N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Goosefeld vom 06.11.2017.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte Goosefeld, Pennywisch 9, 24340 Goosefeld
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  23.40 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Rüdiger Zander
Ausschussmitglied Hans-Dieter Holst
Ausschussmitglied Marcus Lange
Ausschussmitglied Günter Voß
wählbarer Bürger Joachim Paulsen
wählbarer Bürger Hermann Sarp

Abwesend sind:
stellv. Ausschussvorsitzender Bernhard Hoppe (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Uwe Satriep
Gemeindevertreter Klaus Erichsen
Gemeindevertreterin Anke Pischke-Sarp
Gemeindevertreter Jürgen Profitlich
Gemeindevertreter Bernd Stritzel
Protokollführer Michael Eggers
Gast  Jess
Gast Martina Jünemann
Gast Helge Tepperies

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Abwasseranschluss - Eckernförde
  Beschlussvorlage - 27/2017
5. 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Goosefeld für den Bereich "westlich Dorfstraße und nördlich Mühlenbek"
Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 18/2017
6. 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Goosefeld für den Bereich "westlich Dorfstraße und nördlich Mühlenweg"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 19/2017
7. Bebauungsplan Nr. 9 für den Bereich "westlich Dorfstraße und nördlich Mühlenbek"
Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 20/2017
8. Bebauungsplan Nr. 9 für den Bereich "westlich Dorfstraße und nördlich Mühlenweg"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 21/2017
9. Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie
Fortschreibung 2017/2018
  Beschlussvorlage - 23/2017
10. Beratung zum Standort eines neuen Feuerwehrgerätehauses
  Beschlussvorlage - 25/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
12. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Ausschussvorsitzende, Herr Zander, stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt 11 als nicht öffentlich zu behandeln. Dem Antrag wird einstimmig entsprochen. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 4. Abwasseranschluss - Eckernförde
Beschlussvorlage - 27/2017
Im Rahmen der Untersuchungen zur Ableitung bzw. Behandlung des gemeindlichen Schmutzwassers wurden Gespräche mit der Stadt Eckernförde und dem Kreis Rendsburg-Eckernförde geführt, insbesondere im Hinblick auf die behördlichen Aspekte für die rechtlichen Rahmenbedingungen (bestehende Abschlagsbauwerke und zukünftige Definition) und Finanzierungsmöglichkeiten durch das Land Schleswig-Holstein (s. Schreiben als Anlage). Eine schriftliche Aussage liegt noch nicht vor. In einem Telefonat mit Herrn Tresselt, Kreis RD-ECK, wurde geäußert, dass das Land sich mit einer Finanzierungsmöglichkeit beschäftigt, die aber noch nicht abschließend entschieden wurde. Die schriftliche Antwort von der Stadt Eckernförde für die tatsächliche Gebühr (Trennung von Schmutz- und Regenwasser) bei Einleitung in das Abwassernetz der Stadt Eckernförde liegt noch nicht vor. Es ist derzeitig festzuhalten, dass ohne die rechtliche Aussage durch den Kreis RD-ECK keine Entscheidung getroffen werden kann. Herr Tepperies wird den Sachverhalt innerhalb der Ausschusssitzung noch einmal ausführlich erläutern und eine Beschlussempfehlung formulieren.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Empfehlungen des Ingenieurbüros Enwacon zu folgen und die Angelegenheit bis auf weiteres zu vertagen.  

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Goosefeld für den Bereich "westlich Dorfstraße und nördlich Mühlenbek"
Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 18/2017
Die Gemeindevertretung hat am 24.06.2015 die nötigen Planungen für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Goosefeld für den Bereich "westlich Dorfstraße und nördlich Mühlenbek" beschlossen.

Mit Schreiben des Planungsbüros vom 14.12.2016 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs- und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 27.09.2016 im Gemeindetreffe der Gemeinde Goosefeld statt.  

Beschluss:
Die während der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage des Planungsbüros - wird Bestandteil des Originalprotokolls.  

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Goosefeld für den Bereich "westlich Dorfstraße und nördlich Mühlenweg"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 19/2017
Siehe Beschlussvorlage 18/2017.  

Beschluss:
  1. Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Goosefeld für das Gebiet "westlich Dorfstraße und nördlich Mühlenbek" und die Begründung wird gebilligt.
  2. Der Geltungsbereich wurde geringfügig angepasst und wird der Anlage beigefügt. Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss wird um den neuen Geltungsbereich ergänzt und als Karte beigefügt.
  3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen.  

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Bebauungsplan Nr. 9 für den Bereich "westlich Dorfstraße und nördlich Mühlenbek"
Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 20/2017
Die Gemeindevertretung hat am 24.06.2015 die nötigen Planungen für den Bebauungsplan Nr. 9 für den Bereich "westlich Dorfstraße und nördlich Mühlenbek" beschlossen.

Mit Schreiben des Planungsbüros vom 14.12.2016 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs- und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 27.09.2016 im Gemeindetreffe der Gemeinde Goosefeld statt.  

Beschluss:
Die während der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage des Planungsbüros - wird Bestandteil des Originalprotokolls.  

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Bebauungsplan Nr. 9 für den Bereich "westlich Dorfstraße und nördlich Mühlenweg"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 21/2017
Siehe Beschlussvorlage 20/2017. 

Beschluss:
1.) Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet "westlich Dorfstraße und nördlich Mühlenbek" und die Begründung werden mit folgenden Änderungen gebilligt:

-Müllsammelplätze sollen vergrößert werden (6-8 Tonnen)
-Vergrößerung der Ausgleichsfläche
-Wegfall von Bauplatz Nr. 2
-Die Feldzufahrt der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzfläche soll nicht über die Erschließungsstraßen erfolgen
-Im WA1 sind nicht störende Handwerksbetriebe und Gewerbebetriebe zulässig
-Im WA2 sind nicht störende Gewerbebetriebe zulässig
-In den Stichstraßen sollen Parkstreifen vorgesehen werden, alternativ ist ein Parkstreifen an der Ostseite der Dorfstraße vorzusehen
-Auf den Grundstücken sollen mind. 2 Stellplätze je Wohneinheit errichtet werden
-Die Zufahrt zur Ausgleichsfläche soll nicht über die Erschließungsstraßen erfolgen
-Als Fassadenfarben sind rot, rot-braun, grau und gelb zulässig
-Zusätzliche Fassadengestaltung (10%) enfällt
-Friesenspieße entfallen
-Photovoltaik auf Wintergärten und Terassendächern sind nicht zulässig
-Die private Hecke auf Flurstück 62/5 wird im WA Gebiet rot dargestellt
                        
2.) Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie
Fortschreibung 2017/2018
Beschlussvorlage - 23/2017
Im Jahr 2012/13 wurden die Gemeinden des Landes Schleswig-Holstein zur Umsetzung der zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG (ULR) und somit zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen aufgefordert. Gem. § 47 d (1) S. 2 BImSchG stellen die Gemeinden auf der Grundlage von sog. Lärmkarten Lärmaktionspläne auf. Diese sind für sämtliche Hauptverkehrsstraßen, die im Sinne der Richtlinie Bundes-, Landes- oder auch sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr behaftet sind, aufzustellen. In der Gemeinde Goosefeld wäre das die Bundesstraße 203 (B 203).

Der dazu am 05.03.2013 gefasste Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wurde am 17.06.2013 per Beschluss der Gemeinde aufgehoben. Ausschlaggebend dafür war die Möglichkeit, von der Aufstellung des Lärmaktionsplanes aufgrund geringer oder keiner Betroffenheit der Menschen abzusehen.
Zwischenzeitlich hat die EU-Kommission rechtliche Defizite bei der Aufstellung in Deutschland festgestellt und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Daraufhin wurde der Lärmaktionsplan für die Gemeinde Goosefeld im Juni 2017 im Nachhinein aufgestellt, öffentlich ausgelegt und bekannt gemacht.

Die Lärmaktionspläne sind laut Umgebungslärmrichtlinie alle fünf Jahre fortzuschreiben. Die Lärmkarten der zweiten Stufe aus dem Jahr 2012 wurden daher überprüft und überarbeitet. Auf deren Grundlage ist gem. § 47 d Abs. 5 BImSchG die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Goosefeld von der Verwaltung des Amtes Schlei-Ostsee in der hier vorliegenden Fassung erarbeitet worden. Da keine relevanten Lärmbelästigungen auf Grundlage der Lärmkartierung von 2012 und der Entwürfe von 2017 festgestellt wurden, werden keine weiteren Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre geplant.

Eine zentrale Bedeutung bei der Aktionsplanung hat die Information der Öffentlichkeit über Lärmbelastungen und die Mitwirkung der Öffentlichkeit. Durch die Lärmaktionspläne sollen Lärmprobleme und Auswirkungen geregelt werden. Die Festlegung von Maßnahmen in den Plänen sind in das Ermessen der zuständigen Behörde (LLUR) gestellt. Die Lärmaktionspläne müssen dabei die Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllen.    

Die Öffentlichkeit ist im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Planentwurfes zu Vorschlägen für die Lärmaktionspläne anzuhören. Sie erhält dadurch rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Aktualisierung des Lärmaktionsplanes mitzuwirken. Änderungen und Bedenken werden dann nach einem entsprechenden Abwägungsverfahren in den Planentwurf zur Aufstellung des endgültigen Lärmaktionsplanes eingearbeitet. Inwieweit die Ergebnisse der Mitwirkung der Öffentlichkeit berücksichtigt wurden, wird nach einem endgültigen Beschluss der Gemeindevertretung über den Lärmaktionsplan 2017/2018 durch Bekanntmachung im Amtsblatt veröffentlicht.

Die Fortschreibung ist gemäß Fristsetzung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR) bis zum 18.07.2018 abzuschließen.   

Beschluss:
  1. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes 2017/2018 für die Gemeinde Goosefeld wird gebilligt.
  2. Der Entwurf ist öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) sind zu beteiligen.      

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Beratung zum Standort eines neuen Feuerwehrgerätehauses
Beschlussvorlage - 25/2017
Der durch den Gemeindewehrführer Bernd Stritzel erstellte Feuerwehrbedarfsplan wurde in der Gemeindevertretersitzung am 25.09.2017 beschlossen und den daraus resultierenden Maßnahmen wurde zugestimmt. Diese beinhalten unter anderem, dass innerhalb von 8 Minuten 10 Funktionen und eine ausreichende Löschwasserversorgung am Einsatzort zur Verfügung stehen müssen. Eine Gewährleistung dieser Forderung ist durch das vorhandene Feuerlöschfahrzeug, LF8/6 Baujahr 1987 und der fehlenden Sicherheitseinrichtungen im Feuerwehrgerätehaus nicht mehr gegeben. Daher wird der Anschaffung eines Mittellöschfahrzeuges (MLF) und eines Mehrzweckfahrzeuges (MZF) zugestimmt.

Eine Unterbringung dieser neuen Fahrzeuge ist im bestehenden Feuerwehrgerätehaus nicht gegeben. Eine bauliche Erweiterung am jetzigen Standort lässt sich baurechtlich nicht verwirklichen. Es ist daher grundsätzlich über einen neuen Standort zu beraten.

Bereits in der Gemeindevertretersitzung wurde die Errichtung eines Zweckbaus ausschließlich für die Unterbringung der Fahrzeuge auf dem Grundstück der Gemeindefreizeitstätte, Pennywisch 9, angeregt. Die erforderlichen Nutzungsmöglichkeiten für Umkleide, Duschen und Besprechungen der Einsätze sollen dabei in den schon vorhandenen Räumlichkeiten der Gemeindefreizeitstätte wahrgenommen werden. Dieser Planungsansatz wurde bereits mit der Bauaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde kommuniziert. Dort hält man die Umsetzung für denkbar. Baurechtliche Sicherheit wäre im Vorwege im Rahmen einer Bauvoranfrage zu erzielen. Sowohl dafür als auch für einen anschließenden Bauantrag ist die Beauftragung eines Planers erforderlich.

Als Übergangslösung ist die Errichtung eines Carports auf der Nordseite des bestehenden Feuerwehrgerätehauses vorstellbar. Aufgrund der erforderlichen Höhe dieser baulichen Anlage (mehr als 2,75 m), wäre auch dieser genehmigungspflichtig.

Nach Umsetzung dieser Maßnahmen ist über die weitere Nutzung des bestehenden Feuerwehrgerätehauses nachzudenken. Der imDachgeschoss befindliche Besprechungsraum könnte auch weiterhin für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung stehen. Als Folgenutzung für das Erdgeschoss wäre die dortige Unterbringung des Gemeindarbeiters einschließlich aller Gerätschaften für seine Tätigkeiten denkbar.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen einen Bodengutachter zu beauftragen um die Möglichkeit einer zukünftig angedachten Bebauung auf dem Grundstück der Gemeindefreizeitstätte sicher stellen zu können. Die Kosten von ca. 2000 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.  

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 12. Bekanntgaben
Der Ausschussvorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt. 


Michael Eggers  Rüdiger Zander 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender