N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Goosefeld vom 27.10.2009.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte, Goosefeld
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.25 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Rüdiger Zander
wählbarer Bürger Marcus Lange
stellvertr. Ausschussvorsitzender Hermann Martens
Ausschussmitglied Anke Pischke-Sarp
wählbarer Bürger Karsten Schumacher
Ausschussmitglied Günter Voß

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Karsten Baasch (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Uwe Satriep
Gemeindevertreter Klaus Erichsen
Gemeindevertreter Lars Michaelis
Gemeindevertreterin Margrit Müller
Protokollführer Norbert Jordan
5 Gäste
EZ

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 16.02.2009
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Abschließende Beratung über die Inhalte der Ortsbesichtigung vom 18.10.2009
5. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplanes Nr. 9 für den Bereich südlich Lilienweg und östlich Dorfstraße
  Beschlussvorlage - 24/2009
6. Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich südlich Lilienweg und östlich Dorfstraße
  Beschlussvorlage - 25/2009
7. Unterhaltungsmaßnahmen an der Gemeindefreizeitstätte
7.1. Zustand Eingangstür
  Beschlussvorlage - 26/2009
7.2. Zustand Herren-WC
  Beschlussvorlage - 27/2009
7.3. Beleuchtungssituation vom "Pennywisch" zum Eingang
8. Beleuchtungssituation Bushaltestelle "Pennywisch"
9. Sicherung der Schießanlage
  Beschlussvorlage - 28/2009
10. Einrichtung einer Tempo-30-Zone in Goosefeld
  Beschlussvorlage - 21/2009

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Bau- und Umweltausschusses fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 16.02.2009

Es werden keine Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 16.02.2009 gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Es werden keine Änderungsanträge zur Tagesordnung gestellt.


zu TOP 4. Abschließende Beratung über die Inhalte der Ortsbesichtigung vom 18.10.2009

Durch den Ausschussvorsitzenden werden die Inhalte der Ortsbesichtigung näher vorgestellt. Hierbei handelt es sich um folgende Themen:

Rückschnitt / Fällungen auf dem Grundstück Pennywisch 11 a und 11 b
Am gesamten Pflanzenbestand sollen Pflegemaßnahmen vorgenommen werden. Der Bewuchs im Hangbereich soll ausgedünnt werden. Weiterhin soll ein Baum gefällt werden, der das Wohngebäude stark beschattet.

Rückschnitt auf dem Grundstück Pennywisch 9
An der Grenze zur Fam. Huth soll der gesamte Pflanzenbestand zwischen 1,50 m und 2,00 m zurückgeschnitten werden. Der Zaun ist in Zukunft von Bewuchs freizuhalten.

Bewuchs im Bereich der Bushaltestelle
Auch hier wird es erforderlich, dass der vorhandene Pflanzenbestand zurückgeschnitten wird, damit ein An- und Abfahren des Busses ungehindert erfolgen kann.

Freischneiden von Straßenlaternen
Im Bereich Hoffnungsthaler Hütten und der Bushaltestelle „Am Wald“ sind die Laternen freizuschneiden.

Regenwasserrückhaltebecken im Bereich des Baugebietes „An der Räucherkate“
Das Regenwasserrückhaltebecken ist stark zugewachsen und muss wieder frei geschnitten werden.

Biotop im nordöstlich Bereich des Baugebietes „An der Räucherkate“ angrenzend an das Grundstück „Michaelis“
Auch hier sollte ein umfangreicher Rückschnitt erfolgen. Da es sich hier jedoch um ein gesetzlich geschütztes Biotop im Sinne des Landesnaturschutzgesetzes handelt, ist diese Maßnahme vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde abzustimmen. Die Verwaltung wird gebeten, entsprechendes zu veranlassen.

Knicks um das Baugebiet „An der Räucherkate“
Die Knicks ragen teilweise schon bis auf die Grundstücke. Der vorhandene Knickschutzstreifen ist zum Teil schon nicht mehr erkennbar. Auch hier wird ein Rückschhnitt erforderlich.

Durchforstung des Gemeindewaldes
Es hat mit Herrn Lantzius eine Begehung des Gemeindewaldes stattgefunden. Für eine Durchforstung ist es aus seiner Sicht noch zu früh. Er wird einzelne Bäume markieren, die den vorhandenen Eichenbestand beeinträchtigen. Diese können dann beseitigt werden.

Rückschnitt von Bewuchs im Bereich der Einmündung „Dorfstraße“ / „Am Wald“
Die Einsicht in die Dorfstraße (Richtung B 203) ist durch vorhandenen Bewuchs beeinträchtigt. Auch hier wurde mit Herrn Lantzius das Gespräch gesucht. Ein Rückschnitt wird als erforderlich angesehen. Der Grundeigentümer hat seine Zustimmung zum Rückschnitt erteilt.


Bankettenpflege im Gemeindegebiet
In einigen Bereichen der Gemeinde sind die Banketten wieder hochgewachsen. Das Regenwasser kann in diesen Bereichen nicht mehr richtig ablaufen. Im Rahmen von Knickpflegemaßnahmen sollen einzelne Bereiche näher geprüft werden. Eine vollständige Pflege der Banketten im gesamten Gemeindegebiet wird als nicht erforderlich angesehen.

Sicherung der Hydranten-Standorte
Zur Sicherung der einzelnen Standorte wird es als erforderlich angesehen, diese mit einer Fläche von jeweils ca. 1 m² zu pflastern. Die Unterhaltung der Hydranten wird dadurch erheblich erleichtert. Darüber hinaus sind diese leichter auffindbar. Drei Hydranten sind leicht verschoben, diese müssen wieder fachgerecht hergestellt werden.

Löschwasserversorgung im Bereich Marienthal
Durch den Ausschussvorsitzenden erfolgt der Hinweis, dass die von der Freiwilligen Feuerwehr gestellten Anforderungen im Zuge der Planung der Biogasanlage keine Umsetzung gefunden haben. Das Regenwasserrückhaltebecken ist stets trocken. Derzeit steht ausschließlich der alte Pferdeteich als Löschwasserentnahmestelle zur Verfügung.
Um die Löschwasserversorgung in diesem Bereich ausreichend sicher zu stellen, wird es als erforderlich angesehen, dass am alten Pferdeteich eine fest installierte Saugstelle mit zwei Abgängen geschaffen wird. Darüber hinaus sollte dauerhaft eine fahrbare Haspel mit einer Schlauchlänge von 160 m vor Ort zur Verfügung gestellt werden. Mit dieser kann die Löschwasserversorgung schnell aus dem Bereich der „Wilhelm-Lehmann-Straße“ in Eckernförde sichergestellt werden. Die Kosten für die Haspel würden ca. 2.841,00 EURO betragen.
Innerhalb des Ausschusses besteht Einigkeit, dass in dieser Angelegenheit Gespräche mit dem Betreiber der Biogasanlage und Eigentümer des Gutes Marienthal zu führen sind.

Rückschnitt von Bewuchs im Bereich der Klärteiche
Durch Ausschussmitglied Martens erfolgt der Hinweis, dass im Bereich der Klärteiche die Bäume weit über die Klärteiche ragen. Auch hier müsste ein Rückschnitt erfolgen.

Überprüfung der Straßenbegleitbäume der Gemeinde
Durch Einwohner Wermker erfolgt der Hinweis, dass die Straßenbegleitbäume mit in Augenschein genommen werden sollten. Wenn innerhalb des Gemeindegebietes umfangreiche Pflegemaßnahmen an Grünanlagen erfolgen, sollte evtl. Totholz mit aus den Bäumen entfernt werden. Diese Anregung wird zur Kenntnis genommen.

Innerhalb des Ausschusses besteht Einigkeit, dass die Auftragsvergabe für die Unterhaltungsmaßnahmen an den Grünanlagen am Ort bleiben sollte. Die erforderlichen Arbeiten werden einzeln und nacheinander in Auftrag gegeben.

Der Ausschussvorsitzende beantragt zu beschließen, dass die Ergebnisse aus dem am 18.10.2009 durchgeführten Ortstermin mit den erfolgten Ergänzungen im jeweils besprochenen Umfang erfolgen soll.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplanes Nr. 9 für den Bereich südlich Lilienweg und östlich Dorfstraße
Beschlussvorlage - 24/2009
Mit Datum vom 15.10.2009 wurde von verschiedenen Grundeigentümern ein Antrag an die Gemeinde Goosefeld zur Durchführung von Bauleitplanung im Bereich südlich Lilienweg und östlich Dorfstraße gestellt. Angedacht ist eine straßenzügige Bebauung mit 6 Wohnhäusern. Diese sollen dabei zwischen „Dorfstraße 35“ und „Lilienweg 11“ errichtet werden.

Die Kosten für die Bauleitplanung sowie weiterführende Kosten (z. B. Erschließung) würden durch die Antragssteller in voller Höhe getragen werden.

Durch die Planung zum Bebauungsplan Nr. 7 „An der Räucherkate“ wurde der gesamte städtebauliche Entwicklungsrahmen der Gemeinde Goosefeld bis zum Jahre 2010 aufgezehrt. Durch den Entwurf des Landesentwicklungsplans S.-H. (LEP) soll den Gemeinden für die Zeit von 2010 bis zum Jahre 2025 ein neuer Entwicklungsrahmen eingeräumt werden. Nach dem derzeit aktuellen Verfahrensstand des LEP beträgt dieser 10 % des Wohnungsbestandes zum 31.12.2009. Eine abschließende Fassung des LEP wird zeitnah erwartet. Nach den derzeit vorliegenden Zahlen (Wohnungsstand 31.12.2007) würde für die Gemeinde Goosefeld ein Entwicklungsrahmen von 25 Wohnungen bestehen.

Der Landschaftsplan sieht die hier zur Diskussion stehende Fläche nicht explizit als Siedlungserweiterungsfläche vor, steht einer baulichen Verdichtung aber auch nicht entgegen. Derzeit ist die Fläche landwirtschaftlich genutzt. Der Flächennutzungsplan stellt diese Fläche ebenfalls als landwirtschaftliche Flächen dar.

Durch den Protokollführer wird die planungsrechtliche Situtation näher erläuert. Innerhalb des Ausschusses besteht Einigkeit, dass eine straßenzügige Bebauung an dieser Stelle denkbar ist.


Beschluss:
  1. Für das Gebiet „Goosefeld, südlich der Straße „Lilienweg“ und östlich der „Dorfstraße“ wird der Bebauungsplan Nr. 9 aufgestellt.Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
  • "Bereitstellung von Grundstücken zur Deckung des kurz- und mittelfristigen Bedarfs an Einfamilienhäusern" und die
  • "Arrondierung der Ortslage“.
  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll ein Planungsbüro beauftragt werden. In Absprache mit den Antragsstellern erfolgt bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung ein Vorschlag für ein entsprechendes Büro.
  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll erfolgen.
  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  1. Mit den Vorhabenträgern ist ein Kostenerstattungsvertrag abzuschließen.
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Frau Anke Pischke-Sarp
Herr Günter Voß

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich südlich Lilienweg und östlich Dorfstraße
Beschlussvorlage - 25/2009
Der Flächennutzungsplan, als vorbereitender Bauleitplan, ist für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 inhaltlich anzupassen. Der Geltungsbereich ist dabei mit dem des Bebauungsplanes Nr. 9 identisch.

Beschluss:
  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 6. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „südlich Lilienweg und östlich Dorfstraße“ folgende Änderung der Planung vorsieht:

"Ausweisung einer Wohnbaufläche innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage zwecks Bereitstellung von Grundstücken zur Deckung des kurz- und mittelfristigen Bedarfs an Einfamilienhäusern sowie Arrondierung der Ortslage“.
  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll ein Planungsbüro beauftragt werden. In Absprache mit den Antragsstellern erfolgt bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung ein Vorschlag für ein entsprechendes Büro.
  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll erfolgen.
  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  1. Mit den Vorhabenträgern ist ein Kostenerstattungsvertrag abzuschließen.
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Günter Voß
Frau Anke Pischke-Sarp

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Unterhaltungsmaßnahmen an der Gemeindefreizeitstätte

zu TOP 7.1. Zustand Eingangstür
Beschlussvorlage - 26/2009
Der Gemeinde liegen Beschwerden über Geräuschbelästigungen vor, die durch das automatische Schließen der Eingangstür der Gemeindefreizeitstätte entstehen. Die Tür wurde sich im Rahmen einer Ortsbesichtigung durch die Gemeindevertreter/innen und Ausschussmitglieder des Bau- und Umweltausschusses näher angesehen. Ein Dämmen der anschlagenden Tür wird als nicht ausreichend eingestuft.
Da die Tür aus den 60er Jahren stammt und über kein Isolierglas verfügt, sollte über einen vollständigen Austausch dieser Tür nachgedacht werden. Darüber hinaus würde eine neue Tür das optische Erscheinungsbild der Gemeindefreizeitstätte aufwerten. Nach der Auflösung des Kultur- und Verschönerungsverein Goosefelds wurde dessen Vermögen dankenswerter Weise auf die Gemeinde Goosefeld übertragen. Aus diesem Vermögen könnte ein Teil zur Deckung der Kosten der neuen Tür verwendet werden.

Die derzeitigen Kostenschätzungen belaufen sich auf ca. 6.500,00 EURO. Von dieser Summe könnten 2.000,00 EURO durch das Vermögen des Kultur- und Verschönerungsvereins abgedeckt werden.

Bis zum Austausch der Tür soll eine provisorische Dämmung der Tür erfolgen.

Beschluss:
Ein Beschluss wird nicht gefasst. Der Bürgermeister wird bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung einen Antrag auf Erneuerung der Eingangstür stellen.

zu TOP 7.2. Zustand Herren-WC
Beschlussvorlage - 27/2009
Unter Berücksichtigung des derzeitigen Zustandes sollte grundsätzlich über einen Austausch der Urinale nachgedacht werden. Die Kosten hierfür würden bei ca. 950,00 EURO liegen. Im Rahmen der weiterführenden Planung musste jedoch festgestellt werden, dass ein einfacher Austausch nicht möglich ist. Die vorhandenen Anschlüsse für Zu- und Ablauf passen mit den heutigen Urinalen nicht mehr zusammen. Da die Sanitärräume über die Jahre mehrfach in Teilen geändert wurden, besteht der Gedanke, eine Komplettsanierung anzustreben.

Das Herren-WC sollte im Jahr 2010 und das Damen-WC im Jahr 2011 erneurt werden.

Beschluss:
Es wird beschlossen, das Herren-WC im Jahr 2010 und das Damen-WC im Jahr 2011 komplett zu sanieren.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7.3. Beleuchtungssituation vom "Pennywisch" zum Eingang

Einleitend erfolgt der Hinweis, dass dieser Tagesordnungspunkt gemeinsam mit Tagesordnungspunkt Nr. 8 abgehandelt wird.

Durch den Ausschussvorsitzenden wird erläutert, dass von Nutzern des Weges die mangelnde Beleuchtungssituation angesprochen wurde. Dies wurde zum Anlass genommen, hierüber zu beraten und nach einer geeigneten Lösung zu suchen.

Im Rahmen der Begehung vom 18.10.2009 wurde auch mangelnde Beleuchtung besprochen. Eine Möglichkeit zur Ausleuchtung bestünde darin, dass hinter der Bushaltestelle ein Lichtmast errichtet werden könnte, der die Bushaltestelle und die Zuwegung ausleuchtet. Hier wäre jedoch zu klären, wo dieser an das Stromnetz angeschlossen werden kann.

Ausschussmitglied Voß erklärt, dass über die mangelnde Beleuchtung in der Vergangenheit bereits beraten wurde, mit dem Ergebnis, dass die angedachten Lösungen aus Kostengründen verworfen wurden. Sofern jetzt eine Lösung gefunden werden soll, muss diese entsprechend günstig ausfallen.

Durch Ausschussmitglied Pischke-Sarp erfolgt der Hinweis, dass die mangelnde Beleuchtung insbesondere auf die Bäume im belaubten Zustand zurückzuführen ist. Wenn das Laub gefallen ist, ist die Ausleuchtung wieder gegeben. Weiter wird kurz die Möglichkeit einer Lampe diskutiert, die mit Solarstrom betrieben wird. Aus Kostengründen wird diese Idee jedoch nicht weiter verfolgt.

Innerhalb des Ausschusses besteht mehrheitlich die Auffassung, dass vorrangig ein Rückschnitt des vorhandenen Bewuchses erfolgen soll.

Durch den Ausschussvorsitzenden wird daher der Antrag gestellt, die Änderung der Beleuchtungssituation vorerst zurückzustellen. Es soll ein Rückschnitt des vorhandenen Bewuchses im Bereich der Laterne erfolgen. Sollte dies nicht ausreichen, muss neu über dieses Thema beraten werden.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Beleuchtungssituation Bushaltestelle "Pennywisch"

Hierzu siehe Beratung und Beschlussfassung unter Tagesordnungspunkt Nr. 7.3.


zu TOP 9. Sicherung der Schießanlage
Beschlussvorlage - 28/2009

In der Vergangenheit sind mehrfach Einbrüche in Schießanlagen erfolgt. In diesem Rahmen wurden auch Schusswaffen entwendet. Zur Sicherung der Schießanlage des TSV Goosefelds wird es als sachdienlich gesehen, diese gegen Einbruch zu sichern. Der Schutz sollte sich dabei ausschließlich auf die Teile beschränken, die direkt zur Schießanlage zählen bzw. führen. Dies sind:
  1. Treppenniedergang
  2. Außenfenster am Niedergang
  3. Notausstieg

Der Einbau einer Alarmanlage wird als nicht erforderlich und unpraktikabel eingestuft. Durch die Vielzahl wechselnder Nutzer kann es zu Fehlnutzungen kommen.
Denkbar wäre die Sicherung durch Stahlgitter vor den Fenstern und einer entsprechenden Tür im Bereich des Niedergangs zum Schießstand.

An den Kosten ist grundsätzlich der TSV zu beteiligen. Hierzu sind entsprechende Gespräche zu führen.


Beschluss:

Bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung sind Kosten für die Sicherung der Schießanlage zu ermitteln. Darüber hinaus soll der TSV zur Kostbeteiligung aufgefordert werden.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Einrichtung einer Tempo-30-Zone in Goosefeld
Beschlussvorlage - 21/2009
Das Ordnungsamt wurde gebeten zu prüfen, ob in Goosefeld in der Straße Pennywisch die Einrichtung einer Tempo-30-Begrenzung oder einer Tempo-30-Zone möglich ist. Für die Einrichtung einer Tempo-30-Begrenzung wäre ein entsprechender Antrag an die Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde erforderlich. Die Anordnung einer Tempo-30-Zone wäre durch das Ordnungsamt des Amtes Schlei-Ostsee möglich. Nach Prüfung des Kartenmaterials wäre der betroffene Ortsabschnitt geeignet, eine Tempo-30-Zone auszuweisen im nachfolgend näher bezeichneten Gebiet:
  1. Straße Pennywisch von Bundesstraße kommend ab Höhe Bebauung bis Abzweigung Dorfstraße
  2. Straße Mühlenbek ab Abzweigung Dorfstraße
  3. Straße Birkensteg ab Abzweigung Dorfstraße
  4. Straße Weberstieg ab Abzweigung Dorfstraße

Durch den Protokollführer wird ergänzt, dass ggf. auch die Möglichkeit besteht, dass gesamte Gemeindegebiet als Tempo-30-Zone auszuweisen. Die vorhandenen Schilder müssten lediglich umgesetzt und ein neues Schild angeschafft werden.

Innerhalb des Ausschusses erfolgt eine umfangreiche Diskussion über die Möglichkeiten zur Reduzierung der Geschwindigkeiten innerhalb der Ortslage. Durch das Messgerät zur Erfassung der gefahrenen Geschwindigkeiten konnte beim letzten Einsatz keine Auswertung erfolgen, da der Datenträger voll war. Im Dezember soll das Messgereät im Pennywisch erneut zum Einsatz kommen.


Beschluss:
Durch die Verwaltung ist zu prüfen, ob eine Tempo-30-Zone für das gesamte Gemeindegebiet möglich ist. Je nach Prüfergebnis soll auf der Sitzung der nächsten Gemeindevertretung über eine vollständige Tempo-30-Zone oder ein reduziertes Gebiet beraten werden. Dies würde folgende Straßen einschließen:
  1. Straße Pennywisch von Bundesstraße kommend ab Höhe Bebauung bis Abzweigung Dorfstraße
  2. Straße Mühlenbek ab Abzweigung Dorfstraße
  3. Straße Birkensteg ab Abzweigung Dorfstraße
  4. Straße Weberstieg ab Abzweigung Dorfstraße

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Norbert Jordan  Rüdiger Zander 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender