N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Goosefeld vom 06.02.2017.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte Goosefeld, Pennywisch 9, 24340 Goosefeld
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.23 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussmitglied Hans-Dieter Holst
stellv. Ausschussvorsitzender Bernhard Hoppe
Ausschussmitglied Marcus Lange
Ausschussmitglied Günter Voß
wählbarer Bürger Joachim Paulsen
wählbarer Bürger Hermann Sarp

Abwesend sind:
Ausschussvorsitzender Rüdiger Zander (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Uwe Satriep
Gemeindevertreter Klaus Erichsen
Gemeindevertreterin Anke Pischke-Sarp
Gemeindevertreter Jürgen Profitlich
Gemeindevertreter Bernd Stritzel
Protokollführer Michael Eggers
Gast Christian Witt

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Mitteilungen und Anfragen
5. Einrichtung eines Rundwanderweges
  Beschlussvorlage - 5/2017
6. Bereitstellung von Stellplätzen für die Freiwillige Feuerwehr
  Beschlussvorlage - 6/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
9. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Ausschussvorsitzende, Herr Hoppe, stellt den Antrag die Tagesordnungspunkte 7 und 8 als nicht öffentlich zu behandeln. Dem Antrag wird einvernehmlich entsprochen. Zudem wird der Antrag gestellt die Tagesordnungspunkte 7 und 8 in der Reihenfolge zu tauschen. Dem Antrag wird mit einer Enthaltung entsprochen.     

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 4. Mitteilungen und Anfragen
Der stellvertretende Auschussvorsitzende, Herr Hoppe, berichtet ausführlich über folgende Sachstände:
  • B-Plan 9 westlich Dorfstraße und nördlich Mühlenbek
  • Überprüfung alternativer Lösungsansätze für die Ableitung und ggf. Behandlung der gemeindlich anfallenden Abwassermengen durch das Büro Enwacon
  • Beteiligung der Gemeinde zur Abgabe einer Stellungnahme zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans und Regionalplans "Sachthema Wind"
  • Beteiligung der Gemeinde zur Abgabe einer Stellungnahme zur Landesentwicklungsstrategie 2030

Anfragen seitens der Anwesenden werden nicht gestellt.  

zu TOP 5. Einrichtung eines Rundwanderweges
Beschlussvorlage - 5/2017
In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 13.10.2016 regte Herr Witt in der Einwohnerfragestunde an, den Weg entlang der Mühlenbek in Verbindung mit anderen Wegen als offiziellen Wanderweg auszuweisen. Mit der Erweiterung durch den Wanderweg an der Mühlenbek könnte ein Rundwanderweg für Goosefeld entstehen.

Die Mühlenbek liegt im Gebiet des Wasser- und Bodenverband (WBoV) Wittensee-Exbek und dem Wasser- und Bodenverband (WBoV) Am Noor.

Nach der vorgelegten Vorstellung von Herrn Witt, soll der Wanderweg entlang des Bolzplatzes führen und die Mühlenbek dort zum ersten Mal überqueren. Der Weg soll jetzt bis zur Dorfstraße an der Mühlenbek entlang führen; insgesamt soll die Mühlenbek vier Mal überquert werden. Ein Gedanke ist auch, an verschiedenen Punkten Sitzbänke aufzustellen.

Folgende Punkte müssen bei der Realisierung bzw. geplanten Umsetzung des Wanderweges berücksichtigt werden:
Es muss mit den Eigentümern der Flächen Kontakt aufgenommen werden, evtl. Gestattungsverträge/Pachtverträge oder ähnliches müssen geschlossen werden. Die vier Überquerungen müssen zusammen mit dem WBoV thematisiert und abgestimmt werden. Zu klären ist, in welchem Umfang der Wanderweg und die Überquerungen unterhalten werden sollen. Ab- bzw. Einzäunungen an verschiedenen Stellen sollten eventuell mit in Betracht gezogen werden. Anfallende Kosten müssen für evtl. Nutzung (Pacht), die Herstellung der Wegeführung und Überquerungen, Sitzbänke und die Unterhaltung eingeholt werden. 

Beschluss:
Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die Grundstückseigentümer entlang des angedachten Wanderweges zu ermitteln und Herrn Witt zu übergeben. Herr Witt erklärt sich bereit, Sondierungsgespräche mit den anliegenden Grundstückseigentümern zu führen. Ein Beschluss zur baulichen Umsetzung wird nicht gefasst. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Bereitstellung von Stellplätzen für die Freiwillige Feuerwehr
Beschlussvorlage - 6/2017
Gemäß § 17 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) fand am 20.04.2016 eine Besichtigung des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Goosefeld durch die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK) statt. Wie bei früheren Besichtigungen wurde hierbei erneut das Fehlen anforderungsgerechter PKW-Stellplätze für die Feuerwehrangehörigen bemängelt.

Die letzte bauliche Erweiterung wurde im März 2006 genehmigt. Dabei wurden für den dafür erforderlichen Stellplatznachweis aufgrund fehlender Richtzahlen für Feuerwehrgerätehäuser die Richtzahlen für Gaststätten zugrunde gelegt. Der Gruppenraum im OG des Gebäudes ist für 15 bis 20 Personen ausgelegt, daraus ergeben sich 2 notwendige Stellplätze auf dem Grundstück, die auf der Nordseite des Gebäudes längs neben der Straße angeordnet wurden. Zurzeit werden die Fahrzeuge nördlich und südlich des FWGH entlang der Dorfstraße, direkt neben der Fahrzeugausfahrt sowie teilweise auf einem Privatgrundstück im Birkensteg geparkt.

Sowohl der Mängelbericht der HFUK als auch die tatsächlichen Gegebenheiten während der Feuerwehreinsätze oder auch den regelmäßigen Gruppenabenden der Feuerwehrangehörigen zeigt, dass eine Schaffung von ausreichenden Stellplätzen für die etwa 30 aktiven Mitglieder dringend erforderlich ist. Um gefährlichen Begegnungsverkehr zwischen an- und ausrückenden Einsatzkräften/Fahrzeugen weitestgehend zu vermeiden, kommen folgende Möglichkeiten in Betracht:
  • Erwerb von Grundstücksflächen
  • Nutzung fremder Eigentumsflächen durch Baulasten (Geh- und Fahrrecht zu Gunsten der Freiwilligen Feuerwehr)
  • Nutzung fremder Eigentumsflächen durch finanzielle Ablösung

In den gemeindlichen Gremien soll nun beraten werden, welche Flächen diesbezüglich in Betracht kommen bzw. wie weiter verfahren werden soll, auch in Bezug auf einen eventuellen Neubau eines Feuerwehrgerätehauses. Je nach Ergebnis der Beratungen soll eine Prüfung durch die Verwaltung des Amt Schlei-Ostsee durchgeführt werden.   

Beschluss:
Es wird angestrebt, die von der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK) festgestellten Mängel abzustellen. Hierzu sollen Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer der hinter dem Feuerwehrgerätehaus angrenzenden Fläche geführt werden, um zusätzlichen Parkraum zu schaffen. Zudem soll noch einmal geprüft werden, ob das alte Feuerwehrfahrzeug, bzw. ein neues Fahrzeug in den jetzigen Räumlichkeiten des FWGH untergestellt werden kann.  

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 9. Bekanntgaben
Der Ausschussvorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt. 


Michael Eggers  Dr. Ing. Bernhard Hoppe 
Protokollführer  stellvertr. Ausschussvorsitzender