Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Goosefeld

Beschlussvorlage
7/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Annika Horsthemke   
 
26.05.2016

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 14.06.2016 

Betreff:
Weitere Entwicklung des Kindergartens Goosefeld - Einrichtung einer Außengruppe

Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 17.05.2016 der Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V. wird die aktuelle Situation im Kindergarten in Goosefeld geschildert. Derzeit sei ein deutlicher Anstieg der Kinderzahlen zu verzeichnen, für den ein Betreuungsanspruch zu realisieren wäre. Hierfür wurde die Einrichtung einer Außengruppe ins Gespräch gebracht. Nach Rücksprache mit der Heimaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde sei dies mit bis zu 16 Kindern genehmigungsfähig.
Gleichzeitig hat die Brücke e.V. mit Ihrem Schreiben einen Vorschlag für die zukünftige Finanzierung dargelegt.

Bisher wurde gemäß Vertrag aus dem Jahre 2010 folgendermaßen abgerechnet:
Die Gemeinde Goosefeld zahlt nur für die Goosefelder Kinder, die auch den Kindergarten besuchen. Hierbei wird auf eine Bezuschussung in Höhe des Kostenausgleichs abgestellt, den die Gemeinde Goosefeld zahlen müsste, wenn diese Kinder eine Kindertageseinrichtung in einer anderen Gemeinde besuchen würden. Dabei handelt es sich um 77 € / Stunde für Kinder unter drei Jahren und 43 € / Stunde für Kinder über drei Jahren.
In den letzten Jahren wurde immer auf die Betreuungszeit von 5 Stunden pro Tag abgestellt. Die Brücke möchte nun jedoch eine Anpassung auf 5,5 Stunden pro Tag vornehmen, da dies der tatsächlichen Betreuungszeit entspricht.
In den letzten Jahren wurden folgende Zuschüsse durch die Gemeinde zur Finanzierung der Betriebskosten gezahlt:

2011 = 45.773,- € (26 Kinder übers Jahr verteilt mit 235 Betreuungsmonaten)
2012 = 44.290,- € (21 Kinder übers Jahr verteilt mit 206 Betreuungsmonaten)
2013 = 47.740,- € (21 Kinder übers Jahr verteilt mit 190 Betreuungsmonaten)
2014 = 43.260,- € (18 Kinder übers Jahr verteilt mit 184 Betreuungsmonaten)
2015 = 38.865,- € (15 Kinder übers Jahr verteilt mit 161 Betreuungsmonaten)

Gemäß Vorschlag der Brücke e.V. soll in Zukunft wie folgt abgerechnet werden:
Die Gemeinde Goosefeld gewährt zur Mitfinanzierung der Betriebskosten einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 53.000,- € jährlich (Sockelbetrag), der durch Zu- und Abschläge an die tatsächliche Belegung der Kindertagesstätte angepasst wird (bei zusätzlichem Betrieb der Außengruppe 104.000,- €). Außerdem soll sich zum Ausgleich der Steigerung von Personal- und Sachkosten der Sockelbetrag jährlich um einen Prozentsatz der Betriebskosten erhöhen, der zu 60 % die linearen, tariflichen Steigerungen der Vergütungssätze der AVB enthält und zu 40 % die Preisentwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten (Arbeitnehmerhaushalt) des Vorjahres gegenüber dem vorangegangenen Jahr enthält. Der Sockelbetrag vermindert sich durch die tatsächlichen Einnahmen des Trägers aus der Geltendmachung von Kostenausgleichsansprüchen gegen andere Gemeinden. Der Sockelbetrag erhöht sich jedoch für jeden durch ein U3-Kind belegten Platz um den Differenzbetrag zwischen der doppelten Regelgebühr und der Krippengebühr, derzeit 840 ,- € im Jahr, sowie durch die Belegung durch ein Regelkind in Höhe von 1.608,- €. Weiterhin wurde die Berechnung des Sockelbetrages auf Basis der Annahme von Einnahmen aus Landes- und Kreiszuschüssen berechnet. Sollte sich der Auszahlungsbetrag der Zuschüsse um mehr als 5 % des Ausgangsbetrages ändern, wird der Grundbetrag des Gemeindezuschusses um den Differenzbetrag angepasst.

Da bis heute nur der Finanzierungsvorschlag von der Brücke e.V. vorliegt und keine weiteren Zahlen bzw. ein Haushaltsplan zur Nachvollziehung für die genannten Zahlen vorliegen und diese in einem Gespräch vom 26.05.2016 mit Vertretern der Brücke e.V., der Leiterin des Kindergartens, dem Bürgermeister sowie seiner Stellvertreterin und Vertretern des Amtes auch nicht vorgelegt werden konnten, kann die Verwaltung zum jetzigen Stand keine Beurteilung über den Finanzierungsvorschlag treffen.

Die Leiterin des Kindergartens berichtete, dass Sie bereits Interessenbekundungen von Eltern aus der altersgemischten Gruppe bekommen hat. Zum jetzigen Zeitpunkt kann sie keine weiteren Kinder aufnehmen, da alle Plätze belegt sind. Sie musste bereits Eltern auf andere Kindergärten verweisen.
Betrachtet man die Geburtengänge der letzten Jahre, so sind im Jahr 2015 insgesamt neun Kinder in der Gemeinde Goosefeld geboren. Im Jahr 2014 waren es 4 Kinder, wobei eins davon schon in den Kindergarten in Goosefeld geht.
Die Außengruppe kann jedoch erst Kinder ab 3 Jahren aufnehmen. Daher müsste man auf einen Wechsel von Kinder aus der altersgemischten Gruppe in die Außengruppe hoffen, damit die jüngeren Kinder aus der Gemeinde Goosefeld in der altersgemischten Gruppe aufgenommen werden könnten. Fraglich ist es daher, ob überhaupt eine 50 %ige Auslastung der Außengruppe durch gemeindliche Kinder erreicht werden kann.  

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, dass eine Außengruppe eingerichtet werden soll. Die Finanzierung der Betriebskosten durch die Gemeinde Goosefeld bleibt wie im jetzigen Verfahren, jedoch über 5,5 Stunden Betreuungszeit pro Tag, bei einem Zuschuss pro Kind aus Goosefeld im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und des Beschlusses durch den Jugendhilfeausschuss über den Kostenausgleich von 77 € / Stunde für U3-Kinder bzw. 43 € / Stunde für Ü3-Kinder.


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Annika Horsthemke
-Verwaltung-

Anlagen:
Schreiben der Brücke e.V. vom 17.05.2016 mit Finanzierungsvorschlag