Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Goosefeld

Beschlussvorlage
11/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
27.07.2015

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Neuaufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde

Sachverhalt:

Das Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Goosefeld hat am 14.09.1988 erstmals die Zustimmung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde erhalten. In den Folgejahren wurde dies in einigen Bereichen fortgeschrieben und den geänderten Situationen zur Abwasserbeseitigung angepasst. Dieses Abwasserbeseitigungskonzept, einschl. der ergangenen Änderungen, diente bisher als Grundlage für abwasserrechtliche Entscheidungen im Gemeindegebiet.

Zweck und Ziel der Planung ist die schadlose Beseitigung des in der Gemeinde Goosefeld anfallenden Abwassers. Hierzu gehört das Schmutz- und Niederschlagswasser.

Da das einleitend angeführte Abwasserbeseitigungskonzept keine Aussagen zum Verbleib des Niederschlagswassers trifft und die Aussagen zur Schmutzwasserbeseitigung, insbesondere in den Außenbereichslagen, nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht, wird im Zusammenhang mit der Neuaufstellung der Abwasserbeseitigungssatzung die Überarbeitung des Abwasserbeseitigungskonzeptes notwendig.

Der Umfang des Abwasserbeseitigungskonzeptes richtet sich nach § 31 Landeswassergesetz S.-H. und bedarf der Genehmigung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde.

Die im Konzept dargestellten Inhalte umfassen das Sammeln, das Fortleiten und die Beseitigung des Abwassers. Die Behandlung des Abwassers, das über die örtlichen Misch- und/oder Trennsysteme abgeführt wird, übernimmt die Kläranlage der Gemeinde Goosefeld.

Das Abwasserbeseitigungskonzept besteht aus der Übersichtskarte und dem Erläuterungsbericht.


Abstimmungstext:

Das vorliegende Abwasserbeseitigungskonzept, bestehend aus der Übersichtskarte und dem Erläuterungsbericht (Stand 23.07.2015), wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde die Genehmigung zu beantragen.



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Norbert Jordan
-Verwaltung-

Anlagen:
- Abwasserbeseitigungskonzept (Übersichtskarte und Erläuterungsbericht)