N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Goosefeld vom 29.05.2012.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte Goosefeld, Pennywisch 9, 24340 Goosefeld
Beginn der Sitzung:  19.31 Uhr
Ende der Sitzung:  22.34 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Rüdiger Zander
wählbarer Bürger Marcus Lange
stellvertr. Ausschussvorsitzender Hermann Martens
Ausschussmitglied Anke Pischke-Sarp
wählbarer Bürger Karsten Schumacher
Ausschussmitglied Günter Voß

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Karsten Baasch (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Uwe Satriep
Gemeindevertreter Bernhard Hoppe
Gemeindevertreter Philip Klagges
Protokollführer Michael Eggers
Gast Christian Meyer
Gast Matthias Wohlenberg

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Umrüstung der Heiztechnik der Liegenschaften "Feuerwehrgerätehaus" und "Gemeindefreizeitstätte" auf regenerative Energieträger sowie parallel geplante energetische Optimierungsmaßnahmen
  Beschlussvorlage - 13/2012
6. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Erweiterung der Biogasanlage südlich Marienthal
(Aufstellungsbeschluss)
  Beschlussvorlage - 15/2012
7. 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 "Biogasanlage südlich Marienthal"
(Aufstellungsbeschluss)
  Beschlussvorlage - 14/2012
8. Asphaltierungen von Straßen in Verbindung mit Versorgungsrohrgräben in Goosefeld
  Beschlussvorlage - 12/2012
9. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren
  Beschlussvorlage - 11/2012
10. Pflege von gemeindlichen Grün- und Ausgleichsflächen

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Ausschussvorsitzende Herr Zander stellt den Antrag den Tagesordnungspunkt 8 auf den Tagesordnungspunkt 5 zu verlegen. Alle weiteren Punkte verschieben sich dementsprechend. Dem Antrag wird einstimmig entsprochen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende Herr Zander berichtet über ein baufällig gewordenes Buswartehäuschen am Wald. Hier besteht dringend Handlungs- bzw. Sanierungsbedarf. Desweiteren sind zwei verstopfte Straßeneinläufe zu reinigen. 


zu TOP 5. Umrüstung der Heiztechnik der Liegenschaften "Feuerwehrgerätehaus" und "Gemeindefreizeitstätte" auf regenerative Energieträger sowie parallel geplante energetische Optimierungsmaßnahmen
Beschlussvorlage - 13/2012

Mit Verweis auf den Sachverhalt der Vorlage 7/2012 und dem dazugehörigen Beschluss der GV vom 20.03.2012 kann nunmehr erklärt werden, dass der formelle Projektantrag an das LLUR über die Aktivregion „Hügelland am Ostseestrand“ eingereicht und von der LAG positiv beschieden wurde. Der Antrag befindet sich jetzt beim LLUR zur weiteren Bearbeitung und Prüfung. Da das Förderbudget für Schleswig-Holstein seitens des Landes leider beschnitten wurde, reduziert sich der Fördersatz vorbehaltlich der positiven Prüfung beim LLUR auf 65 % der Nettobausumme.
Daher beläuft sich die von der Gemeinde aufzubringende Kofinanzierung auf:
Nettobausumme = 100.000 € / 1,19 = rund 84.000 €
Förderquote 65 % von 84.000 € = rund 54.000 €
Kofinanzierungsanteil der Gemeinde: 100.000 € - 54.000 € = 46.000 €

Neben der Beratung über die bereitzustellenden Mittel gilt es die baulichen Details mit dem Architekten abzustimmen. Dazu wird Herr Wohlenberg in der Sitzung vortragen und verschiedene Optionen der Ausführung der Form- und Farbgestaltung an Dach, Fassade und Fenstern aufzeigen.

Die weiter angestrebten Termine können bitte der Anlage 1 zur Vorlage 7/2012 entnommen werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Kofinanzierung zur Maßnahme in Höhe von rund 46.000 € über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt bereit zu stellen. Hinsichtlich der technischen Details wird folgendes beschlossen:
Die Entwürfe des Architekturbüros Wohlenberg sollen, wie vorgestellt, umgesetzt werden. Das Dach wird als Wellplatte anthrazit, die Fenster in Kunststoff weiß und die Fassade als WDV-System mit einer gelben Riemchenverkleidung versehen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Vorliegen des Bewilligungsbescheides Preisanfragen und/oder Ausschreibungen zu veranlassen und Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Erweiterung der Biogasanlage südlich Marienthal
(Aufstellungsbeschluss)
Beschlussvorlage - 15/2012

Der Betreiber der Biomassenutzungsanlage südlich Marienthal ist an die Gemeinde herangetreten mit der Bitte, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 zu ändern/ erweitern, um zusätzliche Lagerkapazitäten zu ermöglichen.

Der Substratmix der Anlage soll in Zukunft ergänzt werden um Rüben/Zuckerrüben. Die Lagerung auf den üblichen Silageplatten ist kaum möglich, da diese von den Sickersäften der Rübe stark angegriffen werden. Weiterhin sieht der Betreiber es als sinnvoll an, Lagermöglichkeiten für angekaufte Substrate vorzuhalten. Durch die Erhöhung der Lagerkapazität wird der Durchsatz an Trockensubstraten durch die Biogasanlage pro Jahr nicht erhöht.

Durch diese flächenmäßige Erweiterung der Biomassenutzungsanlage wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie eine Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 erforderlich.


Aufgrund des § 22 GO war Herr Klagges (Biogasanlagenbetreiber) von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.


Beschluss:

1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 6. Änderung aufgestellt, die für den Bereich „Biogasanlage südlich Marienthal“ folgende Änderung der Planung vorsieht:
Westliche Flächenerweiterung der Biomassenutzungsanlage

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs sollen die Büros Bock-Kühle-Körner (B2K) in Kiel (Flächennutzungsplan) und Bendfeldt-Herrmann-Franke in Kiel (Grünordnung, Umweltbericht) beauftragt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich/ in einem Scoping-Termin erfolgen.

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durchgeführt werden.

6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 "Biogasanlage südlich Marienthal"
(Aufstellungsbeschluss)
Beschlussvorlage - 14/2012

Der Betreiber der Biomassenutzungsanlage südlich Marienthal ist an die Gemeinde herangetreten mit der Bitte, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 zu ändern/ erweitern, um zusätzliche Lagerkapazitäten zu ermöglichen.

Der Substratmix der Anlage soll in Zukunft ergänzt werden um Rüben/Zuckerrüben. Die Lagerung auf den üblichen Silageplatten ist kaum möglich, da diese von den Sickersäften der Rübe stark angegriffen werden. Weiterhin sieht der Betreiber es als sinnvoll an, Lagermöglichkeiten für angekaufte Substrate vorzuhalten. Durch die Erhöhung der Lagerkapazität wird der Durchsatz an Trockensubstraten durch die Biogasanlage pro Jahr nicht erhöht.

Durch diese flächenmäßige Erweiterung der Biomassenutzungsanlage wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie eine Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 erforderlich.


Aufgrund des § 22 GO war Herr Klagges (Biogasanlagenbetreiber) von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.


Beschluss:

1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 8 für den Bereich „Biogasanlage südlich Marienthal“ soll wie folgt geändert werden:
Westliche Flächenerweiterung der Biomassenutzungsanlage

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs sollen die Büros Bock-Kühle-Körner (B2K) in Kiel (Bebauungsplan) und Bendfeldt-Herrmann-Franke in Kiel (Grünordnung, Umweltbericht) beauftragt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich/ in einem Scoping-Termin erfolgen.

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durchgeführt werden.

6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.

7. Die südliche Einfriedigung/Eingrünung (Maßnahmenfläche) hat vor Beginn der Erweiterungsmaßnahmen zu erfolgen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Asphaltierungen von Straßen in Verbindung mit Versorgungsrohrgräben in Goosefeld
Beschlussvorlage - 12/2012
Nachdem dieses Thema in der GV am 20.03.2012 beraten wurde, wurde beschlossen, dass die vor Orts bereits tätige Firma um ein Angebot für bestimmte Arbeiten gebeten werden solle. Tatsächlich hat sich im Laufe des März und Aprils herausgestellt, dass neben den bereits in der Vorlage 08/2012 (Basis der o.g. Beratungen) genannten Straßen auch der Birkensteg durch die Versorgungsrohrgräben derart in Mitleidenschaft gezogen wurde, dass eine Komplettsanierung der Oberfläche quasi unumgänglich ist.
Auf Grund der Einlassung von Herrn Hoppe (vergl. Beschluss vom 20.03.2012) und des sich nunmehr darstellenden Umfangs an möglichen bzw. zu empfehlenden Maßnahmen, wurde in Abstimmung mit dem Bürgermeister doch das Planungsbüro Meyer beauftragt, sämtliche betroffenen Straßen genau aufzumessen und die Varianten möglicher Vorgehensweisen mit Darstellung der Kostenanteile von Gemeinde und Versorgungsträger zu ermitteln. Für diese Leistungen wurde ein Pauschalhohonorar von netto 1.500 € vereinbart.
Zwischenzeitlich hat am 03.05.2012 um 9:30 Uhr ein Ortstermin mit dem Vertreter der Wärmeversorgung, mit einem Vertreter der vor Ort tätigen Firma, mit Herrn Meyer, dem Bürgermeister sowie Herrn Andresen stattgefunden. Es wurde besprochen, welche Optionen vom Büro Meyer ausgearbeitetund vorgetragen werden sollen.

In der Bauausschusssitzung am 29.05.2012 wird Herr Meyer die Ergebnisse seiner Vorplanungen einhergehend mit Kostenaussagen vortragen und erläutern. Diese Vorstellung wird so aufbereitet sein, dass der Bauausschuss der Gemeindevertretung empfehlen kann, welche konkreten Maßnahmen mit welchen einhergehenden Kosten durchgeführt werden sollen.

Hinweise zum Haushalt:
Die allgemeine Rücklage der Gemeinde Goosefeld weist mit Datum 15.01.2012 einen Stand von rund 407.000 € aus. Berücksichtigt man, dass in diesem Haushaltsjahr die außerordentliche Ablösung eines Kredits mit rund 110.000 € und die geplanten Maßnahmen an der Gemeindefreizeitstätte mit Ausgaben von rund 45.000 € anstehen, so verbleibt eine solide Rücklage von rund 252.000 €. Das Haushaltsjahr 2012 verläuft im Verwaltungshaushalt nach derzeitigen Erkenntnissen erfreulich.

Beschluss:
Es wird beschlossen, folgende Maßnahmen durchzuführen:
  • Der Birkenstieg soll gepflastert werden, 50% der Herstellungskosten trägt der Biogasbetreiber.
  • Der Rohrgraben im Pennywisch wird durch den Vorhabenträger mit geeignetem Boden wieder verfüllt und verdichtet, die Herstellung der Oberfläche hat fachgerecht durch Asphalt zu erfolgen.
  • Die Straßenabschnitte Dorfstraße 1, Dorfstraße 2 und der Lilienweg sollen im nächsten Jahr eine Deckenerneuerung erhalten. Die Maßnahme wird in eine Großausschreibung integriert um ein kostengünstiges Angebot zu erhalten.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren
Beschlussvorlage - 11/2012

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat im Juli 2011 Entwürfe für die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung vorgelegt und von August bis November 2011 hierzu ein erstes Anhörungs- und Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die rund 1.850 Stellungnahmen, die im Rahmen dieses Verfahrens abgegeben wurden, sind vom Innenministerium ausgewertet und bewertet worden. Anschließend wurden die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne überarbeitet.

Am 27. März 2012 hat der Innenminister bekanntgegeben, dass die Änderungen der Teilfortschreibungen gegenüber den Entwurfsfassungen vom Juli 2011 so erheblich sind, dass die Grundzüge der Planung berührt sind. Das Raumordnungsgesetz des Bundes verlangt in einem solchen Fall eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit.

Von Ende Mai bis Anfang Juli 2012 wird es daher ein zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zu allen Teilfortschreibungen der Regionalpläne geben.

Mit der zweiten Anhörung sollen rechtliche Risiken für die Teilfortschreibungen von vornherein ausgeschlossen werden.Andernfalls könnte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Pläne wegen eines schweren Verfahrensfehlers für nichtig erklären. Ziel ist zudem, eine größtmögliche Akzeptanz der Eignungsgebiete für die Windenergienutzung. Deshalb wird es die Möglichkeit geben, zu den vorgenommenen Planänderungen Stellung zu nehmen.

Die Auswertung der Stellungnahmen aus der zweiten Anhörung und die Erstellung der neuen Pläne will das Innenministerium bis Mitte Oktober abschließen. Danach folgen Sitzungen des Landesplanungsrates und des Kabinetts. Mit einer Veröffentlichung im Amtsblatt im November oder Dezember 2012 sollen die Teilfortschreibungen der Regionalpläne zur Ausweisung von Windenergieeignungsflächen schließlich rechtskräftig werden.

Die Entwürfe vom Juli 2011 zeigten 22.800 Hektar Eignungsgebiete für die Windenergienutzung in Schleswig-Holstein auf. Nachdem die Eignungsgebiete aufgrund von Einwänden und Anregungen aus der ersten Anhörung an rund 180 Stellen geändert wurden, hat sich ihre Fläche auf jetzt rund 25.000 Hektar erhöht. Das entspricht etwas mehr als 1,5 Prozent der Landesfläche.
(Quelle: Pressemitteilung IM)

Wie einem Fragenkatalog des IM zu entnehmen ist, ist eine Meldung von neuen, bisher noch nicht bekannten Flächen, nicht möglich.

Am 30.04.2012 wurden die aktuellsten Entwürfe zur Fortschreibung der Regionalpläne im Internet veröffentlicht. Diesen kann entnommen werden, dass die für Goosefeld gemeldete Eignungsfläche weiterhin keine Berücksichtigung gefunden hat. Konkretere Begründungen zu den einzelnen Flächen liegen noch nicht vor. Hiermit ist auch erst Ende Mai 2012 zu rechnen.


Beschluss:

Das die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung erneut ausgelegt werden soll wird zur Kenntnis genommen.

Die Gemeinde Goosefeld hält Ihre bisherige Stellungnahme weiterhin aufrecht und fordert die Streichung des charakteristischen Landschaftsraumes sowie Ausweisung der potentiellen Eignungsfläche im Bereich Hoffnungsthal. Die Zugeständnisse, die z. B. der Gemeinde Altenhof zugesprochen wurden, werden auch für Goosefeld geltend gemacht. Die Verwaltung wird gebeten eine Stellungnahme zur Anpassung des charakteristischen Landschaftsraumes, analog zur Gemeinde Altenhof, zu erarbeiten und vor Abgabe an die Planungsbehörde mit dem Bürgermeister abzustimmen.

Darüber hinaus wird der Bürgermeister legitimiert Stellungnahmen abzugeben. Dies wird insbesondere dann erforderlich, wenn erst nach erfolgter Beschlussfassung in der Gemeindevertretung neue Informationen bekannt werden, die die Abgabe einer Stellungnahme notwendig erscheinen lassen.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Marcus Lange

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Pflege von gemeindlichen Grün- und Ausgleichsflächen

Im Zuge einer Dorfbegehung wurden folgende notwendig gewordene Grünpflegemaßnahmen festgestellt:
  1. Im gesamten Bereich der Liegenschaft Pennywisch 9 soll das Unterholz auf den Stock gesetzt werden, an den Solitär-Bäumen soll ein Lichtraumprofil geschnitten werden.
  2. An einigen Solitär-Bäumen muss ein Erziehungsschnitt erfolgen.
  3. Im Auffahrtbereich sollen die vorhandenen Zypressen gefällt werden, da diese den wertvolleren vorh. Baumbestand behindern.
  4. Im Bereich Ehrenmal sollen die Zypressen deutlich gekürzt und angeschnitten werden, siehe rechte Seite Ehrenmal.
  5. Die rahmende Buchenhecke soll in der Breite schmaler geschnitten werden.
  6. Jede 2. Birke im Bereich der Sportstätte soll separiert werden.
  7. Einige Bäume müssen von Totholz befreit werden, diese Arbeiten müssen unter Zuhilfenahme einer Arbeitsbühne durchgeführt werden.
  8. Die Grenze zum Grundstück Huth soll freigeschnitten werden.
  9. Das Regenrückhaltebecken muss im Zuge der Unterhaltungsmaßnahmen freigeschnitten werden.

Desweiteren werden folgende Empfehlungen ausgesprochen:
  1. Der Gemeindelagerplatz für Grünabfälle soll von Bauschuttresten entfernt werden.
  2. Die Amtsverwaltung Schlei - Ostsee klärt, wie der Grünschnitt um die Räucherkate laut Grünordnungsplan zu erfolgen hat.
  3. Ein Biotop überwuchert das angrenzende Grundstück der Familie Michaelis. Die Bauamtsverwaltung prüft einen möglichen Rückschnitt unter Einbeziehung der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg - Eckernförde. 


Es wird beschlossen, die oben aufgeführten Grünpflegemaßnahmen umzusetzen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Arbeiten laut Angebot vom 07.03.2012 an die Fa. Nielsen in Holzdorf zu vergeben.   


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Michael Eggers  Rüdiger Zander 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender