der Straße Lilienweg für das Flurstück 32"* soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 10 aufgestellt werden.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro B2K aus Kiel beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.

* ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss) 

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Lärmaktionsplan 2017/2018 Goosefeld

zu TOP 12.1 a.) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 4/2018
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes 2017/2018 der Gemeinde Goosefeld für die Bereiche an der B 203 (Bundesstraße 203) gem. § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie EU-Umgebungslärmrichtlinie mit entsprechenden Lärmkarten haben in der Zeit vom 22.01.2018 bis 19.02.2018 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu Jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben des Amtes vom 17.01.2018 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.   

Beschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes 2017/2018 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage Abwägungsvorschläge - wird Bestandteil des Originalprotokolls.

Insgesamt gingen ein:
"Lärmaktionsplan 2017/2018 der Gemeinde Goosefeld"
Eingegangene Stellungnahmen zur Behörden-/TöB-Beteiligung v. 17.01.2018
 
 
Datum
Bedenken/Anregungen
1.
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
des Landes Schleswig-Holstein
Abt. Straßenbau u. Straßenverkehr -VII 4
Postfach 7128
24171 Kiel
durch den LBV-SH
Landesbetrieb Straßenbau u. Verkehr
Kieler Str. 19
24768 Rendsburg
07.02.2018
Keine
2.
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes S-H
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
---
Keine Stellungnahme
3.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume
(ehem. Staatl. Umweltamt Kiel)
Hamburgr Chaussee 25
24220 Flintbek
13.02.2018
Siehe Stellungnahme
4.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Fachdienst Regionalentwicklung, Schul- und Kulturwesen
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
19.02.2018
Siehe Stellungnahme



Beteiligung als Nachbargemeinde, sowie als TöB
5.
Stadt Eckernförde
Bauamt/ Abt. Planung
Rathausmarkt 4-6
24340 Eckernförde
---
Keine Stellungnahme
6.
Gemeinde Altenhof
(über Amt Schlei-Ostsee)
23.01.2018
Keine
7.
Gemeinde Windeby
(über Amt Schlei-Ostsee)
31.01.2018
Keine
8.
Gemeinde Holtsee
über Amt Hüttener Berge
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee
---
---
9.
Gemeinde Haby
über Amt Hüttener Berge
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee
---
---
10.
Gemeinde Groß Wittensee
über Amt Hüttener Berge
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee
---
---

Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.  

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12.2 b.) abschließender Beschluss
Beschlussvorlage - 5/2018
Siehe Beschlussvorlage 4/2018  

Beschluss:
Unter Berücksichtigung vorgenannter Einzelbeschlüsse wird der Lärmaktionsplan 2017/2018 der Gemeinde Goosefeld für die Bereiche an der B 203 (Bundesstraße 203) gem. § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie EU-Umgebungslärmrichtlinie mit entsprechenden Lärmkarten abschließend beschlossen.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Lärmaktionsplan 2017/2018 ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit den Karten während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.      

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Sanierung der Straßen in der Waldsiedlung im Zuge der Wasserversorgungsarbeiten
Beschlussvorlage - 13/2018
Die Arbeiten zur Verlegung einer neuen Wasserversorgungsleitung in der Waldsiedlung in Goosefeld durch die Rendsburger Stadtwerke sind quasi abgeschlossen. Im Zuge dessen stellt sich die Frage aufgrund des schlechten Gesamtzustandes der Straßen Brahmberg und Hasselkamp, diese mit einer neuen Asphaltdeckschicht auf der gesamten Länge und Breite zu versehen. Hierbei könnten Synergieeffekte mit den Stadtwerken Rendsburg genutzt werden und zwar in der Form, dass die Kosten für die Herstellung der Asphaltfläche über dem Rohrleitungsgraben von den Stadtwerken Rendsburg und die verbleibende Restbreite durch die Gemeinde getragen werden. Die beauftragte Tiefbaufirma prüft zurzeit, ob sie in der Lage ist, eine solche Maßnahme zu schultern. Sollte das Ergebnis positiv ausfallen, wird ein Angebot erarbeitet, das dann innerhalb der Sitzung beraten werden sollte.
Es sei an dieser Stelle noch darauf hingewiesen, dass es sich hierbei bautechnisch um Kompromisslösungen handelt. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass sich der Untergrund durch die jahrzehntelange, verkehrliche Belastung überwiegend konsolidiert hat, aber sehr wahrscheinlich nicht homogen aufgebaut ist. Somit besteht die Möglichkeit, dass sich bereits vorhandene Risse auf einer neuen Asphaltdeckschicht wieder abbilden, die aber dann im Bedarfsfall wieder vergossen werden könnten.         
Der Bürgermeisterberichtet über eine Begehung des Gebietes mit Ingenieur Eggers vom Amt. Dabei wurden die Möglichkeiten der Sanierung noch einmal vor Ort erörtert. Bis zum heutigen Abend liegt leider kein Angebot für eine Sanierung der Straßen der Waldsiedlung in Kooperation mit den Stadtwerken vor.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, eine Sanierung der Straßen der Waldsiedlung in Kooperation mit den Stadtwerken Rendsburg durchzuführen, wenn das noch ausstehende Angebot die Summe von 50.000,- € nicht überschreitet. Anderenfalls müsste die Angelegenheit erneut beraten werden. 

Beschluss:

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Gültigkeitserklärung der Gemeindewahl am 06. Mai 2018
Beschlussvorlage - 14/2018
Der Gemeindewahlausschuss des Amtes Schlei-Ostsee hat am 14.05.2018 und der Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Goosefeld am 10.07.2018 die Wahlunterlagen zur Gemeindewahl am 06. Mai 2018 geprüft. Gegen die Gültigkeit der Wahl wurden keine Einsprüche erhoben und auch keine Beanstandungen hinsichtlich der Vorbereitung und Durchführung der Wahlhandlung vorgebracht.

Somit ist die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 gemäß § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig zu erklären. 

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 in der Gemeinde Goosefeld für gültig. 

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Godber Peters  Rüdiger Zander 
Protokollführer  Bürgermeister