N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Goosefeld vom 14.09.2015.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte Goosefeld, Pennywisch 9, 24340 Goosefeld
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.20 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Uwe Satriep
Gemeindevertreter Klaus Erichsen
Gemeindevertreter Hans-Dieter Holst
Gemeindevertreter Bernhard Hoppe
Gemeindevertreter Philip Klagges
Gemeindevertreter Marcus Lange
1. stellv. Bürgermeisterin Anke Pischke-Sarp
Gemeindevertreter Jürgen Profitlich
Gemeindevertreter Günter Voß
2. stellv. Bürgermeister Rüdiger Zander

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Bernd Stritzel (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Neuaufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde
  Beschlussvorlage - 11/2015
9. Erlass einer neuen Abwasserbeseitigungssatzung
  Beschlussvorlage - 12/2015
10. Erlass einer neuen Entschädigungssatzung
  Beschlussvorlage - 14/2015
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
12. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister beantragt, Tagesordnungspunkt 11 nicht öffentlich zu behandeln.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt.


ab hier anwesend: Herr Dr. Ing. Bernhard Hoppe

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bürgermeister berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Das Geschwindigkeitsmessgerät ist für die Gemeinde erst im Dezember verfügbar.
  • Die Ostwand der Gemeindefreizeitstätte wurde saniert. Der Weg wird noch begradigt.
  • Der Weberstieg wird zukünftig an die Fernwärmeversorgung angeschlossen.
  • Der TSV Goosefeld hat sein 40-jähriges Jubiläum gefeiert.
  • Ein Piktogramm 30 km/h würde 350,- € kosten.

Gemeindevertreterin Pischke-Sarp fragt nach, ob zukünftig auch Flüchtlinge in Goosefeld untergebracht werden. Der Bürgermeister erklärt dazu, dass derzeit keine Wohnungen in Goosefeld angemietet wurden. Wie sich die Situation entwickelt, kann derzeit aber nicht abgeschätzt werden.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Die Frage nach der Erforderlichkeit einer Blitzschutzanlage für die Gemeindefreizeitstätte wird durch die Verwaltung geklärt.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

Fragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter werden nicht gestellt.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 8. Neuaufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde
Beschlussvorlage - 11/2015

Das Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Goosefeld hat am 14.09.1988 erstmals die Zustimmung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde erhalten. In den Folgejahren wurde dies in einigen Bereichen fortgeschrieben und den geänderten Situationen zur Abwasserbeseitigung angepasst. Dieses Abwasserbeseitigungskonzept, einschl. der ergangenen Änderungen, diente bisher als Grundlage für abwasserrechtliche Entscheidungen im Gemeindegebiet.

Zweck und Ziel der Planung ist die schadlose Beseitigung des in der Gemeinde Goosefeld anfallenden Abwassers. Hierzu gehört das Schmutz- und Niederschlagswasser.

Da das einleitend angeführte Abwasserbeseitigungskonzept keine Aussagen zum Verbleib des Niederschlagswassers trifft und die Aussagen zur Schmutzwasserbeseitigung, insbesondere in den Außenbereichslagen, nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht, wird im Zusammenhang mit der Neuaufstellung der Abwasserbeseitigungssatzung die Überarbeitung des Abwasserbeseitigungskonzeptes notwendig.

Der Umfang des Abwasserbeseitigungskonzeptes richtet sich nach § 31 Landeswassergesetz S.-H. und bedarf der Genehmigung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde.

Die im Konzept dargestellten Inhalte umfassen das Sammeln, das Fortleiten und die Beseitigung des Abwassers. Die Behandlung des Abwassers, das über die örtlichen Misch- und/oder Trennsysteme abgeführt wird, übernimmt die Kläranlage der Gemeinde Goosefeld.

Das Abwasserbeseitigungskonzept besteht aus der Übersichtskarte und dem Erläuterungsbericht.


Beschluss:

Das vorliegende Abwasserbeseitigungskonzept, bestehend aus der Übersichtskarte und dem Erläuterungsbericht (Stand 23.07.2015), wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde die Genehmigung zu beantragen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass einer neuen Abwasserbeseitigungssatzung
Beschlussvorlage - 12/2015

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Goosefeld wurde am 14.12.1995 beschlossen und trat zum 01.01.1996 in Kraft. Nach § 2 (1) des Kommunalabgabengesetzes S.-H. verliert diese Satzung zwanzig Jahre nach Inkrafttreten ihre Gültigkeit. Dieser Fall tritt für die Gemeinde zum 31.12.2015 ein.

Basis für die Beitrags- und Gebührensatzung ist die Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde. Diese wurde ebenfalls am 14.12.1995 erlassen und hat bisher keine weiteren Änderungen erfahren.

Zwischenzeitlich haben sich die rechtlichen Grundlagen im Landeswassergesetz S.-H. (LWG) geändert. Gemäß § 31 (5) LWG können die Gemeinden entsprechend ihrem Abwasserbeseitigungskonzept in der Abwasserbeseitigungssatzung vorschreiben, dass und in welcher Weise Niederschlagswasser auf den Grundstücken, auf denen es anfällt, zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in Gewässer einzuleiten ist, sofern dies ohne unverhältnismäßige Kosten möglich und wasserwirtschaftlich sinnvoll ist. Diese Übertragung erfolgte bisher weder im Abwasserbeseitigungskonzept noch in der Abwasserbeseitigungssatzung. Somit wäre bis zum heutigen Tag die Gemeinde für die Niederschlagswasserbeseitigung zuständig.

Ziel ist es, alle rechtlichen Grundlagen zur Abwasserbeseitigung auf den neuesten Stand zu bringen. Nachdem zum Abwasserbeseitigungskonzept und zur Abwasserbeseitigungssatzung die notwendigen Genehmigungen der Unteren Wasserbehörde erteilt wurden, ist dann im vierten Quartal über die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zu beraten. Dieser Prozess ist zur rechtssicheren Regelung der Abwasserbeseitigung und der damit verbundenen Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Zeit ab dem 01.01.2016 unerlässlich.


Beschluss:

Der Entwurf der Abwasserbeseitigungssatzung (Stand 23.07.2015) wird in der vorliegenden Form beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde die Genehmigung zu beantragen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass einer neuen Entschädigungssatzung
Beschlussvorlage - 14/2015

Im Rahmen der überörtlichen Kassen- und Ordnungsprüfung der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde wurde u. a. darauf hingewiesen, dass die Entschädigungen für die Feuerwehrgerätewarte in die Entschädigungssatzung der jeweiligen Gemeinde aufzunehmen ist. In diesem Zusammenhang wurde die bisherige Entschädigungssatzung durch das Amt überarbeitet. Hinsichtlich der einzelnen Entschädigungen wurden die bisherigen Summen in Prozentsätze übernommen, um bei Änderungen der Entschädigungsverordnungen und der Entschädigungsrichtlinien keine Änderung der Satzung durchführen zu müssen. Durch die Verwendung von Prozentsätzen kann es zu vernachlässigenden Rundungsabweichungen kommen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die vorliegende Entschädigungssatzung mit folgenden Änderungen zu beschließen:
§ 3(1) Satz 2 der Satzung: Bezug auf § 2, nicht auf § 3
§ 2(1) Satz 2 der Satzung: 50 % des Höchstsatzes, nicht 25 %


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 12. Bekanntgaben

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 



Godber Peters  Uwe Satriep 
Protokollführer  Bürgermeister