Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Goosefeld

Beschlussvorlage
19/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christian Levien   
 
19.11.2015

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 02.12.2015 
Gemeindevertretung 09.12.2015 

Betreff:
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015

Sachverhalt:
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Goosefeld mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 28.400 € vermindert und damit gegenüber bisher 853.900 € auf nunmehr 825.500 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 28.000 € erhöht und damit gegenüber bisher 75.900 € auf nunmehr 103.900 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.    

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.  


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Christian Levien
-Verwaltung-

Anlagen:
Entwurf 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2015