Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Goosefeld

Beschlussvorlage
17/2014
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
06.05.2014

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung  

Betreff:
1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 Goosefeld für die Erweiterung der" Biogasanlage südlich Marienthal
b) Beschluss des Durchführungsvertrages

Sachverhalt:

Für Projekte, die in der Hand eines Vorhabenträgers liegen, wird das Instrument des Bebauungsplanes durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ergänzt. Dieses Instrument des § 12 Baugesetzbuch (BauGB) verbindet Elemente eines Bebauungsplanes mit einem Erschließungsvertrag und einer vertraglichen Baupflicht (Durchführungsvertrag).

Der von dem Vorhabenträger erarbeitete und mit der Gemeinde abgestimmte Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) wird Bestandteil des von der Gemeinde beschlossenen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.


Abstimmungstext:

Der vorliegende Durchführungsvertrag wird beschlossen.



.....................................
Norbert Jordan
-Verwaltung-

Anlagen:

Entwurf Durchführungsvertrag
Entwurf Vorhaben- u. Erschließungsplan (VEP)