Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Goosefeld

Beschlussvorlage
9/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Susanne Hagemeier   
 
03.05.2012

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung  

Betreff:
Erlass der XV. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Goosefeld (Beitrags- und Gebührensatzung)

Sachverhalt:

Erläuterungen zu den Änderungen:
Artikel 1 (zu § 14) enthält redaktionelle Änderungen, die die Anwendbarkeit durch die Verwaltung betreffen.
Artikel 2 (zu § 20 a) enthält eine Kostenerstattungsregelung für die Weitergabe von Wasserverbräuchen z.B. an eine Frischwasserversorgungsfirma, mit der es in den letzten Jahren wiederholt zu Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Verbräuche gekommen ist. Diese Schwierigkeiten haben dann wiederum zu Verzögerungen bei der Abrechnung der Abwassergebühren durch das Amt geführt. Ab 2012 wird das Amt diese Verbräuche selbst ermitteln und gegen Kostenerstattung an den jeweiligen Frischwasserversorger weitergeben.
Das Verfahren ist mit der Versorgungsfirma abgesprochen und wird im Rahmen dieser Satzungsänderung dokumentiert.


Abstimmungstext:

Die XV. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Goosefeld (Beitrags- und Gebührensatzung) wird beschlossen.



.....................................
Susanne Hagemeier
-Verwaltung-

Anlagen:
  • XV. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Goosefeld (Beitrags-und Gebührensatzung)