N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Goosefeld vom 15.02.2016.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte Goosefeld, Pennywisch 9, 24340 Goosefeld
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.13 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Rüdiger Zander
Ausschussmitglied Hans-Dieter Holst
Ausschussmitglied Marcus Lange
Ausschussmitglied Günter Voß
wählbarer Bürger Joachim Paulsen
wählbarer Bürger Hermann Sarp

Abwesend sind:
stellv. Ausschussvorsitzender Bernhard Hoppe (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Uwe Satriep
Gemeindevertreterin Anke Pischke-Sarp
Gemeindevertreter Jürgen Profitlich
Protokollführer Michael Eggers
Gast Johannes Rahe

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Innenentwicklungspotentiale in der Gemeinde Goosefeld
  Beschlussvorlage - 18/2015
5. Errichtung einer Blitzschutzanlage auf der Gemeindefreizeitstätte
  Beschlussvorlage - 15/2015
6. Asphaltdeckenerneuerung im Weberstieg
  Beschlussvorlage - 16/2015
7. Antrag auf Sanierung der Asphaltdecke eines Teilabschnittes in der Dorfstraße
  Beschlussvorlage - 2/2016
8. Erneuerung SW - Leitung Waldsiedlung bis Klärwerk
  Beschlussvorlage - 3/2016
9. Verschiedenes

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.   

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Ausschussvorsitzende, Herr Zander, stellt folgende Änderungsanträge zur Tagesordnung:
  • TOP 6 "Antrag auf Sanierung der Asphaltdecke eines Teilabschnittes in der Dorfstraße" und TOP 7 "Asphaltdeckensanierung im Weberstieg" werden getauscht.
  • Die Tagesordnung wird um TOP 9 "Verschiedenes" erweitert.   

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.   

zu TOP 4. Innenentwicklungspotentiale in der Gemeinde Goosefeld
Beschlussvorlage - 18/2015
Die Gemeinde Goosefeld beabsichtigt Bauleitplanung zu betreiben. Um dies umsetzten zu können, wird von der Landesplanung eine Analyse der Innenentwicklungspotentiale gefordert. Dies wurde von der Gemeinde in Auftrag gegeben.

Die Ergebnisse dieser Erfassung der Innenentwicklungspotentiale werden in die Bauleitplanung mit einfließen.    
Die Innenentwicklungsanalyse der Gemeinde Goosefeld wird ausführlich durch das beauftragte Planungsbüro vorgestellt.   

Beschluss:
Die festgestellten Innenentwicklungspotentiale werden zur Kenntnis genommen.    

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Errichtung einer Blitzschutzanlage auf der Gemeindefreizeitstätte
Beschlussvorlage - 15/2015
In einer der vergangenen Gemeindevertretersitzungen wurde nachgefragt, ob es erforderlich ist, die Gemeindefreizeitstätte mit einer Blitzschutzanlage auszustatten. Diese Frage muss unter Beachtung der Vorschriften und Gesetze mit ja beantwortet werden. Ein Aufsatz, der im Internet unter folgendem Link einzusehen ist, gibt Aufschluss über die Vorschriftenlage.

https://www.dehn.de/sites/default/files/uploads/dehn/pdf/bpl-kapitel/blitzplaner_kapitel_3_planung_einer_blitzschutzanlage.pdf

In der Schleswig-Holsteinischen LBO ist der Blitzschutz in § 47 geregelt. Da der hier zu findende Text recht allgemein verfasst ist, wird bei der Beantwortung der Frage, ob ein Gebäude eine besonders gefährdete Anlage ist, regelmäßig die VDE-Schriftreihe 44 "Blitzschutzanlagen, Erläuterungen zur Norm DIN 57185/VDE0185 Anhang A, Abschnitt 4" herangezogen.
Die Gemeindefreizeitstätte nebst Kindergarten fällt in die Klassifizierung einer besonders gefährdeten Anlage.
Die Kosten für die Installation einer Blitzschutzanlage müssen mit rund 8.000 € angenommen werden. Ein wesentlicher Bestandteil der Anlage sind in den Boden getriebene Tiefenerdungsstangen. Die Standorte müssen zum Schutze vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen sehr sorgsam ausgewählt werden.

Neben der Investition für den Bau der Anlage müssen Mittel für die zyklische Prüfung derselben bereitgestellt werden. Entsprechend der DIN VDE 0185-305 T3 ist eine Blitzschutzanlage der Blitzschutzklasse 3 alle 2 Jahre einer Sichtprüfung und alle weitere 2 Jahre einer vollständigen Prüfung zu unterziehen. Die Kosten einer Sichtprüfung müssen überschlägig mit 250 € und die einer vollständigen Prüfung mit 350 € angenommen werden.

Damit es keine Missverständnisse gibt, wird darauf aufmerksam gemacht, dass der somit generierte Blitzschutz nichts mit einem Überspannungsschutz im Gebäude zu tun hat. Wollte man zusätzlich elektrische Geräte vor Überspannung schützen, so wäre in der Hausinstallation ein sogenannter Grob-, Mittel- und Feinschutz notwendig. Die damit verbundenen Kosten müssen vorbehaltlich der Prüfung der Möglichkeit einer Installation in vorhandenen Elektroschränken zusätzlich mit einigen Tsd. Euro veranschlagt werden. Eine Verpflichtung zur Herstellung dieses Schutzes gibt es nicht.       

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und eine Blitzschutzanlage auf der Gemeindefreizeitstätte planen zu lassen.   

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Asphaltdeckenerneuerung im Weberstieg
Beschlussvorlage - 16/2015
Im Zuge der Fernwärmeleitungsverlegung im Weberstieg hegt sich der Gedanke, in Kooperation mit dem Vorhabenträger über die gesamte Straßenoberfläche die Asphaltdeckschicht zu erneuern. Das kann in bereits erfolgreich umgesetzter Art und Weise passieren, indem man eine prozentuale Aufteilung der anfallenden Kosten zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde festlegt. Hierzu wurden im kommenden Jahreshaushalt 2016 bereits 25.000,00 € an finanziellen Mitteln bereitgestellt. Im Vorwege ist es jedoch, nach Auffassung der Bauamtsverwaltung, unabdingbar, den Rohrleitungsbestand unterhalb des Straßenkörpers, im Hinblick auf eine Sanierungsnotwendigkeit, in offener Bauweise zu beurteilen. Das die Gemeinde Goosefeld betreuende Ingenieurbüro Hauck formuliert folgende Empfehlung: "Zur Sanierung der Haltungen und Schächte sind keine Maßnahmen in offener Bauweise vorgesehen. Anders verhält es sich bei den Anschlusskanälen. Hier ist in rund 20 Fällen der Austausch der Leitungen in offener Bauweise geplant. Der mittelfristige Sanierungsbedarf ist hierbei berücksichtigt, um eine Beschädigung der neuen Decke in den nächsten Jahren auszuschließen."    

Beschluss:
Es wird beschlossen, im Zuge der Fernwärmeleitungsverlegung im Weberstieg, in Kooperation mit dem Vorhabenträger, die gesamte Straßenoberfläche mit einer neuen Asphaltdeckschicht zu versehen. Vorausgesetzt wird eine Kostenaufteilung zwischen dem Vorhabenträger undder Gemeinde in einem Verhältnis von 1 : 2.     

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Antrag auf Sanierung der Asphaltdecke eines Teilabschnittes in der Dorfstraße
Beschlussvorlage - 2/2016
In einem Schreiben vom 11.01.2016, gerichtet an den Bürgermeister der Gemeinde Goosefeld, stellt ein Bürger den Antrag, die Asphaltdeckschicht eines ca. 30 Meter langen Teilstückes in der Dorfstraße zu sanieren. Dieses soll geschehen im Zuge der anfallenden Asphaltierungsarbeiten im Weberstieg.     

Beschluss:
Dem Antrag wird entsprochen.     

Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :6
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 8. Erneuerung SW - Leitung Waldsiedlung bis Klärwerk
Beschlussvorlage - 3/2016
Nachdem das Gespräch mit der Gemeinde Goosefeld vom 31.08.2015 im Hinblick auf die Erneuerung der SW - Leitung Waldsiedlung bis Klärwerk intern im Ingenieurbüro Hauck noch einmal ausgewertet wurde, fiel auf, dass zu keinem Zeitpunkt eine hydraulische Nachberechnung durchgeführt wurde. Da die Hauptentwässerungsleitung der Gemeinde Goosefeld betroffen ist, muss das gesamte Kanalnetz hydrodynamisch nachgerechnet werden. Bei einer Kanalnetzlänge von ca. 7600 m ergeben sich daraus zusätzliche Planungskosten von ca. 12.000,00 €. Im Jahre 2010 wurde das Kanalnetz in der Gemeinde Goosefeld durch ein anderes Ingenieurbüro hydraulisch berechnet und zwar im Zuge einer Diplomarbeit. Die in dieser Studie gewonnenen Erkenntnisse wurden seitens der Bauamtsverwaltung Schlei-Ostsee in Form eines Aktenordners an das Ingenieurbüro Hauck zur Weiterverwertung übergeben. Leider stellte sich heraus, dass die Daten durch ein Programm ermittelt wurden, das keine Exportschnittstelle nach ISYBAU bietet. Somit können keine Daten aus dem Programm herausgelesen und in einer anderen Standartsoftware weiterverarbeitet werden. Auch bei den in Papierform vorliegenden tabellarischen Aufstellungen besteht nicht die Möglichkeit eines Imports in eine Standartsoftware. Es gilt nun, die Angelegenheit innerhalb des Ausschusses weiter zu beraten und gegebenenfalls einen Beschluss zu fassen.         

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschrieben Sachverhalt zu entsprechen und die Problematik bezüglich der hydraulischen Kanalnetzberechung innerhalb der Gemeindevertretung noch einmal zu erläutern.    

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Verschiedenes
Es wird über folgende Angelegenheiten innerhalb des Ausschussses berichtet:
  • Herr Lange schlägt vor, eingestaute Wasserflächen im Bereich Hoffnungsthal dazu zu benutzen, um in der Nähe befindliche Rohrleitungen zu spülen.
  • Frau Pischke - Sarp weist darauf hin, dass diverse Regenabläufe innerhalb des Gemeindegebietes verstopft sind und gereinigt werden müssen. Zudem regt sie an die Arbeitsplatzbeschreibung der Gemeindearbeiter zu überprüfen.
  • Herr Profitlich weist darauf hin, dass im unteren Bereich der Straße "Fernblick" einige Regenabläufe höhengerecht an die Fahrbahnfläche angeglichen werden müssen, dieses soll im Zuge von Unterhaltungsmaßnahmen im Frühjahr 2016 erfolgen.  


Michael Eggers  Rüdiger Zander 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender