N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Goosefeld vom 29.11.2018.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.50 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Jürgen Profitlich
stellv. Ausschussvorsitzender Klaus Erichsen
wählbarer Bürger Bernhard Hoppe
Ausschussmitglied Lars Michaelis

Abwesend sind:
wählbarer Bürger Philip Klagges (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Rüdiger Zander
Gemeindevertreterin Svenja Nötzel
Gemeindevertreterin Anke Pischke-Sarp
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien
2 Gäste

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Verpflichtung der wählbaren Bürger
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht der Brücke
6. Zustandserfassung und Dokumentation der Straßen im Gemeindegebiet
  Beschlussvorlage - 27/2018
7. Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung - BGS))
  Beschlussvorlage - 30/2018
8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018
  Beschlussvorlage - 31/2018
9. Erlass Haushaltssatzung 2019
  Beschlussvorlage - 32/2018
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
11. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Die Tagesordnung wird um den Punkt "Bericht der Brücke" als neuer TOP 5 erweitert. Der Tagesordnungspunkt 10 wird nicht öffentlich behandelt. 

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Verpflichtung der wählbaren Bürger
Der Ausschussvorsitzende verpflichtet den wählbaren Bürger, Dr. Ing. Bernhard Hoppe, zur Verschwiegenheit und zur gewissenhaften Aufgabenerfüllung gemäß § 21 GO. 

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 5. Bericht der Brücke
Im Rahmen des Tagesordnungspunktes wird ausgeführt, dass die Brücke gerne die Öffnungszeiten des Kindergartens Goosefeld verlängern möchte. Für die Verlängerung der Öffnungszeit bedarf es der Zustimmung der Gemeinde. Der Ausschussvorsitzende bittet in dieser Angelegenheit einen schriftlichen Antrag zu stellen. 

zu TOP 6. Zustandserfassung und Dokumentation der Straßen im Gemeindegebiet
Beschlussvorlage - 27/2018
Es ist angedacht, den Zustand der gemeindlichen Straßen zu erfassen und zu dokumentieren. Der Bauausschuss wird ein Straßenbestandskataster erstellen, indem die zu sanierenden Straßen priorisiert werden sollen. Für das Jahr 2019 soll dann eine noch zu bestimmende Geldsumme im Haushalt bereitgestellt werden. Über die Höhe des Geldbetrages soll der Finanzausschuss beraten und eine Beschlussempfehlung aussprechen. Die im Haushaltsjahr 2019 nicht in Anspruch genommenen Gelder sollen in das folgende Haushaltsjahr 2020 übertragen werden.     

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und 50.000 € über den Haushalt 2019 bereit zu stellen.    

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung - BGS))
Beschlussvorlage - 30/2018
Durch die Verwaltung wurde eine Neukalkulation der Gebühren für die Ortsentwässerung für den Ortsteil Goosefeld erstellt.

Dabei ergibt sich, dass die Schmutzwassergebühren von bisher 1,65 € auf 1,51 € pro cbm Abwasser gesenkt werden können.
Die Grundgebühren bleiben unverändert.
Die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren können von bisher 0,30 €/m² befestigter Fläche auf 0,17 €/m² gesenkt werden.  

Beschluss:
Die 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung-BGS) wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.       

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018
Beschlussvorlage - 31/2018
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Goosefeld mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 27.900 € erhöht und damit gegenüber bisher 924.300 € auf nunmehr 952.200 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 16.600 € erhöht und damit gegenüber bisher 330.800 € auf nunmehr 347.400 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.            

Beschluss:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.          

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass Haushaltssatzung 2019
Beschlussvorlage - 32/2018
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.           

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2022 werden beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     1.002.300 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     1.002.300 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     73.200 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     73.200 EUR
    festgesetzt.
§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     250.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        0,81 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     300 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     300 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     310 v. H.
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.            

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 11. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit anwesend ist erübrigt sich die Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 


Christian Levien  Jürgen Profitlich 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender