N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Goosefeld vom 09.12.2015.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte Goosefeld, Pennywisch 9, 24340 Goosefeld
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.00 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Uwe Satriep
Gemeindevertreter Hans-Dieter Holst
Gemeindevertreter Bernhard Hoppe
Gemeindevertreter Philip Klagges
Gemeindevertreter Marcus Lange
1. stellv. Bürgermeisterin Anke Pischke-Sarp
Gemeindevertreter Jürgen Profitlich
Gemeindevertreter Bernd Stritzel
Gemeindevertreter Günter Voß
2. stellv. Bürgermeister Rüdiger Zander

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Klaus Erichsen (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
  Beschlussvorlage - 19/2015
9. Erlass Haushaltssatzung 2016
  Beschlussvorlage - 20/2015
10. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS)
  Beschlussvorlage - 17/2015
11. Errichtung einer Blitzschutzanlage auf der Gemeindefreizeitstätte
  Beschlussvorlage - 15/2015
12. Anschaffung eines Gemeindetreckers
  Beschlussvorlage - 22/2015
13. Kindertanzen in der Gemeinde Goosefeld
  Beschlussvorlage - 21/2015

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnung wie folgt zu erweitern:
TOP 12 Anschaffung eines Gemeindetreckers
TOP 13 Kindertanzen in der Gemeinde Goosefeld
 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Herr Müller bezieht sich auf einen Zeitungsbericht über geplante Gemeindefusionen und fragt nach, ob dieses auch für die Gemeinde Goosefeld zutrifft. Durch Herrn Peters wird hierzu erläutert, dass die Berichterstattung fehlerhaft war. Der Gesetzesentwurf bezog sich lediglich auf mögliche Fusionen von Verwaltungen.

Herr Müller fragt nach, ob und wann in der Gemeinde Goosefeld Straßenausbaubeiträge erhoben werden. Der Bürgermeister führt hierzu aus, dass auch in Goosefeld auf jeden Fall Ausbaubeiträge erhoben werden. Eine Satzung wird eventuell schon im nächsten Jahr erarbeitet. Auf jeden Fall wird es hierzu umfangreiche Informationen durch die Verwaltung geben. Die Beratungen werden öffentlich erfolgen.

Auf Nachfrage erklärt der Bürgermeister, dass der Veranstaltungskalender demnächst ausgehängt wird. 

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt. Auf Nachfrage von Gemeindevertreter Hoppe erläutert der Bürgermeister noch einmal umfangreich die Problematik bei der Unterbringung von Flüchtlingen. Da die Gemeinde nicht über geeignete gemeindeeigene Grundstücke verfügt, kommt die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft durch das Amt in Goosefeld nicht in Betracht. Ansonsten erfolgt eine Unterbringung nur im Rahmen des zur Anmietung zur Verfügung stehenden Wohnraums. 

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor. 

ab hier anwesend: Herr Philip Klagges

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
Gemeindevertreterin Pischke-Sarp weist darauf hin, dass in der Dorfstraße teilweise viel Laub auf den Gehwegen liegt und fragt nach, ob die Gemeinde hier fegen könnte. Der Bürgermeister führt hierzu aus, dass Herr Wermker teilweise für die Gemeinde gefegt hat. Die Gemeinde kann jedoch nicht alle Gehwege fegen. Dies ist Sache der Grundstückseigentümer.

Gemeindevertreter Hoppe weist darauf hin, dass in der Straße Pennywisch, im Bereich zwischen dem Landkrug und dem Grundstück Huth die Bodenwellen stark zugenommen haben. Er geht von Absackungen durch die Leitungsverlegungen aus. Das Amt wird den Sachverhalt auch im Hinblick auf die Gewährleistung prüfen. 

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
Beschlussvorlage - 19/2015
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Goosefeld mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 28.400 € vermindert und damit gegenüber bisher 853.900 € auf nunmehr 825.500 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 28.000 € erhöht und damit gegenüber bisher 75.900 € auf nunmehr 103.900 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.    

Beschluss:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.  

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass Haushaltssatzung 2016
Beschlussvorlage - 20/2015
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.  

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2019 werden beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     830.100 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     830.100 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     64.800 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     64.800 EUR
    festgesetzt.
§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     207.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        0,82 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     300 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     300 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     310 v. H.
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.   

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS)
Beschlussvorlage - 17/2015
Die Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Goosefeld (kurz BGS) ist in ihrer Ursprungsfassung am 01.01.1996 in Kraft getreten und verliert einschließlich aller Nachtragssatzungen nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetz nach 20 Jahren ihre Gültigkeit, also zum 31.12.2015.

Als Grundlage für die BGS dient die Abwasserbeseitigungssatzung, deren Neufassung durch die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 14.09.2015 bereits beschlossen wurde und die der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Genehmigung vorliegt.

Damit zum 01.01.2016 eine gültige Rechtsgrundlage vorhanden ist, die die Erhebung von Vorauszahlungen auf die Abwassergebühren 2016 ermöglicht, wurde der vorliegende Satzungsentwurf erarbeitet. Dieser beinhaltet alle bisherigen Bestandteile, entspricht jedoch der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung.

Wesentliche Inhalte sind die Neufassung von Kostenerstattungsansprüchen bei zusätzlichen Grundstücksanschlüssen (§ 3), die Aktualisierung der Tiefenbegrenzungsregelung für Schmutzwasseranschlussbeiträge (§ 7 Abs. 2b), die Berücksichtigung von Niederschlagswasserversickerungsmöglichkeiten für Niederschlagswasseranschlussbeiträge (§ 8 Abs.3 und 4), die Aktualisierung der Grundlagen für die Gebührenerhebung einschließlich der Neuregelung einer Fremdwassergebühr (§§ 14-18) sowie für die Auskunftspflichten (§ 25) und die Datenverarbeitung (§ 26).

Eine parallel von der Verwaltung durchgeführte Überprüfung der kalkulatorischen Gebührengrundlagen hat ergeben, dass keine Veränderung der Gebührensätze (§ 24) erforderlich ist.      

Beschluss:
Die Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung - BGS) wird in der vorliegenden Fassung des Entwurfs vom 16.11.2015 beschlossen.     

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Errichtung einer Blitzschutzanlage auf der Gemeindefreizeitstätte
Beschlussvorlage - 15/2015
In einer der vergangenen Gemeindevertretersitzungen wurde nachgefragt, ob es erforderlich ist, die Gemeindefreizeitstätte mit einer Blitzschutzanlage auszustatten. Diese Frage muss unter Beachtung der Vorschriften und Gesetze mit ja beantwortet werden. Ein Aufsatz, der im Internet unter folgendem Link einzusehen ist, gibt Aufschluss über die Vorschriftenlage.

https://www.dehn.de/sites/default/files/uploads/dehn/pdf/bpl-kapitel/blitzplaner_kapitel_3_planung_einer_blitzschutzanlage.pdf

In der Schleswig-Holsteinischen LBO ist der Blitzschutz in § 47 geregelt. Da der hier zu findende Text recht allgemein verfasst ist, wird bei der Beantwortung der Frage, ob ein Gebäude eine besonders gefährdete Anlage ist, regelmäßig die VDE-Schriftreihe 44 "Blitzschutzanlagen, Erläuterungen zur Norm DIN 57185/VDE0185 Anhang A, Abschnitt 4" herangezogen.
Die Gemeindefreizeitstätte nebst Kindergarten fällt in die Klassifizierung einer besonders gefährdeten Anlage.
Die Kosten für die Installation einer Blitzschutzanlage müssen mit rund 8.000 € angenommen werden. Ein wesentlicher Bestandteil der Anlage sind in den Boden getriebene Tiefenerdungsstangen. Die Standorte müssen zum Schutze vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen sehr sorgsam ausgewählt werden.

Neben der Investition für den Bau der Anlage müssen Mittel für die zyklische Prüfung derselben bereitgestellt werden. Entsprechend der DIN VDE 0185-305 T3 ist eine Blitzschutzanlage der Blitzschutzklasse 3 alle 2 Jahre einer Sichtprüfung und alle weitere 2 Jahre einer vollständigen Prüfung zu unterziehen. Die Kosten einer Sichtprüfung müssen überschlägig mit 250 € und die einer vollständigen Prüfung mit 350 € angenommen werden.

Damit es keine Missverständnisse gibt, wird darauf aufmerksam gemacht, dass der somit generierte Blitzschutz nichts mit einem Überspannungsschutz im Gebäude zu tun hat. Wollte man zusätzlich elektrische Geräte vor Überspannung schützen, so wäre in der Hausinstallation ein sogenannter Grob-, Mittel- und Feinschutz notwendig. Die damit verbundenen Kosten müssen vorbehaltlich der Prüfung der Möglichkeit einer Installation in vorhandenen Elektroschränken zusätzlich mit einigen Tsd. Euro veranschlagt werden. Eine Verpflichtung zur Herstellung dieses Schutzes gibt es nicht.       
Gemeindevertreter Hoppe erklärt, dass die vom Amt in der Vorlage genannten Normen bereits seit 10 Jahren nicht mehr aktuell sind. Die angegebenen Erläuterungen sind eine Darstellung eines Herstellers, der damit befangen ist.

Gemeindevertreter Hoppe stellt daher folgenden Antrag:
  • Das Amt wird beauftragt, die Erläuterungstexte zu § 47 LBO und die derzeit gültigen Normen zu beschaffen. Ferner soll das Amt Musterurteile aus Schleswig-Holstein heraussuchen.
  • Mit diesen Unterlagen soll die Angelegenheit erneut im Bauausschuss und in der Gemeindevertretung beraten werden. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und eine Blitzschutzanlage auf der Gemeindefreizeitstätte planen zu lassen.   

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 12. Anschaffung eines Gemeindetreckers
Beschlussvorlage - 22/2015
Der Gemeindetrecker der Gemeinde Goosefeld hat in der Vergangenheit viele Reparaturen und Ausfallzeiten verursacht. Es soll ein neuer Trecker angeschafft werden.   
Gemeindevertreter Hoppe verweist darauf, dass kein schriftliches Anforderungsprofil vorlag. Außerdem wurde die Entscheidung zu schnell gefällt. Man hätte die Beschlussfassung in der Gemeindevertretung abwarten können. Ferner bezweifelt er die Geeignetheit des beschafften Gerätes. Hier wurden seiner Auffassung nach 28.500,- € fahrlässig ausgegeben.

Diesen Aussagen wird durch die Gemeindevertreter vehement widersprochen. Der Bürgermeister hat alle Gemeindevertreter im Vorwege informiert. Gemeindevertreter Holst und Gemeindevertreterin Pischke-Sarp bestätigen, dass alle Gemeindevertreter die Gelegenheit hatten, sich das Gerät vor Ort anzusehen und die Beschaffung zu besprechen. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, einen Gemeindetrecker für einen Gesamtbetrag von 25.500 € zu erwerben. Die Gesamtkosten werden im Nachtrag 2015 aufgenommen.   

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Kindertanzen in der Gemeinde Goosefeld
Beschlussvorlage - 21/2015
Frau Nicole Beuler möchte ab Januar 2016 Kindertanzen in der Gemeinde Goosefeld anbieten. Dafür möchte sie die Räumlichkeiten der Gemeindefreizeitstätte nutzen.
Das Kindertanzen soll einmal wöchentlich, außer während der Ferien, donnerstags von 15:00 - 16:00 Uhr stattfinden.
Da Frau Beuler keine Angestellte der Gemeinde werden soll, sondern das Kindertanzen selbstständig durchführen soll, müsste eine Einzelfallgenehmigung für die Benutzungsgebühr der Gemeindefreizeitstätte gefasst werden. Da das Kindertanzen als Nachfolger für das Kinderturnen zu sehen ist, sollte eine monatliche Benutzungsgebühr in Höhe von 10 € beschlossen werden.   
Auf Nachfrage von Gemeindevertreter Profittlich erklärt Herr Peters, dass man z.B. einen Vertrag mit quartalsweiser Kündigungsmöglichkeit abschließen kann. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Räumlichkeiten der Gemeindefreizeitstätte wöchentlich, außer während der Ferien, donnerstags von 15 - 16 Uhr an Frau Beuler für das Kindertanzen zur Verfügung zu stellen. Abweichend von der Satzung über die Benutzung der Gemeindefreizeitstätte wird eine monatliche Gebühr von 10 € erhoben.   

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Godber Peters  Uwe Satriep 
Protokollführer  Bürgermeister