Sitzungsort: | in der Gemeindefreizeitstätte Goosefeld, Pennywisch 9, 24340 Goosefeld |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.30 Uhr |
Bürgermeister Uwe Satriep |
Gemeindevertreter Bernhard Hoppe |
Gemeindevertreter Philip Klagges |
Gemeindevertreter Marcus Lange |
Gemeindevertreter Lars Michaelis |
1. stellv. Bürgermeisterin Anke Pischke-Sarp |
Gemeindevertreter Jürgen Profitlich |
Gemeindevertreter Bernd Stritzel |
Gemeindevertreter Günter Voß |
2. stellv. Bürgermeister Rüdiger Zander |
Gemeindevertreter Karsten Baasch (entschuldigt ) |
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Einwohnerfragestunde |
4. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
8. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 |
Beschlussvorlage - 20/2013 | |
9. | Erlass Haushaltssatzung 2014 |
Beschlussvorlage - 21/2013 | |
10. | Einrichtung Birkensteg (Pennywisch Rtg. Dorfstraße) als Einbahnstraße |
Beschlussvorlage - 19/2013 | |
11. | 1. Änderung des Durchführungsvertrages zum Bebauungsplan Nr. 8 "Biomassennutzungsanlage Marienthal" |
Beschlussvorlage - 23/2013 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
14. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil um TOP 13 "Neuschaffung eines Unterstandes für den Gemeindetraktor" zu erweitern. Gleichzeitig beantragt er TOP 12 nicht öffentlich zu behandeln. |
Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Einwohnerfragestunde |
Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt. |
zu TOP 4. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt. Gemeindevertreter Michaelis weist darauf hin, dass noch Pflastersteine beim FWGH als Nacharbeiten zur Sanierung der Dorfstraße auszutauschen sind. Der Bürgermeister wird sich darum kümmern. |
zu TOP 5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor. |
zu TOP 6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
Gemeindevertreterin Pischke-Sarp weist darauf hin, dass der Fußboden im großen Raum der Freizeitstätte voller Streifen ist. Hier stimmt etwas bei der Reinigung nicht. Der Bürgermeister wird sich die Sache ansehen. Gemeindevertreter Michaelis gibt bekannt, dass er sein Mandat aus privaten Gründen zum Jahresende niederlegen wird. Der Bürgermeister bedauert diese Entscheidung. |
zu TOP 7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 8. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 |
Beschlussvorlage - 20/2013 Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Goosefeld mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 11.900 € erhöht und damit gegenüber bisher 755.500 € auf nunmehr 767.400 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 312.600 € erhöht und damit gegenüber bisher 173.000 € auf nunmehr 485.600 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen. |
Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Erlass Haushaltssatzung 2014 |
Beschlussvorlage - 21/2013 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. |
Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2017 werden beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird
§ 2 Es werden festgesetzt :
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0,64 Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR. |
Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
ab hier abwesend: | Herr Philip Klagges |
zu TOP 10. | Einrichtung Birkensteg (Pennywisch Rtg. Dorfstraße) als Einbahnstraße |
Beschlussvorlage - 19/2013 Es ist ein Antrag eingegangen, in welchem beantragt wird, die Straße Birkensteg (Pennywisch Rtg. Dorfstraße) als Einbahnstraße auszuweisen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Hinweis: Zuständig für die Anordnung ist die Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde, so dass eine Beschlussfassung der Gemeinde zum Ziel haben könnte, den Antrag per Beschluss zu unterstützen oder auch als Gemeinde einen entsprechenden Antrag selbst zu stellen. |
Beschluss: Es wird beschlossen, bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde den Antrag zu stellen, die Straße Birkensteg von Pennywisch Rtg. Dorfstraße als Einbahnstraße auszuweisen. |
Ja-Stimmen | :1 |
Nein-Stimmen | :8 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
zu TOP 11. | 1. Änderung des Durchführungsvertrages zum Bebauungsplan Nr. 8 "Biomassennutzungsanlage Marienthal" |
Beschlussvorlage - 23/2013 Mit Datum vom 23.10.2013, hier eingegangen am 05.11.2013, hat der Betreiber der Biogasanlage Marienthal folgende bauliche Veränderungen / Erweiterungen beantragt:
Die Prüfung des Antrags hat ergeben, dass die planungsrechtlichen Ziele des Bebauungsplanes Nr. 8 "Biomassennutzungsanlage Marienthal" dahingehend beeinträchtigt werden, dass die beabsichtigte Bebauung nicht mit den Vorgaben des Vorhaben- und Erschließungsplans (Anlage zum Durchführungsvertrag) übereinstimmt. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans bleiben unberührt. Bei dem o. g. Bebauungsplan handelt es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Sinne von § 30 (2) Baugesetzbuch. Dieses Instrument verbindet Elemente eines Bebauungsplanes mit einem Erschließungsvertrag und einer vertraglichen Baupflicht (Durchführungsvertrag). Der von dem Vorhabenträger erarbeitete und mit der Gemeinde abgestimmte Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des von der Gemeinde bereits beschlossenen Bebauungsplans. Dieser Vorhaben- und Erschließungsplan ist bei jedem Antrag mit zur Prüfung heranzuziehen. Die derzeitige Planung stimmt mit dem wirksamen Vorhaben- und Erschließungsplan nicht überein. Betrachtet man jedoch die derzeit in Planung befindliche Entwurfsfassung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8, kann festgestellt werden, dass hier eine Übereinstimmung vorliegt. Es kann somit festgehalten werden, dass der Bauherr keine gänzlich neue Planung anstrebt, sondern vielmehr Teile der künftigen Planung aus zeitlichen Gründen vorziehen möchte. Um dem Bauherrn eine vorzeitige Umsetzung des Vorhabens zu ermöglichen, ist der Vorhaben- und Erschließungsplan zum Durchführungsvertrag anzupassen. |
Beschluss: Es wird beschlossen, der 1. Änderung zum Durchführungsvertrag und dem Antrag auf bauliche Veränderungen / Erweiterungen der Biogasanlage zuzustimmen. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
ab hier abwesend: | Herr Bernd Stritzel |
Herr Lars Michaelis |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 14. | Bekanntgaben |
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. |
Godber Peters | Uwe Satriep |
Protokollführer | Bürgermeister |