Vor Eintritt in die Beratung äußert Gemeindevertreterin Pischke-Sarp ihren Unmut über die nicht vollständige Umsetzung des Beschlusses vom 14.11.2018 bzw. 03.12.2018. Danach sollten explizit folgende Grundstücke auf Eignung und Wirtschaftlichkeit geprüft werden: Gemarkung: Goosefeld, Flur / 6, Flurstücksnummer: 87/7 Gemarkung: Goosefeld, Flur / 6, Flurstücksnummer: 46/56
Die mit der Einladung zur Verfügung gestellten Unterlagen beinhalten genau zu diesen Grundstücken keine Informationen. Hierzu wird durch den Protokollführer kurz Stellung genommen. Die fehlenden Flächen wurden zur heutigen Sitzung noch entsprechend untersucht und bewertet. Die Unterlagen hierzu werden allen Anwesenden als Tischvorlage zur Verfügung gestellt. Die insgesamt 11 potentiell in Betracht zu ziehenden Flächen werden durch das Planungsbüro B2K, Herrn Rahe-Dechant, umfassend vorgestellt. Auf die einzelnen Vor- und Nachteile wird näher eingegangen.
Durch den Ausschussvorsitzenden erfolgt der Hinweis, dass für die Kameradinnen und Kameraden die durchschnittliche Anfahrtslänge zum jetzigen Feuerwehrgerätehaus ca. 640 m beträgt. Bei einer Standortwahl an der Dorfstraße, nördlich des Neubaugebiets, (nachfolgend Fläche 11) würde diese ca. 660 m und bei der Standortwahl an der Dorfstraße, westlich Bergkoppel, (nachfolgend Fläche 10) ca. 1.100 m betragen. Dies ist darin begründet, dass eine Vielzahl der Kameradinnen und Kameraden im Bereich Brahmberg, Hasselkamp, Am Wald wohnhaft sind.
In der Funktion des Gemeindewehrführers wird durch den Ausschussvorsitzenden vorgetragen, dass die Fläche 10 hinsichtlich der Verkehrsführung nicht optimal geeignet ist. Überdies sind auf dem Grundstück Knickstrukturen vorhanden, die ggf. erhaltenswert sind und die Ausnutzung des Grundstücks einschränken.
Herr Rahe-Dechant erläutert, dass eine Auswahl an mehreren potentiell geeigneten Flächen für die Grundstücksverhandlungen von besonderem Vorteil sind. Sofern nur eine einzige Fläche in Betracht kommen würde, würde dies die Kaufpreisverhandlungen eher negativ beeinflussen; die Gemeinde hätte keine Alternative. Sie kann daher mit dem vorgestellten Ergebnis im Wettbewerb die wirtschaftlichste Fläche herausarbeiten. Hieran schließt sich innerhalb des Ausschusses eine Beratung zu den einzelnen Vor- und Nachteilen der Flächen sowie die weitere Vorgehensweise (z. B. Baugrunduntersuchungen, Kaufverhandlungen, Erschließungsplanung, etc.) an. Ebenso wird die notwendige Grundstücksgröße sowie die mögliche Interessenslage des jeweiligen Grundstückseigentümers betrachtet. Wie ist damit umzugehen, wenn nur das gesamte Grundstück verkauft werden soll? Was passiert mit den Flächen, die die Gemeinde ggf. nicht benötigt? Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Gemeinde nur die Flächen benötigt, die für eine nachhaltige Sicherung des neuen Standorts des Feuerwehrgerätehauses notwendig sind. Alles Weitere ist im Rahmen der Gespräche mit den Grundstückseigentümern zu erörtern.
Ausschussmitglied Holst schlägt vor, die Fläche 11 mit der 1. Priorität zu versehen und die Fläche 10 als Ausweichfläche zu benennen. Auch der Ausschussvorsitzende sieht die Fläche 11 vorrangig in der weiteren Prüfung. In diesem Zusammenhang wird durch den Bürgermeister darüber berichtet, dass bereits Gespräche mit dem Eigentümer des Grundstücks östlich des Neubaugebiets (Fläche 4) stattgefunden haben. Die Fläche steht derzeit nicht zum Verkauf und scheidet somit bis auf Weiteres aus.
Um zu klären, ob Fläche 11 oder 10 wirtschaftlicher ist, sind neben dem reinen Kaufpreis auch die Kosten für die Erschließung und den Hochbau zu betrachten. Diese Zahlen sind von einem Fachplaner zu ermitteln. Ebenso sind für die weitere Konkretisierung der Baukosten auch die Erkenntnisse aus einem Baugrundgutachten notwendig. Im Ausschuss ergeben sich hierzu verschiedene Standpunkte, wie weiter verfahren werden soll. Neben der reinen Entscheidung über den jeweiligen Kaufpreis wird auch eine Entscheidung auf Basis der zu erwartenden Gesamtkosten erörtert. Im Hinblick auf die bevorstehende Gemeindevertretersitzung und dem Urlaub des Bürgermeisters wird sich darauf verständigt, dass der Bürgermeister gebeten wird, bis zur Gemeindevertretersitzung bei den Grundstückseigentümern Kaufpreise für die Flächen 11 und 10 zu erfragen. Auf der Sitzung der Gemeindevertretung soll dann das weitere Vorgehen festgelegt werden.
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