Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Zentrale Dienste

 

Gemeinde Goosefeld

Beschlussvorlage
14/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christoph Stöcks   
 
28.09.2016

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 06.12.2016 
Gemeindevertretung 12.12.2016 

Betreff:
Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung

Sachverhalt:
Nach § 34 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein regelt die Gemeindevertretung ihre inneren Angelegenheit, insbesondere den Ablauf der Sitzungen, durch eine Geschäftsordnung, soweit hierzu keine gesetzlichen Regelungen vorliegen. Die Geschäftsordnung der Gemeinde Goosefeld ist 26 Jahre alt. Hierauf hat auch generell das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Kreises im Rahmen seiner letzen Prüfung hingewiesen. Daher ist eine neue Geschäftsordnung zu beschließen. Die Amtsverwaltung hat hierzu eine Mustergeschäftsordnung erarbeitet.   

Abstimmungstext:
Die vorliegende Geschäftsordnung wird beschlossen.  


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Christoph Stöcks
-Verwaltung-

Anlagen:
Mustergeschäftsordnung