N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Goosefeld vom 02.12.2015.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte, Goosefeld
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.15 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Jürgen Profitlich
Ausschussmitglied Klaus Erichsen
stellvertr. Ausschussvorsitzender Philip Klagges
Ausschussmitglied Bernd Stritzel
Ausschussmitglied Rüdiger Zander

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Uwe Satriep
Gemeindevertreterin Anke Pischke-Sarp
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS)
  Beschlussvorlage - 17/2015
5. Kindertanzen in der Gemeinde Goosefeld
  Beschlussvorlage - 21/2015
6. Anschaffung eines Gemeindetreckers
  Beschlussvorlage - 22/2015
7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
  Beschlussvorlage - 19/2015
8. Erlass Haushaltssatzung 2016
  Beschlussvorlage - 20/2015

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Die Tagesordnung wird um die Punkte "Kindertanzen in der Gemeinde Goosefeld" (TOP 5) und "Anschaffung eines Gemeindetreckers" (TOP 6) erweitert.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS)
Beschlussvorlage - 17/2015
Die Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Goosefeld (kurz BGS) ist in ihrer Ursprungsfassung am 01.01.1996 in Kraft getreten und verliert einschließlich aller Nachtragssatzungen nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetz nach 20 Jahren ihre Gültigkeit, also zum 31.12.2015.

Als Grundlage für die BGS dient die Abwasserbeseitigungssatzung, deren Neufassung durch die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 14.09.2015 bereits beschlossen wurde und die der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Genehmigung vorliegt.

Damit zum 01.01.2016 eine gültige Rechtsgrundlage vorhanden ist, die die Erhebung von Vorauszahlungen auf die Abwassergebühren 2016 ermöglicht, wurde der vorliegende Satzungsentwurf erarbeitet. Dieser beinhaltet alle bisherigen Bestandteile, entspricht jedoch der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung.

Wesentliche Inhalte sind die Neufassung von Kostenerstattungsansprüchen bei zusätzlichen Grundstücksanschlüssen (§ 3), die Aktualisierung der Tiefenbegrenzungsregelung für Schmutzwasseranschlussbeiträge (§ 7 Abs. 2b), die Berücksichtigung von Niederschlagswasserversickerungsmöglichkeiten für Niederschlagswasseranschlussbeiträge (§ 8 Abs.3 und 4), die Aktualisierung der Grundlagen für die Gebührenerhebung einschließlich der Neuregelung einer Fremdwassergebühr (§§ 14-18) sowie für die Auskunftspflichten (§ 25) und die Datenverarbeitung (§ 26).

Eine parallel von der Verwaltung durchgeführte Überprüfung der kalkulatorischen Gebührengrundlagen hat ergeben, dass keine Veränderung der Gebührensätze (§ 24) erforderlich ist.      

Beschluss:
Die Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung - BGS) wird in der vorliegenden Fassung des Entwurfs vom 16.11.2015 beschlossen.     

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Kindertanzen in der Gemeinde Goosefeld
Beschlussvorlage - 21/2015
Frau Nicole Beuler möchte ab Januar 2016 Kindertanzen in der Gemeinde Goosefeld anbieten. Dafür möchte sie die Räumlichkeiten der Gemeindefreizeitstätte nutzen.
Das Kindertanzen soll einmal wöchentlich, außer während der Ferien, donnerstags von 15:00 - 16:00 Uhr stattfinden.
Da Frau Beuler keine Angestellte der Gemeinde werden soll, sondern das Kindertanzen selbstständig durchführen soll, müsste eine Einzelfallgenehmigung für die Benutzungsgebühr der Gemeindefreizeitstätte gefasst werden. Da das Kindertanzen als Nachfolger für das Kinderturnen zu sehen ist, sollte eine monatliche Benutzungsgebühr in Höhe von 10 € beschlossen werden.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Räumlichkeiten der Gemeindefreizeitstätte wöchentlich, außer während der Ferien, donnerstags von 15 - 16 Uhr an Frau Beuler für das Kindertanzen zur Verfügung zu stellen. Abweichend von der Satzung über die Benutzung der Gemeindefreizeitstätte wird eine monatliche Gebühr von 10 € erhoben.   

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Anschaffung eines Gemeindetreckers
Beschlussvorlage - 22/2015
Der Gemeindetrecker der Gemeinde Goosefeld hat in der Vergangenheit viele Reparaturen und Ausfallzeiten verursacht. Es soll ein neuer Trecker angeschafft werden.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, einen Gemeindetrecker für einen Gesamtbetrag von 25.500 € zu erwerben. Die Gesamtkosten werden im Nachtrag 2015 aufgenommen.   

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
Beschlussvorlage - 19/2015
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Goosefeld mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 28.400 € vermindert und damit gegenüber bisher 853.900 € auf nunmehr 825.500 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 28.000 € erhöht und damit gegenüber bisher 75.900 € auf nunmehr 103.900 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.    

Beschluss:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.  

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass Haushaltssatzung 2016
Beschlussvorlage - 20/2015
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.  
Im Rahmen der Sitzung werden folgende Änderungen vorgenommen:
- Streichung des Bereiches "Kinderturnen" (45150)
- Im Stellenplan wird Kinderturnen durch Musikpflege ersetzt.

Die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage beläuft sich nun auf 30.000 €, sodass sich diese von 164.000 € auf 134.000 € verringert.

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2019 werden beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     830.100 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     830.100 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     64.800 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     64.800 EUR
    festgesetzt.
§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     207.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        0,82 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     300 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     300 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     310 v. H.
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.   

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Christian Levien  Jürgen Profitlich 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender