Es haben sich seit den Aufstellungsbeschlüssen zur o. a. Bauleitplanung noch weitere Gesichtspunkte ergeben, die in die Planung mit einfließen könnten. So möchte Herr Klagges eine Erweiterung des Fruchtfolgespektrums. Die Zuckerrübe war für die Erweiterung schon vorgesehen, nun sollte auch noch die Möglichkeit geschaffen werden, Gülle mit aufzunehmen in die Verarbeitung. Da die Ausbringung der Gülle im Herbst gesetzlich nicht mehr gewollt ist, kommt es zu einer 9-monatigen Lagerung des Substrates. Dies bedeutet, dass mehr Endlagerkapazitäten vorhanden sein müssen. Diese ließen sich im westlichen Anschluss der Fläche ermöglichen, gehen jedoch noch über die anfängliche Erweiterung hinaus.
Es handelt sich hier nicht um eine Vergrößerung der Anlage, sondern um die Vergrößerung der Fläche.