1.) Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet "westlich Dorfstraße und nördlich Mühlenbek" und die Begründung wird gebilligt.
2.) Der Geltungsbereich wurde geringfügig angepasst und wird der Anlage beigefügt. Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss wird um den neuen Geltungsbereich ergänzt und als Karte beigefügt.
3.) Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen.