Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Goosefeld

Beschlussvorlage
23/2013
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
21.11.2013

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 05.12.2013 

Betreff:
1. Änderung des Durchführungsvertrages zum Bebauungsplan Nr. 8 "Biomassennutzungsanlage Marienthal"

Sachverhalt:

Mit Datum vom 23.10.2013, hier eingegangen am 05.11.2013, hat der Betreiber der Biogasanlage Marienthal folgende bauliche Veränderungen / Erweiterungen beantragt:
  • Errichtung Beton-Schallhaube und Pufferspeichertank
  • räumliche Verschiebung des Containers mit einer Hammermühle
  • Erweiterung um ein zusätzliches BHKW und Nebeneinrichtungen
  • Erweiterung der Einsatzstoffe
Die Prüfung des Antrags hat ergeben, dass die planungsrechtlichen Ziele des Bebauungsplanes Nr. 8 "Biomassennutzungsanlage Marienthal" dahingehend beeinträchtigt werden, dass die beabsichtigte Bebauung nicht mit den Vorgaben des Vorhaben- und Erschließungsplans (Anlage zum Durchführungsvertrag) übereinstimmt. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans bleiben unberührt.

Bei dem o. g. Bebauungsplan handelt es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Sinne von § 30 (2) Baugesetzbuch. Dieses Instrument verbindet Elemente eines Bebauungsplanes mit einem Erschließungsvertrag und einer vertraglichen Baupflicht (Durchführungsvertrag). Der von dem Vorhabenträger erarbeitete und mit der Gemeinde abgestimmte Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des von der Gemeinde bereits beschlossenen Bebauungsplans. Dieser Vorhaben- und Erschließungsplan ist bei jedem Antrag mit zur Prüfung heranzuziehen.

Die derzeitige Planung stimmt mit dem wirksamen Vorhaben- und Erschließungsplan nicht überein. Betrachtet man jedoch die derzeit in Planung befindliche Entwurfsfassung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8, kann festgestellt werden, dass hier eine Übereinstimmung vorliegt. Es kann somit festgehalten werden, dass der Bauherr keine gänzlich neue Planung anstrebt, sondern vielmehr Teile der künftigen Planung aus zeitlichen Gründen vorziehen möchte.

Um dem Bauherrn eine vorzeitige Umsetzung des Vorhabens zu ermöglichen, ist der Vorhaben- und Erschließungsplan zum Durchführungsvertrag anzupassen.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, der 1. Änderung zum Durchführungsvertrag und dem Antrag auf bauliche Veränderungen / Erweiterungen der Biogasanlage zuzustimmen.



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Norbert Jordan
-Verwaltung-

Anlagen:
- Antrag des Bauherrn vom 22.11.2013
- Entwurf der 1. Änderung zum Durchführungsvertrag
- Vorhaben- und Erschließungsplan (Bestand und Planung)
- Auszug aus dem Geruchsgutachten (das vollständige Gutachten kann in der Verwaltung eingesehen werden)