N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Goosefeld vom 06.12.2016.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.18 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Jürgen Profitlich
Ausschussmitglied Klaus Erichsen
Ausschussmitglied Rüdiger Zander

Abwesend sind:
stellvertr. Ausschussvorsitzender Philip Klagges (entschuldigt )
Ausschussmitglied Bernd Stritzel (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Uwe Satriep
Gemeindevertreter Bernhard Hoppe
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Erlass einer 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung - BGS))
  Beschlussvorlage - 19/2016
5. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016
  Beschlussvorlage - 21/2016
6. Erlass Haushaltssatzung 2017
  Beschlussvorlage - 20/2016
7. Antrag auf Anwendung des alten Umsatzsteuerrechtes für Umsätze bis einschließlich 2020 gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz
  Beschlussvorlage - 15/2016
8. Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung
  Beschlussvorlage - 14/2016

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge werden nicht gestellt.  

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 4. Erlass einer 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung - BGS))
Beschlussvorlage - 19/2016
Durch die Verwaltung wurde eine Neukalkulation der Gebühren für die Ortsentwässerung für die Ortsteile Goosefeld und Marienthal erstellt.

Dabei ergibt sich, dass für den Ortsteil Goosefeld die Schmutzwassergebühren aufgrund gestiegener Kosten insbesondere für die Teichentschlammung von bisher 1,20 € auf 1,65 € pro cbm Abwasser erhöht werden müssen.
Die Grundgebühren und Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren bleiben unverändert.

Für den Ortsteil Marienthal wird aufgrund gestiegener Unterhaltungskosten bei gleichzeitig sinkender Kapitalverzinsung eine Schmutzwassergebührenerhöhung von bisher 1,00 € auf nunmehr 2,80 € erforderlich.   

Beschluss:
Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung-BGS) wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.    

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016
Beschlussvorlage - 21/2016
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Goosefeld mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 90.600 € erhöht und damit gegenüber bisher 830.100 € auf nunmehr 920.700 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 63.000 € erhöht und damit gegenüber bisher 64.800 € auf nunmehr 127.800 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.       

Beschluss:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.     

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Erlass Haushaltssatzung 2017
Beschlussvorlage - 20/2016
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.      
Im Rahmen des Tagesordnungspunktes informiert der Bürgermeister darüber, dass in den kommenden Jahren ein neues Feuerwehrfahrzeug angeschafft werden muss.  

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2020 werden beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     987.000 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     987.000 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     77.200 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     77.200 EUR
    festgesetzt.
§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     246.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        0,81 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     300 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     300 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     310 v. H.
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.       

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Antrag auf Anwendung des alten Umsatzsteuerrechtes für Umsätze bis einschließlich 2020 gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz
Beschlussvorlage - 15/2016
Durch das Steueränderungsgesetz 2015 hat sich die Systematik der Umsatzbesteuerung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) umfassend geändert. Gemäß § 2b UStG ist die Unternehmereigenschaft nicht mehr an das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art gebunden. Betätigen sich jPdöR auf privatrechtlicher Grundlage sind sie nach der neuen Rechtslage unter gewissen Voraussetzungen umsatzsteuerpflichtig.
Die neue Regelung gilt grundsätzlich ab dem 01.01.2017. Auf Antrag an die Finanzverwaltung kann jedoch die bisherige Regelung in einem Übergangszeitraum bis längstens 31.12.2020 weitergenutzt werden. Dieser Antrag ist bis zum 31.12.2016 zu stellen. Die Entscheidung darüber, ob der Antrag gestellt wird, obliegt der Gemeindevertretung.

In der Übergangzeit werden weitere Ausführungsanweisungen des Bundesministeriums für Finanzen zur Klärung der Sach- und Rechtslage erwartet. Die Verwaltung wird dann im Einzelfall prüfen, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.   

Beschluss:
Die Gemeinde erklärt gemäß § 27 Abs. 22 UStG (Umsatzsteuergesetz) bis zum 31.12.2016 gegenüber der Finanzverwaltung die weitere Anwendung der bisherigen umsatzsteuerlichen Regelungen bis längstens 31.12.2020.      

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung
Beschlussvorlage - 14/2016
Nach § 34 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein regelt die Gemeindevertretung ihre inneren Angelegenheit, insbesondere den Ablauf der Sitzungen, durch eine Geschäftsordnung, soweit hierzu keine gesetzlichen Regelungen vorliegen. Die Geschäftsordnung der Gemeinde Goosefeld ist 26 Jahre alt. Hierauf hat auch generell das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Kreises im Rahmen seiner letzen Prüfung hingewiesen. Daher ist eine neue Geschäftsordnung zu beschließen. Die Amtsverwaltung hat hierzu eine Mustergeschäftsordnung erarbeitet.   

Beschluss:
Die vorliegende Geschäftsordnung wird beschlossen.  

Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.


Christian Levien  Jürgen Profitlich 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender