N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Goosefeld vom 28.02.2013.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.45 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Klaus Erichsen
stellvertr. Ausschussvorsitzender Philip Klagges
wählbarer Bürger Jürgen Profitlich
wählbarer Bürger Berthold Werner
Ausschussmitglied Rüdiger Zander

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Uwe Satriep
Gemeindevertreter Lars Michaelis
Gemeindevertreterin Anke Pischke-Sarp
Gemeindevertreter Günter Voß
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2012, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2012 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 4/2013
5. Erlass einer Feuerwehrentgeltsatzung und eines Feuerwehrentgelttarifs.
  Beschlussvorlage - 24/2012
6. Breitbandversorgung
  Beschlussvorlage - 8/2013

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2012, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2012 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 4/2013

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Goosefeld zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2012.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Goosefeld wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2012 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Erlass einer Feuerwehrentgeltsatzung und eines Feuerwehrentgelttarifs.
Beschlussvorlage - 24/2012

Gemäß § 6 Brandschutzgesetz -BrandSchG- hat die Feuerwehr bei Bränden, Not- und Unglücksfällen in ihrem Einsatzgebiet die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um gegenwärtige Gefahren für Leben, Gesundheit und Vermögen abzuwenden (abwehrender Brandschutz, technische Hilfe). Es handelt sich hierbei um eine Pflichtaufgabe der Feuerwehr im Rahmen der Gefahrenabwehr.

(1) Gemäß § 29 des Brandschutzgesetzes für Schl.-Hol. ist der Einsatz der öffentlichen Feuerwehr grundsätzlich für die Geschädigten unentgeltlich bei
1. Bränden
2. der Befreiung von Menschen aus lebensbedrohlichen Lagen
3. der Hilfeleistung bei Not- und Unglücksfällen, die durch Naturereignisse verursacht werden.

Für andere Einsätze und Leistungen der öffentlichen Feuerwehren einschließlich der Feuersicherheitswachen können Gebühren nach dem Kommunalen Abgabegesetz des Landes Schleswig-Holstein oder privatrechtliche Entgelte erhoben werden. Das gleiche gilt für Einsätze zu Zwecken nach Abs.1 im Falle
1. vorsätzlicher Verursachung von Gefahr und Schaden
2. vorsätzlicher grundloser Alarmierung der Feuerwehr
3. eines Fehlalarms einer Brandmeldeanlage und
4. einer bestehenden Gefährdungshaftpflicht (Straßenverkehr)

Das Brandschutzgesetz (§29) ermöglicht ausdrücklich, auf Grundlage einer gemeindlichen Regelung die Erhebung von Gebühren und privatrechtlicher Entgelte.

Da die Gemeinde Goosefeld nicht über eine Gebührenregelung verfügt, ist das Abrechnen der Einsätze der Feuerwehr nicht ohne Weiteres möglich.


Beschluss:

Die Feuerwehrentgeltsatzung und der Feuerwehrentgelttarif über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Goosefeld werden in der vorgelegten Fassung genehmigt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Feuerwehrentgeltsatzung und den Feuerwehrentgelttarif auszufertigen und bekannt zu machen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Breitbandversorgung
Beschlussvorlage - 8/2013

Die Verbesserung der Breitbandversorgung ist ein ständiges Thema in den Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee. Es werden daher stets Möglichkeiten identifiziert, die wirtschaftlich angemessene Lösungen ermöglichen. Nachdem die Landesregierung Ende 2012 zu einem Projekt-Wettbewerb Breitbandförderung 2013 aufgerufen hat, mit dem 3 Mio. € Landesmittel zur Verfügung gestellt werden, haben verschiedene Abstimmungsgespräche stattgefunden. Im Ergebnis ist festzustellen, dass nur Gemeinden diesen Wettbewerb bestehen werden, die eine wirtschaftliche und zügige Umsetzung der Maßnahme sicherstellen können. Der entsprechende Antrag ist nämlich u. a. mit einer Markterkundung und dem Entwurf einer Ausschreibung bis zum 28.02.2013 zu stellen und die Maßnahme muss nach Bewilligung bis zum 30.11.2013 abgeschlossen und abgerechnet sein. Goosefeld ist (als eine von wenigen Gemeinden) in der Lage diese kurzfristigen Termine einzuhalten, da im Gemeindegebiet bereits diverse Leerrohre bzw. Breitbandversorgungs“autobahnen“ vorhanden sind. Mit der Durchführung dieser Erschließungsplanung wurde nach Durchführung eines Vergabeverfahrens das Büro LAN Consult Hamburg vom Bürgermeister beauftragt.

Die durchgeführte Markterkundung hat ergeben, dass interessierte Marktteilnehmer vorhanden sind, soweit die Gemeinde eine Wirtschaftlichkeitslücke von ca. 130.000,00 € decken würde. Mit den Planungskosten in Höhe von ca. 8.000,00 € ergäben sich 138.000,00 €, wobei mit einer Zuschussbewilligung in Höhe von 75% (103.500,00 €) zu rechnen wäre und für die Gemeinde 34.500,00 € nachblieben.

Im Ergebnis könnte eine Versorgung nahezu aller Gebäude (ca. 240) in der Gemeinde Goosefeld erfolgen.


Beschluss:

Die durch Eilentscheidung des Bürgermeisters erfolgte Beauftragung des Büros LAN Consult Hamburg sowie die Bereitstellung der erforderlichen Eigenmittel in Höhe von 34.500,00 € (138.000,00 € ./. 103.500,00 €) wird beschlossen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Christian Levien  Dipl.-Ing. Klaus Erichsen 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender