N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Goosefeld vom 20.04.2015.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte Goosefeld, Pennywisch 9, 24340 Goosefeld
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.45 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Uwe Satriep
Gemeindevertreter Klaus Erichsen
Gemeindevertreter Hans-Dieter Holst
Gemeindevertreter Bernhard Hoppe
Gemeindevertreter Philip Klagges
Gemeindevertreter Marcus Lange
1. stellv. Bürgermeisterin Anke Pischke-Sarp
Gemeindevertreter Jürgen Profitlich
Gemeindevertreter Bernd Stritzel
Gemeindevertreter Günter Voß

Abwesend sind:
2. stellv. Bürgermeister Rüdiger Zander (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Amtsdirektor/Protokollführer Gunnar Bock
Gast Lothar Wolf

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Verabschiedung des Gemeindewehrführers
  Beschlussvorlage - 1/2015
4. Einwohnerfragestunde
5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
7. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
8. Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Gemeinde Goosefeld und Ernennung.
  Beschlussvorlage - 5/2015
9. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
10. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2014, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2014 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 2/2015
11. Ermittlung der Innenentwicklungspotentiale in der Gemeinde Goosefeld
  Beschlussvorlage - 3/2015
12. Bauliche Entwicklung in der Gemeinde Goosefeld
  Beschlussvorlage - 4/2015
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
14. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 3. Verabschiedung des Gemeindewehrführers
Beschlussvorlage - 1/2015

Mit Schreiben vom 21.01.2015 teilt Herr Lothar Wolf mit, dass er sein Amt als Gemeindewehrführer der Gemeinde Goosefeld niederlegt.

Nach Vorgabe des Landesbeamtengesetzes ist Herr Lothar Wolf mit einer Entlassungsurkunde aus dem Ehrenamt als Gemeindewehrführer zu entlassen.


Der Bürgermeister bedankt sich bei Lothar Wolf für die langjährige angenehme Zusammenarbeit.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der Entlassung von Herrn Lothar Wolf aus seinem Amt als Gemeindewehrführer der Gemeinde Goosefeld zu.

Der Bürgermeister übergibt Herrn Lothar Wolf im Rahmen der Entlassung die Entlassungsurkunde.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Einwohnerfragestunde

Wegen der noch fehlenden Befestigung und Beschilderung der Hydranten im Bereich Hexenberg wird die ausführende Firma aufgefordert, diese vorzunehmen.

Verschiedene Anfragen wegen der Unterhaltung der Klärteiche werden vom Bürgermeister beantwortet.


zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bürgermeister berichtet über
  • die Müllsammelaktion
  • ein Gespräch mit dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume sowie der Wasserbehörde wegen einer evt. Reduzierung der Phosphateinträge aus den Klärteichen in den Wittensee
  • die Reparatur des Tors im Feuerwehrgerätehaus
  • eine Strafanzeige wegen Vandalismus im Dorf


zu TOP 6. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Es liegen keine Anregungen bzw. Beschwerden vor.


zu TOP 7. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

Es liegen keine Anfragen vor.


zu TOP 8. Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Gemeinde Goosefeld und Ernennung.
Beschlussvorlage - 5/2015

Am 28.03.2015 wählten die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Goosefeld Herrn Bernd Stritzel zum Gemeindewehrführer. Um die Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.


Beschluss:

Der Wahl von Herrn Bernd Stritzel zum Gemeindewehrführer der Gemeinde Goosefeld wird zugestimmt. Der Bürgermeister Herr Satriep ernennt Herrn Stritzel unter Berufung als Ehrenbeamten zum Gemeindewehrführer der Gemeinde Goosefeld.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 10. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2014, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2014 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 2/2015

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Goosefeld zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2014.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Goosefeld wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2014 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Ermittlung der Innenentwicklungspotentiale in der Gemeinde Goosefeld
Beschlussvorlage - 3/2015

Es ist ein Vorhabenträger an die Gemeinde Goosefeld heran getreten, der Bauleitplanung für Wohnbebauung in der Gemeinde umsetzen möchte. Bevor eine Planung umgesetzt werden könnte, ist es jedoch erforderlich, eine sogenannte Innenentwicklungsanalyse durchzuführen.

Mit Verabschiedung des Landesentwicklungsplanes im Oktober 2010 wurde den Kommunen im Land SH ein neuer Siedlungsentwicklungsrahmen aufgegeben. Danach können ländliche Gemeinden bis zum Jahr 2025 um bis zu 10 % des Wohnungsbestandes (Stand: 31.12.2009) wachsen. Der Wohnungsbestand beträgt für Goosefeld 261 Wohneinheiten (WE). Damit wäre eine Entwicklung von bis zu 26 WE möglichen. Hiervon sind jedoch noch evtl. Wochenend- und Ferienhäuser sowie vorhandenes Innenentwicklungspotenzial in Abzug zu bringen.

Grundsätzlich könnte über eine Entwicklung nachgedacht werden. Im Zuge der Standortsuche sind jedoch verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Hierzu gehört insbesondere der Grundsatz "Innenentwicklung vor Außenentwicklung". Weiterhin hat das Innenministerium bei anderen Bauleitplanverfahren immer wieder darauf hingewiesen, dass eine wohnbauliche Entwicklung am vorhandenen Siedlungskern und nicht in den Außenbereichslagen oder Ortsteilen erfolgen sollte. Darüber hinaus sind, wie üblich, die naturschutzrechtlichen Belange zu prüfen und zu berücksichtigen.

Um für Goosefeld über eine Siedlungsentwicklung zu beraten, sind somit folgende Punkte von Bedeutung:
  • Innenentwicklung vor Außenentwicklung
  • Prüfung des vorhandenen Innenentwicklungspotenzials
  • Beachtung naturschutzrechtlicher Belange
  • Vorrangige Entwicklung im/am Dorfkern

Sofern sich ein Bedarf für eine Siedlungsentwicklung abzeichnen lässt, die eine Bauleitplanung zur Folge hat, wäre vorab eine Innenentwicklungsanalyse durch einen Fachplaner durchzuführen. Erst danach kann der tatsächliche Entwicklungsrahmen festgestellt werden. Diese Analyse ist zwingende Vorgabe des Innenministeriums, sobald eine Gemeinde bauleitplanerisch tätig werden möchte.

Die Kosten hierfür betragen ca. 2.500,00 bis 3.000,00 EURO. Es ist eine Kostenübernahmeerklärung des potentiellen Vorhabenträgers einzuholen.

Es erscheint sachdienlich, dass sich für die Gemeinde Goosefeld grundsätzliche Gedanken über eine siedlungsstrukturelle Entwicklung bis zum Jahr 2025 gemacht werden.
Ziel der Beratung sollte somit sein,
  • ob eine Entwicklung erfolgen soll,
  • in welchem Umfang die Entwicklung erfolgen soll und
  • wo die Entwicklung erfolgen soll.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die siedlungsstrukturelle Entwicklung der Gemeinde näher zu untersuchen. Zur Klärung, wie sich der städtebauliche Entwicklungsrahmen darstellt und auf welchen Flächen eine bauliche Entwicklung möglich ist, soll eine konkrete Untersuchung durch ein Planungsbüro erfolgen. Die hierfür anfallenden Kosten sind durch den Vorhabenträger der geplanten Bebauung an der "Dorfstraße" (Baufläche W1) vollständig zu tragen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Bauliche Entwicklung in der Gemeinde Goosefeld
Beschlussvorlage - 4/2015

Es ist ein Vorhabenträger an die Gemeinde Goosefeld herangetreten, der die Überplanung eines landwirtschaftlichen Hofes und eine Schaffung von neuem Wohnraum westlich des Gebietes "Am Wald" plant.

Fraglich ist, wo die Gemeinde Goosefeld ihre städtebauliche Entwicklung sieht. Ziel der Beratung sollte die Festlegung einer Prioritätenliste, in Bezug auf die bauliche Entwicklung im Gemeindegebiet Goosefeld, sein. Weiterhin wäre zu beraten, ob sich die Gemeinde an der vorgeschlagenen Stelle eine städtebauliche Entwicklung vorstellen kann.


Beschluss:

Die Gemeinde Goosefeld sieht ihre städtebauliche Entwicklung in Bereich der Fläche "W1" an der Dorfstraße.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 14. Bekanntgaben

Bekanntgaben erübrigen sich, da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist.



Gunnar Bock  Uwe Satriep 
Protokollführer  Bürgermeister