Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Amtsdirektor

 

Gemeinde Goosefeld

Beschlussvorlage
33/2018
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Gunnar Bock   
 
22.11.2018

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 03.12.2018 

Betreff:
Mitgliedschaft im Breitbandzweckverband der Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee und der Stadt Kappeln

Sachverhalt:
Die Gemeinde Goosefeld ist als einzige Gemeinde aus dem Amt Schlei-Ostsee nicht Mitglied des Breitbandzweckverbandes der Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee und der Stadt Kappeln (BZV S-O/K). Hintergrund ist die Versorgung mit Breitbandleistungen über den Breitbandzweckverband der Ämter Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge mit Produkten von FieteNet. Diese sorgten vor 5 Jahren für eine deutliche Verbesserung der Breitbandleistung, indem neue Verteiler mit Glasfaser angeschlossen wurden und teilweise im Zusammenhang mit einer Nahwärmeversorgung auch Glasfaser bis ans Haus verlegt wurde. Zwischenzeitlich gilt als Ziel beider Zweckverbände jedoch, jedes Grundstück mit einem Glasfaseranschluss versorgen zu können. Die Zweckverbände haben sich dahingehend geäußert, dass sie für die Wohn- und Gewerbegrundstücke in ihren Mitgliedsgemeinden eine 100%ige Versorgung mit einer fibre-to-the-home-Strategie (Glasfaser ins Haus) innerhalb der nächsten Jahre verfolgen; ein Großteil deren Gebietes wurde bereits entsprechend versorgt. Die Zweckverbände haben sich abgestimmt, dass eine evtl. Mitgliedschaft Goosefeld´s (auch aufgrund der Verwaltungsgrenzen) im BZV S-O/K Sinn machen würde, wobei das in Goosefeld bereits erstellte Leerrohrsystem von diesem übernommen werden könnte. Nunmehr geht es darum, grundsätzlich zu erklären, ob Goosefeld Mitglied im BZV S-O/K werden möchte. Der BZV würde diese Absicht sodann in kommende Fördergespräche mit dem Wirtschaftsministerium und dem Breitbandkompetenzzentrum Schleswig-Holstein einbinden und über die Aufnahme weiterer Mitglieder (neben Goosefeld überlegen auch die Gemeinden Grödersby und Rabenkirchen-Faulück) entscheiden. Eine abschließende Entscheidung müsste Goosefeld erst treffen, wenn die Mitgliedschaft und deren Bedingungen in einem Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrages formuliert wurden. 

Abstimmungstext:
Die Gemeindevertretung erklärt die grundsätzliche Absicht, dass die Gemeinde Goosefeld Mitglied im Breitbandzweckverband der Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee und der Stadt Kappeln werden soll. 


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Gunnar Bock
-Amtsdirektor-