N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Goosefeld vom 06.10.2016.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte Goosefeld, Pennywisch 9, 24340 Goosefeld
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.05 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Rüdiger Zander
Ausschussmitglied Hans-Dieter Holst
Ausschussmitglied Marcus Lange
Ausschussmitglied Günter Voß
wählbarer Bürger Joachim Paulsen

Abwesend sind:
stellv. Ausschussvorsitzender Bernhard Hoppe (entschuldigt )
wählbarer Bürger Hermann Sarp (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Uwe Satriep
Gemeindevertreter Jürgen Profitlich
Protokollführer Michael Eggers
Gast Helge Tepperies

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Mitteilungen und Anfragen
5. Sanierungsplanungen für den Mischwassersammler sowie Prüfung der künftigen Schmutzwasserbeseitigung
  Beschlussvorlage - 13/2016
6. B-Plan Nr. 7 "An der Räucherkate"
hier: Unterhaltung/Nutzung der Ausgleichsfläche
  Beschlussvorlage - 8/2016
7. Nutzung von Gemeindestraßen durch landwirtschaftlichen Verkehr
  Beschlussvorlage - 12/2016

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. 

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 4. Mitteilungen und Anfragen
Es gibt keine Mitteilungen und es werden keine Anfragen an den Ausschuss gestellt.  

zu TOP 5. Sanierungsplanungen für den Mischwassersammler sowie Prüfung der künftigen Schmutzwasserbeseitigung
Beschlussvorlage - 13/2016
Am 14.06.2016 wurde seitens der Gemeindevertretung beschlossen, eine Expertise anfertigen zu lassen, die die Planungen des beauftragten Ingenieurbüros Hauck zusammen mit einer Prüfung der hydraulischen Belastbarkeit der Kläranlage und einer technischen Variantenprüfung sowie einer Abschätzung der langfristigen Auswirkungen auf die Gebühren unter Einbeziehung von Abschreibungszeiten betrachtet. Das beauftragte Büro Enwacon, vertreten durch Herrn Tepperies, kann die Zusammenhänge zwischen dem Ingenieurwesen, der Kläranlagenbiologie und der Betriebswirtschaft kommunaler Kläranlagen überblicken und mögliche Alternativen darstellen. An einem am 02.06.2016 bereits stattgefundenen Gesprächstermin wurde herausgearbeitet, dass es einige Rahmenparameter zu berücksichtigen gilt, um eine Fehlinvestition zu vermeiden. Die Ergebnisse des Büros Enwacon werden innerhalb der Sitzung vorgestellt und ausgiebig erläutert. Es gilt dann den vorgestellten Sachverhalt zu beraten und gegebenenfalls für die weitere Verfahrensweise einen Beschluss zu fassen.      
Herr Tepperies stellt die vorläufig gewonnenen Ergebnisse ausführlich innerhalb der Ausschusssitzung vor. Der Vortrag ist dem Protokoll beigefügt. Die vollständige Studie wird vorgestellt, wenn die Stadt Eckernförde eine Entscheidung über die Abwasserannahme der Gemeinde Goosefeld getroffen hat.    

Beschluss:
Es wird beschlossen, das Gespräch bezüglich der Abwasserabgabe an die Stadt Eckernförde zu forcieren, um eine schriftliche Aussage über die Machbarkeit und die voraussichtlichen Kosten zu erhalten.  

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. B-Plan Nr. 7 "An der Räucherkate"
hier: Unterhaltung/Nutzung der Ausgleichsfläche
Beschlussvorlage - 8/2016
In der Gemeindevertretersitzung am 14.06.2016 wies die Gemeindevertreterin Frau Pischke-Sarp auf die folgenden Punkte hin:
  • Die Reste eines ausgetauschten Zaunes auf einem Grundstück in der Straße "An der Räucherkate" wurden im Bereich der Ausgleichsfläche (Knicksaumstreifen) gelagert.
  • In letzter Zeit wurde die Ausgleichsfläche (Knicksaumstreifen) des Öfteren von einigen Anliegern gemäht.

Daraufhin wurde die Verwaltung gebeten, die Festsetzungen des B-Planes und die damit verbundenen Aussagen des Grünordnungsplanes zu prüfen, um dann über die weitere Vorgehensweise in dieser Angelegenheit zu beraten.

Bei der angesprochenen Ausgleichsfläche handelt es sich um den 5,0 m breiten Knicksaumstreifen zwischen Knickfuß und Grundstücksgrenze. Der B-Plan setzt fest, dass dieser Bereich von baulichen Maßnahmen, Versiegelungen und intensiver Gartenpflege auszunehmen und gemäß Begründung durch einen Zaun zu sichern ist. Dieser Streifen ist im B-Plan als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt. Durch entsprechende Pflege und Unterhaltung dieser im Besitz der Gemeinde befindlichen Flächen soll der dauerhafte Schutz des Knicks am Gebietsrand gewährleistet werden.

Bei einer Ortsbesichtigung durch die Verwaltung am 04.08.2016 wurde festgestellt, dass die Reste des ausgetauschten Zaunes mittlerweile entfernt wurden.
Bestätigt werden konnte, dass der Knicksaumstreifen gemäht und die Mahd abgetragen wurde. Die Beschaffenheit der Fläche lässt auf ein ständiges Mähen schließen.
Es konnte festgestellt werden, dass einige Anlieger Gartentore im Zaun zwischen Grundstück und Knicksaumstreifen eingebaut haben. Eine fußläufige rückwärtige Erschließung der Grundstücke ist die Folge.

Weder im B-Plan noch im Grünordnungsplan ist die Pflege dieses Knicksaumstreifens näher definiert. Die Gemeinde sollte daher eine Regelung für die Pflege und Unterhaltung dieser Fläche schaffen.
Da eine intensive Gartenpflege nicht zulässig ist, scheidet eine regelmäßige Mahd aus. Eine Nutzung als extensive Wiese mit 2-maliger Mahd im Jahr wie in der Ausgleichsfläche im Nordosten wird daher vorgeschlagen. Dies würde auch die ständige Nutzung als Fußweg durch die Anlieger oder andere Personen unterbinden und die unerwünschte Verdichtung des Bodens entlang des Knicks verhindern. Die geplante Benutzung des durch die Bauleitplanung geschaffenen Redders als Wegeverbindung würde umgesetzt werden. Zudem sollte über das Aufstellen eines Hinweisschildes zum Betretungsverbot oder über eine waagerechte Holzabsperrung am Beginn und Ende des Knicksaumstreifens nachgedacht werden.  
Ein an den Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Goosefeld gerichtetes Schreiben bezüglich der Pflege des Knicksaumstreifens "An der Räucherkate", wird innerhalb des Ausschusses intensiv kommentiert und diskutiert. Der Bürgermeister, Herr Satriep, erläutert noch einmal zusammenfassend den allgemeinen Sachverhalt und beantwortet die in dem Schreiben gestellten Fragen. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Anliegern zu gestatten, den Knicksaumstreifen bis auf ca.1,0 m Breite an ihre Grundstücksgrenze zu pflegen.  

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Nutzung von Gemeindestraßen durch landwirtschaftlichen Verkehr
Beschlussvorlage - 12/2016
In der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Goosefeld weist ein anwesender Bürger darauf hin, dass die Straße bei seinem Anwesen durch den landwirtschaftlichen Verkehr mit großen Fahrzeugen erheblich in Mitleidenschaft gezogen wird. Der vorliegende Sachverhalt wurde bereits innerhalb der Sitzung durch den Bürgermeister und Herrn Gemeindevertreter Klagges soweit erläutert, dass die heutigen landwirtschaftlichen Nutzfahrzeuge immer größer werden, die landwirtschaftlichen Flächen aber angefahren werden müssen. Außerdem wird angeführt, dass die Routen der Fahrzeuge im Hinblick auf die Straßennutzung bereits durchdacht sind und die angesprochene Belastung nur 1 bis 2 mal pro Jahr stattfindet. Die Gemeindevertretung verweist die Angelegenheit in den Bauausschuss, der sich mit der weiteren Verfahrensweise beschäftigen soll.    
Der vorliegende Sachverhalt wird innerhalb des Ausschusses angeregt diskutiert. Als Ergebnis wird einvernehmlich festgestellt, dass man den landwirtschaftlichen Nutzverkehr nicht verbieten kann.  

Beschluss:
-Ohne-   


Michael Eggers  Rüdiger Zander 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender