N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Goosefeld vom 05.12.2013.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte Goosefeld, Pennywisch 9, 24340 Goosefeld
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.30 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Uwe Satriep
Gemeindevertreter Bernhard Hoppe
Gemeindevertreter Philip Klagges
Gemeindevertreter Marcus Lange
Gemeindevertreter Lars Michaelis
1. stellv. Bürgermeisterin Anke Pischke-Sarp
Gemeindevertreter Jürgen Profitlich
Gemeindevertreter Bernd Stritzel
Gemeindevertreter Günter Voß
2. stellv. Bürgermeister Rüdiger Zander

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Karsten Baasch (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013
  Beschlussvorlage - 20/2013
9. Erlass Haushaltssatzung 2014
  Beschlussvorlage - 21/2013
10. Einrichtung Birkensteg (Pennywisch Rtg. Dorfstraße) als Einbahnstraße
  Beschlussvorlage - 19/2013
11. 1. Änderung des Durchführungsvertrages zum Bebauungsplan Nr. 8 "Biomassennutzungsanlage Marienthal"
  Beschlussvorlage - 23/2013
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
14. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil um TOP 13 "Neuschaffung eines Unterstandes für den Gemeindetraktor" zu erweitern. Gleichzeitig beantragt er TOP 12 nicht öffentlich zu behandeln.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Gemeindevertreter Michaelis weist darauf hin, dass noch Pflastersteine beim FWGH als Nacharbeiten zur Sanierung der Dorfstraße auszutauschen sind. Der Bürgermeister wird sich darum kümmern.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

Gemeindevertreterin Pischke-Sarp weist darauf hin, dass der Fußboden im großen Raum der Freizeitstätte voller Streifen ist. Hier stimmt etwas bei der Reinigung nicht. Der Bürgermeister wird sich die Sache ansehen.

Gemeindevertreter Michaelis gibt bekannt, dass er sein Mandat aus privaten Gründen zum Jahresende niederlegen wird. Der Bürgermeister bedauert diese Entscheidung.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013
Beschlussvorlage - 20/2013

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Goosefeld mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 11.900 € erhöht und damit gegenüber bisher 755.500 € auf nunmehr 767.400 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 312.600 € erhöht und damit gegenüber bisher 173.000 € auf nunmehr 485.600 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. 


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass Haushaltssatzung 2014
Beschlussvorlage - 21/2013

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2017 werden beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     825.100 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     825.100 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     88.400 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     88.400 EUR
    festgesetzt.
§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     206.200 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        0,64 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     300 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     300 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     310 v. H.
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.
ab hier abwesend: Herr Philip Klagges

zu TOP 10. Einrichtung Birkensteg (Pennywisch Rtg. Dorfstraße) als Einbahnstraße
Beschlussvorlage - 19/2013

Es ist ein Antrag eingegangen, in welchem beantragt wird, die Straße Birkensteg (Pennywisch Rtg. Dorfstraße) als Einbahnstraße auszuweisen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

Hinweis: Zuständig für die Anordnung ist die Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde, so dass eine Beschlussfassung der Gemeinde zum Ziel haben könnte, den Antrag per Beschluss zu unterstützen oder auch als Gemeinde einen entsprechenden Antrag selbst zu stellen. 


Beschluss:

Es wird beschlossen, bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde den Antrag zu stellen, die Straße Birkensteg von Pennywisch Rtg. Dorfstraße als Einbahnstraße auszuweisen.


Ja-Stimmen :1
Nein-Stimmen :8
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 11. 1. Änderung des Durchführungsvertrages zum Bebauungsplan Nr. 8 "Biomassennutzungsanlage Marienthal"
Beschlussvorlage - 23/2013

Mit Datum vom 23.10.2013, hier eingegangen am 05.11.2013, hat der Betreiber der Biogasanlage Marienthal folgende bauliche Veränderungen / Erweiterungen beantragt:
  • Errichtung Beton-Schallhaube und Pufferspeichertank
  • räumliche Verschiebung des Containers mit einer Hammermühle
  • Erweiterung um ein zusätzliches BHKW und Nebeneinrichtungen
  • Erweiterung der Einsatzstoffe
Die Prüfung des Antrags hat ergeben, dass die planungsrechtlichen Ziele des Bebauungsplanes Nr. 8 "Biomassennutzungsanlage Marienthal" dahingehend beeinträchtigt werden, dass die beabsichtigte Bebauung nicht mit den Vorgaben des Vorhaben- und Erschließungsplans (Anlage zum Durchführungsvertrag) übereinstimmt. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans bleiben unberührt.

Bei dem o. g. Bebauungsplan handelt es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Sinne von § 30 (2) Baugesetzbuch. Dieses Instrument verbindet Elemente eines Bebauungsplanes mit einem Erschließungsvertrag und einer vertraglichen Baupflicht (Durchführungsvertrag). Der von dem Vorhabenträger erarbeitete und mit der Gemeinde abgestimmte Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des von der Gemeinde bereits beschlossenen Bebauungsplans. Dieser Vorhaben- und Erschließungsplan ist bei jedem Antrag mit zur Prüfung heranzuziehen.

Die derzeitige Planung stimmt mit dem wirksamen Vorhaben- und Erschließungsplan nicht überein. Betrachtet man jedoch die derzeit in Planung befindliche Entwurfsfassung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8, kann festgestellt werden, dass hier eine Übereinstimmung vorliegt. Es kann somit festgehalten werden, dass der Bauherr keine gänzlich neue Planung anstrebt, sondern vielmehr Teile der künftigen Planung aus zeitlichen Gründen vorziehen möchte.

Um dem Bauherrn eine vorzeitige Umsetzung des Vorhabens zu ermöglichen, ist der Vorhaben- und Erschließungsplan zum Durchführungsvertrag anzupassen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, der 1. Änderung zum Durchführungsvertrag und dem Antrag auf bauliche Veränderungen / Erweiterungen der Biogasanlage zuzustimmen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.
ab hier abwesend: Herr Bernd Stritzel
Herr Lars Michaelis

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 14. Bekanntgaben

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 



Godber Peters  Uwe Satriep 
Protokollführer  Bürgermeister