N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Goosefeld vom 05.03.2013.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte Goosefeld, Pennywisch 9, 24340 Goosefeld
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.05 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Uwe Satriep
Gemeindevertreter Karsten Baasch
2. stellvertr. Bgm. Klaus Erichsen
Gemeindevertreter Bernhard Hoppe
Gemeindevertreter Philip Klagges
Gemeindevertreter Hermann Martens
Gemeindevertreter Lars Michaelis
Gemeindevertreterin Margrit Müller
Gemeindevertreterin Anke Pischke-Sarp
Gemeindevertreter Günter Voß
1. stellvertr. Bgm. Rüdiger Zander

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Gemeinde Goosefeld sowie Ernennung
  Beschlussvorlage - 6/2013
9. Zustimmung zur Wahl des stellv. Gemeindewehrführers der Gemeinde Goosefeld sowie Ernennung
  Beschlussvorlage - 7/2013
10. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2012, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2012 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 4/2013
11. Erlass einer Feuerwehrentgeltsatzung und eines Feuerwehrentgelttarifs.
  Beschlussvorlage - 24/2012
12. Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie
12.1 Aufstellungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 1/2013
12.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 2/2013
13. Breitbandversorgung
  Beschlussvorlage - 8/2013
14. Wiederherstellung der Straßenoberfläche im Bereich der Erschließung / Lilienweg
  Beschlussvorlage - 5/2013
15. Antrag der AWG zu Straßenausbaubeiträgen
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
17. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Gemeindevertreterin Pischke-Sarp beantragt als TOP 15 „Antrag der AWG zu Straßenausbaubeiträgen“ mit aufzunehmen.

Der Bürgermeister beantragt, den TOP 16 nicht öffentlich zu behandeln.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

Gemeindevertreter Baasch weist darauf hin, dass die Zuwegung zur Festwiese sich nicht in einem befahrbaren Zustand befindet. Ferner ist immer noch Baumaterial abgelagert. Der Bürgermeister bittet Gemeindevertreter Klagges sich noch einmal mit der Firma EST in Verbindung zu setzen. Die Ablagerungen sind zu entfernen und die Zufahrt ist einzuebnen und entsprechend dem früheren Zustand wieder herzustellen.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 8. Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Gemeinde Goosefeld sowie Ernennung
Beschlussvorlage - 6/2013

Die Freiwillige Feuerwehr Goosefeld hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 26.01.2013 Herrn Lothar Wolf zum Gemeindewehrführer gewählt.

Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Lothar Wolf zum Gemeindewehrführer der Gemeinde Goosefeld zu.

Der Bürgermeister nimmt die Ernennung von Herrn Lothar Wolf zum Gemeindewehrführer vor.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Zustimmung zur Wahl des stellv. Gemeindewehrführers der Gemeinde Goosefeld sowie Ernennung
Beschlussvorlage - 7/2013

Die Freiwillige Feuerwehr Goosefeld hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 26.01.2013 Herrn Hans-Dieter Holst zum stellv. Gemeindewehrführer gewählt.

Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Hans-Dieter Holst zum stellv. Gemeindewehrführer der Gemeinde Goosefeld zu.

Der Bürgermeister nimmt die Ernennung von Herrn Hans-Dieter Holst zum stellv. Gemeindewehrführer vor.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2012, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2012 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 4/2013

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Goosefeld zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2012.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Goosefeld wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2012 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass einer Feuerwehrentgeltsatzung und eines Feuerwehrentgelttarifs.
Beschlussvorlage - 24/2012

Gemäß § 6 Brandschutzgesetz -BrandSchG- hat die Feuerwehr bei Bränden, Not- und Unglücksfällen in ihrem Einsatzgebiet die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um gegenwärtige Gefahren für Leben, Gesundheit und Vermögen abzuwenden (abwehrender Brandschutz, technische Hilfe). Es handelt sich hierbei um eine Pflichtaufgabe der Feuerwehr im Rahmen der Gefahrenabwehr.

(1) Gemäß § 29 des Brandschutzgesetzes für Schl.-Hol. ist der Einsatz der öffentlichen Feuerwehr grundsätzlich für die Geschädigten unentgeltlich bei
1. Bränden
2. der Befreiung von Menschen aus lebensbedrohlichen Lagen
3. der Hilfeleistung bei Not- und Unglücksfällen, die durch Naturereignisse verursacht werden.

Für andere Einsätze und Leistungen der öffentlichen Feuerwehren einschließlich der Feuersicherheitswachen können Gebühren nach dem Kommunalen Abgabegesetz des Landes Schleswig-Holstein oder privatrechtliche Entgelte erhoben werden. Das gleiche gilt für Einsätze zu Zwecken nach Abs.1 im Falle
1. vorsätzlicher Verursachung von Gefahr und Schaden
2. vorsätzlicher grundloser Alarmierung der Feuerwehr
3. eines Fehlalarms einer Brandmeldeanlage und
4. einer bestehenden Gefährdungshaftpflicht (Straßenverkehr)

Das Brandschutzgesetz (§29) ermöglicht ausdrücklich, auf Grundlage einer gemeindlichen Regelung die Erhebung von Gebühren und privatrechtlicher Entgelte.

Da die Gemeinde Goosefeld nicht über eine Gebührenregelung verfügt, ist das Abrechnen der Einsätze der Feuerwehr nicht ohne Weiteres möglich.


Beschluss:

Die Feuerwehrentgeltsatzung und der Feuerwehrentgelttarif über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Goosefeld werden in der vorgelegten Fassung genehmigt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Feuerwehrentgeltsatzung und den Feuerwehrentgelttarif auszufertigen und bekannt zu machen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie

zu TOP 12.1 Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorlage - 1/2013

Mit der Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen. Die Richtlinie 2002/49/EG ist mit den §§ 47 a bis f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie mit Erlass der Lärmkartierung – 34. BImSchV in deutsches Recht umgesetzt worden.

Gem. § 47 d (1) S. 2 BImSchG stellen die zuständigen Gemeinden auf der Grundlage der Lärmkarten, Lärmaktionspläne auf. Diese sind für sämtliche Hauptverkehrsstraßen bis zum 18.07.2013 zu erstellen. Hauptverkehrsstraßen im Sinne der Richtlinie sind Bundes-, Landes- oder auch sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr. In der Gemeinde Goosefeld wäre das die Bundesstraße 203 (B 203).

Eine zentrale Bedeutung hat die Information der Öffentlichkeit über Lärmbelastungen und die Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Aktionsplanung. Durch die Lärmaktionspläne sollen Lärmprobleme und Auswirkungen geregelt werden. Die Festlegung von Maßnahmen in den Plänen sind in das Ermessen der zuständigen Behörde gestellt. Die Lärmaktionspläne müssen dabei die Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllen.

Die Öffentlichkeit ist zu Vorschlägen für die Lärmaktionspläne anzuhören. Sie muss rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken.

Lärmaktionspläne zielen auf mehr Lärmschutz ab und dienen damit der Wohnqualität sowie dem Erhalt bzw. der Steigerung von Immobilienwerten. Weiterhin können andere gemeindliche Ziele, wie beispielsweise die Erhöhung der Attraktivität der Gemeinde, unterstützt werden.


Beschluss:

  1. Es wird ein Lärmaktionsplan für die Gemeinde Goosefeld aufgestellt.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes wird die Verwaltung des Amtes Schlei-Ostsee beauftragt.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 2/2013

In der Beschlussvorlage zum Aufstellungsbeschluss des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Goosefeld wurde die Notwendigkeit eines solchen Planes eingehend erläutert. Die Verwaltung hat anhand des Leitfadens für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holsteins (MLuR S-H) einen Lärmaktionsplan für die Gemeinde Goosefeld erarbeitet. Dieser ist in der Anlage beigefügt.


Beschluss:

  1. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Goosefeld wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes ist öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) sind zu beteiligen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Breitbandversorgung
Beschlussvorlage - 8/2013

Die Verbesserung der Breitbandversorgung ist ein ständiges Thema in den Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee. Es werden daher stets Möglichkeiten identifiziert, die wirtschaftlich angemessene Lösungen ermöglichen. Nachdem die Landesregierung Ende 2012 zu einem Projekt-Wettbewerb Breitbandförderung 2013 aufgerufen hat, mit dem 3 Mio. € Landesmittel zur Verfügung gestellt werden, haben verschiedene Abstimmungsgespräche stattgefunden. Im Ergebnis ist festzustellen, dass nur Gemeinden diesen Wettbewerb bestehen werden, die eine wirtschaftliche und zügige Umsetzung der Maßnahme sicherstellen können. Der entsprechende Antrag ist nämlich u. a. mit einer Markterkundung und dem Entwurf einer Ausschreibung bis zum 28.02.2013 zu stellen und die Maßnahme muss nach Bewilligung bis zum 30.11.2013 abgeschlossen und abgerechnet sein. Goosefeld ist (als eine von wenigen Gemeinden) in der Lage diese kurzfristigen Termine einzuhalten, da im Gemeindegebiet bereits diverse Leerrohre bzw. Breitbandversorgungs“autobahnen“ vorhanden sind. Mit der Durchführung dieser Erschließungsplanung wurde nach Durchführung eines Vergabeverfahrens das Büro LAN Consult Hamburg vom Bürgermeister beauftragt.

Die durchgeführte Markterkundung hat ergeben, dass interessierte Marktteilnehmer vorhanden sind, soweit die Gemeinde eine Wirtschaftlichkeitslücke von ca. 130.000,00 € decken würde. Mit den Planungskosten in Höhe von ca. 8.000,00 € ergäben sich 138.000,00 €, wobei mit einer Zuschussbewilligung in Höhe von 75% (103.500,00 €) zu rechnen wäre und für die Gemeinde 34.500,00 € nachblieben.

Im Ergebnis könnte eine Versorgung nahezu aller Gebäude (ca. 240) in der Gemeinde Goosefeld erfolgen.


Beschluss:

Die durch Eilentscheidung des Bürgermeisters erfolgte Beauftragung des Büros LAN Consult Hamburg sowie die Bereitstellung der erforderlichen Eigenmittel in Höhe von 34.500,00 € (138.000,00 € ./. 103.500,00 €) wird beschlossen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Wiederherstellung der Straßenoberfläche im Bereich der Erschließung / Lilienweg
Beschlussvorlage - 5/2013
Die Bauarbeiten zur Fertigstellung der Erschließung im Lilienweg in Goosefeld sind weitestgehend abgeschlossen. Es fehlt lediglich die Wiederherstellung der Straßenoberfläche auf einer Länge von ca. 125 m und einer mittleren Breite von 0,8 m. Zu einem örtlich anberaumten Termin am 12.02.2013, an dem der Bürgermeister, der Erschließer, die ausführende Baufirma, das Planungsbüro und ein Vertreter der Bauamtsverwaltung Schlei - Ostsee anwesend waren, wurde der Gedanke geäußert, dass die Wiederherstellung der Straßenoberfläche in Kooperation zwischen der Erschließergemeinschaft und der Gemeinde erfolgen könnte, um Synergien zu nutzen. Wenn die gesamte Straßenoberfläche im Bereich der Erschließung des Lilienweges neu asphaltiert werden würde, würden sich, laut Kostenschätzung des Planungsbüros Meyer, die Gesamtkosten von 14.750,00 € brutto, bezogen auf eine Gesamtfläche von ca. 400 qm, wie folgt verteilen:
  • ca. 4.750,00 € brutto für die Erschließungsgemeinschaft (Kosten die sowieso anfallen)
  • ca.10.000,00 € brutto für die Gemeinde Goosefeld (bei einer Beteiligung)

In der Gemeindevertretung erhebt sich eine Diskussion um die scheinbar nicht ordnungsgemäße Höhenangleichung des Pflasters zu der vorhandenen Straße. Mehrheitlich sprechen sich die Gemeindevertreter dagegen aus, einen vermeintlichen Baumangel auf Kosten der Gemeinde beheben zu lassen. Insgesamt besteht zu diesem Sachverhalt jedoch noch Klärungsbedarf.


Beschluss:
Es wird beschlossen, die Angelegenheit in den Bauausschuss zu verweisen, und die diskutierten Probleme dort mit dem Erschließungsträger, dem Planungsbüro und der ausführenden Firma zu besprechen.
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Günter Voß

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 15. Antrag der AWG zu Straßenausbaubeiträgen

Die AWG stellt folgenden Antrag an die Gemeinde Goosefeld:
“Der Bürgermeister der Gemeinde Goosefeld möge sich im Amtsausschuss dafür einsetzen, dass sich alle Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee gegen eine Straßenausbausatzung wehren. Sie sollten die Landesregierung Schleswig-Holstein auffordern, dieses Gesetz zurückzunehmen, da durch dieses die Autonomie der Gemeinde in Frage gestellt wird. Da sich das Land nicht mehr an den Straßenbaukosten beteiligen will, sollte es auch kein Mitspracherecht bei der Finanzierung haben.“

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass es sinnvoll wäre, noch eine detaillierte Begründung für einen solchen Antrag zu erarbeiten.

Beschluss:
Der Antrag der AWG wird zugestimmt. Eine detaillierte Begründung wird durch eine noch zu bildende Arbeitsgruppe erarbeitet.

Nach Beschlussfassung wird die Arbeitsgruppe besetzt, der folgende Mitglieder angehören sollen: Gemeindevertreter Erichsen, Gemeindevertreter Michaelis, Gemeindevertreter Hoppe, Gemeindevertreterin Pischke-Sarp, Bürgermeister Satriep


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 17. Bekanntgaben

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 



Godber Peters  Uwe Satriep 
Protokollführer  Bürgermeister 



Dateianlagen:
Bericht des Bürgermeisters