Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Goosefeld

Beschlussvorlage
12/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
27.07.2015

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Erlass einer neuen Abwasserbeseitigungssatzung

Sachverhalt:

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Goosefeld wurde am 14.12.1995 beschlossen und trat zum 01.01.1996 in Kraft. Nach § 2 (1) des Kommunalabgabengesetzes S.-H. verliert diese Satzung zwanzig Jahre nach Inkrafttreten ihre Gültigkeit. Dieser Fall tritt für die Gemeinde zum 31.12.2015 ein.

Basis für die Beitrags- und Gebührensatzung ist die Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde. Diese wurde ebenfalls am 14.12.1995 erlassen und hat bisher keine weiteren Änderungen erfahren.

Zwischenzeitlich haben sich die rechtlichen Grundlagen im Landeswassergesetz S.-H. (LWG) geändert. Gemäß § 31 (5) LWG können die Gemeinden entsprechend ihrem Abwasserbeseitigungskonzept in der Abwasserbeseitigungssatzung vorschreiben, dass und in welcher Weise Niederschlagswasser auf den Grundstücken, auf denen es anfällt, zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in Gewässer einzuleiten ist, sofern dies ohne unverhältnismäßige Kosten möglich und wasserwirtschaftlich sinnvoll ist. Diese Übertragung erfolgte bisher weder im Abwasserbeseitigungskonzept noch in der Abwasserbeseitigungssatzung. Somit wäre bis zum heutigen Tag die Gemeinde für die Niederschlagswasserbeseitigung zuständig.

Ziel ist es, alle rechtlichen Grundlagen zur Abwasserbeseitigung auf den neuesten Stand zu bringen. Nachdem zum Abwasserbeseitigungskonzept und zur Abwasserbeseitigungssatzung die notwendigen Genehmigungen der Unteren Wasserbehörde erteilt wurden, ist dann im vierten Quartal über die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zu beraten. Dieser Prozess ist zur rechtssicheren Regelung der Abwasserbeseitigung und der damit verbundenen Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Zeit ab dem 01.01.2016 unerlässlich.


Abstimmungstext:

Der Entwurf der Abwasserbeseitigungssatzung (Stand 23.07.2015) wird in der vorliegenden Form beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde die Genehmigung zu beantragen.



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Norbert Jordan
-Verwaltung-

Anlagen:
- Entwurf der Abwasserbeseitigungssatzung (Stand 23.07.2015)