N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Goosefeld vom 03.12.2018.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte Goosefeld, Pennywisch 9, 24340 Goosefeld
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.00 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Rüdiger Zander
2. stellv. Bürgermeister Klaus Erichsen
Gemeindevertreter Hans-Dieter Holst
Gemeindevertreter Lars Michaelis
Gemeindevertreterin Svenja Nötzel
1. stellv. Bürgermeisterin Anke Pischke-Sarp
Gemeindevertreter Jürgen Profitlich
Gemeindevertreter Bernd Stritzel
Gemeindevertreterin Regina Wenner

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
4.1
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018
  Beschlussvorlage - 31/2018
9. Erlass Haushaltssatzung 2019
  Beschlussvorlage - 32/2018
10. Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung - BGS))
  Beschlussvorlage - 30/2018
11. Weiteres Vorgehen zur Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses
  Beschlussvorlage - 28/2018
12. Zustandserfassung und Dokumentation der Straßen im Gemeindegebiet
  Beschlussvorlage - 27/2018
13. Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H - Sachthema Windenergie - 2. Auslegung
13.1 Gesamträumlichen Planungskonzept
  Beschlussvorlage - 22/2018
13.2 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
  Beschlussvorlage - 23/2018
13.3 Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
  Beschlussvorlage - 24/2018
13.4 Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
  Beschlussvorlage - 25/2018
14. Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H.
  Beschlussvorlage - 26/2018
15. Verkehrsangelegenheiten: Tonnagenbeschränkung in der Straße Hexenberg der Gemeinde Goosefeld
  Beschlussvorlage - 20/2018
16. Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur
  Beschlussvorlage - 21/2018
17. Antrag der AWG-Fraktion auf Durchführung eines Zukunftsworkshops
  Beschlussvorlage - 34/2018
18. Antrag der AWG-Fraktion auf Ausweisung von Mitfahrerbänken
  Beschlussvorlage - 35/2018
19. Mitgliedschaft im Breitbandzweckverband der Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee und der Stadt Kappeln
  Beschlussvorlage - 33/2018
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
22. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. Gemeindevertreter Profitlich hat die Einladung nicht rechtzeitig erhalten. Er hat jedoch keine Einwände gegen die Durchführung der Sitzung.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister bittet darum, nach seinem Bericht Herrn Vogel von der Firma Denker und Wulf die Möglichkeit einzuräumen, zu der geplanten Errichtung eines Radarmastes vorzutragen. Dieses soll als TOP 4.1 aufgenommen werden. Ferner bittet der Bürgermeister darum, die Tagesordnungspunkte 20-21 nicht öffentlich zu behandeln. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Herr Müller bittet um Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung. Diese werden vom Bürgermeister bekannt gegeben. 

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bürgermeister berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Die Arbeiten am Damen WC sind fertiggestellt.
  • Die im Haushalt angegebene Summe zur Beschaffung der Feuerwehrfahrzeuge ist aktuell. Für das Löschfahrzeug wird die Ausschreibung angestoßen. Für das Mehrzweckfahrzeug wird eine neue Förderung beantragt, da das Fahrzeug geländegängig sein soll. Die Auslieferung hängt von der Ausschreibung ab. 1,5 bis 2 Jahre können vergehen.
  • 04.09.18 Vorstellung Klimaschutzagentur
  • 19.09.18 Begehung mit dem Kreisbauamt in Goosefeld
  • 25.09.18 Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für den Funkmast in Hoffnungsthal
  • 25.09.18 Gespräch mit Herrn Betz, Breitbandzweckverband Dänischer Wohld
  • 26.09.18 Gespräch mit Herrn Bock, Breitbandzweckverband Amt Schlei-Ostsee
  • 27.09.18 Begehung am Hexenberg wegen der Fahrbahnabsackung
  • 16.10.18 Bienenwiese ist fertig
  • 17.10.18 Auflösungsvertrag mit Gemeindearbeiter Juri Nold
  • 18.10.18 Besprechung im Amt wegen des Neubaugebietes
  • 22.10.18 Vorstellung ÖPNV-Konzept Kreis Rendsburg-Eckernförde
  • 24.10.18 Verkehrsschau am Hexenberg
  • 14.11.18 Abnahme der Baumaßnahmen in der Waldsiedlung
  • 14.11.18 Bauausschuss
  • 16.11.18 Gespräch mit dem Breitbandzweckverband Schlei-Ostsee und dem Breitbandkompetenzzentrum
  • 21.11.18 Amtsausschuss
  • 22.11.18 Fortbildung vom SHGT zu den Themen Abwasser und Klärschlamm
  • 26.11.18 Gespräch mit der Brücke bezüglich der Kindertageseinrichtung in Goosefeld
  • 29.11.18 Finanzausschuss
  • 03.12.18 Begehung wegen Straßenenschäden im Bereich "An der Räucherkate" 

zu TOP 4.1
Herr Vogel von der Firma Denker & Wulf berichtet über die Planungen zur Errichtung einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen. Dazu ist die Errichtung eines 45 Meter hohen Gittermastes mit einer Radaranlage erforderlich. Diese kann anfliegende Objekte erkennen und die Befeuerung der WEA einschalten. Der Mast ist im Bereich Hoffnungsthal geplant und kann alle Windenergieanlagen im Umkreis von 18 Kilometern abdecken. Geplant ist, der Gemeinde weitere Unterlagen zur Beratung zur Verfügung zu stellen, damit nach einer positiven Entscheidung im nächsten Jahr ein Bauantrag gestellt werden kann.

Es werden Fragen der Gemeindevertreter beantwortet und auch noch alternative Erfassungsmethoden diskutiert. 

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
Herr Müller fragt nach, wo der Standort des neuen Funkmastes für die Verbesserung der Empfangsmöglichkeiten der Mobiltelefonie sein wird. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass dieser Mast an der Stelle der bisherigen Windenergieanlage errichtet wird. 

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
Gemeindevertreterin Pischke-Sarp gibt Folgendes bekannt:
  • Die Knickputzarbeiten sind sehr unsauber durchgeführt worden.
  • In der Kurve in Ravenshorst im Bereich zwischen Retzlaff und Matthiesen steht nach Regenfällen sehr oft Wasser. Der Bauausschuss müsste sich die Sache einmal ansehen.
  • Das Ortsschild Goosefeld bei Gebhardt müsste erneuert werden. 

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018
Beschlussvorlage - 31/2018
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Goosefeld mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 27.900 € erhöht und damit gegenüber bisher 924.300 € auf nunmehr 952.200 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 16.600 € erhöht und damit gegenüber bisher 330.800 € auf nunmehr 347.400 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.            

Beschluss:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.          

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass Haushaltssatzung 2019
Beschlussvorlage - 32/2018
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.           

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2022 werden beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     1.002.300 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     1.002.300 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     73.200 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     73.200 EUR
    festgesetzt.
§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     250.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        0,81 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     300 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     300 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     310 v. H.
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.            

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung - BGS))
Beschlussvorlage - 30/2018
Durch die Verwaltung wurde eine Neukalkulation der Gebühren für die Ortsentwässerung für den Ortsteil Goosefeld erstellt.

Dabei ergibt sich, dass die Schmutzwassergebühren von bisher 1,65 € auf 1,51 € pro cbm Abwasser gesenkt werden können.
Die Grundgebühren bleiben unverändert.
Die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren können von bisher 0,30 €/m² befestigter Fläche auf 0,17 €/m² gesenkt werden.  

Beschluss:
Die 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung-BGS) wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.       

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Weiteres Vorgehen zur Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses
Beschlussvorlage - 28/2018
Die Gemeinde Goosefeld hat in der Vergangenheit bereits ausführlich über die Notwendigkeit der Erweiterung bzw. den Neubaus des Feuerwehrgerätehauses beraten. Dabei wurden verschiedene Standorte und der Erwerb einzelner Grundstücke / Immobilien erörtert und näher geprüft. Unter anderem hätte eine Immobilie in der Straße "Pennywisch" und eine Scheune im "Birkensteg" zum Ankauf gestanden. Hierzu hat am 19.09.2018 ein Termin mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde stattgefunden. Ziel war die Prüfung einer Genehmigungsfähigkeit des geplanten Vorhabens. Nachdem die nähere Umgebung der Grundstücke sowie die Ausrichtung der Immobilien mit deren Balkone, Gartenbereiche, etc. betrachtet wurden, wurde das Gebiet im Wesentlichen als reines Wohngebiet eingestuft. Ein Feuerwehrgerätehaus gehört nach der Rechtsauslegung der Unteren Bauaufsichtsbehörde zu den "Anlagen der Verwaltung" im Sinne der Baunutzungsverordnung und wäre somit erst in einem Mischgebiet allgemein und in einem Dorfgebiet ausnahmsweise zulässig. Diese Einschätzung ist dabei auch auf den bestehenden Standort des Feuerwehrgerätehauses anzuwenden. Die Untere Bauaufsichtsbehörde hat eine Erweiterung am bestehenden Standort in Frage gestellt; auch unter Beachtung der schützenswerten Bäume.

Im Ergebnis muss aktuell festgestellt werden, dass keines der im Gemeindegebiet befindlichen Grundstücke ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes problemlos für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses geeignet ist. Dies bezieht auch den bestehenden Bolzplatz mit ein.
Es ist nunmehr zu prüfen, welches Grundstück geeignet erscheint und der Überplanung zugeführt werden muss. Dabei ist zu prüfen, ob bei der Überplanung eines einzelnen Grundstücks die Festsetzung als "Fläche für den Gemeinbedarf" zu bevorzugen ist. Die Ausweisung eines Mischgebiets setzt immer eine Durchmischung, sprich ein gesundes Verhältnis zwischen "gewerblicher" Nutzung und Wohnnutzung, voraus. Dies ist in der Regel bei der Überplanung eines Grundstücks nicht möglich.

Da bei einer Bauleitplanung immer eine Standortalternativenprüfung betrachtet werden muss, sollte darüber beraten werden, ob durch ein externes Fachplanungsbüro verschiedene Flächen in der Gemeinde bewertet werden. Das Ergebnis wäre dann Grundlage für die weitere Konkretisierung eines Standorts und der damit verbundenen Kosten. Denkbar wäre, dass dies durch das Planungsbüro B2K, Kiel, erfolgt, da dieses bereits die Innenentwicklungspotentialanalyse für die Gemeinde erstellt hat und über die örtliche Kenntnis verfügt.   

Beschluss:
Zur weiteren Konkretisierung eines Standorts für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses soll das Planungsbüro B2K, Kiel, mit einer Standortalternativenprüfung beauftragt werden. Die Prüfung soll zeitnah erfolgen und die Ergebnisse der Gemeinde vorgelegt werden. Auf dieser Basis ist dann zu beraten, welcher Standort am geeignetsten bzw. wirtschaftlichsten ist. Danach sind die erforderlichen Entscheidungen für die Einleitung der notwendigen Bauleitplanung anzustoßen. Es sollen folgende Grundstücke auf Eignung und Wirtschaftlichkeit geprüft werden:
  1. Gemarkung: Goosefeld, Flur / 6, Flurstücksnummer: 87/7
  2. Gemarkung: Goosefeld, Flur / 6, Flurstücksnummer: 46/56  

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Zustandserfassung und Dokumentation der Straßen im Gemeindegebiet
Beschlussvorlage - 27/2018
Es ist angedacht, den Zustand der gemeindlichen Straßen zu erfassen und zu dokumentieren. Der Bauausschuss wird ein Straßenbestandskataster erstellen, indem die zu sanierenden Straßen priorisiert werden sollen. Für das Jahr 2019 soll dann eine noch zu bestimmende Geldsumme im Haushalt bereitgestellt werden. Über die Höhe des Geldbetrages soll der Finanzausschuss beraten und eine Beschlussempfehlung aussprechen. Die im Haushaltsjahr 2019 nicht in Anspruch genommenen Gelder sollen in das folgende Haushaltsjahr 2020 übertragen werden.     

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und 50.000 € über den Haushalt 2019 bereit zu stellen.    

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H - Sachthema Windenergie - 2. Auslegung

zu TOP 13.1 Gesamträumlichen Planungskonzept
Beschlussvorlage - 22/2018
Einleitend erfolgt der Hinweis, dass der nachstehend näher beschriebene Sachverhalt für alle Beschlussvorlagen zum Thema "Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.- H." gleichermaßen gilt.

In der Zeit vom 27.12.2016 bis einschl. 30.06.2017 lagen die Unterlagen zur Fortschreibung der o. g. Planverfahren öffentlich aus. Jedermann hatte die Möglichkeit innerhalb dieser Zeit seine Anregungen und Bedenken vorzutragen. Insgesamt sind ca. 6.500 Stellungnahmen eingegangen. Diese wurden durch die zuständige Planungsbehörde gesichtet und abgewogen. Alle Ergebnisse sind danach in einer Synopse (Gegenüberstellung) zusammengefasst. Nur für den Landesentwicklungsplan sind dies insgesamt 661 Seiten und für den Regionalplan für den Planungsraum II 5317 Seiten. Die Abwägung der durch die amtsangehörigen Gemeinden eingebrachten Stellungnahmen umfasst für beide Planungen zusammen 117 Seiten. Auf einen Versand per Post wird an dieser Stelle verzichtet. Die Unterlagen wurden den Gemeinden rechtzeitig digital zur Verfügung gestellt.

Im Frühjahr 2018 wurde in Schleswig-Holstein überdies ein neuer Landtag gewählt. Die Koalition aus CDU, FDP und Bündnis 90 / Die Grünen haben das energiepolitische Ziel der Vorgängerkoalition bestätigt, dennoch aber die weichen und abwägungsrelevanten Kriterien auf den Prüfstand gestellt. Für die in geschlossenen Ortslagen lebenden Menschen wurde der Mindestabstand zu den geplanten Windkraftanlagen von 800 m auf 1.000 m erhöht. Eine Veränderung der Abstände zu den im Außenbereich lebenden Menschen konnte hingegen nicht erreicht werden. Hier sind es weiterhin 400 m, mindestens jedoch drei Mal Anlagenhöhe. Auch hat die Länder-Arbeitsgemeinschaft-Immissionsschutz (LAI) sich neu zu den von hohen Windkraftanlagen ausgehendem Lärm geäußert und festgestellt, dass die bisherigen Berechnungsgrundlagen nicht mehr vollumfänglich zutreffend sind und eine Neubewertung vorzunehmen ist.

All diese Argumente wurden abgewogen und sind in den neuen, zweiten, Planentwurf eingeflossen. Dies hat dazu geführt, dass sich viele Veränderungen ergeben haben, die eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange voraussetzen. In der Zeit vom 04.09.2018 bis einschl. 03.01.2019 besteht die Möglichkeit erneut Stellungnahmen abzugeben.

Im Rahmen der Anpassung des Landesplanungsgesetzes S.-H. wurde geregelt, dass es für das erneute Beteiligungsverfahren KEINE Papierunterlagen mehr für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonen können dort auch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter:
www.bolapla-sh.de

Zu diesem Verfahren wird auf die im 1. Halbjahr 2017 gefassten Beschlüsse verwiesen. Es ist darüber zu beraten, ob eine Stellungnahme zum Verfahren abgegeben werden soll. Aus Sicht der Verwaltung können keine neuen Argumente vorgebracht werden, so dass empfohlen wird die bisherigen Stellungnahmen aufrecht zu erhalten.     

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.     

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13.2 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
Beschlussvorlage - 23/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".   

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.   

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13.3 Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
Beschlussvorlage - 24/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".   

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.   

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13.4 Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
Beschlussvorlage - 25/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".   

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.   

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H.
Beschlussvorlage - 26/2018
Mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes am 27. Mai 2016 wurden die Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein wieder eingeführt. Landschaftsrahmenpläne enthalten die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf regionaler Ebene. Daneben besteht nach wie vor das Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein aus dem Jahre 1999, das die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Bereich des gesamten Landes Schleswig-Holstein darstellt.
Landschaftsrahmenpläne haben keine unmittelbare verbindliche Rechtswirkung gegenüber Privatpersonen. Sie sind jedoch bei Planungen und Verwaltungsverfahren, die sich auf Natur und Landschaft auswirken können, zu berücksichtigen. Sie stellen insbesondere für den Natur- und Artenschutz eine wichtige planerische Grundlage dar.
Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein stammen aus den Jahren 1998 bis 2005. Nach § 9 Absatz 4 Bundesnaturschutzgesetz sind Landschaftsrahmenpläne fortzuschreiben, sobald und soweit dies erforderlich ist.
Dieses Erfordernis ergibt sich zum einen aus der Novellierung des Landesplanungsgesetzes 2014, mit der in Schleswig-Holstein die Planungsräume neu gefasst wurden. Zum anderen begründen neue oder weiter entwickelte rechtliche Rahmenvorgaben, tatsächliche Veränderungen in der Landschaft oder auch die hieraus erwachsenen neuen fachlichen Erkenntnisse das Erfordernis zur Fortschreibung der Landschaftsrahmenpläne.
Zudem bereitet die Landesplanungsbehörde derzeit die Fortschreibung der Regionalpläne vor. Ein zeitlicher Vorlauf der Landschaftsrahmenpläne ermöglicht es, die raumbedeutsamen Inhalte nach § 10 Abs. 1 BNatSchG unter Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen nach Maßgabe des Landesplanungsgesetzes in die Regionalpläne zu übernehmen.

Neuer
Planungsraum (PR)
Zugehörige Kreise / kreisfreie Städte
Alter
Planungsraum
(PR)
Bestehender LRP / Jahr
I
Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Flensburg
V
2002
II
Landeshauptstadt Kiel, Rendsburg- Eckernförde,
Plön, Neumünster
III
2000
III
Dithmarschen, Steinburg
IV
2005
Pinneberg, Segeberg, Stormarn,
Herzogtum Lauenburg
I
1998
Ostholstein, Hansestadt Lübeck
II
2003

Im Rahmen des Verfahrens wurde geregelt, dass es für das Beteiligungsverfahren nur eine Papierausfertigung für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonenkönnen dort auch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter:
www.bolapla-sh.de

In der Zeit vom 01.10.2018 bis einschl. 28.02.2019 besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme zu den vorliegenden Unterlagen abzugeben.    

Beschluss:
Es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme zur Neuaufstellung der Landschaftsrahmenpläne des Landes S.-H. verzichtet.    

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Verkehrsangelegenheiten: Tonnagenbeschränkung in der Straße Hexenberg der Gemeinde Goosefeld
Beschlussvorlage - 20/2018
Von einem Bürger wird beantragt, die Straße Hexenberg dauerhaft für Fahrzeuge über 7,5 t durch VZ 253 mit Zz 1053-33 (Verbot für Kraftfahrzeuge über 7,5 t) und 1020-30 (Anlieger frei) zu sperren. Begründet wird der Antrag damit, dass wenn man allgemein dem landwirtschaftlichen Verkehr, auch dem der kein Anliegen hat, die Durchfahrt gewährt, so würde die Straße weiterhin als Abkürzung genutzt werden. Die Straße ist mittlerweile durch die großen Fahrzeuge, die die Straße als Abkürzung nutzen, stark beschädigt worden (siehe anliegende Fotos).   

Beschluss:
Es wird beschlossen, bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde für die Straßen "Hexenberg" und "Profiter Weg" eine Tonnagenbeschränkung auf 7,5 t sowie dem Zuzsatzeichen "Anlieger frei" zu beantragen.  

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur
Beschlussvorlage - 21/2018

Lebensqualität und Zukunftssicherheit sind für Kommunen und ihre Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Deshalb ist zu überlegen, ob das Engagement für den Klimaschutz ausgebaut und eine Vorbildfunktion hierfür gestärkt werden soll.

Insbesondere durch ein zentrales Energiecontrolling könnten die Verbräuche der eigenen Liegenschaften analysiert und reduziert werden. Somit spart man einfach und schnell Emissionen und vor allem finanzielle Mittel. Die Machbarkeitsstudie des Kreises zur Zukunft des Klimaschutzes im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat gezeigt, dass die Gründung einer Klimaschutzagentur und die daraus resultierende Kooperation von Kreis und Kommunen wesentlich zur Effizienz und damit zur lokalen Zielerreichung beitragen werden.

Die Klimaschutzagentur soll eine GmbH werden, an der sich der Kreis, kreisangehörige Gemeinden oder Ämter bei einer Übertragung durch amtsangehörige Gemeinden als Gesellschafter beteiligen können. Der jährliche Gesellschafteranteil soll jährlich 2,00 € je Einwohner, mindestens aber 1.000,00 € je Gemeinde, betragen. Eine Kündigung des Gesellschafteranteiles wird mit einer angemessenen Frist möglich sein.

Die Studie wurde den Gemeindevertretern am 04. September 2018 vorgestellt und kann auf der Internetseite des Amtes unter Aktuelles mit der Präsentation zur Veranstaltung eingesehen werden.

Bei der jetzigen Beschlussfassung geht es um eine Absichtserklärung, in deren Folge in Abhängigkeit der kreisweiten Beschlüsse weitere Einzelheiten geklärt und in später noch zu beschließenden Verträgen Berücksichtigung finden müssen. Erst eine spätere Beschlussfassung wäre daher verbindlich.  


Beschluss:

Die Gemeinde beabsichtigt:

  1. Gesellschafterin der zu gründenden Klimaschutzagentur zu werden

  2. Einen jährlichen Gesellschafteranteil von 2 Euro pro Einwohner, mindestens 1.000,00 €, zu zahlen

  3. Die Regionalmarke zur Kommunikation zu nutzen

  4. Eine(n) zentralen AnsprechpartnerIn der Klimaschutzagentur zu benennen

  5. Die Aufgabe unter den genannten Voraussetzungen auf das Amt Schlei-Ostsee zu übertragen

Voraussetzungen sind:

  1. Das Mitspracherecht wird, wie im GmbH- Gesetz (§47 GmbHG) vorgeschrieben, äquivalent zum Gesellschafteranteil verteilt

  2. Die Beteiligung des Kreises an der Klimaschutzagentur, wobei er keine Mehrheit haben darf

  3. Ein/e zentraler AnsprechpartnerIn in der Klimaschutzagentur

  4. Das nachhaltige Engagement der Gemeinde durch Öffentlichkeitsarbeit nach außen zu tragen

  5. Eine Liegenschaft unserer Wahl in das Energiecontrolling der Klimaschutzagentur zu geben  


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :9
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 17. Antrag der AWG-Fraktion auf Durchführung eines Zukunftsworkshops
Beschlussvorlage - 34/2018
Die AWG-Fraktion stellt den Antrag, sich mit Fachleuten (Aktivregion) in Form eines Workshops mit den Bürgern und Bürgerinnen der Gemeinde über die Weiterentwicklung des Dorfes Gedanken zu machen und an neuen Konzepten zu arbeiten. Der Antrag wird damit begründet, dass herausgefunden werden soll, wie die Bürger und Bürgerinnen sich die Zukunft im Dorf Goosefeld vorstellen, und welche Projekte machbar und umsetzbar sind.  

Beschluss:
Dem Antrag der AWG-Fraktion wird entsprochen. Mit der Durchführung von entsprechenden Veranstaltungen werden die Luftmenschen unter Führung von Lena Sarp beauftragt. Kosten entstehen der Gemeinde nicht. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 18. Antrag der AWG-Fraktion auf Ausweisung von Mitfahrerbänken
Beschlussvorlage - 35/2018
Die AWG-Fraktion beantragt, drei Bänke als Mitfahrerbänke auszuweisen. Es handelt sich dabei um folgende Bänke:
  • Am Wald an der Bushaltestelle
  • Die Bank gegenüber von Frau Thode
  • Im Dorf Pennywisch, an der Bushaltestelle

Der Antrag wird damit begründet, dass durch die Maßnahme eine gute Möglichkeit für die Bürger gegeben ist, nach Eckernförde zu kommen.  

Beschluss:
Dem Antrag der AWG-Fraktion wird entsprochen.  

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 19. Mitgliedschaft im Breitbandzweckverband der Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee und der Stadt Kappeln
Beschlussvorlage - 33/2018
Die Gemeinde Goosefeld ist als einzige Gemeinde aus dem Amt Schlei-Ostsee nicht Mitglied des Breitbandzweckverbandes der Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee und der Stadt Kappeln (BZV S-O/K). Hintergrund ist die Versorgung mit Breitbandleistungen über den Breitbandzweckverband der Ämter Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge mit Produkten von FieteNet. Diese sorgten vor 5 Jahren für eine deutliche Verbesserung der Breitbandleistung, indem neue Verteiler mit Glasfaser angeschlossen wurden und teilweise im Zusammenhang mit einer Nahwärmeversorgung auch Glasfaser bis ans Haus verlegt wurde. Zwischenzeitlich gilt als Ziel beider Zweckverbände jedoch, jedes Grundstück mit einem Glasfaseranschluss versorgen zu können. Die Zweckverbände haben sich dahingehend geäußert, dass sie für die Wohn- und Gewerbegrundstücke in ihren Mitgliedsgemeinden eine 100%ige Versorgung mit einer fibre-to-the-home-Strategie (Glasfaser ins Haus) innerhalb der nächsten Jahre verfolgen; ein Großteil deren Gebietes wurde bereits entsprechend versorgt. Die Zweckverbände haben sich abgestimmt, dass eine evtl. Mitgliedschaft Goosefeld´s (auch aufgrund der Verwaltungsgrenzen) im BZV S-O/K Sinn machen würde, wobei das in Goosefeld bereits erstellte Leerrohrsystem von diesem übernommen werden könnte. Nunmehr geht es darum, grundsätzlich zu erklären, ob Goosefeld Mitglied im BZV S-O/K werden möchte. Der BZV würde diese Absicht sodann in kommende Fördergespräche mit dem Wirtschaftsministerium und dem Breitbandkompetenzzentrum Schleswig-Holstein einbinden und über die Aufnahme weiterer Mitglieder (neben Goosefeld überlegen auch die Gemeinden Grödersby und Rabenkirchen-Faulück) entscheiden. Eine abschließende Entscheidung müsste Goosefeld erst treffen, wenn die Mitgliedschaft und deren Bedingungen in einem Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrages formuliert wurden. 

Beschluss:
Die Gemeindevertretung erklärt die grundsätzliche Absicht, dass die Gemeinde Goosefeld Mitglied im Breitbandzweckverband der Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee und der Stadt Kappeln werden soll. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 22. Bekanntgaben
Der im nicht öffentlichen Teil gefasste Beschluss wird bekannt gegeben. 


Godber Peters  Rüdiger Zander 
Protokollführer  Bürgermeister