N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Goosefeld vom 13.04.2015.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte Goosefeld, Pennywisch 9, 24340 Goosefeld
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.55 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Rüdiger Zander
Ausschussmitglied Hans-Dieter Holst
stellv. Ausschussvorsitzende/r Bernhard Hoppe
Ausschussmitglied Marcus Lange
Ausschussmitglied Günter Voß
wählbarer Bürger Joachim Paulsen
wählbarer Bürger Hermann Sarp

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Uwe Satriep
Gemeindevertreter/in Anke Pischke-Sarp
Gemeindevertreter Jürgen Profitlich
Gemeindevertreter Bernd Stritzel
Verwaltung/Protokollführer Norbert Jordan
1 Gast

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Bauliche Entwicklung in der Gemeinde Goosefeld
  Beschlussvorlage - 4/2015
6. Ermittlung der Innenentwicklungspotentiale in der Gemeinde Goosefeld
  Beschlussvorlage - 3/2015

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Durch den Ausschussvorsitzenden wird über ein Erörterungsgespräch im Amt Schlei-Ostsee berichtet, in dem eine mögliche Bebauung einer unbebauten Fläche an der „Dorfstraße“ vorgestellt wurde. Dieses Gespräch ist auch Anlass für die heutige Sitzung und die anschließenden Tagesordnungspunkte. Inhaltlich wird daher auf die folgenden Tagesordnungspunkte verwiesen.


zu TOP 5. Bauliche Entwicklung in der Gemeinde Goosefeld
Beschlussvorlage - 4/2015

Es ist ein Vorhabenträger an die Gemeinde Goosefeld herangetreten, der die Überplanung eines landwirtschaftlichen Hofes und eine Schaffung von neuem Wohnraum westlich des Gebietes "Am Wald" plant.

Fraglich ist, wo die Gemeinde Goosefeld ihre städtebauliche Entwicklung sieht. Ziel der Beratung sollte die Festlegung einer Prioritätenliste, in Bezug auf die bauliche Entwicklung im Gemeindegebiet Goosefeld, sein. Weiterhin wäre zu beraten, ob sich die Gemeinde an der vorgeschlagenen Stelle eine städtebauliche Entwicklung vorstellen kann.


Ergänzend zum Sachverhalt wird durch den Ausschussvorsitzenden ausführlich über das unter TOP 4 angeführte Erörterungsgespräch berichtet. Dabei ist geplant, eine noch aktive Hofstelle an der "Dorfstraße" sowie die bis zur Siedlung vorhandenen Grünflächen (nachfolgend "W1") der Bebauung zuzuführen. Viele Nebenanlagen der Hofstelle, darunter z. B. auch der Güllebehälter, die Siloplatten, etc., sollen beseitigt werden. Die Objekte, die dem Wohnen dienen, sowie eine größere Halle sollen erhalten bleiben.

Betrachtet man den städtebaulichen Entwicklungsrahmen der Gemeinde, so kann Folgendes festgehalten werden:

Wohnungsbestand am 31.12.2009:                                                                                                                                               261 Wohneinheiten
hiervon 10%:                                                                                                                                                26 Wohneinheiten
abzgl. bereits genehmigter Wohnungen:                                                                                                                                               10 Wohneinheiten
abzgl. Wohneinheiten für die Baurecht durch Bauleitplanung besteht                                                                                                                                              2 Wohneinheiten
abzgl. Innenentwicklungsmöglichkeiten (geschätzt):                                                                                                                                               4 Wohneinheiten
somit verbleibt ein Entwicklungsrahmen von ca.                                                                                                                                                10 Wohneinheiten

Durch den Protokollführer werden die zuvor genannten Zahlen konkretisiert und die rechtlichen Hintergründe näher erläutert. Unter Berücksichtigung des Landschaftsplans der Gemeinde Goosefeld zeigen sich verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten auf. Bei Einleitung eines Bauleitplanverfahrens, welches den o. g. Entwicklungsrahmen aufzehrt, muss beachtet werden, dass weitere Bauleitplanung erst ab 2025 wieder möglich ist. Bis dahin deckelt der Landesentwicklungsrahmen die wohnbauliche Entwicklung von Gemeinden im ländlichen Raum.
Überdies wird angeführt, dass der demographische Wandel zu einem vermehrten Angebot von Bestandsimmobilien führen wird. Ein Neubaugebiet kann insoweit eine Konkurrenz zum bestehenden Immobilienmarkt darstellen. Sofern bereits heute erkennbar sein sollte, dass vermehrt Leerstände zu verzeichnen sind, sollte dies bei weiteren Beratungen und Entscheidungen Berücksichtigung finden.
Durch die Schaffung von Neubaugebieten werden in der Regel auch neue Erschließungsanlagen geschaffen, die in die Trägerschaft der Gemeinde übergehen und somit Unterhaltungsaufwand verursachen (Straßenbeleuchtung, Winterdienst, Straßenunterhaltung, Kanal, etc.). Durch eine nachhaltige Stärkung und Entwicklung des Innenbereichs können vorhandene Infrastrukturen genutzt werden.

Ausschussmitglied Voß spricht in diesem Zusammenhang die notwendige Abwasserbeseitigung eines Neubaugebiets an. Betrachtet man die aktuelle Auslastung des Kanalnetzes, ist eine bauliche Entwicklung im südlichen Bereich der Straße "An der Räucherkate" / "Lilienweg" nicht ratsam. Eine bauliche Entwicklung im nördlichen Gebiet, "Dorfstraße" in Richtung B 203, würde sich besser anbieten, da dort direkt an die Hauptleitung angeschlossen werden kann.

Ausschussmitglied Hoppe weist darauf hin, dass die bauliche Entwicklung auf der Fläche, die vom Grundeigentümer aktuell zur Bebauung vorgeschlagen wird, in der Vergangenheit bereits thematisiert wurde und es keine grundsätzlichen Bedenken gab. Man sollte bei der damaligen Inaussichtstellung bleiben. Voraussetzung ist jedoch, dass die Gemeinde frei von Kosten bleibt, die mit der Bauleitplanung in Zusammenhang stehen.

Hieran anschließend wird in Vorgriff auf TOP 6 die Notwendigkeit der Untersuchung der Innenentwicklungspotentiale erörtert und welche Flächen hierfür in Betracht kommen können.

Im Ausschuss ergibt sich eine kurze Beratung über eine mögliche Prioritätenliste der städtebaulichen Entwicklung. Dabei werden u. a. eine landwirtschaftliche Fläche im Kreuzungsbereich "Dorfstraße" / "Am Wald" (W2), eine Fläche südlich des Baugebiets "An der Räucherkate" (W4) sowie Flächen südlich der jüngsten Bebauung am "Lilienweg" (W5) näher betrachtet. Im Ergebnis wird jedoch keine Priorisierung vorgenommen.


Beschluss:

Die Gemeinde Goosefeld sieht ihre städtebauliche Entwicklung in Bereich der Fläche "W1" an der Dorfstraße.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Ermittlung der Innenentwicklungspotentiale in der Gemeinde Goosefeld
Beschlussvorlage - 3/2015

Es ist ein Vorhabenträger an die Gemeinde Goosefeld heran getreten, der Bauleitplanung für Wohnbebauung in der Gemeinde umsetzen möchte. Bevor eine Planung umgesetzt werden könnte, ist es jedoch erforderlich, eine sogenannte Innenentwicklungsanalyse durchzuführen.

Mit Verabschiedung des Landesentwicklungsplanes im Oktober 2010 wurde den Kommunen im Land SH ein neuer Siedlungsentwicklungsrahmen aufgegeben. Danach können ländliche Gemeinden bis zum Jahr 2025 um bis zu 10 % des Wohnungsbestandes (Stand: 31.12.2009) wachsen. Der Wohnungsbestand beträgt für Goosefeld 261 Wohneinheiten (WE). Damit wäre eine Entwicklung von bis zu 26 WE möglichen. Hiervon sind jedoch noch evtl. Wochenend- und Ferienhäuser sowie vorhandenes Innenentwicklungspotenzial in Abzug zu bringen.

Grundsätzlich könnte über eine Entwicklung nachgedacht werden. Im Zuge der Standortsuche sind jedoch verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Hierzu gehört insbesondere der Grundsatz "Innenentwicklung vor Außenentwicklung". Weiterhin hat das Innenministerium bei anderen Bauleitplanverfahren immer wieder darauf hingewiesen, dass eine wohnbauliche Entwicklung am vorhandenen Siedlungskern und nicht in den Außenbereichslagen oder Ortsteilen erfolgen sollte. Darüber hinaus sind, wie üblich, die naturschutzrechtlichen Belange zu prüfen und zu berücksichtigen.

Um für Goosefeld über eine Siedlungsentwicklung zu beraten, sind somit folgende Punkte von Bedeutung:
  • Innenentwicklung vor Außenentwicklung
  • Prüfung des vorhandenen Innenentwicklungspotenzials
  • Beachtung naturschutzrechtlicher Belange
  • Vorrangige Entwicklung im/am Dorfkern

Sofern sich ein Bedarf für eine Siedlungsentwicklung abzeichnen lässt, die eine Bauleitplanung zur Folge hat, wäre vorab eine Innenentwicklungsanalyse durch einen Fachplaner durchzuführen. Erst danach kann der tatsächliche Entwicklungsrahmen festgestellt werden. Diese Analyse ist zwingende Vorgabe des Innenministeriums, sobald eine Gemeinde bauleitplanerisch tätig werden möchte.

Die Kosten hierfür betragen ca. 2.500,00 bis 3.000,00 EURO. Es ist eine Kostenübernahmeerklärung des potentiellen Vorhabenträgers einzuholen.

Es erscheint sachdienlich, dass sich für die Gemeinde Goosefeld grundsätzliche Gedanken über eine siedlungsstrukturelle Entwicklung bis zum Jahr 2025 gemacht werden.
Ziel der Beratung sollte somit sein,
  • ob eine Entwicklung erfolgen soll,
  • in welchem Umfang die Entwicklung erfolgen soll und
  • wo die Entwicklung erfolgen soll.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die siedlungsstrukturelle Entwicklung der Gemeinde näher zu untersuchen. Zur Klärung, wie sich der städtebauliche Entwicklungsrahmen darstellt und auf welchen Flächen eine bauliche Entwicklung möglich ist, soll eine konkrete Untersuchung durch ein Planungsbüro erfolgen. Die hierfür anfallenden Kosten sind durch den Vorhabenträger der geplanten Bebauung an der "Dorfstraße" (Baufläche W1) vollständig zu tragen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Norbert Jordan  Rüdiger Zander 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender